BGH: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigen Behördenmaßnahmen möglich

Begonnen von oldhoefi, 07. Oktober 2017, 04:51:03

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oldhoefi

Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigen Behördenmaßnahmen möglich

Mit einem sehr wichtigen Urteil hat der BGH entschieden, dass der Anspruch auf Entschädigung für hoheitliche Eingriffe in Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit (sog. Aufopferung) auch einen Schmerzensgeldanspruch umfasst.

Bisher hat der BGH die Ersatzpflicht bei Eingriffen in immaterielle Rechtsgüter grundsätzlich auf daraus folgende Vermögensschäden beschränkt. Hier gibt es jetzt eine deutliche Rechtspositionsänderung.

Damit hat der BGH grundsätzlich den Weg aufgemacht bei Eingriffen in immaterielle Rechtsgüter, zum Beispiel bei übergriffigen Eingriffen durch Jobcenter, Schadensersatzansprüche gegen diese geltend machen zu können.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.09.2017 – III ZR 71/17

BGH Pressemitteilung vom 11.09.2017 --> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2017&Sort=3&nr=79490&pos=0&anz=139

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 02.10.2017)

Gast37751

Zitat von: oldhoefi am 07. Oktober 2017, 04:51:03
Damit hat der BGH grundsätzlich den Weg aufgemacht bei Eingriffen in immaterielle Rechtsgüter, zum Beispiel bei übergriffigen Eingriffen durch Jobcenter, Schadensersatzansprüche gegen diese geltend machen zu können.
Da irrt der Thome. Entsprechend schwer wird es ihm fallen, eine Fallkonstellation zu kreieren, in der der Aufopferungsanspruch greifen würde.

Gast26342

Zitat von: Gast37751 am 07. Oktober 2017, 11:18:29
Zitat von: oldhoefi am 07. Oktober 2017, 04:51:03
Damit hat der BGH grundsätzlich den Weg aufgemacht bei Eingriffen in immaterielle Rechtsgüter, zum Beispiel bei übergriffigen Eingriffen durch Jobcenter, Schadensersatzansprüche gegen diese geltend machen zu können.
Da irrt der Thome.
Nicht unbedingt.
Wenn ein Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch bei (in diesem Fall) rechtmäßigem Behördenhandeln geltend gemacht werden kann, dann dürfte dies bei unrechtmäßigem Behördenhandeln (z.B. willkürliche Zahlungseinstellungen) erst recht möglich sein.

Gast10987

Bei unrechtmäßigem Verhalten ging das ja schon immer.

Und im Aufopferungsfall müsste ein vollständig Unbeteiligter Opfer einer Handlung eines Mitarbeiters des JC werden.

Wie soll das aussehen?

Orakel

Ist doch egal. Irgendein YouTube-Rechtsexperte wird sich schon finden, der das Urteil zurechtbiegt. Und wenn es nicht gelingt, dann haben halt die Richter keine Ahnung ...

oldhoefi

Zitat von: oldhoefi am 07. Oktober 2017, 04:51:03Damit hat der BGH grundsätzlich den Weg aufgemacht bei Eingriffen in immaterielle Rechtsgüter, zum Beispiel bei übergriffigen Eingriffen durch Jobcenter, Schadensersatzansprüche gegen diese geltend machen zu können.
Ich kann diese – von mir fett hervorgehobene – Auffassung auch nicht teilen.

Da bin ich schon beim Einstellen des Beitrages darüber gestolpert.

Gast26342

H. Thome hätte auch vielleicht besser nicht Schadenersatz, sondern Schmerzensgeld schreiben sollen. Denn da verbirgt sich die eigentliche Neuerung an dem Urteil.

Der Volltext ist inzwischen draußen und über den obigen Link zur Pressemitteilung zu finden.

Gast37751

Zitat von: Gast26342 am 09. Oktober 2017, 01:23:54
H. Thome hätte auch vielleicht besser nicht Schadenersatz, sondern Schmerzensgeld schreiben sollen. Denn da verbirgt sich die eigentliche Neuerung an dem Urteil.
Das ändert nichts, denn nach wie vor geht es um den Aufopferungsanspruch. Und da kann ich mir derzeit keinerlei Fallkonstellation vorstellen, in der der Aufopferungsanspruch "bei übergriffigen Eingriffen durch Jobcenter" greifen könnte.

Gast44817

Da kann ich vielleicht helfen.
Ich bin Selbständig, darf aber keine einzige Betriebsausgabe tätigen und keinen einzigen Cent ausgeben um zur Arbeit zu fahren.
Ich müsste dieses geld erstmal für die Ausgaben die bei der Wahrnehmung des Umgangsrecht mit den Kindern entstehen "auslegen" und könnte dieses geld dann ja, wenn das JC mir dieses erstattet rückwirkend für die Arbeit einsetzen.

Solange ich mich daran halte, zahlt mir /uns das JC ohne Probleme monatlich um die 1400€.
Und weil ich so keinen Unterhalt mehr zahlen kann, ich hatte ihn bis dahin gezahlt, muß die UVG Stelle jetzt in Zukunft 750,00 € zahlen.