LSG: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren

Begonnen von selbiger, 14. Januar 2019, 16:27:47

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Orakel

Zitat von: Gast9483 am 14. Januar 2019, 18:43:33
Da hätte der Richter aber mildernde Umstände anrechnen müssen.

Wo ist das doch gleich nochmal im SGB II geregelt?

Gast9483


Orakel

Worauf sollte das Gericht denn sonst die "mildernden Umstände" stützen???

Gast9483

Auf die Fakten?
Das Gericht argumentiert ja, dass der Angeklagte durch sein Verhalten seine Hilfsbedürftigkeit selbst verschuldet hätte. Perfiderweise führt es als Argumente für seine Entscheidung Dinge an, die eigentlich in die Gegenrichtung gehen, denn der Angeklagte hat ja erwiesenermaßen Schulden bezahlt und sein Ausgabeverhalten angepasst. Das wird nun dem Angeklagten zur Last gelegt, obwohl es eigentlich entlastend wirken müsste.

Orakel

Zitat von: Gast9483 am 14. Januar 2019, 18:59:03
... denn der Angeklagte hat ja erwiesenermaßen Schulden bezahlt ...

Woraus schließt du das? Übrigens war der Mann nicht angeklagt, sondern Kläger in einem sozialrechtlichen Verfahren. So viel Korrektheit muss schon sein!

Gast9483

Zitat von: Orakel am 14. Januar 2019, 19:05:27
Zitat von: Gast9483 am 14. Januar 2019, 18:59:03
... denn der Angeklagte hat ja erwiesenermaßen Schulden bezahlt ...

Woraus schließt du das?
Das steht in dem Auszug aus dem Urteil, den du selbst gepostet hast!  :lachen:

Orakel

Und wieder: Lesen UND verstehen!

Aber lassen wir das. Du Eggsbärde, ich Leie

:bye:


Gast44116

Da ich den eingestellten Paragraphen tatsächlich nicht verstehe Frage ich nach:

Er kann also Darlehen bekommen und zb Sachleistungen statt Geld? Nehme an Gutscheine?

Das man ihn jetzt zur Strafe verhungern lässt glaube ich auch nicht. Aber irgendwie muss ja sein Verhalten Konsequenzen haben.

Gast9483

Zitat von: Orakel am 14. Januar 2019, 19:17:16
Und wieder: Lesen UND verstehen!

Aber lassen wir das. Du Eggsbärde, ich Leie

:bye:
Du weißt ja nicht mal, was du geschrieben hast!  :grins:
Nicht böse gemeint, ist halt nur lustig.

Gast30174

Ich habe die Stelle mit der Schuldentilgung im Urteil gefunden. Hier:

Zitat von: Orakel am 14. Januar 2019, 18:35:18
Dementsprechend war der Kläger seinerzeit zu durchaus vernünftigen Entscheidungen, etwa hinsichtlich der Tilgung der privaten Schulden (...)

Gast9483

Genau. Das hätte eigentlich zugunsten des Klägers sprechen sollen, genauso wie die Reduzierung der Ausgaben, als ihm klar wurde, dass er so nicht lange vom Geld leben würden könnte.

Das spricht ja nämlich durchaus für den Willen, sich seinen Verpflichtungen zu stellen.

Gast44116

Es spricht gegen ihn.

Er sagt ich war nicht Herr meiner Sinne. Seine Handlungen zeigen aber das er es war.

Gast44360



Gast9483