Gehalt verspätet überwiesen - anrechnung während Leistungsbezug - Zuflussprinzip

Begonnen von xDDDx, 02. November 2020, 16:32:40

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xDDDx

Ok. Gelobe Besserung. Vielen Dank für das Feedback.
Besteht denn die Möglichkeit das noch nachvollzogen werden kann, warum ich die Festsetzung beantragt habe oder spielt das ohnehin keine Rolle?

Deadpool

Zitat von: xDDDx am 22. Mai 2021, 23:46:15Besteht denn die Möglichkeit das noch nachvollzogen werden kann, warum ich die Festsetzung beantragt habe oder spielt das ohnehin keine Rolle?

Ich verstehe die Frage nicht. Für wen soll die Möglichkeit bestehen?

xDDDx

Zitat02.01.2020
Betreff: BG-Nummer

Sehr geehrte Frau

ich nehme unter anderem Bezug auf Ihr Schreiben vom 28.12.2020.
Ich hatte Sie am 07.12.2020 um eine endgültige Bewilligung für den Zeitraum vom 01.05.2020 bis 31.10.2020 gebeten.
Bis Dato wurde nicht berücksichtigt, das im Oktober 2020 lediglich 13,07 Euro und kein Ausbildungsgehalt zugeflossen sind.
Gleichzeitig wurde im November das zu spät überwiesene Gehalt aus Oktober, mit dem aus November, nach Zuflussprinzip zwar korrekt als ein einzelnes Einkommen berechnet und die Leistungen entsprechend eingestellt/angepasst, aber der Freibetrag falsch berechnet.
Fließt einem Leistungsberechtigten mit nur einem Beschäftigungsverhältnis innerhalb eines Monats in mehreren Monaten erarbeitetes Arbeitsentgeld zu, so ist auch das weitere Einkommen um den Grundfreibetrag für jeden dieser Monate gesondert zu bereinigen.
Entsprechend der oben genannten Angelegenheiten bitte ich nunmehr um eine Korrektur.
Die seitens Ihnen geforderten Unterlagen füge ich in Kopie bei.

Mit freundlichen Grüßen


Anlagen:
Kontoauszug Lohneingang vom 01.05.20 - 02.01.2021
Kontoauszug  01.09.20 – 02.01.2021
Gehaltsabrechnung November 2020
Zusätzliche Gehaltsabrechnung vom 16.12.20
Betriebskostenabrechnung 2018-2019

Zudem gab es ein Schreiben per Mail bei dem ich eine Festsetzung beantragt habe, weil wir schlichtweg NULL Euro zum leben hatten und angeblich IMMER unterlagen gefehlt hätten. Die Festsetzung habe ich aus der Not heraus beantragt.
Das sich dadurch am Ende eine fast 2000 Euro hohe Rückzahlung ergibt, Entschuldigung, damit habe ich niemals gerechnet und ich hätte dem natürlich auch niemals zugestimmt.
Im Schreiben dazu stand auch nur, das es eine Rückforderung geben KANN. Die war für mich zu keinem Zeitpunkt ersichtlich, denn 1. wurde im Monat als doppeltes Einkommen zugeflossen ist, nur 1x der Freibetrag eingerechnet und 2. danach gar kein Alg2 mehr gezahlt, weil angeblich immer was gefehlt hat.
Daher habe ich oben gefragt, ob es irgendwie möglich ist, dem Jobcenter zu erklären, warum man eigentlich diese Festsetzung beantragen wollte?
Ich verstehe das prinzip bis heute sowieso nicht. Wir wollten lediglich geld haben, um die Miete bezahlen zu können und nicht um uns ein schönes Leben zu machen :(

Im übrigens habe ich damals versucht einen Anwalt zu nehmen, welcher das Mandat ablehnte, weil wir weder einen Ablehnungsbescheid, noch einen gültigen Bescheid hatten. Es gab keine Rechtslage, die dem Herrn sein Mandat hätte sichern können und in Vorkasse gehen konnten wir auch nicht. Wir hatten 2 Monatsmieten Rückstand weil das Jobcenter den WBA nicht genehmigt hat.

Edit:
Ich war kurz weg vom PC und habe darüber nachgedacht, das ich mich hier in Rage rede.
Falls etwas falsch rüber gekommen ist, so bitte ich das zu entschuldigen.


xDDDx

Guten Abend

Nach dem ich mich jetzt neu sortiert habe und nachgeschaut habe, wieso sich das JC auf den 01.12. und eine Beantragung auf Festsetzung bezieht, habe ich ein Schreiben vom selben Tag gefunden. Somit stimmt zumindest die Aussage, das ich die Festsetzung beantragt habe.


Hier das Schreiben abgetippt:
ZitatIch nehme Bezug auf Ihre eingereichten Unterlagen.

Für den zurückliegenden Bewilligungszeitraum sind Ihnen Leistungen des Lebensunterhaltes nach... vorläufig bewilligt worden.
Gem 67 SGBII muss die endgültige Bewilligung der Zeiträume, die zwischen dem 01.03 und 31.12.20 beginnen durch Sie beantragt werden.

Ich bitte um Mitteilung, ob Sie den Antrag auf endgültige Bewilligung des Zeitraumes 01.05 bis 31.10. stellen wollen.

In diesem Zusammenhang weise ich Sie darauf hin, dass durch die Berücksichtigung des tatsächlichen Einkommens es ggf. zu einer Erstattung kommen kann. Das bedeutet, dass Sie dann zu viel erhaltene SGB II Leistungen an das JC erstatten müssen.

Sollten Sie den Antrag auf endgültige Bewilligung des gesamten Zeitraumes nicht stellen, würde die bisher vorläufig ausgesprochene Bewilligung unverändert bestehen bleiben.

