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Riester Rente auflösen ?! was sagt JC dazu

Begonnen von MADDINLEO, 25. November 2019, 16:19:22

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MADDINLEO

Hallo !    kurz vorab...habe ca. seit 8 Jahren H4, bin in diesem Rahmen stundenweise
selbständig tätig......dem JC liegen alle Versicherungen, Renten , ETW,  vor..

Da ich mein "Vermögen" aufgebraucht habe und Autoreparaturen anliegen ,  sowie
Spülmaschine defekt ist  überlege ich ob ich die Riester Rente OHNE PROBLEME
vom JC auflösen kann.
Mein Schonvermögen beträgt ca. 7.800 €  .  Ausser meinen PKW im Wert von ca. 2000,--
habe ich soweit nichts anrechenbares mehr. 

Ausser die Autoreparatur, erstmal 500,-- ,  nächstes Jahr noch mehr,  weiss ich nicht
wie ich die nächsten Monate finanziell stemmen kann.  Daher wären die Riester Beiträge
dann ca. 7000,-- euro.  )ohne Zuschüsse etc.)   eine echte Hilfe für mich. 

Ich überlege, den Sachbearbeiter anzuschreiben um vorab zu hören ,  ob das so klargeht
oder ob es da Probleme gibt.   
Was meint ihr dazu ???

NevAda

Du hattest die Riester-Rente beim Erstantrag angegeben gehabt? Dann ist es eine Vermögensumwandlung, die nicht meldepflichtig ist. Aber natürlich können Fragen auftauchen, daher solltest Du die Kündigungsunterlagen gut aufbewahren.

Du bist sicher, dass Du diese Rente kündigen kannst? Und Du bist ganz sicher, dass es keinen anderen Weg gibt, dass Du das, was Du als Deine Altersvorsorge geplant hattest, anbrechen musst? Vielleicht kannst Du mal mit Deiner Bank sprechen, ob Du nur einen Teil kündigen kannst?

MADDINLEO

Zitat von: NevAda am 25. November 2019, 18:05:58
Du hattest die Riester-Rente beim Erstantrag angegeben gehabt? Dann ist es eine Vermögensumwandlung, die nicht meldepflichtig ist. Aber natürlich können Fragen auftauchen, daher solltest Du die Kündigungsunterlagen gut aufbewahren.

Du bist sicher, dass Du diese Rente kündigen kannst? Und Du bist ganz sicher, dass es keinen anderen Weg gibt, dass Du das, was Du als Deine Altersvorsorge geplant hattest, anbrechen musst? Vielleicht kannst Du mal mit Deiner Bank sprechen, ob Du nur einen Teil kündigen kannst?

Ja, ich hatte die riester-Rente bei Erstantrag angegeben.   Jetzt fllt mir aber auf, wenn ich z.b. 7000,--
€ aus der riester Rente bekomme,  und man zählt den Wert meines PKW mit 2000,-- € dazu,
wäre ich ja über meinem schonvermögen von ca. 7800,--.
Zudem wird dem Finanzamt auch eine Meldung gemacht, und das JC fragt ja mind. einmal jährlich meine Daten ab.   Was nun ?

crazy

Wenn Du als Du die Sparbeiträge eingezahlt hast neben Zulagen noch Steuerentlastung erhalten hast wären auch Steuermäßigungen zurückzugeben. Das geht dann automatisch noch mit Meldung raus
Blöd ist,deine Riester ist noch eine gute alte. Neu bekommst Du nichts mehr was sich als Altersvorsorge rechnen würde zumal Du ja die Ansparphase naturgemäß jetzt verkürzt hast.
Das mit den Vermögrn hast Du etwas missverstandrn. Ein KFZ bis 7500 wäre OK. Damit fällt dein oller mit 2000 nicht ins Gewicht. Die Auszahlung des Altersvorsorgevermögen wäre dann dein einziges Vermögen,hast Du keine anderen Sparanlagen. Gesichert im Vertrag hast Du derzeit also null Euro zur freien Verfügung an Vermögen.
Da Du seit 8 Jahren vor dich hin krumpelst- schon mal daran gedacht was anderes zu machen was Dir tatsächlich Einkommen bringt? Wenn eine Selständigkeit nicht dafür sorgen kann,dass man Betriebs und Lebenshaltung plus Kranken und Altersvorsorge sowie Reserve für Anschaffungen und mal schlechten Monat daraus zieht ist man Pleite und lässt es

