BVerwG: Rundfunkbeitragspflicht – Befreiung im besonderen Härtefall

Begonnen von oldhoefi, 01. Dezember 2019, 18:45:10

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oldhoefi

BVerwG zur Rundfunkbeitragspflicht: Im Härtefall muss nicht gezahlt werden

Ich will auf ein Urteil hinweisen, welches eine Gerechtigkeitslücke im Bereich Rundfunkbeitragspflicht löst.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass Menschen die kein Vermögen und nur ein geringes Einkommen auf Sozialhilfeniveau haben, wegen eines besonderen Härtefalls von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien sind.

Vorliegend ging es um eine Studentin im Zweitstudium, die mangels Förderungsfähigkeit keine Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und deshalb auch keine Sozialleistungen erhielt. Der Begriff des besonderen Härtefalls erfasse "vor allem diejenigen Fälle, in denen der Beitragsschuldner eine mit den Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII vergleichbare Bedürftigkeit nachweisen kann", so das BVerwG in einer Mitteilung. Einkommensschwache Beitragsschuldner wie die Klägerin, die kein verwertbares Vermögen und nach Abzug der Wohnkosten weniger Einkommen zur Verfügung haben als Empfänger von Sozialleistungen, zählen laut BVerwG dazu.

Das Urteil wird insbesondere auf Auszubildende, Niedriglöhner, Altersrentner und sonstige Personen, die Einkommen kurz oberhalb der SGB II / SGB XII Grenze haben, anzuwenden sein.

BVerwG Pressemitteilung --> https://www.bverwg.de/de/pm/2019/78

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 10.11.2019)

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.10.2019 – BVerwG 6 C 10.18

(Volltext liegt noch nicht vor, wird nachgereicht.)

oldhoefi


Besuchsonkel

50 / 50 Kosten des Verfahrens woher nehmen und nicht stehlen. ganz billig war das wohl nicht.

Gast49594

Wir Hartz 4ler und Grusis brauchen nur den Bewilligungsbescheid zur GEZ senden und im Antrag das entsprechende Kästchen ankreuzen.

Bin erst vor wenigen Tagen problemlos bis November 2022 befreit worden.

Besuchsonkel

Zitat von: Gast49594 am 09. Februar 2021, 18:18:46
.... und Grusis brauchen nur den Bewilligungsbescheid zur GEZ senden ....

Rentner-Grusis bekommen ab 2021 aber 223 € Freibetrag, wenn die 33 Jahre Rente gezahlt haben. Da wird die GEZ wohl den Beitrag nachfordern.

Gast49594

Ich habe einen Befreiungsbescheid bis einschl. November 2022 erhalten.
Problemlos, wenige Tage nach Übersendung des Bewilligungsbescheides