Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung

Begonnen von Ottokar, 29. März 2020, 12:48:38

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Ottokar

Fragen zur vereinfachten Antragstellung und automatischen Weiterbewilligung infolge des Sozialschutz-Paketes stellt bitte in diesem Sammel-Thema.
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robiwobi

Habe ich die Änderungen im Rahmen des Sozialschutz Paketes richtig verstanden?:

Sollte ich zum 01. Juni einen Erstantrag stellen, würde das bedeuten, dass wenn dieser vorläufig bewilligt würde der Bewilligungszeitraum 6 Monate wäre und keine Vermögensprüfung erfolgen würde.
Nach Ablauf dieser 6 Monate zum 30. November würde keine automatische Weiterbewilligung erfolgen und es wäre auch kein Antrag auf eine abschließende Entscheidung notwendig, da Bewilligungszeitraum nach dem 01.09. endet.
Vermögensprüfung würde erst im siebten Monat erfolgen, dazu müsste ich aber Weiterbewilligungsantrag stellen.

Harald53

Zitat von: robiwobi am 29. März 2020, 17:10:31
Vermögensprüfung würde erst im siebten Monat erfolgen, dazu müsste ich aber Weiterbewilligungsantrag stellen.

Die Vermögensprüfung wird sicherlich dann rückwirkend erfolgen, denn sonst würde ja jetzt jeder einfach mal ein halbes Jahr Hartz4 kassieren.

Sabine13

Zitat von: Harald53 am 29. März 2020, 19:33:15Die Vermögensprüfung wird sicherlich dann rückwirkend erfolgen,
Nur würde das dann das ganze Chaos perfekt machen, wenn festgestellt wird, man hatte gar keinen Anspruch und es käme zu einer Rückforderung incl.der KK Beiträge für jedes BG Mitglied.

kämpfer

Zitat von: Harald53 am 29. März 2020, 19:33:15
Zitat von: robiwobi am 29. März 2020, 17:10:31
Vermögensprüfung würde erst im siebten Monat erfolgen, dazu müsste ich aber Weiterbewilligungsantrag stellen.

Die Vermögensprüfung wird sicherlich dann rückwirkend erfolgen, denn sonst würde ja jetzt jeder einfach mal ein halbes Jahr Hartz4 kassieren.

Hier wird geschrieben das sie nachgeholt wird, persönlich glaube ich das in den 6 Monaten ohne Prüfung, Gnade vor Recht geht.
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-antrag-ab-jetzt-sehr-einfach

Harald53

Zitat von: Sabine13 am 29. März 2020, 19:37:51
Nur würde das dann das ganze Chaos perfekt machen, wenn festgestellt wird, man hatte gar keinen Anspruch und es käme zu einer Rückforderung incl.der KK Beiträge für jedes BG Mitglied.

Na als Chaos würde ich das nicht bezeichnen, Rückforderungen durch das Jobcenter sind doch gang und gebe, vor allem bei Menschen die Arbeiten gehen und noch aufstocken.
Da wird auch genau bis auf den Cent gerechnet und bei Überzahlung muss zurückgezahlt werden.

Deshalb kann ich mir schwer vorstellen das jetzt jeder ohne Prüfung einfach Hartz4 kassieren kann (auch wenn man gar nicht berechtigt ist)

Zitat von: kämpfer am 29. März 2020, 19:37:51
Hier wird geschrieben das sie nachgeholt wird.
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-antrag-ab-jetzt-sehr-einfach

alles andere würde mich auch wundern.

kämpfer

Sicherlich wird es in dem ,,Corona Zeitraum" Gnade vor Recht gelten.
Überprüfungen werden stattfinden man wird nicht so hart sein.

Mal sehen wie sich das ganze entwickelt. :smile:

robiwobi

Zitat
Die Vermögensprüfung wird sicherlich dann rückwirkend erfolgen, denn sonst würde ja jetzt jeder einfach mal ein halbes Jahr Hartz4 kassieren.
Das nicht, um das gehts ja.
Jetzt haben 6 Monate lang auch Leute Anspruch auf Hartz 4, die sonst zuviel Vermögen hätten. Es sei denn das Vermögen ist "erheblich".
Z.B. Selbstständige, die jetzt kein Einkommen mehr haben.
Natürlich nicht solche deren Monatseinkommen zu hoch ist.
Ab dem siebten Monat wird wieder geprüft und wer dann zuviel hat fliegt halt wieder raus.
Zitat
Sicherlich wird es in dem ,,Corona Zeitraum" Gnade vor Recht gelten.
Überprüfungen werden stattfinden man wird nicht so hart sein.

Nein, nicht Gnade vor Recht, sondern einfach Recht. Es wird nicht rückwirkend geprüft.