MADDINLEO

Zitat von: crazy am 25. November 2019, 20:46:16
Wenn Du als Du die Sparbeiträge eingezahlt hast neben Zulagen noch Steuerentlastung erhalten hast wären auch Steuermäßigungen zurückzugeben. Das geht dann automatisch noch mit Meldung raus
Blöd ist,deine Riester ist noch eine gute alte. Neu bekommst Du nichts mehr was sich als Altersvorsorge rechnen würde zumal Du ja die Ansparphase naturgemäß jetzt verkürzt hast.
Das mit den Vermögrn hast Du etwas missverstandrn. Ein KFZ bis 7500 wäre OK. Damit fällt dein oller mit 2000 nicht ins Gewicht. Die Auszahlung des Altersvorsorgevermögen wäre dann dein einziges Vermögen,hast Du keine anderen Sparanlagen. Gesichert im Vertrag hast Du derzeit also null Euro zur freien Verfügung an Vermögen.
Da Du seit 8 Jahren vor dich hin krumpelst- schon mal daran gedacht was anderes zu machen was Dir tatsächlich Einkommen bringt? Wenn eine Selständigkeit nicht dafür sorgen kann,dass man Betriebs und Lebenshaltung plus Kranken und Altersvorsorge sowie Reserve für Anschaffungen und mal schlechten Monat daraus zieht ist man Pleite und lässt es

da stimme ich dir zu.  Doch aus gesundheitlichen Gründen konnte ich viele Jahre nur
stundenweise arbeiten .   So war es passend für mich.    Ich habe mich dieses Jahr
auch beworben,  dennoch ist es schwierig eine Arbeit zu bekommen.   Sehr viele
Bewerber auf eine Stelle !
Was würde mir die riester Rente denn später bringen ?   Da ich die mindest Einzahlungs-
Jahre nicht erreiche und eh nur eine Mindestrente bekomme,  denke ich, das mir die
riester Rente eventuell sogar dann noch angerechnet wird.   ?    Und mehr als 50,- €
im Monat wird es kaum bringen.
Sollte ich nicht dann besser jetzt dafür sorgen,  mehr Lebensqualität zu haben ?
nach 5 Jahren mal wieder Urlaub machen zu können .  Ausserdem muss ich irgendwann
ein anderes  Auto kaufen ....
Übrigens habe ich eine renditenstarke britische Rentenversicherung, auch dem JC bekannt,
aber ist bis zur rente auf meinen Wunsch hin gesperrt worden , damit JC nicht dran kann.
Ich werde es nochmals überlegen.  Meinst du denn ich sollte es dann gleich melden ,
wenn ich Riester auflöse ???

Gast19195

Hallo MADDINLEO,

dieses Thema gab es schom vor zwei Jahren bei Dir. Du hast also in der Zwischenzeit die Riester so belassen?

Für Urlaub und neues Auto würde ICH nix antasten.

"Mehr Lebensqualität": wer hätte das nicht gerne?

In Deinem Faden von 2017 war doch ein guter Rat, wie Du Riester behalten und doch profitieren kannst. Willst Du das nochmal lesen?

Du schreibst von gesundheitlichen Einschränkungen. Falls Du eine Schwerbehinderung hast (Schwerbehindertenausweis): es wird ein Auto finanziert komplett mit allen eventuell notwendigen Um- und Einbauten für Rollstuhl uws., wenn man es benötigt, um in die Arbeit zu kommen. Dies gilt auch für Selbständige, die z.B. die Aufträge beim Kunden abholen und die Arbeit dort abliefern.

