BSG: Nebenkosten-Nachzahlungen nach Umzug (Hartz IV)

Begonnen von Meck, 05. April 2017, 14:33:42

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Meck

Jobcenter müssen nach einem Umzug auch noch Nebenkosten-Nachzahlungen für die Altwohnung übernehmen. Dabei kommt es auf den Grund des Umzugs nicht an, urteilte am 30. März 2017 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 13/16 R).

Es gab damit einer Mutter und ihrer im Streitjahr achtjährigen Tochter recht. Beide lebten zunächst gemeinsam mit dem Lebenspartner der Mutter zusammen; nachdem die Beziehung scheiterte, zogen sie aus. Der Vermieter der alten Wohnung forderte noch Nebenkosten in Höhe von 565 Euro nach.


-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-nebenkosten-nachzahlungen-nach-umzug.php
LG Meck :bye:


oldhoefi

Jobcenter muss Nebenkosten-Nachzahlungen nach Umzug von nicht mehr bewohnter Wohnung übernehmen

Das BSG hat eine alte unsägliche Entscheidung korrigiert und festgestellt, dass eine Betriebskostennachzahlung auch für eine nicht mehr bewohnte Wohnung zu übernehmen ist.

Denn: ,,das würde faktisch wie eine Umzugssperre wirken, weil ALG II Empfänger bei unzureichenden Nebenkostenvorauszahlungen dem Risiko, Schulden zu machen, ausgesetzt wären". Auch kommt es für den Übernahmeanspruch nicht darauf an, ob es zur Anmietung der neuen Wohnung eine Zusicherung gegeben hat.

Bundessozialgericht vom 30.03.2017  - AZ: B 14 AS 13/16 R   (Volltext liegt noch nicht vor)

BSG-Terminbericht vom 30.03.2017 (Ziffer 4) --> http://tinyurl.com/mboapor

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 15.04.2017)

oldhoefi


Gast45217

Ich finde es nach wie vor unfair, wenn ich mit einer Umzugsbegründung (Gesundheit) in eine etwas über der Angemessenheit liegenden Wohnung ziehe und mir deswegen die Umzugskosten nicht erstattet werden.

Das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun. Die Umzugskosten sind ja die gleichen. Eventuell sollte auch da mal jemand sich beschweren.