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Eventuelles Erbe

Begonnen von kaneryan, 04. November 2020, 13:33:42

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Gast48661

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. November 2020, 16:21:48Sorry stimmt natürlich, aber die Meldung sollte vorsichtig mit dem Satz "evtl. werde ich erben" formuliert werden.
Man ist in dem Moment des Versterbens Erbe und somit kann man nicht eventuell Erbe werden. Die Erbschaft fällt dem Erben kraft Gesetzes im Zeitpunkt des Todes des Erblassers an. Rechtsgrundlage dafür ist § 1922 BGB, die sogenannte Universukzession bzw Gesamtrechtsnachfolge.

Aber du hast vollkommen recht, dass viele JC leider mit der Meldung des Erbfalls die Leistungen rechtswidrig einstellen, obwohl der Erbe noch gar nicht über den Nachlass verfügen kann.
Ich würde daher den Erbfall melden, aber diese Meldung gleichzeitig mit dem Hinweis verbinden, dass derzeit noch geprüft werden muss, ob der Nachlass überhaupt werthaltig ist oder ob die Erbschaft nicht aufgrund Überschuldung ausgeschlagen werden muss.

kaneryan

Hallo nochmal,
ich muss nochmal nachfragen.
Ich habe nun erfahren das ich bis spätestens Mitte Oktober 2800 - 3200€ ausgezahlt bekommen soll.
Der Herr von der Erbenermittlung sagte mir das diese Summe bei AlG2 Anrechnungsfrei sei und ich keine Schlafende Hunde wecken soll.
Als ich ihm sagte das so krumme Touren für mich nicht in Frage kämen da das Amt vom Finanzamt erfahren würde sagte er mir das wäre Quatsch weil das Gericht in einem Anderen Bundesland wäre und die Jobcenter nicht alle Finanzämter anfragen würden.
Kurz muss ich Erwähnen das ich das Geld auf das Konto meiner Freundin überweisen lasse.
Frage 1: Was ist an dem was der sagt dran?

Meine eigentliche Frage ist aber eine andere.
Da in eurem Ratgeber ja steht das das geld auf 6 monate verteilt angerechnet wird stellt sich mir die Frage wie ich mit dem Geld umzugehen habe.
Von dem Erbe könnte ich nun endlich auch ein neues Bett (20 Jahre alt, Matratze mind 10 Jahre alt) und eine Couch (auch ca 15 jahre alt) kaufen (beides natürlich im preisgünstigen bereich) und meine Wohnung renovieren (Streichen etc.).
Ist mir das möglich?
Ich bin alleinerziehend und habe angst das wenn das geld früher weg ist das die dann sagen: "Nö selbst schuld es gibt kein volles hartz für den 6 monatigen zeitraum".
Davor hab ich voll angst weil sowas kann ich mir mit Kind nicht erlauben.
Könnt Ihr mir zu dem ganzen Prozedere evtl etwas helfen?
Vielen Dank

BigMama

Zitat von: kaneryan am 24. August 2021, 04:14:36Der Herr von der Erbenermittlung sagte mir das diese Summe bei AlG2 Anrechnungsfrei sei und ich keine Schlafende Hunde wecken soll.
Dann ist der Herr von der Erbenermittlung nicht sehr vertraut mit den Regelungen des SGB II. Wenn dir das Geld zufließt musst du es melden.
Zitat von: kaneryan am 24. August 2021, 04:14:36Als ich ihm sagte das so krumme Touren für mich nicht in Frage kämen da das Amt vom Finanzamt erfahren würde sagte er mir das wäre Quatsch weil das Gericht in einem Anderen Bundesland wäre und die Jobcenter nicht alle Finanzämter anfragen würden.
Kurz muss ich Erwähnen das ich das Geld auf das Konto meiner Freundin überweisen lasse.
Das Geld mit der Absicht auf das Konto der Freundin zu überweisen um so den Zufluss vor dem JC zu verheimlichen wäre eine krumme Tour. Daher rate ich dir dringend, die Finger davon zu lassen.