LG hubble



Unwissender

Wenn du kündigst, verlierst du die ganzen staatlichen Zulagen! Die jetzt auch noch auf175,- € erhöht wurde! Probier es lieber mit Beleihen (hab ich auch gemacht, war zwar umständlich aber möglich) Geht aber nur, wenn du keine Versicherung hast, sondern Riester Bausparen also Wohnriester! GGf den Vertrag erst umwandeln und dann beleihen; geht i.d.R. bis zu 2/3 des angesparten Betrages inkl. Zulagen! WICHTIG: den Mindestbeitrag i.H.v. 60 € weiterzahlen!

Ich gehe davon aus, das dir das JC in dem Monat, in dem dir das Geld zufließte, dieses anrechnet! Dann musst du dich mit deenen wieder rumärgern und hast wieder erst Mal nix, von dem Geld
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Quinky

zusätzlich,

später, eine Riesterrente (im Rentenfall) und Grundsicherung wird bis 100€/monatlich NICHT auf die Grundsicherung angerechnet, lediglich Beträge über 100€ werden zu 70% angerechnet!

Gruß
Ernie

EinRatsuchender

Zitat von: MADDINLEO am 25. November 2019, 21:25:20
aber ist bis zur rente auf meinen Wunsch hin gesperrt worden , damit JC nicht dran kann.

Mit einem Verwertungsausschluss dürftest du auch nicht mehr so ohne weiteres rankommen. Oder was meinst du mit "ist gesperrt worden"?

MADDINLEO

Zitat von: crazy am 25. November 2019, 20:46:16
Wenn Du als Du die Sparbeiträge eingezahlt hast neben Zulagen noch Steuerentlastung erhalten hast wären auch Steuermäßigungen zurückzugeben. Das geht dann automatisch noch mit Meldung raus
Blöd ist,deine Riester ist noch eine gute alte. Neu bekommst Du nichts mehr was sich als Altersvorsorge rechnen würde zumal Du ja die Ansparphase naturgemäß jetzt verkürzt hast.
Das mit den Vermögrn hast Du etwas missverstandrn. Ein KFZ bis 7500 wäre OK. Damit fällt dein oller mit 2000 nicht ins Gewicht. Die Auszahlung des Altersvorsorgevermögen wäre dann dein einziges Vermögen,hast Du keine anderen Sparanlagen. Gesichert im Vertrag hast Du derzeit also null Euro zur freien Verfügung an Vermögen.
Da Du seit 8 Jahren vor dich hin krumpelst- schon mal daran gedacht was anderes zu machen was Dir tatsächlich Einkommen bringt? Wenn eine Selständigkeit nicht dafür sorgen kann,dass man Betriebs und Lebenshaltung plus Kranken und Altersvorsorge sowie Reserve für Anschaffungen und mal schlechten Monat daraus zieht ist man Pleite und lässt es

Hallo crazy,   ich habe nun weitere Antworten bekommen, und teilweise weiß man es dann doch nicht ganz genau ,,,
meine Frage an dich :  in dem Monat, wo ich das Geld bekomme,   erhalte ich wegen Zufluss kein H4  ????
ich denke es ist nur eine Vermögensumwandlung ...und das JC weiß, das ich ohne Auto bzw. kauttes Auto
die Arbeit nicht ausführen kann, die ja mit der Leistung verrechnet wird.
Die Reparaturen von Dezember bis April werden mich 2000,-- euro kosten !   ich schei...auf das Taschengeld von 50
euro später in der rente. Und wegen der Scheidung muss ich später ja auch noch ca. 50 euro abdrücken..
also besser anderweitig, unsichtbar, das geld anlegen.  geht . !

Fettnäpfchen

MADDINLEO

Wollte mich gestern schon melden und daher auch wenn ich nicht crazy bin.