Ottokar hat hier eine Zusammenfassung erstellt:
https://hartz.info/index.php?topic=121895.0

Sabine13

Zitat von: robiwobi am 29. März 2020, 20:24:57Natürlich nicht solche deren Monatseinkommen zu hoch ist.
Das läßt sich auf den ersten Blick auch nicht gleich feststellen, wenn die Miet/Nebenkosten oder Zinsen der eigen genutzten Immobilie hoch sind.

Zitat von: robiwobi am 29. März 2020, 20:24:57Jetzt haben 6 Monate lang auch Leute Anspruch auf Hartz 4, die sonst zuviel Vermögen hätten. Es sei denn das Vermögen ist "erheblich".
Da zum Vermögen eines Selbständigen nicht nur Bar- oder Bankkontowerte zählen, sondern auch Forderungen, dürfte die Bewertung "erheblich" nicht ganz so einfach sein.

Ottokar

Da eine Vermögensprüfung immer nur zum Stichtag erfolgen kann, kann diese logischerweise nicht nachgeholt werden.
Das Gesetz regelt auch nicht, dass diese nachzuholen ist.

Der Hinweis auf einen Antrag auf eine abschließende Entscheidung bei einer vorläufigen Bewilligung gilt unabhängig davon, wann diese endet.

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The Witch

Zitat von: Harald53 am 29. März 2020, 19:33:15Die Vermögensprüfung wird sicherlich dann rückwirkend erfolgen, denn sonst würde ja jetzt jeder einfach mal ein halbes Jahr Hartz4 kassieren.

Wie wäre es, einfach mal das Gesetz zu lesen? (Ist hier mittlerweile mehrfach verlinkt, eine Zusammenfassung durch Ottokar findet sich auf jeder Seite oben rechts in fetter roter Schrift.)

Zitat§ 67

Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2; Verordnungsermächtigung

(1) Leistungen für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 beginnen, werden nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4
erbracht.

(2) Abweichend von den §§ 9, 12 und 19 Absatz 3 wird Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt. Satz 1 gilt nicht, wenn das Vermögen erheblich ist; es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt.

Zitat von: kämpfer am 29. März 2020, 19:43:28Hier wird geschrieben das sie nachgeholt wird, (...)

(Dafür, dass der "Artikel" erst drei Tage alt ist, enthält er reichlich Schwachsinn.)

robiwobi

Zitat von: kämpfer am 29. März 2020, 19:43:28Hier wird geschrieben das sie nachgeholt wird, (...)
Zitat
(Dafür, dass der "Artikel" erst drei Tage alt ist, enthält er reichlich Schwachsinn.)
In dem Artikel steht: "Es ist damit zu rechnen, dass die Prüfung nach der Zeit der Krise erfolgt."
Das deckt sich mit Ottokars Zusammenfassung, dass Prüfungen wieder ab dem siebten Monat nach Antragstellung erfolgen.
Das missverstehen manche als würde da etwas nachgeholt. Nachholen ist was anderes.

Zitat von: Ottokar am 29. März 2020, 20:32:22Der Hinweis auf einen Antrag auf eine abschließende Entscheidung bei einer vorläufigen Bewilligung gilt unabhängig davon, wann diese endet.
Muss ich dann das Jobcenter um eine EKS bitten weil sonst gar nichts passieren würde?

Ottokar

Zitat von: robiwobi am 29. März 2020, 20:46:53Muss ich dann das Jobcenter um eine EKS bitten weil sonst gar nichts passieren würde?
Wenn du eine abschließende Entscheidung beantragst, musst du auch eine abschließende EKS abgeben.
Und wenn das JC eine abschließende Entscheidung treffen will, muss es von dir eine abschließende EKS fordern.
Das Formular findest du hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlageeks_ba013054.pdf
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superMeier

Gilt der Verzicht auf Vermögensprüfung nun eigentlich nur für Selbstständige oder für alle die arbeitslos geworden sind? Dieses Wochenende ist das Gesetz ja nun meines Wissens in Kraft getreten. So wie ich das Jobcenter allerdings bei uns kenne, kann ich mir nicht vorstellen, dass da nun von heute auf morgen gar nicht mehr geprüft werden soll. Bin mal gespannt, was die Erfahrungsberichte hier in den nächsten Tagen ergeben werden.

Harald53

Zitat von: Ottokar am 29. März 2020, 20:32:22
Da eine Vermögensprüfung immer nur zum Stichtag erfolgen kann, kann diese logischerweise nicht nachgeholt werden.

Hier verstehe ich dich nicht Ottokar, wieso werden dann bei Weiterbewilligungsanträgen immer die Kontoauszüge rückwirkend für mehrere Monate angefordert?
Wenn die Vermögensprüfung doch nur zum Stichtag erfolgen kann, wie du geschrieben hast?
Wieso reicht dann nicht ein Kontoauszug vom Stichtag für die Vermögensprüfung?