Zitat von: kaneryan am 24. August 2021, 04:14:36Könnt Ihr mir zu dem ganzen Prozedere evtl etwas helfen?
Die Rechtsgrundlage hierzu findest du im § 11 Abs. 3 SGB II. Durch die einmalige Einnahme entfiele dein Anspruch in dem Monat in dem es zufließt bzw. im Folgemonat. Daher wird das Einkommen auf 6 Monate in entsprechenden Teilbeträgen angerechnet. Davon abzusetzen ist die Versicherungspauschale von 30 Euro im Monat, falls diese nicht schon durch andere Einnahmen wie beispielsweise übersteigendes Kindergeld gewährt wurde.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

blaumeise

Zitat von: kaneryan am 24. August 2021, 04:14:36Da in eurem Ratgeber ja steht das das geld auf 6 monate verteilt angerechnet wird stellt sich mir die Frage wie ich mit dem Geld umzugehen habe.
Von dem Erbe könnte ich nun endlich auch ein neues Bett (20 Jahre alt, Matratze mind 10 Jahre alt) und eine Couch (auch ca 15 jahre alt) kaufen (beides natürlich im preisgünstigen bereich) und meine Wohnung renovieren (Streichen etc.).
Ist mir das möglich?

Bleibst du denn Aufstocker, wenn der Betrag auf 6 Monate gleichmäßig verteilt wird, oder wärst du damit für diese 6 Monate komplett aus dem Leistungsbezug draußen?

Guck hier, aus dem Ratgeber:
ZitatWird die Leistung eingestellt, weil auch bei gleichmäßiger Verteilung auf 6 Monate der monatlich anzurechnende Betrag höher ist, als das ALG II, muss man wissen, dass diese Enstellung gemäß § 11 Abs. 3 S. 2 SGB II nur für max. 6 Monate zulässig ist, d.h. im 7. Monat kann man wieder ALG II beantragen, dabei wird das, was vom Erbe noch vorhanden ist, als Vermögen berücksichtigt. Wenn man mit dem so erhöhten Gesamtvermögen seinen Vermögensfreibetrag überschreitet, kann das Jobcenter jedoch eine vorrangige Vermögensverwertung fordern.
Nun darf man aber keinesfalls das Erbe verprassen, um eine solche zu verhindern, das würde als sozialwidriges Verhalten geahndet (siehe B 14 AS 38/12 R, RdNr. 22). Gefordert ist eine sparsame, zulässig aber durchaus normale Lebensführung (wirtschaftliche Lebensführung, siehe B 14 AS 38/12 R, RdNr 13). Orientierung für die Höhe der monatlichen Ausgaben bietet der nach § 1 Abs. 2 ALG II-V zu berechnende Freibetrag (vereinfacht: doppelter Regelsatz + Unterkunftskosten + KV-Beitrag).
Schuldentilgung ist z.B. zulässig, ebenso ein Urlaub pro Jahr. Auch der Kauf eines KFZ ist zulässig, da damit lediglich eine Vermögensumwandlung stattfindet. Für größere Anschaffungen und Ausgaben, die über das, was im ALG II enthalten ist, hinaus gehen, sollte man Belege aufbewahren um damit gegebenenfalls die Unterstellung sozialwidrigen Verhaltens entkräften zu können.

Wenn du Aufstocker bleibst, bleibt natürlich auch finanziell alles beim alten. Für den anderen Fall hast du mehr Freiheiten und darfst natürlich auch alte Möbel ersetzen und die Wohnung renovieren.

onehitwonder

Zitat von: kaneryan am 24. August 2021, 04:14:36Kurz muss ich Erwähnen das ich das Geld auf das Konto meiner Freundin überweisen lasse.
Warum?

blaumeise

Solange er das Geld als Einkommen angibt und den Zufluss nachweist, ist das doch okay. Die Freundin hängt halt dann mit drin.