Zitat von: MADDINLEO am 26. November 2019, 14:36:34in dem Monat, wo ich das Geld bekomme,   erhalte ich wegen Zufluss kein H4  ????
Nein weil es eine Vermögensumwandlung ist.
und auch keine Sorgen weil du hast ja noch einen Freibetrag im Schonvermögen hast und da gehört dann das über 7500.- Euro liegende dazu gerechnet also kein Verlust vom Erlös.
150 x LJ + 750 Klimmpergeld

Zitat von: MADDINLEO am 26. November 2019, 14:36:34also besser anderweitig, unsichtbar, das geld anlegen.  geht . !
oder einfach nur ein paar Mal öfters leben und sich den zusäztlichen Luxus eines feinen Abendessens gönnen. Man lebt nur einmal!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

MADDINLEO

Zitat von: Fettnäpfchen am 26. November 2019, 17:48:03
MADDINLEO

Wollte mich gestern schon melden und daher auch wenn ich nicht crazy bin.

Zitat von: MADDINLEO am 26. November 2019, 14:36:34in dem Monat, wo ich das Geld bekomme,   erhalte ich wegen Zufluss kein H4  ????
Nein weil es eine Vermögensumwandlung ist.
und auch keine Sorgen weil du hast ja noch einen Freibetrag im Schonvermögen hast und da gehört dann das über 7500.- Euro liegende dazu gerechnet also kein Verlust vom Erlös.

danke dir und den anderen .   !     alles klar jetzt .   ich habe einen Gesamtplan und diese gehört da zu. :-))
150 x LJ + 750 Klimmpergeld

Zitat von: MADDINLEO am 26. November 2019, 14:36:34also besser anderweitig, unsichtbar, das geld anlegen.  geht . !
oder einfach nur ein paar Mal öfters leben und sich den zusäztlichen Luxus eines feinen Abendessens gönnen. Man lebt nur einmal!

MfG FN

MADDINLEO

Zitat von: Fettnäpfchen am 26. November 2019, 17:48:03
MADDINLEO

Wollte mich gestern schon melden und daher auch wenn ich nicht crazy bin.

Zitat von: MADDINLEO am 26. November 2019, 14:36:34in dem Monat, wo ich das Geld bekomme,   erhalte ich wegen Zufluss kein H4  ????
Nein weil es eine Vermögensumwandlung ist.
und auch keine Sorgen weil du hast ja noch einen Freibetrag im Schonvermögen hast und da gehört dann das über 7500.- Euro liegende dazu gerechnet also kein Verlust vom Erlös.
150 x LJ + 750 Klimmpergeld

Zitat von: MADDINLEO am 26. November 2019, 14:36:34also besser anderweitig, unsichtbar, das geld anlegen.  geht . !
oder einfach nur ein paar Mal öfters leben und sich den zusäztlichen Luxus eines feinen Abendessens gönnen. Man lebt nur einmal!

MfG FN

Überaschung !    habe mit dem JC telefoniert.  Also die Riester Rente auflösen wäre doch ein Zufluss an Vermögen.  Da ich aber das betriebliche Kfz  reparieren muss,  hat man mir eine ausnahme nach Rücksprache mit dem Chef der Abteilung zugestanden.  Jedoch soll ich das jetzt schriftlich Mitteilen, Rechnungen vorlegen dann bei der EKS eintragen   und das Geld was über ist,  schreiben, das ich Summe xxx
noch über habe, da Vermögen.  Da bin ich doch ziemlich eingeengt, oder ?    Man hat es nicht als Vermögensumwandlung angenommen ,   

Fettnäpfchen

MADDINLEO

Bitte nimm doch den Button Antworten und nicht den Button Zitat einfügen.
Erstens muss man die Antwort immer suchen und zweitens sind laut Nutzungsbestimmungen Vollzitate zu unterlassen. Danke!

