Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung

Begonnen von Ottokar, 29. März 2020, 12:48:38

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 11 Gäste betrachten dieses Thema.

Gast49594

Zitat von: Dragon am 03. Februar 2021, 15:41:35
Ich schicke lieber perr Post! habe kien Fax und aus dem Inetcafe wo ich faxe gibt es halt nur ein sendebericht. wo kaum was steht.

Lade Dir PDF24 runter. Damit kannst Du kostenlos faxen und erhältst einen kompletten Sendebericht mit Deinem Fax als Anhang als PDF-Datei und als TIF-Datei

Dragon

@Fettnäpfchen

kann ich wie in #299 jetzt deine Volage jetzt mit meine daten fertig machen.Sorry meine Augen tun gerade etwas weh sehe etwas verschwommen wegen zulange am Bildschirm sehen.

Danke nochmal für deine geduld und Hilfsbereitschaft :sehrgut:

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 03. Februar 2021, 15:52:22
kann ich wie in #299 jetzt deine Volage jetzt mit meine daten fertig machen.
Kannst du wenn du noch die überflüssigen Sonderzeichen wie
" und () und +
und aus dem Textanfang aus
in meinen einen in meinem ihnen vorl.... machst
und
Zitat von: Dragon am 03. Februar 2021, 15:41:35die Spalte in meiner Unterkunft wohnt/wohnen insgesamt 0 Person/en eine 0 stehen)
die erste 0 entfernst

dann passt das.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

@Fettnäpfchen

So alles geändert! werde morgenfrüh per Post abschicken.

Danke Fettnäpfchen für die Hilfe. :ok:

Bin jetzt wieder off. :bye:

Ottokar

Zitat von: Dragon am 03. Februar 2021, 13:10:30
@Ottokar hat mir heute im #289 gesagt was man machen muss" aber ich weiß leider(sorry  :schaem:) immer noch nicht was genau wie  ich dem JC schriftlich erkläre = z.b meine vorlage aus dem #291?
Ich verstehe den Sinn der Frage nicht.
Es ist nicht erforderlich, dem JC zu erklären, warum dort "0" steht.
Sofern es dem JC nicht bekannt ist, würde ich lediglich schriftlich mitteilen, dass ich eine Wohngemeinschaft mit meiner Mutter bilde und diese mich in keiner Weise finanziell unterstützt. Wenn dies dem JC bereits bekannt ist, würde ich gar nichts erklären.

Wieso willst du den WBA nochmal stellen?
Sollte der einen Fehler beinhalten, reicht es, das JC darüber zu informieren.

Zitat von: Dragon am 03. Februar 2021, 12:02:19Im Brief von gestern steht auch folgendes =Aufforderung zur Mitwirkung!
Geht das etwas ausführlicher? Wobei und weshalb sollst du mitwirken?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Dragon

Hallo Ottokar

Sorry das ich mich jetzt melde!!!
Ich hatte leider das Schreiben heute morgen um 09:00 von @Fettnäpfchen#296, mit der Post= per einschreiben mit übergabe.
natürlich ist das schreiben angepasst wie er mir im #302 geraten hat.
Zitat
Zitat von Ottokar
Wieso willst du den WBA nochmal stellen?
Sollte der einen Fehler beinhalten, reicht es, das JC darüber zu informieren.
Ich hoffe das war jetzt kein fehler mit der neuen WBA +sein Schreiben?
Zitat
Zitat von Ottokar
Sofern es dem JC nicht bekannt ist, würde ich lediglich schriftlich mitteilen, dass ich eine Wohngemeinschaft mit meiner Mutter bilde und diese mich in keiner Weise finanziell unterstützt. Wenn dies dem JC bereits bekannt ist, würde ich gar nichts erklären.
Mein JC weiß seit Jahren das ich bei meinen Eltern lebe +von Eltern keine Finz.hilfe bekomme" (ich = meine eigene 1-BG )es gab auch nie Probleme.Wegen dem tot meines Vater (2019) Die Wohnung+nebenkosten bezahlt meine Mutter davon bleibt ihr fast nix zum leben übrig.

Zitat
Zitat von Ottokar
Geht das etwas ausführlicher? Wobei und weshalb sollst du mitwirken?
Der Brief =3.Seiten( Siehe unten)!!  Ist das nicht Komisch mit diesen Brief ???

Komme ich nicht Der Aufforderung nach wird mein Regalsatz komplett gestoppt.

Zitat
Zitat von Dragon

Seite:1

                                                                                                          JC-Briefdatum 28.01.21

Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestand hat.