Dazu möchte ich nun aber folgendes zu meiner Situation schreiben, denn dann versteht man vielleicht auch, warum ich diese Festsetzung in meinen Augen beantragen musste.

Widerspruch gegen falsche Erstattungsansprüche gegen uns. Wir sollten damals schon über 1000 Euro an zu viel gezahlten leistungen zurück erstatten.
Monatlich leistete ich in der Zeit Ratenzahlung.
Erstattungsbescheid am 22.06.20 erhalten
02.07 Widerspruch verfasst
04.08 Anschreiben mit Bitte um Korrektur
03.10. verweis auf 03.08
Abhilfebescheid am 12.11. erhalten und das bereits zu viel gezahlte Geld wurde uns mit Schreiben vom 13.11. darauf ausbezahlt.

Bereits während dieser Zeit endete der Bewilligungszeitraum (zu Oktober) und wir erhielten kein Geld mehr und gleichzeitig wurde Geld angerechnet, das gar nicht vorhanden war (plus die Rückforderung on top) sowie der fehlende Lohn meiner Frau, weil die Buchhaltung sie bereits aus dem System gelöscht hatte!
Mein WBA wurde nicht bearbeitet
22.10. Aufforderung zur Mitwirkung wegen Nachweisen Lohn/Kontoauszüge/Betriebskostenabrechnung aus 2019-20 die noch gar nicht erstellt wurde
29.10. Aufforderung zur Mitwirkung wegen Arbeitsvertrag den es noch gar nicht gegeben hat.
13.11.20 Aufforderung zu Mitwirkung Arbeitsvertrag, Restlohn-Nachweis, Lohn neue Stelle Nachweis usw
27.11.es wird eine Kopie des Arbeitsvertrages benötigt, ohne diesen kann eine Bewilligung nicht stattfinden.
01.12. Ob wir - Beantragung Festsetzung - machen wollen
01.12. (ja noch ein extra Schreiben) Aufforderung zur Mitwirkung
Heiz Nebenkosten 2018-2019, Lohnabrechnungen und Kontoauszüge schon für November und Dezember. Geld gibt es bei uns nicht im voraus.
Es wurden Lohnabrechnungen gefordert, die ich mehrfach eingereicht habe. Der Herr hat vermutlich nicht geglaubt, das es im Oktober keinen Lohn gab. Daher forderte er immer wieder den lohnnachweis aus Oktober.
01.12. kam der vorläufige und fehlerhafte Bescheid
28.12. Erinnerung Aufforderung von 01.12.

Am 4.12. erhielten wir eine Nachzahlung mit der wir dann 2 Monatsmieten Rückstand begleichen konnten. Ich habe die Festsetzung beantragt, weil wir nicht wussten wo uns der Kopf steht und nicht weil wir Freude daran hatten.
Und die Festsetzung danach haben wir auf dessen Anraten per email gemacht. Weil nach der ersten Festsetzung ging es mit der Auszahlung ja ganz flott!
Darüber gibt es kein Schriftstück. Nur das was ich damals hier hochgeladen habe.

Parallel zu dieser ganzen Geschichte hat mich der Herr sogar aus der Leistungsabteilung angerufen und mir gesagt was ich ihm alles trotzdem zukommen lassen muss. Auch die Emails sind noch gar nicht hier mit chronologisch eingefügt.

Benni

Guten Abend zusammen ich wollte mal wissen als Bsp.wenn ich im Internet etwas auflade für 50euro und ich bekomme 40 zurückgebucht oder ähnliches darf mir das als Einkommen angerechnet werden (ofter passiert).

Wenn aus den Kontoauszügen klar herausgeht das ich mich nicht bereichert habe geschweige den wirklich plus also mehr geld zur Verfügung gehabt ? 

Liebe Grüße

Hary

Zitat von: Benni am 20. Januar 2023, 22:36:44Guten Abend zusammen ich wollte mal wissen als Bsp.wenn ich im Internet etwas auflade für 50euro und ich bekomme 40 zurückgebucht oder ähnliches darf mir das als Einkommen angerechnet werden (ofter passiert).
Es kommt darauf an. Nehmen wir an du kaufst ein Amazon Guthaben von 50 Euro und kaufst was für 10 Euro, der Rest also 40 Euro werden erstattet, dann ist kein Zufluss gewesen. (Für alle die es besser wissen wollen, Amazon macht so was nicht, es diente nur als Beispiel!).

Wenn du hingegen bei einem Online Kasino 50 Euro einzahlst, 45 Euro verspielst und mit den restlichen 5 Euro wieder einen Gewinn von 40 Euro machst und diese dann auszahlen lässt, dann ist dies ein Zufluss.

Benni

Ok aber es kann doch keiner nachweisen ob ich 45 verspielt habe oder von den 50 einfach nur 10 verloren und Rest raus genommen habe ?(spielt keine Rolle ja )

Fettnäpfchen

Benni

Warum machst du kein eigenes Thema auf sondern gräbst ein fast zwei Jahre altes Thema aus.
Vllt solltest du die Nutzungsbedingungen oder den Hinweis der vor dem schreiben in so einem alten Thema auftaucht beachten.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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Hary

Zitat von: Benni am 21. Januar 2023, 11:12:33Ok aber es kann doch keiner nachweisen ob ich 45 verspielt habe oder von den 50 einfach nur 10 verloren und Rest raus genommen habe ?(spielt keine Rolle ja )
Doch, es muss ja Nachweise über den Verlauf geben. Es wäre also legitim vom JC eine Kopie des Verlaufs anzufordern von dir. Der Anbieter sofern er legal am Markt ist muss das ohnehin machen, da er ja auch Steuern zahlen muss. Bei einem nicht zugelassen Anbieter würdest du dich gleich noch dem illegalen Glücksspiel überführen 😅