EuGH-Urteil: Deutscher Bundestag - Vorratsdatenspeicherung bleibt

Begonnen von Meck, 18. Mai 2017, 10:46:39

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Meck

Die Bundesregierung sieht in einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. Dezember 2016 zur Vorratsdatenspeicherung derzeit keinen Grund, an den deutschen Gesetzen hierzu etwas zu ändern. Dies erklärte sie in Beantwortung zweier Kleiner Anfragen (18/11682, 18/11863) der Linken zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung.

In beiden Anfragen ging es um das Ende 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (VerkDSpG), das die Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, bis zum 1. Juli 2017 die Voraussetzungen zur Speicherung von Verkehrsdaten zu erfüllen. Die Fraktion stellte ihre Fragen vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Europäische Gerichtshof (EuGH) vom 21. Dezember 2016, wonach ,,eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union vereinbar" sei, wie sie formulierte.


-->> http://www.sozialticker.com/vorratsdatenspeicherung-bleibt/




EuGH-Urteil - Vorratsdatenspeicherung wird eingeschränkt.

Der Europäische Gerichtshof hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der EU gekippt – am Beispiel Schwedens und Großbritanniens. Doch das Urteil hat auch erhebliche Auswirkungen auf Deutschland.

Es ist eine kleine Sensation, was da aus Luxemburg kommt. Jahrelang streitet die Politik in Deutschland über die Vorratsdatenspeicherung, die Sache geht zum Verfassungsgericht und auf dessen Entscheidung wird ein Gesetz minutiös abgestimmt. Und jetzt teilen die Richter vom obersten EU-Gericht mit: So kann es nicht laufen.


-->> https://www.tagesschau.de/ausland/vorratsdatenspeicherung-157.html
LG Meck :bye: