Gehalt verspätet überwiesen - anrechnung während Leistungsbezug - Zuflussprinzip

Begonnen von xDDDx, 02. November 2020, 16:32:40

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xDDDx

Jetzt in diesem Moment sind Bescheide gekommen.
Das ist die Abschließende Bewilligung für 01.05-31.10.

Hier der Auszug zur Begründung:


[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Sheherazade

Zitat von: xDDDx am 16. Februar 2021, 13:39:31
Jetzt in diesem Moment sind Bescheide gekommen.
Das ist die Abschließende Bewilligung für 01.05-31.10.

Na guck, manchmal muss man einfach ein wenig Geduld haben. Passt der Bescheid hiermit
Zitat von: xDDDx am 16. Februar 2021, 13:11:59Da kam halt diese Zahlung über 637€.
zusammen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

xDDDx

Vermutlich. Aber das Ding lief jetzt 4 Monate. Finde ich doch recht lange.
Aber wie sich das zusammen setzt kann ich nicht erkennen. Es tut mir leid.
In der Überweisung steht, das es 2 Beträge sind. 533,79 und 103,12.

Ach. Dann muss ich vermutlich im vorherigen Bescheid gucken, mit wieviel Einkommen gerechnet wurde und das davon abziehen.
Ich kontrolliere mal später genauer.
Was den aktuellen Zeitraum angeht, da bin ich noch etwas ratlos.
Auch heute dabei, ein Aufhebungsbescheid zum 01.03.
perfekt. Muss ich das nicht machen.

Begründung ist, das uns Kinderzuschlag zusteht. Oder Wohngeld. Glaube aber, das gibt es auch nur bis zu einem bestimmten Einkommen.
Dann müsste also nur noch geklärt werden, ob die jetzt das Einkommen aus Dezember (Zufluss 15. Januar) und von Januar (Zufluss 15. Februar) auf die anderen Monate verteilen dürfen. Das habe ich nicht so ganz verstanden.

Sheherazade

Zitat von: xDDDx am 16. Februar 2021, 14:04:59
Dann müsste also nur noch geklärt werden, ob die jetzt das Einkommen aus Dezember (Zufluss 15. Januar) und von Januar (Zufluss 15. Februar) auf die anderen Monate verteilen dürfen. Das habe ich nicht so ganz verstanden.

Alles was euch bis zum 31.03. an Einkommen zufließt, wird in die abschließende Berechnung des laufenden Bewilligungszeitraumes einfließen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

xDDDx


Sheherazade

Sorry, ich wollte 01.03. schreiben. Eigentlich ist es auch der 28.02..
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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xDDDx

Die abschließende Bewilligung wurde uns heute in Verbindung mit einer Rückforderung zugestellt.
Im Bewilligungszeitraum November bis Dezember hat man vom zugeflossenen Gehalt einen Durchschnitt berechnet.

Weiter geht es. Für Januar und Februar wurde jedes Gehalt einzeln berechnet. Ganz so, wie Jens das geschrieben hat. Dadurch entfielen die Leistungen vollständig. Auch ok.
Abgesehen davon, das jedes zugeflossene Gehalt viel höher angerechnet wurde als zugeflossen, hat sich durch diese abschließende Bewilligung nunmehr eine Rückforderung ergeben.

Im selben Bewilligungszeitraum (Dezember) floss uns seitens des JC  eine Nachzahlung für die endgültige Bewilligung bis Ende Oktober zu. Im Oktober gab es ja kein Einkommen und Leistungen wurden erst verspätet überwiesen, da immer Unterlagen für den WBA gefehlt hätten.
Nunmehr fordert man eigentlich alles wieder zurück, aufgrund des Einkommens aus Januar und Februar. Zudem rechnet man irgendein Einkommen aus Oktober hinzu, das gar nicht vorhanden war.
Kann das Jobcenter eine Nachzahlung basierend aus dem vorherigen Bewilligungszeitraum, nunmehr das Geld im aktuellen wieder zurückfordern, weil das Einkommen inzwischen den Bedarf übersteigt?

Deadpool

Das JC fordert sicherlich nicht die Nachzahlung aus dem vorletzten Bewilligungsabschnitt zurück, sondern überzahlte Leistungen aus dem letzten.

xDDDx

Es gab kaum Leistungen im aktuellen Zeitraum daher komme ich da drauf.
Das was mehr überwiesen wurde, entstand durch Nachzahlungen aus einem Widerspruchsverfahren.

Deadpool

Es geht immer um die Leistungen im Bewilligungsabschnitt. Da greift nichts auf Nachzahlungen über. Wenn ihr jetzt eine Erstattungsforderung bekommen habt, kann die nicht höher sein als die Leistungen, die ihr in dem Bewilligungsabschnitt bekommen habt.