Folgende unterlagen beziehungsweise angaben werden hierzu noch benötigt.
Sie haben ihren Weiterbewilligungsantrag ab April 2021 eingereicht.. Leider wurde er nicht vollständig ausgefüllt.

Bitte Teilen sie mir mit ,wie viele Personen insgesamt in ihren Haushalt Leben und wie viele davon zu ihrer Bedarfsgemeinschaft gehören?

Bitte reichen sie diese bis 14.02.201 ein! = dieses Feld hier ist leer" es auch steht nichts was sie von mir verlangen....

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle Tatsachen anzugeben, die für Leistungen erheblich sind und Änderungen in den Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen ( § 60 erstes Buch Sozialgesetzbuch -SGB 1).
Haben sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht ,können die Geldleistungen ganz versagt werden, Bis sie der Mitwirkung nachholen (§§ 60,66,67 SGB 1) dies Bedeutet das sie keine Leistungen erhalten.


Seite:2
(Zutreffendes Bitte ankreuzen oder aussfüllen)
1. Als Anlage übersende ich die von ihnen angeforderten Unterlagen.
2.Sonstiges Mitteilung
3. Anlagen

dazu bei Rückfragen wie man erreibar wäre.

Ort,Datum ........ Unterschrift.

Seite.3
die RBF mit den §§ 60,66,67 SGB 1
PS: Reicht das damit du genau weißt um was es geht +meine Behörde von mir verlangt.

Ich hoffe du bist  jetzt nicht  sauer wegen der Vorlage von @Fettnäpfchen  :scratch:.

Ottokar

Zitat von: Dragon am 04. Februar 2021, 17:12:06Die Wohnung+nebenkosten bezahlt meine Mutter davon bleibt ihr fast nix zum leben übrig.
Warum macht ihr dann keinen Untermietvertrag?

Zitat von: Dragon am 04. Februar 2021, 17:12:06Komme ich nicht Der Aufforderung nach wird mein Regalsatz komplett gestoppt.
Die bereits bewilligte Leistung kann und darf hier nicht eingestellt werden, da die Mitwirkung ausschließlich den WBA betrifft.
Da sich die Verhältnisse nicht geändert haben, wäre die Ablehnung des WBA grob rechtswidrig.
Ich würde dem JC mitteilen:
Zitat
Ihre Mitwirkungsaufforderung vom ...

Wie Ihnen hineichend bekannt ist, wohne ich als geduldeter Untermieter in der Wohnung meiner Mutter, die mich jedoch nicht unterstützt.
Da ich meinen eigenen Haushalt führe, leben in meinem Haushalt 0 weitere Personen, von denen 0 zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Dragon

Hallo Ottokar

ZitatWarum macht ihr dann keinen Untermietvertrag?
meine Mutter will es (aus Privaten) gründen nicht.

Zitat
Zitat von Ottokar
Die bereits bewilligte Leistung kann und darf hier nicht eingestellt werden, da die Mitwirkung ausschließlich den WBA betrifft.
Da sich die Verhältnisse nicht geändert haben, wäre die Ablehnung des WBA grob rechtswidrig.
Ich würde dem JC mitteilen:

Zitat

Zitat von Dragon
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle Tatsachen anzugeben, die für Leistungen erheblich sind und Änderungen in den Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen ( § 60 erstes Buch Sozialgesetzbuch -SGB 1).
Haben sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht ,können die Geldleistungen ganz versagt werden, Bis sie der Mitwirkung nachholen (§§ 60,66,67 SGB 1) dies Bedeutet das sie keine Leistungen erhalten.

Heißt das Der Brief aus #305 mit den § ist jetzt grob rechtswidrig mit der Androhung zum Leistungstop?Du siehst ja selber was auf Seite.1 steht.

ZitatIhre Mitwirkungsaufforderung vom ...

Wie Ihnen hineichend bekannt ist, wohne ich als geduldeter Untermieter in der Wohnung meiner Mutter, die mich jedoch nicht unterstützt.
Da ich meinen eigenen Haushalt führe, leben in meinem Haushalt 0 weitere Personen, von denen 0 zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören.

Wie ich Beitrag #302 erwähnte! nutze ich die vorlage von @Fettnäpfchen um 09:00 verschickt. Also du um 10:00  hier warst war der Brief leider schon längst bei der Post. Sorry nochmal ich war wohl wieder viel zu schell unterwegs war keine Absicht :schaem: :sad:
PS:@ Ottokar
nächstes mal bitte immer vorher bescheid sagen wann z.b ich Briefe an das JC verschicke,um eben so keinen fehler machen.


falls sich meine Behörde doch querstellt z.b die Märzauszahlung verzögert oder nicht überweist, kann ich dann für den schaden von der Behörde wegen minus auf dem Konto zinsen von denen verlagen???

