Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung

Begonnen von Ottokar, 29. März 2020, 12:48:38

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Ottokar

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


NRWMaster

In Sachen WBA gilt gilt der vereinfachte Zugang doch auch nicht
Kontoauszüge 3 Monate weiterhin erforderlich. Ich bin jetzt im Juli dran ich gebe diese nur persönlich zur Einsicht an.

a_good_heart

Zitat von: NRWMaster am 23. Mai 2022, 00:05:40In Sachen WBA gilt gilt der vereinfachte Zugang doch auch nicht
Kontoauszüge 3 Monate weiterhin erforderlich.

Die Kontoauszüge haben nichts mit der Vermögensprüfung zu tun. Anhand derer wird geprüft ob du irgendwelche Zuflüsse/Einkünfte hast... :zwinker:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

NRWMaster


Hartz4 muss weg

Einen schönen Tag wünsch ich euch allen .

Gilt der vereinfachte Antrag jetzt noch bis Dezember 2022 oder nicht ? Ich blicke nicht mehr durch da auch die vereinfachten Anträge nicht mehr abrufbar sind ! Danke für die Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
H4

Ottokar

Zitat von: Hartz4 muss weg am 28. Mai 2022, 11:33:56Gilt der vereinfachte Antrag jetzt noch bis Dezember 2022 oder nicht ?
Das vereinfachte Antragsverfahren gilt bis 31.12.2022, die Forumlare dafür hat die BA schon länger abgeschafft, vermutlich um an aktuelle Vermögensdaten zu kommen, um so Betrüger aufzuspüren die mehr als das derzeit erlaubte Vermögen haben, und um ab 01.01.2023 die Leistung bei all denjenigen einzustellen, die mehr Vermögen haben als dann zulässig.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


CCR

Zitat von: Ottokar am 28. Mai 2022, 11:46:54
Zitat von: Hartz4 muss weg am 28. Mai 2022, 11:33:56Gilt der vereinfachte Antrag jetzt noch bis Dezember 2022 oder nicht ?
Das vereinfachte Antragsverfahren gilt bis 31.12.2022, die Forumlare dafür hat die BA schon länger abgeschafft, vermutlich um an aktuelle Vermögensdaten zu kommen, um so Betrüger aufzuspüren die mehr als das derzeit erlaubte Vermögen haben, und um ab 01.01.2023 die Leistung bei all denjenigen einzustellen, die mehr Vermögen haben als dann zulässig.
Der Online Antrag Neuantrag funktioniert, dann schicken sie auch die Anträge per Post raus.

Sonnenschein-26

Hallo, ich bin neu hier.


Im Februar 2023 läuft mein Arbeitslosengeld aus. Ich habe gehört, ich sollte rechtzeitig einen Hartz IV Antrag stellen. Gibt es irgendwas Wichtiges zu beachten, damit ich nicht die falschen Kreuze setze?

Ich bin für jede Antwort dankbar.

Fettnäpfchen

Sonnenschein-26

Zitat von: Sonnenschein-26 am 20. Oktober 2022, 10:00:24Im Februar 2023 läuft mein Arbeitslosengeld aus. Ich habe gehört, ich sollte rechtzeitig einen Hartz IV Antrag stellen.
Sechs bis Acht Wochen vorher sollte man den WBA stellen.

Da bis jetzt noch nicht das Bürgergeld Gesetz ist weiß man auch noch nicht ob es im Januar schon andere Formulare gibt.

Wenn dein ALG 2 Ende Jan die letzte Zahlung beinhaltet würde ich spätestens am Monatsanfang Januar (eher sogar vor Weihnachten) den WBA stellen dann siehst du schon welche Formulare angeboten werden.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sonnenschein-26

Wenn dein ALG 2 Ende Jan die letzte Zahlung beinhaltet würde ich spätestens am Monatsanfang Januar (eher sogar vor Weihnachten) den WBA stellen dann siehst du schon welche Formulare angeboten werden.

Mein ALG-1 geht im Februar zu Ende. Muss ich da nicht erst den ersten Antrag für Hartz IV stellen? Oder nennt sich das auch WBS? Dieses Thema ist vollkommen neu für mich.