Last Man Standing

Der Thread war mir leider nicht bekannt. Im parallelen Thread (zu den Heizkosten)
https://hartz.info/index.php?topic=124833.45
Kam nun raus, dass xDDDx wohl zum Antrag auf abschließende Bewilligung genötigt wurde und es aufgrund der Sonderregelung nach § 67 SGB II gar nicht zur abschließende Bewilligung und Erstattung hätte kommen dürfen.

xDDDx

Konkret habe ich das Jobcenter dauernd dazu aufgefordert, den Monat Oktober so anzuerkennen, wie er nunmal war. Nämlich das kein Gehalt eingegangen ist.
Im November wurde das Gehalt aber nachgezahlt, es wurde vom Jobcenter korrekt voll angerechnet (Zuflussprinzip) und dadurch einerseits die Leistung angepasst und andererseits blieb der alte Bewilligungszeitraum auf der Strecke und es wurde so getan als wäre dort Einkommen vorhanden gewesen.

Es wurde erst beschlossen und nachgezahlt, nachdem ich die besagte Bewilligung beantragt hatte.
,,Für den zurückliegenden Bewilligungszeitraum sind Ihnen Leistungen...bewilligt worden.

Gem...muss durch mich endgültige Bewilligung beantragt werden."
Ich sollte mitteilen ob ich das möchte.

Für mich war eigentlich klar, das ich im Recht bin. Man muss natürlich die doppelte Gehaltszahlung anrechnen, aber darf dann nicht so tun, als sei im Oktober auch Gehalt zugeflossen. Wir haben die Nachzahlung sofort an Vermieter überwiesen und entsprechend weniger zum Leben gehabt, weil im November das doppelte Gehalt angerechnet wurde (nebenbei erwähnt hat man aber den Freibetrag nicht 2x. berechnet wie es hätte sein sollen.)

Weil ich darauf bestanden habe und nicht wollte, das wir weiterhin Leistungen erhalten, obwohl wir über dem Bedarf liegen (Januar und Februar) wurde erneut der Antrag auf endgültige Bewilligung gestellt. Ich dachte allerdings, das nur so der Freibetrag im doppelten Gehalten von November berechnet werden kann.

Deadpool

Der eine Bewilligungsabschnitt geht bis Oktober, der andere beginnt im November, korrekt?

Für Oktober gab es eine Nachzahlung, weil der Lohn deiner Frau falsch angerechnet wurde. Und für den Zeitraum ab November will man jetzt was zurück haben, weil da entsprechend mehr Lohn zugeflossen ist.

Was genau ist jetzt nicht korrekt?

xDDDx

ZitatDer eine Bewilligungsabschnitt geht bis Oktober, der andere beginnt im November, korrekt?
Genau
ZitatFür Oktober gab es eine Nachzahlung, weil der Lohn deiner Frau falsch angerechnet wurde.
Jain. Im Oktober gab es kein Gehalt, obwohl der abgelaufene Bewilligungszeitraum ein fiktives Einkommen vorgesehen hatte. Ergo, 300€ bekommen, obwohl Bedarf von rund 2600€. Inklusive 649€ Kindergeld.

Stattdessen erfolgte die Auszahlung vom Gehalt erst im November mit dem nächsten Gehalt für November. Dieses wiederum führte zu einem zu hohem Einkommen im NEUEN Bewilligungszeitraum,  der aufgrund dessen beim WBA Probleme machte und somit die Bewilligung verzögerte. Erst im DEZEMBER erhielten wir rückwirkend Leistungen um Miete zahlen zu können.

Dank dem Hinweis von Jens wurde später EIGENTLICH korrekt der Freibetrag im November für jedes Einkommen separat berechnet und ausgezahlt.
Bei dieser abschließenden Bewilligung ist davon nichts mehr zu sehen.

Ich habe jetzt folgenden Salat:

Mir ist nicht plausibel wie man bei eingereichten Kontoauszügen und Lohnabrechnungen beim Nettobetrag 200€ aufschlagen kann und damit sogar einen Durchschnitt bildet obwohl es sich um Beträge handelt, die den Bedarf übersteigen und das laut § 41a Abs. 4 Nr. 2 SGB II unzulässig ist.
(Tut mir leid das ich mich weiter oben damit vertan habe und schrieb, das KEIN Durchschnitt gebildet wurde und das ok ist. Das war ein Fehler beim ersten sichten der Papiere)

Mir ist nicht ersichtlich, warum über den kompletten Zeitraum 123€ jeden Monat als zu berücksichtigendes Einkommen aus OKTOBER verrechnet werden. Es gab kein Einkommen. Ich habe es 10x eingereicht. Ich habe das nachweislich getan und trotzdem NIX. Was soll man denn machen wenn man die Miete nicht bezahlen kann? Darauf beharren das man es verschickt hat? Das hilft am Ende nicht, eine Lösung zu finden. Zögert das nur heraus. :(

Durch dieses hin und her kann ich jetzt aber nicht mehr sagen was wann wozu gehört. Ich habe meine Frau beauftragt das Chaos chronologisch für mich morgen zu ordnen. Für heute kann ich nicht mehr. 8 Stunden Unterlagen suchen und prüfen und trotzdem nichts verstehen ist Zuviel.

Ich danke euch unendlich für eure Hilfe und melde mich morgen wieder.