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Riester Rente auflösen ?! was sagt JC dazu

Begonnen von MADDINLEO, 25. November 2019, 16:19:22

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Sheherazade

Zitat von: MADDINLEO am 29. November 2019, 08:56:21
Und was steckt dahinter ??????

Du wolltest unbedingt eine Absicherung vom Jobcenter für deinen Plan, das ist die Antwort auf deine Frage.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Unwissender

Sie werden es dir am Zuflusstag anrechnen! Ob sie das dürfen oder nicht, spielt keine Rolle! War bei mir genauso, als ich eine angefangene RV (keine Riester) auszahlen ließ, die ruhend gestellt war. Danach konnte ich mich wieder eineinhalb Jhre rumstreiten und klagen, bis ich das geklärt hatte. Aber das geld war zunächst mal angerechnet und somit für mich für den ursprünglichen Gebrauch unnütz!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

MADDINLEO

Zitat von: Sheherazade am 29. November 2019, 09:12:47
Zitat von: MADDINLEO am 29. November 2019, 08:56:21
Und was steckt dahinter ??????

Du wolltest unbedingt eine Absicherung vom Jobcenter für deinen Plan, das ist die Antwort auf deine Frage.
[/quote

die hätten es eh rausgefunden, da das Finanzamt auch eine Mitteilung bekommt.  Das wäre noch übler.]

Fettnäpfchen

MADDINLEO

Zitat von: MADDINLEO am 29. November 2019, 08:56:21also.  ich versuche das ganze nochmal besser zu erklären.
Unnötig ich habe es schon verstanden.

Zitat von: MADDINLEO am 29. November 2019, 08:56:21Um das ganze abzusichern,  rief ich das JC an.
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. November 2019, 15:50:38die wissen hinterher nichts mehr von dem Telefonat oder behaupten einfach etwas anderes.

Zitat von: MADDINLEO am 29. November 2019, 08:56:21Und wenn Sie nicht noch irgenwo Geld gelagert haben...(
Schön und dreist und bei schlechter Laune als Unterstellung zu werten.

Zitat von: MADDINLEO am 29. November 2019, 08:56:21Nun soll ich ein Schreiben an das JC schicken und das ganze Vorhaben so bestätigen.
Das ich die riester auflöse und ca. Summe X bekomme, das ich später in der EKS die Reparatur-
kosten für das betriebl. Kfz eintrage und auch die Summe benenne,  die in etwa über bleibt.
Also eine Erklärung das du FREIWILLIG dein Dir zustehendes Schonvermögen für Betriebsausgaben verwendest. Dafür ist das Schonvermögen nicht gedacht! Höchstens dein Betriebskapital!

Zitat von: MADDINLEO am 29. November 2019, 08:56:21Darauf gab es keine richtige Antwort.    Nur ..."wir machen das mit"
Natürlich soll ich einschließlich der Kfz Rechnungen für alles Belege haben.
Ich frage mich nun ob das alles so richtig ist vom JC.
Was für eine kompetente Antwort u.
KfZ. Rechnung ? nach deiner schriftl. Erklärung dein Schonvermögen dafür auszugeben >wenn es nicht zu viel Arbeit wäre würde das JC die ein Dankschreiben schicken. So bekommst du im Prinzip nichts< u.
jetzt kannst du nochmal überlegen ob das richtig vom JC ist:
Zitat von: Unwissender am 29. November 2019, 11:04:04
Sie werden es dir am Zuflusstag anrechnen! Ob sie das dürfen oder nicht, spielt keine Rolle! War bei mir genauso, als ich eine angefangene RV (keine Riester) auszahlen ließ, die ruhend gestellt war. Danach konnte ich mich wieder eineinhalb Jhre rumstreiten und klagen, bis ich das geklärt hatte. Aber das geld war zunächst mal angerechnet und somit für mich für den ursprünglichen Gebrauch unnütz!
Jetzt nochmal.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

MADDINLEO


ja, eine Antwort vom JC,  für die Tonne.    Mir dampft jetzt der Kopf und kann nicht klar denken.
Was soll ich tun ?   das ganze sein lassen....dem JC sagen, das ist aber falsch....ha
sagt es mir !

Fettnäpfchen

MADDINLEO

Zitat von: MADDINLEO am 29. November 2019, 16:43:34Was soll ich tun ?   das ganze sein lassen....dem JC sagen, das ist aber falsch....ha
Deinen Ursprungsgedanken in die Tat umsetzen wenn du sicher bist Die Riester aufzulösen. Dann nach Erhalt des Geldes deine Pläne umsetzen.
Zitat von: MADDINLEO am 25. November 2019, 16:19:22Da ich mein "Vermögen" aufgebraucht habe und Autoreparaturen anliegen ,  sowie
Spülmaschine defekt ist  überlege ich ob ich die Riester Rente OHNE PROBLEME
vom JC auflösen kann.
Im Prinzip musst du es mMn nicht mal dem JC per VÄM melden da es ja nicht leistungsrelevant ist. Beim nächsten WBA musst du es angeben weil die Riester nicht mehr existiert und dein Schonvermögen entsprechend angewachsen ist!
Sonst hast du doch dein Schonvermögen auch ausgegeben und das JC nicht darüber informiert, warum solltest du jetzt um ERLAUBNIS fragen. Es ist dein Geld.

Natürlich kannst Du es trotzdem nach dem Geldeingang melden, dann musst halt wieder Post von denen bearbeiten.

MfG FN
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MADDINLEO


OK.  Ob ich das jetzt mitteile oder bei der nächsten WBA ....da jetzt gerade die Sache vom
JC angenommen wurde.   Etwas weiter oben wurde ja geschrieben, das in einem Fall eine Person
ohne zu Fragen eine Versicherung aufgelöst hat und dann 1,5 Jahre nur Ärger/Gericht kein Geld,,,
hatte.   Ich denke ja auch, das ist mein Vermögen.  Und das JC macht es nur, weil ich in das betriebliche
Kfz investiere. Nicht ok. Aber  ist ja auch mein privat Kfz.  Dennoch möchte ich ja über den Rest des Geldes
selbst bestimmen.        Bei der nächsten WBA mit EKS soll ich die Reparaturkosten in die EKS eintragen,
so wird es ja im Prinzip vom Vermögen abgezogen.   Dann sehen die auch was über bleibt !
Ich traue denen alles zu, also auch einen Rechtsstreit in dieser Sache , wenn die es anders sehen.
Nur habe ich kein Geld für RA und die Zeit/Geld rennt mir dann auch weg......
     Noch ist gar nichts rausgegangen, bis Ende des Jahres kann ich Riester kündigen.....
Wenn ich meinen "Text" etwas ändere,  doch mit "Schonvermögen" und sowieso belegen kann das ich
im Rahmen bleibe ?     Die wollten von mir die Bestätigung des Vorhabens ja schon jetzt schriftlich haben..
wenn ich mich jetzt dazu gar nicht mehr melde ?   was passiert dann ?
sorry, aber es ist kompliziert...Recht haben und Recht kriegen sind zwei verschiedene Dinge...
Ich schlafe eine Nacht drüber und gerne könnt ihr mir noch input geben. ...Danke


Fettnäpfchen

MADDINLEO

Ich versteh nur Bahnhof!
Mach da mal etwas kurzes und verständliches aus dem verwirrenden Text.

Zitat von: MADDINLEO am 29. November 2019, 20:24:59Etwas weiter oben wurde ja geschrieben, das in einem Fall eine Person
ohne zu Fragen eine Versicherung aufgelöst hat und dann 1,5 Jahre nur Ärger/Gericht kein Geld,,,
meintest du den Beitrag von Unwissender damit,
dann solltest du erkannt haben das die Probleme vom JC gemacht wurden so wie es dein JC bei dir versucht.

Zitat von: MADDINLEO am 29. November 2019, 20:24:59Und das JC macht es nur, weil ich in das betriebliche
Kfz investiere. Nicht ok. Aber  ist ja auch mein privat Kfz.  Dennoch möchte ich ja über den Rest des Geldes
selbst bestimmen
Dein JC verarscht dich! noch nicht verstanden?

Zitat von: MADDINLEO am 29. November 2019, 20:24:59Bei der nächsten WBA mit EKS soll ich die Reparaturkosten in die EKS eintragen,
so wird es ja im Prinzip vom Vermögen abgezogen
Wieso sollten Betriebsausgaben vom Vermögen abgezogen werden  :scratch:
Ich kenne mich ja mit Selbstständigkeit in Verb. mit  JC nicht gut aus aber das sagt einem ja schon der gesunde Menschenverstand dass das zwei verschiedene Sachen sind.

Zitat von: MADDINLEO am 29. November 2019, 20:24:59Ich traue denen alles zu, also auch einen Rechtsstreit in dieser Sache , wenn die es anders sehen.
Nur habe ich kein Geld für RA und die Zeit/Geld rennt mir dann auch weg......
Für eine Ratgeber Klage vor dem Sozialgericht braucht es kein Geld was das mit der Zeit soll  :weisnich:

Zum Rest deines Beitrages siehe ganz oben.

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. November 2019, 13:41:49
dann solltest du erkannt haben das die Probleme vom JC gemacht wurden so wie es dein JC bei dir versucht.

Ganz ehrlich? Ich sehe keine vom Jobcenter gemachten Probleme beim TE. Er fragt nur zuviel, bekommt entsprechend viele Antworten (die er noch nicht mal schriftlich hat um Verständnisprobleme auszuschließen) und möchte vom Jobcenter irgendwelche Zugeständnisse/Zusagen/verbindliche Aussagen, die dort überhaupt (noch) niemand machen kann.

Es wurde hier im Thread alles nötige und wichtige geschrieben und verlinkt zur Vermögensumwandlung, wenn man dem aber keinen Glauben schenkt, fragt man natürlich genau dort nach, wo man ganz gewiss keine klare (und verständliche) Antwort bekommt - selbstgemachte Probleme also.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

MADDINLEO

Hallo !    ja, ich habe alles verstanden und es wird jetzt den geregelten Gang gehen. Ich lasse mich vom JC
nicht verarschen oder erpressen.   Es kann mir nichts passieren, denn ich bleibe im Freibetrag.
Ich danke euch vielmals.

Fettnäpfchen

MADDINLEO

:ok:

Solltest du in Versuchung kommen dem JC etwas zu schreiben stelle das vorher hier ein nicht das es nach hinten losgeht.

MfG FN
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Daniela-Berlin

Auch wenn das Thema schon alt ist, gibt es sicher immer wieder Leute die aufgrund der Stichwortsuche hier landen.

Also teile ich mal noch den einen Gedanken, der bei mir in der hiesigen Diskussion aufkam.

Wenn Geld für eine Autoreparatur benötigt wird, von einem Auto, dass bei ERSTantrag mal 2.000 € Wert war, bliebe die Frage wieviel es dann aktuell noch Wert habe - vor allem ohne Reparatur. Ergo gäbe es ggf. genau durch diesen Wertverlust noch Spielraum, was das Schonvermögen angeht.

sunnytn

Zitat von: Daniela-Berlin am 01. Juni 2021, 00:05:34Ergo gäbe es ggf. genau durch diesen Wertverlust noch Spielraum, was das Schonvermögen angeht.
Wie soll das gehen, wenn ein angemessenes KFZ (bis 7500€) beim Schonvermögen nicht berücksichtigt wird?