BVerfG: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung auf Übernahme der KdU

Begonnen von Gast38171, 14. November 2017, 12:08:56

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Gast38171

ALG-Empfänger ohne Anspruch auf volle Wohnkostenübernahme

Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen, haben keinen Anspruch auf die komplette Übernahme von den Kosten fürs Wohnen und fürs Heizen. Laut Bundesverfassungsgericht widersprechen die aktuellen Regeln zur angemessenen Zahlung nicht dem Grundgesetz.
Arbeitslosengeld-Empfänger haben keinen Anspruch auf die volle Übernahme von Wohn- und Heizkosten. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe hervor. Wie das Bundesverfassungsgericht mitteilte, mussten die Richter im vorliegenden Fall entscheiden, ob die Kosten in angemessener oder in tatsächlicher Höhe übernommen werden sollten.

Sie entschieden, dass eine Begrenzung grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Auch wenn "die grundlegende Lebenssituation eines Menschen" betroffen sei, ergebe sich "daraus nicht, dass auch jedwede Unterkunft im Fall einer Bedürftigkeit staatlich zu finanzieren und Mietkosten unbegrenzt zu erstatten wären".
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/verfassungsgericht-arbeitslose-ohne-recht-auf-volle-wohnkostenuebernahme-100.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-096.html



Thementitel angepasst und Thema in diesen Forenbereich verschoben. LG Meck

Orakel

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung auf Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung

So korrekt sollte man/frau schon formulieren!

Gast38171

Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 12:17:41So korrekt sollte man/frau schon formulieren!

Schreibst du das bitte den entsprechenden Medienhäusern die den Artikel gebracht haben?  :bye: :flag:


Gast38171

Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 12:24:58Der Link stammt aber von DIR!
Aber nicht der Inhalt, so schreibwütig war ich nicht  :grins:

Für mich war auch nicht der Einzelfall interessant, sondern die Auswirkungen des Beschlusses für alle LEs! Da gedeckelt werden darf, wird wohl zwangsläufig die Zahl der Obdachlosen und Unterversorgten steigen, denn irgendwie muss man sich ja ans Mietpreisniveau anpassen.

Orakel

Willst du damit sagen, dass du ohne Quellenangabe zitiert hast?

jalapeno

Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 12:31:07Willst du damit sagen, dass du ohne Quellenangabe zitiert hast?
aber wieso denn, die Quellen stehen doch im Startpost...

Fazit:
Wieder mal nicht medienunüblich ein letztlich sogar eher unnötiges Urteil (da Rechtslage eigentlich klar) unter Verwendung einer nicht ganz themenbeschreibenden Überschrift groß machen mit dem Subtext "was sie nicht alles haben wollen"...

TazD

Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 12:26:11
Für mich war auch nicht der Einzelfall interessant, sondern die Auswirkungen des Beschlusses für alle LEs!
Umso mehr wäre es angebracht gewesen, die wesentlich sachlichere und auch wahrheitsgemäße Überschrift aus der Pressemitteilung des BVerfG zu zitieren, wenn man das schon verlinkt.

Ansonsten schließe ich mich an:
Zitat von: jalapeno am 14. November 2017, 12:33:04
Fazit:
Wieder mal nicht medienunüblich ein letztlich sogar eher unnötiges Urteil (da Rechtslage eigentlich klar) unter Verwendung einer nicht ganz themenbeschreibenden Überschrift groß machen mit dem Subtext "was sie nicht alles haben wollen"...

Orakel

Mit der Ergänzung des Eingangspostings wurde es auch nicht besser. Dort lautet die Überschrift: "Jobcenter muss ALG-II-Empfängern nicht jede Wohnung bezahlen"

Zitat von: TazD am 14. November 2017, 12:37:46
... die wesentlich sachlichere und auch wahrheitsgemäße Überschrift aus der Pressemitteilung des BVerfG zu zitieren ...

Dann hätte man aber nicht mehr über Wirtschaftsdikatatur und Wirtschaftseliten und so philosophieren können ...

