Gehalt verspätet überwiesen - anrechnung während Leistungsbezug - Zuflussprinzip

Begonnen von xDDDx, 02. November 2020, 16:32:40

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xDDDx

Heute kam ein Schreiben von meiner Krankenkasse.
Das ich zum 31.10. abgemeldet wurde.

Fettnäpfchen

xDDDx

Zitat von: xDDDx am 10. November 2020, 12:52:56Heute kam ein Schreiben von meiner Krankenkasse.
Aufgrund dessen würde ich zum "Rundumschlag"ausholen.
Beschwerde KRM 
Widerspruch anzupassen > Widerspruch wegen vorläufiger Leistungseinstellung aufgrund möglichem Einkommen
Beschwerde Geschäftsführer JC
und wenn Kinder involviert wären sogar noch ein EA beim SG

MfG FN
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xDDDx

Hallo Fettnäpfchen

Ich habe aber keinen Bescheid vorliegen.
Laut Mitarbeiter gingen die fehlenden Unterlagen am 5. bei denen ein.
Ich wollte gleich nochmal eine mir genannte Nummer anrufen um mich nach dem genauen Stand zu erkundigen.

Ich mache normal natürlich alles schriftlich per Nachweis, aber es schadet ja nicht, wenn man weiß, ob sich etwas tut oder nicht.

Aber das haben die ja auch bei meinem Widerspruch gesagt und passiert ist in den 4 Monaten auch  NICHTS.

Inzwischen sehe ich das auch so. Mit Nachdruck an alle Stellen Alarm machen, aber ich weiß nicht wie.

xDDDx

Man hat mir jetzt am Telefon gesagt, ich müsste einen Antrag auf Darlehen stehen weil Ja erst zum Ende November darüber entschieden werden kann, ob wir Leistungsberechtigt sind.
Bezüglich meinem Widerspruch hätte schon längst ein Bescheid erfolgen müssen und das wird auch noch mal vermerkt (bla,bla,bla).  :weisnich:

Gast34764

Bei dir/euch sind auch noch Kinder im Spiel, richtig? Wie viel Geld fehlt denn im Moment? Je nachdem wie existenzbedrohen die "Notlage" ist, vor allem mit Kindern, könnte man da etwas formulieren. Bewilligt sind eure Leistungen ja, deshalb können die nicht einfach eingestellt werden OHNE konkrete Nachweise, die das Amt ja nun nicht hat.  :scratch:

Deadpool

Wenn ich es richtig verstehe, ist für die Zeit ab 1.11. Der WBA noch nicht bewilligt.

Den KV-Schutz kann (und muss vielleicht sogar, wenn die Frau ausreichend verdient) über die Familienversicherung gesichert werden.

Ansonsten hat das JC ja auf die Möglichkeit eines Darlehens nach § 24 Absatz 4 SGB II verwiesen.

xDDDx

Es fehlt an reinem Geld 300€ plus Miete mit Nebenkosten die ja vermutlich auch nicht bezahlt wurden. Somit sprechen wir von rund 1200€.

Es sind 3 Kinder. Ich habe dem Amt mitgeteilt das meine Frau ab dem 18.11. ein Vollzeitstelle als gelernte Kraft antritt. Bis zum 17.11. befindet Sie sich aber noch in der Ausbildung bzwund dem nacharbeiten dafür. Das Gehalt ist das gleiche wie bisher. Es wird dann halt irgendwann noch anteilig bis zum 17.11. gezahlt. Das Gehalt von ihrer neuen Arbeit wird sie am 15.12. bekommen.

Einen Familienversicherung hatte ich schon angestrebt, sie wurde aber abgelehnt weil ich sie scheinbar wegen Formfehler falsch beantragt habe. Ich hätte schreiben müssen, zum 18.11.?
Leider wissen wir noch nicht, ob denn das Geld tatsächlich ab dem 18.11. für uns alle reichen wird. Es wird anteilig und rückwirkend bezahlt.

Deadpool

Im ersten Beitrag hast du geschrieben, dass das Gehalt für November am Ende des Monats eingeht. Jetzt schreibst du, dass es am 15. des Folgemonats kommt. Was stimmt denn nun?

xDDDx

Das Ausbildungsgehalt (anteilig für 1.11.-17.11) müsste Ende des Monats auf ihrem Konto sein. Sofern die Buchhaltung nicht wieder andere Pläne hat.
Das Gehalt vom neuen Arbeitgeber kommt immer zum 15. des Monats.

Deadpool

Dann kann das JC doch den November mit 1,5 Azubigehältern berechnen? Wurde das so kommuniziert? Ich habe dich nämlich so verstanden, dass der erste Lohn vom richtigen Job jetzt Ende November kommt. Und vielleicht hat es, das JC auch so verstanden?

xDDDx

Bis vor kurzem wussten wir gar nicht wann der neue Lohn zufließt. Ihr Erstgespräch in der neuen Firma hat erst am 6.11. Corona-bedingt stattgefunden. Dort hat man diese Zahlungsmodalitäten zugesagt.
Ich habe dem JC nur mitgeteilt, das sie eben ab dem 18.11. eine neue Arbeit hat und ihre Ausbildung somit ab dem 17.11 beendet ist.
Die Schlussfolgerungen hat das JC angestellt und diese Situation nun so herbeigerufen, wie es ist.
Ich wollte das Amt nur rechtzeitig die Veränderung mitteilen.
Man hat also die Zahlung eingestellt, mich bei der Krankenkasse abgemeldet und fordert Nachweise, die unsere Hilfebedürftigkeit nachweisen.
Diese ist aber logischerweise nach wie vor gegeben, da sich vom Zeitpunkt der Meldung bis mindestens zum Ende des Monats daran auch nichts ändert.
Egal ob da nun das Gehalt von ihrer Ausbildung eintrifft oder nicht.

