Gehalt verspätet überwiesen - anrechnung während Leistungsbezug - Zuflussprinzip

Begonnen von xDDDx, 02. November 2020, 16:32:40

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

xDDDx

Ich stelle lieber die Frage in einem neuen Thema, damit es übersichtlich bleibt.

Meine Frau musste aufgrund Krankheit (Fehlzeiten) für ein paar Wochen die Ausbildung verlängern.
Ihr Arbeitgeber hat dies wohl nicht berücksichtigt und ihr "vergessen" das Gehalt wie üblich, zum Ende des Monats zu überweisen.
Dieses soll in den kommenden tagen eintreffen.
Gleichzeitig wird dann aber Ende diesen Monat das Gehalt für November eintreffen.
Somit 2x Gehalt in einem Monat.


Bekommen wir nun vom JC rückwirkend eine Zahlung, weil das Gehalt nicht pünktlich überwiesen wurde?
Geht das JC hin und fordert die Leistungen für den Monat November komplett zurück, da Zuflussprinzip?

Kann mir jemand erklären, wie das nun gehandhabt wird?

Sheherazade

Seid ihr in dem Monat ohne Ausbildungsentgelt auch im Bezug gewesen, war der Leistungsbescheid vorläufig?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

xDDDx

Ja. Der WBA befindet sich nur noch aufgrund fehlender Unterlagen in Bearbeitung. Dieser wäre/ist dann gültig von 01.11.-Ende offen
Der vorherige ist vorläufig, da Gehalt immer etwas schwankt und abschließend Erstattungen erfolgen.
Sprich, der letzte lief 31.10. aus. Für den Monat gab es aufstockend Alg2 im September sofern immer im voraus gezahlt wird.

Gast34764

In dem Monat in dem ihr weniger Gehalt hattet gibt es mehr ALG2, die Nachzahlung wird dann aber mit dem Gehalt im November angerechnet (wenn beides bis 30.11. drauf ist).

Würdet ihr mit der Nachzahlung aus dem Bezug fallen?

xDDDx

Das Gehalt von November kommt ende November anteilig, da sie ab dem 18.11. einen neuen Arbeitgeber hat.
Das "vergessene" Gehalt von Oktober kommt auch noch diesen Monat. Wann weiß ich aber nicht. Angeblich bis Mittwoch.
unser WBA ruht, da geprüft wird, ob wir leistungsberechtigt sind. Was ja logischerweise bis dato eigentlich der Fall ist.
Aber das ist wieder ein anderes Thema.

Es muss immer alles auf einmal kommen.


Ich kann leider gar nicht abschätzen, ob das alles was im November noch kommt, für den Ausfall aus dem Bezug reichen würde.
Ich würde theoretisch sagen ja, wenn vom neuen Ag ebenfalls das Geld anteilig schon vorher gezahlt wird!

Gast34764

Dann würde im Oktober das Gehalt fehlen und dadurch habt ihr entsprechend höhere ALG2-Ansprüche. Durch die Freibetrags-Berechnung kann es trotzdem sein, dass ihr unterm Strich etwas minus macht. Euer höherer ALG2-Anspruch entspricht ja nicht dem, was deine Frau an Lohn hat  :scratch: Wenn du in etwa die Zahlen hast würde ich das mal in einem ALG2-Rechner eingeben, dann hätte man einen groben Anhaltspunkt.

xDDDx

Welche Zahlen benötigst du denn dafür genau?
Muss ich das dem JC noch irgendwie mitteilen oder werden die das anhand des WBA und der Berechnung selbst in die Wege leiten?

Gast34764

Den Geldzufluss musst du melden incl. Kontoauszug. Die müssen ja sehen, wann genau das Geld drauf war.

Und für Oktober muss dann nachberechnet werden. Wenn du es noch nicht hast solltest du diese Nachberechnung anfordern.

Nimm dir einfach mal einen ALG2-Rechner und geb die Zahlen für Oktober und November jeweils ein. Und was rauskommt vergleichst du mit dem ALG2 was euch ausgezahlt wurde. Dann sieht du, wie viel Differenz da raus kommt.

xDDDx

ok. Danke.
Durch den WBA der ja aktuell bearbeitet wird, wurden Kontoauszüge und Lohnabrechnungen gefordert.
Logisch, wür Oktober haben wir noch keine. Und demnach auch nicht den Geldeingang. Das müsste eigentlich reichen.
Ich warte mal ab, was als Rückmeldung kommt.

Fettnäpfchen

xDDDx

Soweit ich es noch weiß steht dir aber der Freibetrag für jeden Monatslohn zu auch wenn zwei Löhne in einem Monat kommen; also darauf achten das dieser auch so berechnet wird.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Gast34764

ZitatFließt innerhalb eines Monats ein in mehreren Monaten erarbeitetes Arbeitsentgelt zu, so ist das Arbeitseinkommen für jeden Monat um den Grundabsetzungsbetrag gesondert zu bereinigen (BSG, Urteil vom 17.07.2014, Az: B 14 AS
25/13 R, Rz. 11).
RZ. 11.155 Fachliche Weisungen

Sollte hier auch passen. Ausnahmen wären nur Nachzahlungen von z.B. Tariferhöhungen  :scratch:

xDDDx


xDDDx

So langsam Zweifel ich daran, das die von sich aus irgendwas machen.
Ich habe noch immer kein Geld für diesen Monat erhalten und das vom letzten müsste ja nachberechnet werden weil kein Gehalt zugeflossen ist.

Hättet ihr vielleicht eine Idee, wie man das sinnvoll kurz und knapp in ein Schreiben verfasst um auf die Dringlichkeit hinzuweisen?

Oder können die wirklich die Zahlung so lange einstellen, bis ich von meinem Chef die Lohnabrechnungen erhalten habe? Wobei es sich immer um unter 100€ gehandelt hat.

Das Geld meiner Frau kam am 5.11. auf das Konto. Dadurch nagen wir zum Glück nicht am Hungertuch. Aber so langsam wird es eng wenn sich das mit Zustellung/Bearbeitung noch Wochen ziehen könnte :(

crazy

Gerade mal 1 Woche, zudem kommt noch Gehalt ende des Monats.. was erwartest Du? Insbes wenn Du meinst mit Gehalt deiner Frau werdet ihr voraussichtlich ohne Alg2 auskommen.

xDDDx

Nein das ist so nicht richtig.
Eine Woche ist es her das ich die restlichen Sachen nachgereicht habe, Ja.
Das Gehalt meiner Frau ist aktuell noch Azubi Gehalt. Damit kommen 5 Personen natürlich nicht über die Runden! Auch nicht, wenn wie du sagst ,,Gehalt noch am Ende des Monats" kommt. Was immerhin noch 20 Tage dauert.

Aktuell weiß ich auch nicht, ob das einfrieren des Regelsatzes bedeutet, das auch die Miete nicht gezahlt wurde. Ich möchte keine schlafenden Hunde wecken und beim Vermieter nachfragen.

Aber ok. Scheinbar ist das dann normal. Ich frage nicht mehr nach.