Gast38171

Vllt. ist die Überschrift ein wenig verwirren für Manchen, erster Teil ist vom MDR, der Zusatz "BVerfG" von mir, damit ersichtlich das das BVerfG entschieden hat.
Den Beschluss hatte ich zusätzlich verlinkt, damit Nachfragen überflüssig werden. Jetzt klar genug?
Ändert aber nix an den Auswirkungen die dieser Beschluss haben wird!

Sheherazade

Hättest du den Beschluß richtung und vollständig gelesen (und verstanden) wäre der Thread unnötig.

Zitat1. Die mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen einer Verfassungswidrigkeit des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II greifen nicht durch. Die Regelung genügt der Pflicht des Gesetzgebers, einen konkreten gesetzlichen Anspruch zur Erfüllung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu schaffen.

a) Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gewährleistet das gesamte menschenwürdige Existenzminimum, zu dessen Sicherung auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung zu decken sind. Das Grundgesetz gibt keinen exakt bezifferten Anspruch auf Sozialleistungen vor. Die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums muss aber durch ein Gesetz gesichert sein, das einen konkreten Leistungsanspruch enthält.

b) Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung normiert hat. Zwar betrifft diese Bedarfsposition die grundlegende Lebenssituation eines Menschen. Doch ergibt sich daraus nicht, dass auch jedwede Unterkunft im Falle einer Bedürftigkeit staatlich zu finanzieren und Mietkosten unbegrenzt zu erstatten wären.

c) Der Gesetzgeber durfte den unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit verwenden, um die Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung zu begrenzen. Was hier als ,,angemessen" zu verstehen ist, lässt sich durch Auslegung und insbesondere unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte und der weiteren Regelungen des Sozialgesetzbuches ausreichend bestimmen. Danach ist der konkrete Bedarf der Leistungsberechtigten einzelfallbezogen zu ermitteln. Dabei gehen die Fachgerichte davon aus, dass anhand der im unteren Preissegment für vergleichbare Wohnungen am Wohnort der Leistungsberechtigten marktüblichen Wohnungsmieten ermittelt werden kann, welche Kosten konkret angemessen sind und übernommen werden müssen.

Aber damit kann man ja keine Stimmung machen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gast38171

Ja, ich habe es gelesen. Nur hat der Beschluss nicht nur Auswirkungen in diesem Einzelfall, sondern allgemein.
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 12:26:11Für mich war auch nicht der Einzelfall interessant, sondern die Auswirkungen des Beschlusses für alle LEs! Da gedeckelt werden darf, wird wohl zwangsläufig die Zahl der Obdachlosen und Unterversorgten steigen, denn irgendwie muss man sich ja ans Mietpreisniveau anpassen.

Orakel

Nur mal so am Rande: Kosten für Unterkunft und Heizung wurden schon zu BSHG-Zeiten nur übernommen, soweit sie angemessen waren. Die Entscheidung des BVerfG kommt also soooo überraschend nun wirklich nicht.

Zitat von: Sheherazade am 14. November 2017, 12:50:35
Aber damit kann man ja keine Stimmung machen.

So ist es!

Gast39146

Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 12:53:16
Ja, ich habe es gelesen. Nur hat der Beschluss nicht nur Auswirkungen in diesem Einzelfall, sondern allgemein.
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 12:26:11Für mich war auch nicht der Einzelfall interessant, sondern die Auswirkungen des Beschlusses für alle LEs! Da gedeckelt werden darf, wird wohl zwangsläufig die Zahl der Obdachlosen und Unterversorgten steigen, denn irgendwie muss man sich ja ans Mietpreisniveau anpassen.

Das Bundesverfassungsgericht hat ja in diesem Urteil "nur" den unbestimmten Rechtsbegriff "der Angemessenheit" geklärt.

Das entbindet die JCs bei ihren Entscheidungen Im Einzelfall nicht davon, dass "angemessener Wohnraum" auch konkret verfügbar bzw. tatsächlich anmietbar sein muss, sprich ist das nicht gegeben ist auch eine "teuere" Wohnung möglich, im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens seitens des JC.

Gast14038

Heist das jetzt, dass man sich jede KDU-Klage zukünftig sparen kann? Auch wenn ein Landkreis kein schlüssiges Konzept hat?