In der Vergangenheit war es immer so, das fehlende Unterlagen zumindest niemals dazu geführt haben, das einfach alles eingestellt wurde. Lohnabrechnungen konnten problemlos nachgereicht werden. Das habe ich ohnehin stets doppelt und dreifach getan. Da häufig während dem WBA Lohnnachweise gefordert wurden, die noch gar nicht vorhanden waren. Also nachgereicht. Und dann wurde zur abschließenden Prüfung nach 6 Monaten WBA nochmals alles nachgefordert. Habe ich immer eingereicht.

Gast34764

Erstens hätte automatisch weiterbewilligt werden müssen nach den neuesten Änderungen.

Zweitens darf nur die Leistung eingestellt werden, wenn der Leistungsträger gesicherte Kenntnis hat, dass der Leistungsanspruch wegfällt. Das liegt hier aber nicht vor. Es scheint trotz Arbeitseinkommen weiterhin ALG2 als Aufstockung notwendig zu sein. Daher würde ich dazu raten, die vorläufige Zahlung zu beantragen.

Mehr dazu kann man im Ratgeber lesen.
ZitatUnd eine wesentliche Änderung tritt erst dann ein, wenn der Betroffene seinen Lohn tatsächlich als verfügbares Einkommen auf seinem Konto hat - nicht eher. Denn erst dann handelt es sich um für den Betroffenen verfügbare Mittel, mit denen er seiner Hilfebedürftigkeit tatsächlich selbst entgegen wirken kann.
Es gibt also im SGB X definitiv keine Möglichkeit, einen Verwaltungsakt Aufgrund von Vermutungen oder vermuteten zukünftigen Ereignissen (egal mit welcher Wahrscheinlichkeit diese eintreten werden) auszusetzen oder aufzuheben!
Das Amt muss die Leistung solange ungekürzt erbringen, bis eine Änderung tatsächlich erfolgt ist.

xDDDx


Fettnäpfchen

xDDDx

Genau deswegen würde ich einen Rundumschlag machen. Aber wie geschrieben das würde Ich machen.
Und den Schmarrn mit dem Darlehensweise ist ja nur das SB und JC fein raus sind..
sie keine zusätzliche Arbeit durch eine Wiederaufnahme haben und auch noch der Meinung sind das Sie Recht haben. Entschuldigen ist auch ein Wort das bei dem Verein nicht im "Word"schatz vorhanden ist. (Boah ich könnte platzen vor lauter .......
Ich wünsche ja so gut wie niemand schlechtes, aber die solches verbrechen denen sollte es mal genauso gehen.....
)
das die Leistungseinstellung auf rechtswidriger Basis vorgenommen wurde ist Fakt und da bettelt man nicht nach einem Darlehen sondern geht mit aller gegebenen Möglichkeiten (und Härte) dagegen vor!
In der freien Wirtschaft wäre jeder der so was macht seinen Job los und hier soll man noch Gute Miene zum bösen Spiel machen...
Das würde ich so machen und wenn Kinder im Spiel sind sollte der Spaß ein Ende haben.

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. November 2020, 15:04:14aber ich weiß nicht wie.
Der verlinkte Widerspruch muss ja nur mit dem ausgetauscht werden was du hier geschildert hast, dass das ohne Bescheid schlecht möglich ist deswegen der Hinweis auf Beschwerde (fast das gleiche inhaltlich) und eine EA Klage in der du dann fast das selbe schreibst und darauf aufmerksam machst das es rechtswidrig ist und Kindeswohl gefährdet ist sollte auf jeden Fall unüberlesbar sein.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

xDDDx

Ok.Vielen Dank.
So ganz verstehe ich den letzten Absatz hier nicht. Vielleicht ist er für mein Verständnis zu oberflächlich geschrieben und du könntest mir das genauer erklären?
ZitatDer verlinkte Widerspruch... dass das ohne Bescheid schlecht möglich ist deswegen der Hinweis auf Beschwerde (fast das gleiche inhaltlich) und eine EA Klage in der du dann fast das selbe schreibst und darauf aufmerksam machst das es rechtswidrig ist und Kindeswohl gefährdet ist sollte auf jeden Fall unüberlesbar sein.

Ich habe den Widerspruch jetzt also als formloses Schreiben übernommen, da ja kein Bescheid vorliegt gegen den ich widersprechen kann.
Wenn ich den vorgegebenen Text nur leicht ändere, steht damit ja schon alles dort, worauf es ankommt. Bezieht sich das auf dein ,,fast das gleiche inhaltlich"?
ZitatSie haben die Leistungen für unsere BG nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II eingestellt.
Grund ist, dass meine Frau seit dem xxxxxx bei xxxxx beschäftigt ist und ab dem xxxxx bei der Firma beschäftigt ist.

Gemäß § 331 Abs. 1 S. 1 SGB III, auf dessen Anwendung § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II verweist, darf eine Leistungseinstellung nur dann
Usw...
Dieses Schreiben geht dann an den SB der diese Sachen gefordert hat, also Leistungsabteilung und eine Beschwerde geht an wen genau? Wie muss ich die dann verfassen? Oder bekommt dieser einfach eine Kopie davon?

EA Klage? Dann müsste ich die Drohung aus dem Schreiben entfernen. Die EA Klage schicke ich zum Gericht und warte dann was passiert? Ich weiß nicht wie man sowas macht.
Das traue ich mir alles nicht zu :( gestern hat das Büro angerufen und gefragt was mit der Miete ist.