Einladung mit Sanktionsandrohung

Begonnen von schwede1982, 14. Juni 2020, 13:48:07

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Orakel

Daher auch meine Frage:

Zitat von: Orakel am 17. Juni 2020, 10:39:41
Welche Straftat beginge denn ein FM/AV, wenn er die berufliche Situation des Erwerbslosen am Telefon besprechen wollte?

Obgleich es keine Rechtsgrundlage für diese Verfahrensweise gibt, stellt dies mitnichten eine Straftat dar.

Gast44116

Orakel es ging ursprünglich darum, ob der te eine Straftat begeht wenn er das Gespräch mitschneidet. Laut Ghostwriter ja

Orakel

Keine Sorge, ich weiß, worum es geht ...

a_good_heart

@ Ottokar
Sehr interessante Antwort #74
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Last Man Standing

@Ottokar
Ich habe auf gegen-hartz.de diesen Beitrag gefunden wo zumindest ein Amtsgericht eine entsprechende Entscheidung getroffen hatte. Der Richter sprach MA zumindest das Recht auf Vertraulichkeit seiner Worte zu. In den letzten Jahren hat sich ja auch viel geändert. Ist dir eine gravierende Änderung bekannt oder ist dies wirklich nur als Ausnahmeentscheidung zu verstehen?
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-heimliche-aufnahmen-im-jobcenter

mousekiller

Nein das ist nach wie vor so. Das entscheidende Wort ist hier "heimlich".

Wenn du aber offiziell ankündigst, vom Gespräch eine Aufzeichnung machen zu wollen und das Einverständnis erfragst, ist es rechtmäßig.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Gast44957

Zitat von: Last Man Standing am 17. Juni 2020, 17:57:38Ich habe auf gegen-hartz.de diesen Beitrag gefunden

Das ist ja schön, wenn du etwas findest, aber hier in diesen Beiträgen geht es das Mitschneiden eines Telefonates und nicht um eine Videoauszeichnung während eines Jobcenter-Besuches/-Termins und natürlich um die daraus entstehenden möglichen Folgen.

Also: Einfach nur bei Thema bleiben!

Last Man Standing

@Ghostwriter
Freundlich sein wäre super  :sehrgut:
In dem Fall ging es um den Mitschnitt des gesprochenen Wortes
ZitatZu sehen war auf dem Film allerdings der Sachbearbeiter nicht, sondern nur ein Berg von Aktien, so dass nur das gesprochene Wort mitgeschnitten wurde.

Orakel

Zitat von: Gast44957 am 18. Juni 2020, 08:32:09
Also: Einfach nur bei Thema bleiben!

Ich habe inzwischen den Eindruck, dass das Thema lautet: Haben auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter Rechte? Das scheint noch nicht allen Mitgliedern dieses Forums klar zu sein.

Gast44116

Eigentlich ist die gesamte Diskussion sinnlos und wie oft werden die rechtliche Lage mit persönlichen Meinungen vermischt.

Frage war ursprünglich: ob man telefonisch erreichbar sein muss.
Antwort war eindeutig: NEIN muss man nicht

Was man davon hält, wenn man nicht telefonieren möchte ist jedem seine persönliche Meinung. Der Eine würde hingehen und froh sein nicht ins Jobcenter zu müssen. Der Andere hat Probleme mit telefonieren oder vertraut dem Jobcenter nicht (was ja nicht ganz unbegründet ist)

So nun sagt der te er geht gar nicht erst ans Telefon.
Seine Entscheidung. Geht keinen etwas an und hat man zu respektieren.

Man kann ihn darauf aufmerksam machen dass es natürlich nicht gut ankommt (auch wenn es keine rechtlichen folgen haben kann) kann es sein er bekommt nun tausend Vermittlungsvorschläge.
Man kann auch sagen wie hier vorgeschlagen. Er geht hin und fragt ob er das Gespräch aufnehmen darf und wird dies verneint beendet er das Gespräch.
Ich persönlich finde diese Idee am besten, kann aber auch nicht jeder und ist die Entscheidung des einzelnen.

Man kann auch diskutieren ob man heimlich mitschneiden kann und darf.
Rechtlich und auch irgendwo moralisch Nein. Aber wo kein Kläger da kein Richter.
Ich wüsste nicht einmal wie man ein Gespräch mitschneidet und würde vermutlich so ein schlechtes Gewissen haben, dass ich alles falsch und so auffällig machen würde das es der SB merkt .
Wenn es jemand aber machen möchte, soll er es halt tun dazu explizit raten tut ja keiner.. Sein Ding. Dem SB wird kein Schaden zugefügt (sachlich gesehen) und wenn sich der SB korrekt verhält am Telefon hat es sich dich eh damit erledigt. Und was wenn der SB sich nicht korrekt verhalten würde müsste man dann wenn der Fall eintritt genau anschauen und kann da nicht hypothetisch vorher schon drüber reden

Ottokar

Zitat von: Last Man Standing am 17. Juni 2020, 17:57:38
@Ottokar
Ich habe auf gegen-hartz.de diesen Beitrag gefunden wo zumindest ein Amtsgericht eine entsprechende Entscheidung getroffen hatte. Der Richter sprach MA zumindest das Recht auf Vertraulichkeit seiner Worte zu. In den letzten Jahren hat sich ja auch viel geändert. Ist dir eine gravierende Änderung bekannt oder ist dies wirklich nur als Ausnahmeentscheidung zu verstehen?
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-heimliche-aufnahmen-im-jobcenter
ZitatMittels einer Mini-Kamera in einer Aktentasche hat ein Hartz IV-Bezieher aus Würzburg ein Gespräch im hiesigen Jobcenter mitgefilmt und den Mitschnitt im Anschluss an eine Zeitung, einen Fernsehsender und an das Sozialgericht geschickt.
:wand:
Natürlich ist das Aufnehmen mit dem - anschließend umgesetzen - Vorsatz der Veröffentlichung unzulässig, wenn die dafür erforderliche Zustimmung nicht vorliegt.
Das von mir Gesagte bezog sich ausschließlich auf Aufnahmen zur persönlichen Verwendung. Solange man diese nicht Dritten zugängig macht, liegt imho schon sachlich keine Verletzung der Vertraulichkeit vor, da das Gesagte den Bereich der Gesprächspartner nicht verlässt.

Zitat von: Orakel am 18. Juni 2020, 09:12:01Ich habe inzwischen den Eindruck, dass das Thema lautet: Haben auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter Rechte?
Genau darum geht es gerade nicht.

Lt. § 12 SGB II hat jeder Bürger das Recht, zu einem Behördengespräch einen Beistand mitzubringen.
Der Beistand nimmt dabei regelmäßig auch die Rolle eines Zeugen ein.
Es gibt auch keine gesetzliche Regelung, die es dem Bürger und/oder Zeugen verbieten, den Gesprächsinhalt Dritten zur Kenntnis zu bringen.
Sicher denken darüber viele anders, aber für mich nimmt eine Aufzeichnung dieses Gespräches die Rolle des fehlenden Zeugen ein, sollte es im Nachhinein unterschiedliche Auffassungen über den Inhalt des Gespräches zwischen Bürger und Behörde geben.
In dem Zusammenhang wäre auch das Anhören dieser Aufnahme durch den Vorgesetzten des betroffenen Behördenmitarbeiters zulässig, da auch dort imho keine Vertraulichkeitsverletzung erfolgt.
Ein Behördenmitarbeiter kann sich innerhalb seiner Diensträume in Bezug auf seine Arbeit nicht darauf berufen, dass sein Vorgesetzter nichts über seine Arbeit erfährt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Orakel

Zitat von: Gast44116 am 18. Juni 2020, 09:43:19
Man kann auch diskutieren ob man heimlich mitschneiden kann und darf.

Eben nicht!

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt (§ 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Da gibt es nichts zu diskutieren! Es mag den einen oder anderen wundern, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Rechte und dürfen ua auf die Vertraulichkeit des nichtöffentlich gesprochenen Wortes vertrauen.

Zitat von: Gast44116 am 18. Juni 2020, 09:43:19
Dem SB wird kein Schaden zugefügt (sachlich gesehen) und wenn sich der SB korrekt verhält am Telefon hat es sich dich eh damit erledigt.

Irrelevant!

Zitat von: Gast44116 am 18. Juni 2020, 09:43:19
Aber wo kein Kläger da kein Richter.

Das gilt für jede Straftat, nur darauf verlassen sollte man sich nicht.

Nicht zuletzt stellt sich die Frage, was der TE mit der Aufnahme erreichen will. Er kann damit nichts, aber auch gar nichts beweisen, es sei denn die Aufnahme dient der Beweissicherung im Zusammenhang mit der Begehung einer Straftat

Welche Straftat begeht der FM/AV, wenn er die berufliche Situation des TE am Telefon bespricht - sofern sich der TE darauf einlässt.

Gast44116

Er will nichts aufnehmen!!!
Er will das Gespräch nicht annehmen.


Die gesamte Diskussion über eine Aufnahme ist nur hypothetisch. Mehr nicht

schwede1982

Habe doch abgenommen. Sie wollte mir nur ein Update geben, das es noch nicht absehbar ist wann das Jobcenter wieder öffnet usw.

Sheherazade

 :lachen: 6 Seiten Geschwurbel für eine absehbare Kleinigkeit.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"