BVerfG: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung auf Übernahme der KdU

Begonnen von Gast38171, 14. November 2017, 12:08:56

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Gast38171

Zitat von: Sheherazade am 14. November 2017, 14:41:13Hm, ich habe an sich nichts von meiner Menschenwürde verloren, nur weil ich immer schon wirtschaftlich denke und sparsam lebe.
Du warst wohl auch nicht von Entlassungen vieler Unternehmungen betroffen.
:ironie: Ach, stimmt ja bei dir ist ja immer der Erwerbslose selbst schuld das es keinen geeigneten Arbeitsplatz mehr für Ihn gibt und er in das Entrechtungsgesetz SGB II fällt.

Orakel

Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 14:48:53
...  das Entrechtungsgesetz SGB II ...

Wenn du auf Leistungen verzichtest, fällst du nicht mehr unter das Entrechtungsgesetz! So einfach ist das!

Gast38171

Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 14:54:33Wenn du auf Leistungen verzichtest, fällst du nicht mehr unter das Entrechtungsgesetz! So einfach ist das!
:offtopic: Solange ich nicht gefördert werde um endgültig aus dem Bezug rauszukommen und ich Steuern zahle, verzichte ich nicht auf mein Recht, vergiss es!

Sheherazade

Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 14:48:53
Du warst wohl auch nicht von Entlassungen vieler Unternehmungen betroffen.

Doch, mal direkt, mal indirekt in den letzten 35 Jahren. Allerdings haben wir uns nicht im Sozialleistungsbezug niedergelassen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Orakel

Watt denn nu? Welches Recht, wenn du doch entrechtet bist?

AlterGaul

Spontan muss ich an das Anfangslied von Pippi Langstrumpf denken...
Fast ein Wunder das die Richter noch nicht beschimpft worden sind wie immer. Hatte es eigentlich bereits erwartet.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Gast38171

Zitat von: Sheherazade am 14. November 2017, 14:59:52Doch, mal direkt, mal indirekt in den letzten 35 Jahren. Allerdings haben wir uns nicht im Sozialleistungsbezug niedergelassen.
Glück gehabt, gönn ich dir!

Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 15:00:49Welches Recht, wenn du doch entrechtet bist?
Das Recht auf Existenzsicherung, da die Arbeitsvermittlung nicht ordnungsgemäß ihren Aufgabe nachkommt. Die Entrechtungen gehen übrigens von der Arbeitsvermittlung aus nicht von der Pflichtaufgabe des Staates (Existenzsicherung), welche von der Arbeitsvermittlung abhängig gemacht wird.

Zitat von: AlterGaul am 14. November 2017, 15:03:13Fast ein Wunder das die Richter noch nicht beschimpft worden sind wie immer. Hatte es eigentlich bereits erwartet.

Es ist doch eher traurig zu sehen das Menschen sich der gängigen Meinung der Besitzenden verkaufen.  :heul:
Aber Richter sind halt auch nur Menschen und Geld und Posten regieren die Welt. Is halt so!

Gast29894

Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 12:58:59
Nur mal so am Rande: Kosten für Unterkunft und Heizung wurden schon zu BSHG-Zeiten nur übernommen, soweit sie angemessen waren. Die Entscheidung des BVerfG kommt also soooo überraschend nun wirklich nicht.





So ist es auch bei Wohngeld. Da wird nur bis zu einer gewissen angemessenen Größe der Wohnung ein Zuschuss gewährt. Passen die Kosten nicht, Pech gehabt.Man kann eben nicht mehr Geld ausgeben als man hat.

Und dann immer dieses Argument der Würde. Bin ich minderwertig, wenn meine Bude nur 30 m²hat? Dann hab ich eher im Kopf ein Problem, weil wer -weiß -wer was über mich denken könnte.

Orakel

@Lady Miou, ich habe für dich auch mal einen interessante Link --> Arbeitslos in den Niederlanden: Erst die Arbeit, dann das Geld

Das wäre mein Ansatz für die nächste Novellierung des SGB II ...


Gast38171

Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 15:20:41@Lady Miou, ich habe für dich auch mal einen interessante Link --> Arbeitslos in den Niederlanden: Erst die Arbeit, dann das Geld
:offtopic:
Keine Veränderung, jedenfalls für mich. Bin Ehernamtlich tätig, Wirtschaft möchte mich nicht, Förderung wird trotz Anregung vom Reha- Arzt verweigert. Wäre längs weg vom Bezug, wenn man mich fördern würde, aber Sparsamkeit geht da vor. Mögliche Umschulungen/Qualifizierungen habe ich beigebracht wird aber nicht beachtet. Und nun? An mir liegt es nicht, könnte sofort los gehen!

Atalante

Heisst jetzt was?
Wie es die JC bisher machten, ist es korrekt (und nun auch per BVerfG bestätigt)?
Sprich, wenn "angemessener" (über so manche Angemessenheitskriterien kann man trefflich streiten, ist aber wohl ne andere Baustelle :weisnich:) Wohnraum verfügbar und anmietbar ist, muss das JC keine höheren KdU übernehmen, ist entsprechender Wohnraum nicht verfügbar und anmietbar, muss das JC nach entsprechender Einzelfallprüfung auch höhere KdU übernehmen.

Hab ich das soweit richtig verstanden?
Frage mich grad, was daran nun neu und skandalös ist...

MfG
-_-

Gast38171

Zitat von: Atalante am 14. November 2017, 15:31:53Frage mich grad, was daran nun neu und skandalös ist...

Neu nicht, aber von höchster Instanz abgesegnet sind jetzt die so toll errechneten Angemessenheitsgrenzen (schlüssige Konzepte???), vielfach sinkend trotz steigender Mieten.

Orakel

Woraus ergibt sich, dass das BVerfG auch nur ein Konzept "abgesegnet" hat?

Aber nu' Butter bei die Fische!

Atalante

:hae:

In Antwort #10 steht doch:
Zitatc) Der Gesetzgeber durfte den unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit verwenden, um die Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung zu begrenzen. Was hier als ,,angemessen" zu verstehen ist, lässt sich durch Auslegung und insbesondere unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte und der weiteren Regelungen des Sozialgesetzbuches ausreichend bestimmen. Danach ist der konkrete Bedarf der Leistungsberechtigten einzelfallbezogen zu ermitteln. Dabei gehen die Fachgerichte davon aus, dass anhand der im unteren Preissegment für vergleichbare Wohnungen am Wohnort der Leistungsberechtigten marktüblichen Wohnungsmieten ermittelt werden kann, welche Kosten konkret angemessen sind und übernommen werden müssen.

Die Einzelfallprüfung ist hier für mich noch nicht ausgehebelt, will sagen, diese "Angemessenheitskriterien" sind so ne Art "Eckpunkt", wenn aber im Einzelfall  anders entschieden werden muss, wird es auch geschehen, oder etwa nicht?
Ich sehe hier kein unumstößliches "Die Angemessenheitskriterien sind das ultimative Nonplusultra, von dem nienich und unter keinen Umständen abgerückt wird", sodass Menschen deswegen zu Tausenden obdachlos werden...aber vielleicht bin ich auch nur zu unwissend, um das zu verstehen...
Mal abgesehen davon, dass steigende Mieten auch zu einem gewissen (ggf zu geringen) Teil in die Kriterien mit einfließen, indem man die angemessene Bruttokaltmiete immer mal wieder anhebt/anpasst (zumindest bei uns ist das in der Zwischenzeit mindestens einmal geschehen)

MfG
-_-