LSG: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren

Begonnen von selbiger, 14. Januar 2019, 16:27:47

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Orakel

Zitat von: Gast44360 am 14. Januar 2019, 20:01:37
Wovon soll denn der jetzt leben?

Deine Sorge und die aller anderen ist unbegründet! Als der Mann ab 2013 erneut Grundsicherungsleistungen bezog, nahm das Jobcenter eine Rückforderung vor. Und wenn er nicht gestorben ist ... ähm... noch keine Arbeit gefunden hat, so lebt er noch heute.

Quelle

Fettnäpfchen

Was mich viel mehr wundert ist eine Rechenaufgabe:
Zitat von: Startbeitrag Thema LinkDas Gericht hielt dem Mann vor: Auch ohne Arbeit hätte er rund sieben Jahre und sieben Monate von dem Erbe leben können.
sieben Jahre und sieben Monate = 91 Monate
200 000 : 91 Monate = 2197,802197802

Ich gehe jede Wette ein dass mein JC mir sozialwidriges Verhalten vorwerfen wird wenn ich mtl. so eine Summe meines Erbes verbrauchen würde.
Aber das werde ich dann ja nach erreichen meines Schonvermögens feststellen. Gut das ich das vorher schon auf 0.- runtergefahren habe sonst müsste es noch länger halten.

Bei dem Verbrauch müsste ich nach vier Monaten einen neuen Antrag stellen, was nicht der Fall sein wird, sondern nach sechs bis sieben Monaten. Selbst da rechne ich noch mit überflüssigem Streß.

MfG FN
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