LSG: Keine (Arbeitsmarkt-)Leistungen nach Erreichen des Rentenalters (Hartz IV)

Begonnen von Meck, 09. Juli 2017, 18:57:52

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Meck

Eine Empfängerin von SGB-II-Leistungen, die in den letzten Jahren bei verschiedenen Behörden insgesamt 4 verschiedene Geburtsdaten angegeben und sich im Laufe der Zeit immer jünger gemacht hat, erhält keine SGB-II-Leistungen mehr, insbesondere nicht zur Förderung ihrer selbständigen Tätigkeit, da sie zur Überzeugung der Richterinnen und Richter des Landessozialgerichts im Herbst 2016 das Rentenalter erreicht hat. Das geänderte Geburtsdatum in ihrer Geburtsurkunde hat sich als Fälschung entpuppt. Az. L 1 AS 2032/17 ER-B

-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/keine-hartz-iv-foerderung-im-rentenalter.php

Volltext -->> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=193684
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye:

Orakel

 :lachen:  Das kommt davon, wenn das Geld für Botox nicht gereicht hat ...