Gast50147

Zitat von: onehitwonder am 24. August 2021, 12:58:33Warum?
Hochintelligente Frage :lol:
Das Konto auf welches die Überweisung erfolgt ist doch egal, wenn TE die Einnahme ggü. dem JC meldet.
Kann TE diese 3.200 € nicht in 2 Überweisungen zeitversetzt ausführen lassen um Aufstocker zu bleiben? Kenne mich da nicht so recht aus.

onehitwonder

Zitat von: blaumeise am 24. August 2021, 13:10:43
Solange er das Geld als Einkommen angibt und den Zufluss nachweist, ist das doch okay. Die Freundin hängt halt dann mit drin.
Richtig.
(OFF TOPIC): Mit kommt die Fragestellung nur aus einem anderen Forum sehr bekannt vor. Und da wurde gefragt, ob das "Amt" was erfahren würde, wenn das Erbe doch aus einem anderen Bundesland kommt. Und ob das Erbe gepfändet wird, wenn es auf dem eigenen P-Konto landet.

Gast50147

Zitat von: onehitwonder am 24. August 2021, 13:21:24Und ob das Erbe gepfändet wird, wenn es auf dem eigenen P-Konto landet.
Stimmt da war so ein Thread.
Klar ist es pfändbar auf normalem Konto und auf P Konto alles was den geschützten Betrag übersteigt.

kaneryan

Also ersteinmal, ich poste was Alg 2 angeht ausschließluch hier und habe zu dem Thema nirgendwo anders etwas gepostet!

Auf das warum ich auf ein anderes konto überweisen lasse möcht ich nicht eingehen.
Es hat aber seine Gründe!
Desweiteren habe ich nicht vor das Amt zu bescheißen.
Mir geht es nur darum hier auch mal zu erfahren wie das genau abläuft weil ob das stimmt was das Jobcenter mir dann erzählt ist dann auch die Frage.
Sobald das Geld da ist werde ich mit Freundin, gerichtsbrief und Kontoauszug über Zahlungseingang zum Jobcenter fahren und es ordnungsgemäß melden.

Meine Hauptfrage war halt einfach ob ich bei mtl aufspaltung anschaffungen tätigen darf die ich sonst nicht anschaffen könnte

blaumeise

Zitat von: kaneryan am 24. August 2021, 13:28:11Meine Hauptfrage war halt einfach ob ich bei mtl aufspaltung anschaffungen tätigen darf die ich sonst nicht anschaffen könnte
Darfst du, siehe oben.   :yes:

Gast50147

Klar darfst du. Du müsstest ja sonst ein Darlehen beim JC aufnehmen um Bett und Matratze zu kaufen.

kaneryan

Okay, Vielen Dank euch!!!
Dann bin ich nurnoch gespannt ob das JC das dann auch so sieht.  :scratch:
Ich traue denen nämlich nicht über den Weg was die Wahrheit angeht! :wand:

Fettnäpfchen

kaneryan

Deswegen Quittungen von allem was du einkaufst aufheben dann kannst du uU früher ALG 2 wieder beantragen
und dein momentanes Schonvermögen ist dabei irrelevant für das JC.
Wäre es ein höherer Betrag wäre es sogar vorteilhaft wenig Schonvermögen zu haben.

Optimal wäre im Vor und Folgemonat eine Vollbeschäftigung zu haben ohne Leistungen vom JC zu erhalten aber das ist doch relativ unrealistisch in der heutigen Zeit. Dann wäre es bei einer erneuten Antragstellung Vermögen.

MfG FN
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kaneryan

Villeicht könnt ihr mir doch nochmal helfen:

In dem Gerichtsbrief steht das ich zu 1/18 Anteil am Erbe berücksichtigt werde und das der Nachlasswert mit ca 100.000€ angegeben wurde.
Kann ich aus den daten jetzt die Höhe berechnen?
Ich bin in Mathe nicht die hellste birne, weiß das von euch jemand?