Fettnäpfchen

Sonnenschein-26

Zitat von: Sonnenschein-26 am 20. Oktober 2022, 10:00:24Hallo, ich bin neu hier.
Deswegen frage ich mal ob du eine Frage hattest oder so
weil das Zitat ja nur für ein ? sorgt  :mocking:

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sonnenschein-26

Sorry :smile: Das Zitat war ein Versehen. Dicke Finger.
Meine Frage ist. Mein ALG geht zu Ende im Februar 2023. Muss ich da nicht erst einen Ersnantrag  auf Hartz IV stellen?

Sorry noch mal. Ich war bis jetzt nur im Elo Forum unterwegs. Da geht die Technik etwas anders.  :flag:

Danke auf jeden Fall für die schnelle Antwort.

Fettnäpfchen

Sonnenschein-26

Zitat von: Sonnenschein-26 am 20. Oktober 2022, 16:53:14Sorry noch mal. Ich war bis jetzt nur im Elo Forum unterwegs. Da geht die Technik etwas anders.  :flag:
Passt schon, ich war nur irritiert.

Und konntest mit der Antwort was anfangen, wenn nicht dann stell doch klar ob du in 01.23 noch Geld für 02.23 bekommst. (Oder in 02.23 für 02.23.)

Das es um ALG 1 ging stand am Anfang nicht dabei.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sonnenschein-26

Danke für Dein Verständnis :-).
Komm immer noch nicht ganz zurecht mit diesem Forum    :wand: Ich wusste am Anfang gar nicht, wie ich eine Frage ins Forum stellen kann.

Also ich bekomme immer zum 29. des Monats Geld vom Arbeitsamt. Wenn die letzte  Zahlung am 23.02.2021 erfolgen soll, gehe ich mal davon aus, dass ich dann auch erst an dem Tag das Geld bekomme.

Dank Eurem Tipp werde ich rechtzeitig (noch vor Weihnachten) einen Hartz IV Antrag stellen. Das Formular habe ich mir schon im Internet runtergeladen.

Muss ich eigentlich beim Ausfüllen des Antrags auf etwas Bestimmtes aufpassen ? Beim Antrag auf Arbeitslosengeld durfte ich z. B. kein Fall ankreuzen, dass ich keine 3 Stunden arbeiten kann, sonst hätte ich das Geld nicht erhalten.

Seit September versucht ein Anwalt für Sozialrecht (den ich leider einschalten musste) meine Erwerbsminderungsrente durchzubekommen. Das ist alles ziemlich anstrengend. Hab ein Leben lang gearbeitet und dann schwer erkrankt. Aber ich will hier nicht klagen. Navh vorne schauen ist immer besser.

Also, bin für jeden Tipp dankbar, was ich tun soll oder besser lassen sollte.

Vielen lieben Dank 😊 für eine Antwort und Tipps

Sorry, wieder vergessen zu schreiben, dass es sich um ALG-1 handelt.  :lol:

Fettnäpfchen

Sonnenschein-26

Zitat von: Sonnenschein-26 am 21. Oktober 2022, 14:57:11Also, bin für jeden Tipp dankbar, was ich tun soll oder besser lassen sollte.
Wenn es  bei Dir weitergeht mit Fragen dann solltest du selbstverständlich ein eigenes Thema dafür eröffnen.
Ansonsten einfach mal die entsprechenden Infos > https://hartz.info/index.php?board=33.0 < benutzen, falls du nicht weiß wie.

Zitat von: Sonnenschein-26 am 21. Oktober 2022, 14:57:11Muss ich eigentlich beim Ausfüllen des Antrags auf etwas Bestimmtes aufpassen ?
Das ist ja der vereinfachte Antrag da gibt es keine Stolperfallen wie bei KdUH o.ä. und ansonsten kommt es darauf an ob du Single bist oder nicht.
Da fragst du dann in deinem dazu eröffnenden Thema einfach nach.
Hat hier alles nichts zu suchen. Nutzungsbedingungen und
Netiquette

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.