Zitat von: MADDINLEO am 28. November 2019, 15:16:17
Überaschung !    habe mit dem JC telefoniert.  Also die Riester Rente auflösen wäre doch ein Zufluss an Vermögen.  Da ich aber das betriebliche Kfz  reparieren muss,  hat man mir eine ausnahme nach Rücksprache mit dem Chef der Abteilung zugestanden.  Jedoch soll ich das jetzt schriftlich Mitteilen, Rechnungen vorlegen dann bei der EKS eintragen   und das Geld was über ist,  schreiben, das ich Summe xxx
noch über habe, da Vermögen.  Da bin ich doch ziemlich eingeengt, oder ?    Man hat es nicht als Vermögensumwandlung angenommen ,   
Telefonate sind nicht nachweisbarr.
Man kann da auch etwas falsch verstehen. Beispiel:
Zitat von: MADDINLEO am 28. November 2019, 15:16:17Also die Riester Rente auflösen wäre doch ein Zufluss an Vermögen.
ja
aber kein Einkommen oder ist das schon falsch verstanden oder
zählt die Auflösung von priviligiertem Vermögen jetzt als Veremögenswandlung oder als sonstiges Einkommen.
Bestehe vom JC auf einer schriftlichen Antwort bevor etwas falsch läuft, die wissen hinterher nichts mehr von dem Telefonat oder behaupten einfach etwas anderes.

Dahingestellt ob es jetzt um Riester, Rürup, oder den Verwertungsausschluss privilegiert ist:
Ratgeber Vermögen
ZitatBitte beachten: Der Verwertungsausschluss nach § 168 Abs. 3 VVG umfasst nicht die gesamte Versicherung, sondern nur den nach § 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB II geschützten Betrag. Alles was diesen übersteigt, kann mittels Teilkündigung bzw. Beleihung verfügbar gemacht werden und zählt deshalb zum normalen Vermögen (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB II).
heißt für mich im Umkehrschluss dass bei Auflösung eines Riester aus dem privilegierten Vermögen ein normales Schonvermögen wird.

Zitat von: MADDINLEO am 28. November 2019, 15:16:17Jedoch soll ich das jetzt schriftlich Mitteilen, Rechnungen vorlegen dann bei der EKS eintragen   und das Geld was über ist,  schreiben, das ich Summe xxx
noch über habe, da Vermögen.
was sollst du mitteilen?
Rechnungen haben das JC noch selten interessiert außer eben bei selbstständigen etc. und dann nur wenn es um das Geschäft geht, ob da dein Auto dazugehört?
und seltsam schon wieder "Vermögen" als Begriff vom JC > wenn es Vermögen ist und innerhalb deines Freibetrages ist es Vermögen also auch eine Vermögensumwandlung.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

MADDINLEO

also.  ich versuche das ganze nochmal besser zu erklären.
Da für mein Kfz, das ich auch betrieblich nutze,  Reparaturen anstehen und ich nicht das
Geld dafür habe  (ausser leihen)   habe ich überlegt die Riester rente aufzulösen.
Dabei würde auch Geld überbleiben und das wäre gut, wenn wieder etwas anliegt.

Um das ganze abzusichern,  rief ich das JC an.  Der SB wusste es nicht genau, hatte noch nie
so einen Fall gehabt und wollte Rücksprache mit dem Chef halten.
Dann kam der Anruf.....wir würden diesen Schritt mit Ihnen gehen, da wir sie schon gut und länger
kennen.   Und wenn Sie nicht noch irgenwo Geld gelagert haben...(  nein, sonst würde ich das ja nicht machen mit der Riedter )
Nun soll ich ein Schreiben an das JC schicken und das ganze Vorhaben so bestätigen.
Das ich die riester auflöse und ca. Summe X bekomme, das ich später in der EKS die Reparatur-
kosten für das betriebl. Kfz eintrage und auch die Summe benenne,  die in etwa über bleibt.

Ich sagte im Gespräch, das ist doch eine Vermögensumwandlung und das nur die Beiträge
zurückgezahlt werden.   Darauf gab es keine richtige Antwort.    Nur ..."wir machen das mit"
Natürlich soll ich einschließlich der Kfz Rechnungen für alles Belege haben.
Ich frage mich nun ob das alles so richtig ist vom JC.  Und was steckt dahinter ??????