BSG: Gründungszuschuss für Arbeitslose nur zeitnah

Begonnen von Meck, 14. Juni 2017, 15:44:07

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Meck

Wenn Arbeitslose einen Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit beanspruchen wollen, müssen sie ihre Tätigkeit rechtzeitig aufnehmen. Vorbereitungen am Stichtag reichen nur aus, wenn sie einen erheblichen zeitlichen Umfang haben, urteilte am 9. Juni 2017 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 11 AL 13/16 R).

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LG Meck :bye: