OVG Nordrhein-Westfalen: Rundfunkbeiträge können nicht in bar bezahlt werden

Begonnen von Meck, 14. Juni 2017, 16:56:33

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Meck

Bargeldloser Zahlungsverkehr durch Ziele der Verwaltungs­vereinfachung und Kostenminimierung gerechtfertigt. Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass beitragspflichtige Rundfunkteilnehmer keinen Anspruch darauf haben, die fälligen Rundfunkbeiträge beim WDR in bar zu bezahlen.

Beschluss vom 13.06.2017 - 2 A 1351/16


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LG Meck :bye: