Einladung mit Sanktionsandrohung

Begonnen von schwede1982, 14. Juni 2020, 13:48:07

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Last Man Standing

#45
Zitat von: Gast48661 am 15. Juni 2020, 21:24:19Richtig. Dem stelle ich den erfahrungsgemäß nicht vorhandenen Mehrwert solcher Besprechungen gegenüber. Inwieweit bringt mich dich Besprechung denn in Lohn & Brot?
Ahja... Es steht dir frei beim Leistungsträger und später auch dem Sozialgericht derart zu argumentieren. Wundere dich dann aber nicht über das Kopfschütteln der anderen Verfahrensbeteiligten. Eine solche Formulierung ist einfach nur schädlich. Die lässt auch nicht viel Interpretationsspielraum zu.

Zitat von: Gast48661 am 15. Juni 2020, 21:24:19Das einzige, was hier offensichtlich ist, ist das, dass du die Rechtslage verkennst. @Orakel hat das wunderbar dargestellt. Den Beitrag solltest du dir nochmal zu Gemüte führen.
Ich widerspreche den Ausführungen auch nicht. Die Rechtslage ist eindeutig. Nur gegenüber dem Leistungsträger zu erklären keinen Bedarf an einer Besprechung der beruflichen Situation zu haben ist etwas komplett anderes. Ich kann in den Ausführungen auch nichts dergleichen erkennen.

Zitat von: Gast48661 am 15. Juni 2020, 21:24:19Wie ich aber bereits geschrieben habe, kann der Satz auch dahingehend ergänzt werden, dass eine Besprechung der beruflichen Situation gerne postalisch erfolgen kann.
Ergänzung? Die Formulierung sollte in der Form komplett gestrichen werden.

Zitat von: Orakel am 15. Juni 2020, 21:38:54
Zitat von: Last Man Standing am 15. Juni 2020, 20:48:01
Dem Anspruch auf Leistungen steht der u.a. der §2 SGB II gegenüber.
[...]
Dass dies zwangsläufig immense Probleme nach sich ziehen und dass diese Probleme sich auf die Auszahlung bzw. den Anspruch von Leistungen auswirken kann, dürfte doch offensichtlich sein.
Zitat von: Orakel am 15. Juni 2020, 21:38:54Gesetzessystematik muss man halt auch verstehen ...
Von einem automatischen Ausschluss ist auch keine Rede. Es geht um das Ganze als solches was ich mit einer solchen Erklärung ins Rollen bringe.

Dass man überhaupt darüber diskutieren muss ob man dem Jobcenter gegenüber erklären kann nichts an seiner derzeitigen Situation ändern zu wollen. *heftig*

Orakel

Die letzten beiden Zeilen deines Zitats stammen nicht von mir!

Gast48661

Zitat von: Last Man Standing am 15. Juni 2020, 21:48:45
Dass man überhaupt darüber diskutieren muss ob man dem Jobcenter gegenüber erklären kann nichts an seiner derzeitigen Situation ändern zu wollen. *heftig*
Das ist allein deine falsche Interpretation und es wird auch nicht richtig, wenn du es noch ein paar Mal wiederholst.

Gast44116

Sehen wir es doch einmal von der Seite Arbeitsvermittler, der auch nur seinen Job macht und seine Vorgaben hat nun jeden zum Telefontermin einzuladen.
Und dann kommt: "ich habe derzeit keinen Bedarf"


Könnte etwas negativ beim eh schon frustrierten Arbeitsvermittler ankommen und auch wenn er keine rechtliche Handhabe hat hat er sicherlich genug Vermittlungsvorschläge die er dann als Antwort verschicken kann.

Ich würde da diplomatisch sein und keine negative Stimmung erzeugen wollen.

Telefontermin ablehnen ja, wenn man es nicht möchte und den Rest lieber ungesagt lassen und es sich denken  :zwinker:

Orakel

Zitat von: Gast48661 am 15. Juni 2020, 22:24:14
... Das ist allein deine falsche Interpretation ...

Offensichtlich kann man hier schreiben, was man will. Es findet sich immer jemand der glaubt, es besser zu wissen ...

Last Man Standing

Der Sachbearbeiterin gegenüber zu erklären, dass derzeit kein Bedarf an einem Gespräch bzgl. der beruflichen Situation besteht, da gibt es keinen Interpretationsspielraum.
In Abrede stellen, dass dies Auswirkungen auf zu zahlende Leistungen haben kann ist realitätsfern. Wozu?! Wozu, den Rattenschwanz riskieren? Wozu riskieren dass man evtl. über längeren Zeitraum weniger Geld in der Tasche hat? Dabei geht es doch nicht um Rechte die man sich bewahren will. Dabei geht es alleine um Provokation. Dass man keinen Mehrwert in einem solchen Termin sieht muss man niemanden auf die Nase binden. Ist ja aber nicht euer Geld.

Die Rechtslage ist eindeutig. Es gibt keine Pflicht zum Telefonat. Warum sich nicht darauf beschränken. Ich würde diese waghalsige Formulierung nicht verwenden und auch niemanden empfehlen dies zu tun.

Gast44116

#51
 :sehrgut:

Nur noch kurz gefragt. Der te will einfach nicht ans Telefon gehen. Ist das okay oder soll er lieber kurz etwas schreiben?
Eigentlich müsste es ja rechtlich dann keine Folgen haben (über höflich oder nicht muss man ja hier nicht urteilen)

mousekiller

Der TE kann doch ganz am Anfang fragen, ob er das Gespräch zwecks eigener Protokollierung aufnehmen darf. Wenn die SB das verneint, kann er es beenden mit dem Hinweis, dass ihm damit keine Möglichkeit verbleibt, nachweisbar dieses Gespräch zu dokumentieren.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Orakel

Zitat von: Gast44116 am 16. Juni 2020, 06:43:20
Nur noch kurz gefragt. Der te will einfach nicht ans Telefon gehen. Ist das okay oder soll er lieber kurz etwas schenken?

Nur noch kurz geantwortet: Steht alles bereits hier im Thema. O.k., welches Geschenk angemessen wäre, um eine Sanktion zu verhindern, müsste noch diskutiert werden.

Gast44116

Zitat von: Orakel am 16. Juni 2020, 07:04:54
Zitat von: Gast44116 am 16. Juni 2020, 06:43:20
Nur noch kurz gefragt. Der te will einfach nicht ans Telefon gehen. Ist das okay oder soll er lieber kurz etwas schenken?

Nur noch kurz geantwortet: Steht alles bereits hier im Thema. O.k., welches Geschenk angemessen wäre, um eine Sanktion zu verhindern, müsste noch diskutiert werden.

:lachen: sorry mein Handy wieder. Hab es korrigiert.

a_good_heart

 :flag:
Zitat
...dass von meiner Seite aus kein Bedarf besteht an bloßer Statistikschönfärberei beteiligt zu werden.

Mit freundlichen Grüßen
:cool:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Gast44116

 :lachen:

Das Gesicht des Arbeitsvermittler würde ich dann gerne in Echtzeit sehen

Ottokar

Zitat von: Gast44957 am 15. Juni 2020, 11:56:52
Wer etwas nicht will, sucht Gründe .....
Wer etwas erreichen will, sucht Lösungen .....
Hör doch endlich auf, rechtswidrige Aktionen von Jobcentern immer wieder mit solchen absolut sinnfreien Spüchen zu verharmlosen und diejenigen, die sich gegen solche rechtswidrigen Aktionen wenden, damit als Verweigerer hinzustellen. Das ist sowohl sachwidrig als auch verleumderisch.

Zitat von: Gast44957 am 15. Juni 2020, 12:38:32
Das gilt aber für beide Seiten, denn Gesprächsaufzeichnungen sind nur mit vorheriger Zustimmung erlaubt. Somit fehlt der Beweis, etwas Bestimmtes gesagt oder angeboten zu haben.
Da irrst du. Das Aufzeichnen des eigenen Gespräches ist nicht rechtswidrig. Rechtswidrig ist erst, dieses ohne Zustimmung des/der Gesprächspartner Dritten zugängig zu machen.
Zudem kann ein Gericht in Fällen von Beweisnot anordnen, dass eine solche Aufzeichnung als Beweis gehört wird.




@schwede1982
Sofern du das Gespräch nicht möchtest, kannst den Anruf ignorieren. Es gibt keine Pflicht, telefonisch erreichbar zu sei, und telefonische Meldetermine kennt das Sozialrecht nicht. Sollte dein JC trotzdem versuchen, dich zu sanktionieren, kannst du dagegen mit einer faktisch 100%igen Erfolgsgarantie vorgehen.
Abgesehen davon solltest du umgehend nicht erforderliche Daten wie Telefonnummer und E-Mail Adresse beim JC löschen lassen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Unwissender

Wenn die halt nicht dauernd mit unterdrückter Nummer anrufen würden!

Was, wenn man so ein Schreiben bekommt, unterdrücktern aber abgewiesen werden?  :weisnich:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ottokar

Zitat von: Unwissender am 16. Juni 2020, 12:22:25Wenn die halt nicht dauernd mit unterdrückter Nummer anrufen würden!
Solche Anrufe nicht annehmen.

Zitat von: Unwissender am 16. Juni 2020, 12:22:25Was, wenn man so ein Schreiben bekommt, unterdrücktern aber abgewiesen werden?
Dann hat der Anrufer Pech gehabt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.