Ich hoffe habe einigermaßen richtig auf deine Fragen geantwortet.^^

Wünsche dir und allen hier einen schönen Samstag :bye: :bye:

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 06. Februar 2021, 20:52:47PS:@ Ottokar
nächstes mal bitte immer vorher bescheid sagen wann z.b ich Briefe an das JC verschicke,um eben so keinen fehler machen.
A bißerl viel verlangt, meinst nicht auch.

Aber keine Sorge du hast nichts falsch gemacht mit dem Brief. Inhaltlich kommt es auf das gleiche raus. Ein 0 gehört da hin und das hast du mitgeteilt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

Hallo Fettnäpchen

ZitatPS:@ Ottokar
    nächstes mal bitte immer vorher bescheid sagen wann z.b ich Briefe an das JC verschicke,um eben so keinen fehler machen.
Zitat von Fettnäpchen
A bißerl viel verlangt, meinst nicht auch.
Vielleicht habe ich mich Falsch ausgedrückt! meinte wenn ihr mir hier was erstellt z.b du oder Ottokar! falls es bei der Vorlage noch weitere änderungen bedarf oder fehler auftreten. Ich wollte jetzt Ottokar nicht stressen.

Zitat
@Fettnäpchen
Aber keine Sorge du hast nichts falsch gemacht mit dem Brief. Inhaltlich kommt es auf das gleiche raus. Ein 0 gehört da hin und das hast du mitgeteilt.
ok

Zitat
Zitat von Dragon
falls sich meine Behörde doch querstellt z.b die Märzauszahlung verzögert oder nicht überweist, kann ich dann für den schaden von der Behörde wegen minus auf dem Konto zinsen von denen verlagen???
Weißt du hier für Rat ?

Gast49594

Nachgezahlte Sozialleistungen wie Hartz IV oder Sozialhilfe müssen grundsätzlich auch verzinst werden. Der Anspruch auf eine Verzinsung in Höhe von vier Prozent fängt nach Ablauf von sechs Kalendermonaten
ab Abgabe des vollständigen Antrags auf Sozialleistungen an zu laufen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am Freitag, 3. Juli 2020, in Kassel (Az.: B 8 SO 15/19 R).

Ottokar

Zitat von: Dragon am 06. Februar 2021, 20:52:47
meine Mutter will es (aus Privaten) gründen nicht.
OK, dann ist das so.
Hinweis: dass deine Mutter von dir keine Miete fordert, ist kein Indiz, geschweige denn Beweis, für eine Unterstützung oder einen Unterstützungswillen.

Zitat von: Dragon am 06. Februar 2021, 20:52:47
Heißt das Der Brief aus #305 mit den § ist jetzt grob rechtswidrig mit der Androhung zum Leistungstop?Du siehst ja selber was auf Seite.1 steht.
Im Prinzip schon, allerdings muss man dabei beachten, dass es sich hier um ein vorgefertigtes Formular handelt. Diese Rechtsfolgenbelehrung steht dort immer so drin.

Zitat von: Dragon am 06. Februar 2021, 20:52:47
falls sich meine Behörde doch querstellt z.b die Märzauszahlung verzögert oder nicht überweist, kann ich dann für den schaden von der Behörde wegen minus auf dem Konto zinsen von denen verlagen???
Ja, du kannst bei rechtswidriger Leistungsverweigerung auch Schadenersatz fordern.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.



Dragon

Hallo Ottokar
Zitat
OK, dann ist das so.
Hinweis: dass deine Mutter von dir keine Miete fordert, ist kein Indiz, geschweige denn Beweis, für eine Unterstützung oder einen Unterstützungswillen.
Also das heißt wie ich dich jetzt verstehe" muss meine Mutter mich nicht unterstützen.
mein JC kann sie nicht zwingen mich Finz. Unterstützen.

Heute hat mein Jobcenter den Brief+ WBA bekommen, ich habe die JC-Bestättiung ausgedruckt.

blaumeise

Zitat von: max1985 am 08. Februar 2021, 14:42:33
Ein interessantes Urteil:

https://landessozialgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/hartz-iv-grundsatze-der-vermogensprufung-in-corona-zeiten-196930.html

Das ist insofern nachvollziehbar, da die Frau nicht mal die Abhebungen von zwei mal 2.000 Euro dargelegt hat, mit denen sie - wie passend - auf den Betrag von 59.900 Euro auf dem Konto kam. Das riecht direkt danach, dass sie ihre Hilfebedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat.