Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen

Begonnen von Dragon, 24. November 2020, 12:14:50

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Dragon

Hallo Leute

Ich hatte heute direkte eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt mit den Datum 20.11.20 bekommen! Da steht nichtmal wie lange dieser Gültig ist halt bis auf weiteres!!!

Ohne das ich dieses jahr eine normale Eingliederungsvereinbarung bekommen +unterschrieben habe.

Die SA hatte mich einfach am Freitag ca.09:20 angerufen !und sofort gesagt sie zu mir ,,ich muss eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen. Ich sagte ihr Freitag am Telefon nein ich unterschreibe keine Eingliederungsvereinbarung.

Ich war noch verschlafen als sie mich angerufen hat.

Briefdatum des Verwaltungsakt ist der 20.11.2020 ! Die Dame hat den Verwaltungsakt direkt also am Freitag erstellt.

Laut der Seite .2 =Punkt.2 soll ich Monatlich 5 Bewerbungen schreiben.  Die Höhe kommt aber Punkt.7! wie ich es verstehe" man zwingt mich so zur Unterschrift einer Normalen  Eingliederungsvereinbarung sonst wird dieser Verwaltungsakt einfach weiter gültig sein.

Das Komische in dieser Eingliederungsvereinbarung! Steht nicht viel warum man einen Abschließen muss ? also was genau diese bewirken (Helfen) soll halt das übliche das man mich Beruflich unterstützen (Verbessern)will!!! Für mich ist es gar nicht erkennbar warum man eine Eingliederungsvereinbarung/Verwaltungsakt abgeschlossen werden muss.

PS: kann wer sich bitte die 3 Seiten anschauen ob da alles rechts ist mit §

Hier die 3 Seiten von dem Verwaltungsakt!

Ich hatte noch was vergessen!man hatte mir 2 x Stellenangebote geschickt wo ich keine Chnace hätte rein zu kommen wie callcenter +Baumarkt in andere städte . habe nicht die Ausbildung +kenntnisse dazu. obwohl sie wissen das ich wegen meiner pflege der Mutter nur in meiner stadt Arbeiten kann.

Kann mir hier einer/e bitte den Wiederspruch erstellen? damit ich da gegen angehe. wäre super wenn das einer für mich bitte machen kann!! Danke im Vorraus.

PS. hat wer ein vordruck mit dem ich meine Telefonnummer beim JC löschen kann????

Finde es eine Frechheit was mein JC wieder abzieht drecks behörde. Hält sich an kein Gesetz...

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Gast34764

Die Beschränkung der Bewerbungskosten auf 5 Bewerbungen ist anzukreiden, wenn andererseits mindestens 5 Bewerbungen gefordert werden. Da heutzutage aber auch bei vielen Bewerbungen keine Kosten mehr anfallen (Email) ist der Punkt nicht so gravierend, dass der VA dadurch nichtig wird.

Eine Dauer "bis auf Weiteres" ist durch den Punkt 6 auf max. 6 Monate begrenzt, da dann eine Überprüfung stattfinden muss. Man kann natürlich dagegen argumentieren (z.B. mit dem Urteil des LSG NRW v. 19.11.2018, Az. L 12 AS 1528/18 B ER).

ZitatDie Höhe kommt aber Punkt.7! wie ich es verstehe" man zwingt mich so zur Unterschrift einer Normalen  Eingliederungsvereinbarung sonst wird dieser Verwaltungsakt einfach weiter gültig sein.

Das siehst du falsch. Ein EGV-VA kann eben nicht einfach durch eine EGV ersetzt werden. Dazu muss die bestehende EGV-VA aufgehoben werden. Genau DAS steht da auch.

ZitatDas Komische in dieser Eingliederungsvereinbarung! Steht nicht viel warum man einen Abschließen muss ? also was genau diese bewirken (Helfen) soll halt das übliche das man mich Beruflich unterstützen (Verbessern)will!!! Für mich ist es gar nicht erkennbar warum man eine Eingliederungsvereinbarung/Verwaltungsakt abgeschlossen werden muss.
Es ist Aufgabe des JC eine EGV abzuschließen (§ 15 SGB II). Hier werden Rechte und Pflichten beider Seiten genauer festgelegt, wie z.B. die Erstattung der Bewerbungskosten oder die Anzahl der Bewerbungen. Was genau würdest du denn anders schreiben? Welche Pflichten des JC dir gegenüber fehlen dir? Das muss man darlegen, einfach sagen "will ich nicht" geht nicht.
ZitatIch sagte ihr Freitag am Telefon nein ich unterschreibe keine Eingliederungsvereinbarung.
Und damit hat die SB eine EGV als VA erlassen.

Wichtig: die EGV-VA ist ab sofort gültig. Auch wenn du dagegen angehen willst.


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ZitatIch hatte noch was vergessen!man hatte mir 2 x Stellenangebote geschickt wo ich keine Chnace hätte rein zu kommen wie callcenter +Baumarkt in andere städte . habe nicht die Ausbildung +kenntnisse dazu. obwohl sie wissen das ich wegen meiner pflege der Mutter nur in meiner stadt Arbeiten kann.

Waren die Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgenbelehrungen? Hast du dem JC mit dem Antwortschreiben den Grund zukommen lassen, warum du dich nicht beworben hast,?
Ist die Pflege deiner Mutter dort aktenkundig und belegt? Also mit Pflegegrad etc?

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ZitatPS. hat wer ein vordruck mit dem ich meine Telefonnummer beim JC löschen kann????

Vorlage

Dragon

Hallo Fylou

ZitatDie Beschränkung der Bewerbungskosten auf 5 Bewerbungen ist anzukreiden, wenn andererseits mindestens 5 Bewerbungen gefordert werden. Da heutzutage aber auch bei vielen Bewerbungen keine Kosten mehr anfallen (Email) ist der Punkt nicht so gravierend, dass der VA dadurch nichtig wird.
(Da ich nur per email schreiben kann) werden mir keine Kosten erstattet!)

ZitatEine Dauer "bis auf Weiteres" ist durch den Punkt 6 auf max. 6 Monate begrenzt, da dann eine Überprüfung stattfinden muss. Man kann natürlich dagegen argumentieren (z.B. mit dem Urteil des LSG NRW v. 19.11.2018, Az. L 12 AS 1528/18 B ER).
das wird nicht passieren beim JC kennt nur die hammer art sofort EGV -VA schicken wenn du nicht sofort alles unterschreibst.)


ZitatIch sagte ihr Freitag am Telefon nein ich unterschreibe keine Eingliederungsvereinbarung sofort.
Und damit hat die SB eine EGV als VA erlassen.
(Es wurde gar nicht mit mir verhandelt oder eine EGV am Telefon besprochen! halt gesagt ich müsse sofort eine EVG unterschreiben ohne das ich weiß warum und was das ziel sein sollte.Wie du hier im Entloss Therma(siehe Link) sehen kannst wird so was seit jahren mit mir abgezogen) obwohl ich immer im recht war.
https://hartz.info/index.php?topic=96510.960

ZitatWichtig: die EGV-VA ist ab sofort gültig. Auch wenn du dagegen angehen willst.
Ist das erstmals Rechtens ohne Verhandlungen +die EVG besprochen. Es ist doch mein Gutes Recht nicht alles sofort unterschreiben!

Sollte nicht erst die EVG kommen ?bevor der EGV-WA kommt?

ZitatEine Dauer "bis auf Weiteres" ist durch den Punkt 6 auf max. 6 Monate begrenzt, da dann eine Überprüfung stattfinden muss. Man kann natürlich dagegen argumentieren (z.B. mit dem Urteil des LSG NRW v. 19.11.2018, Az. L 12 AS 1528/18 B ER).

Bei mein JC gibt es nie neue Verhandlung! sondern die kennen nur sofort den Verwaltungsakt wenn du nicht alles ohne zu lesen unterzeichnest. brauchst ja nur den link oben zu sehen wie Rechtsfremd es bei meiner Behörde abläuft.

Kann ich den jetzt nicht gegen diese EGV-VA vorgehen? wie gegen 5 bewerbungen schreiben.



Kopfbahnhof

#3
Zitat von: Dragon am 24. November 2020, 12:14:50Ich war noch verschlafen als sie mich angerufen hat.
Würde ich der SB nicht sagen, weil völlig egal, aber man kann ja auch Nachträglich eine normale EGV machen.
Sie wird aufgrund des Gesprächs am Telefon, wohl gleich den VA raus gehauen haben.

5 Bewerbungen im Monat sind erst mal ok, wenn es in deiner Region auch genug Angebote gibt.
Abgabe der Liste bis zum 5. eines Monats ist allerdings nicht richtig.
Aber das würde erst zum Thema, falls eine verspätete Abgabe zu einer Sanktion führen sollte.

Insgesamt ist diese EGV per VA aber erst mal nicht so dramatisch, finde ich.

Zitat von: Dragon am 24. November 2020, 14:06:40ohne das ich weiß warum und was das ziel sein sollte
Aber so weißt du auch nicht, was denn in der EGV gestanden hätte.
Zitat von: Dragon am 24. November 2020, 14:06:40Sollte nicht erst die EVG kommen ?
Schon, allerdings hast du wohl am Telefon deutlich gesagt, ich Unterschreibe eh nicht.
Darum eben jetzt per VA den brauchst du ja nicht Unterschreiben.




Dragon

Hallo @ vanessa
Zitat5 Bewerbungen im Monat sind erst mal ok, wenn es in deiner Region auch genug Angebote gibt.
Abgabe der Liste bis zum 5. eines Monats ist allerdings nicht richtig.

Da wird schwer ich finde in meiner Region kaum was.

@ Fylou
Zitatzu Ist die Pflege deiner Mutter dort aktenkundig und belegt? Also mit Pflegegrad etc?
Zu Deiner Frage! leider will kein Artz das beschenigen das meine mutter mindest pflege stufe 2 braucht. dazu haben alle Ärtze extra bei der AOk negativ geredet das man ihr sogar obwohl sie 50 % schwer behindert ist pflegrad 0 verweigert.

Das hatte ich auch damals als mein Vater noch lebt 5 jahre gebraucht "bis er von pflegegrad 1 auf pflegegrad 3 kommt. leider ist er genau als er es letztes jahr bekommen hat 1monat am 23.11.19 gestorben.



Gast34764

Dann wird es schwer sich auf die Pflege der Mutter zu beziehen, bzw. dass du deshalb eingeschränkt vermittlungsfähig bist. War denn der MdK mal da?

Dragon

@ Fylou
Zitat
Dann wird es schwer sich auf die Pflege der Mutter zu beziehen, bzw. dass du deshalb eingeschränkt vermittlungsfähig bist. War denn der MdK mal da?
Ja früher! aber wie ich über deine anwort schrieb! haben die Ärtze immer mist bei der AOk über meine Mutter geredet. MDK war auch da! aber der Artz hat scheiße erzählt! sorry für das wort...

Wir finden kein Artz der es bestätigt. sie kann halt auch nicht längere zeit alleine bleiben. und ihre pflege.

Kann man nicht so gegen diese EGV - VA wiederspruch einlegen ohne meine Mutter mit reinziehen?

Hatte sie z.b auf risiko dieses jahr als ich 4 Monate gearbeite" hatte alleine gelassen.

Gast34764

Die Begutachtung durch den MdK kannst du doch aber selber beantragen? Natürlich helfen Arztberichte da weiter, sind aber nicht unbedingt erforderlich. Und der Zustand kann sich eben auch verändern, nur weil sie z.B. vor einem Jahr keinen Pflegegrad bekommen hat muss das jetzt nicht so sein.

Dragon

@Fylou

ZitatDie Begutachtung durch den MdK kannst du doch aber selber beantragen? Natürlich helfen Arztberichte da weiter, sind aber nicht unbedingt erforderlich. Und der Zustand kann sich eben auch verändern, nur weil sie z.B. vor einem Jahr keinen Pflegegrad bekommen hat muss das jetzt nicht so sein.
Wir finden kein Guten Artz (Stadt)der es bestätigt damit wir aktuelle berichte vorlegen können. meinte  keine negativen Berichte schreibt.

Wie ich gesagt hatte brauchten 5 jahre bis es bei mein Vater damals die hohe pflegestufe bekamm.

ihre Linke hand ist auch behindert fast steif.

Meine Mutter ist über 65 Jahre + zählt zum RisikoPatient. deswegen gehen wir akuelen nicht mir ihr zum Artz. Wollte nicht noch Mutter wie Vater verlieren.


Ottokar

Den Pflichten unter 5. stehen keine angemessenen Gegenleistungen unter 4. gegenüber.
Zielführende Eigenbemühungen erschöpfen sich nicht in der Bewerbung selbst, dazu zählen auch Vorstellungsgespräche, eine Kostenübernahme der Fahrkosten für solche wurde aber nicht geregelt, womit der Betroffene diese selbst zahlen muss, was eine unangemessene einseitige und damit sittenwidrige Benachteiligung darstellt.

Das die Gültigkeit betrifft, ist eine "bis auf Weiteres" Regelung immer dann zulässig, wenn vereinbart wurde, dass die EinV spätestens nach 6 Monaten fortgeschrieben wird. Dabei liegt es lt. § 15 Abs. 3 S. 1 SGB II nicht im Ermessen des JC, ob die EinV fortgeschrieben wird oder nicht, vielmehr fordert der Gesetzgeber, dass sie in jedem Fall fortzuschreiben ist.
Die Regelung unter 6. erfüllt diese Anforderungen nicht, da das JC sich mit "im gegebenen Falle" ausdrücklich offen lässt, ob es nach Ablauf von 6 Monaten die EinV fortschreibt oder nicht.

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Dragon

Hallo Ottokar

Sorry ich habe jetzt nichts verstanden was du gesagt hast bitte erklären.

Kopfbahnhof

Es geht darum, dass das JC zur Übernahme der Fahrtkosten verpflichtet ist. (das fehlt alles komplett bei 4.)
Wenn es zu einem Bewerbungsgespräch kommen sollte.

Das soll ja vorher beantragt werden, wenn dann Abgelehnt wird, halt auch kein Gespräch.

Dragon

Hallo vanessa

ZitatEs geht darum, dass das JC zur Übernahme der Fahrtkosten verpflichtet ist. (das fehlt alles komplett bei 4.)
Wenn es zu einem Bewerbungsgespräch kommen sollte.

Das soll ja vorher beantragt werden, wenn dann Abgelehnt wird, halt auch kein Gespräch.
Das kannst du bei meinen JC knicken" die sagen ich muss immer alles selber zahlen. Ich soll das Jobcenter ticket für 35 € kaufen. Ich hatte in all den Jahren nie eine fahrkostenerstattung bekommen. egal ob ich es beantragt hatte. man weigerte sich.

Kopfbahnhof

Ohne Fahrtkostenerstattung kein Bewerbungsgespräch (darum den Antrag  vorher stellen)

Dafür ist im RS auch kein Geld vorgesehen.

Dragon

@vanessa
Siehe das #12 bringt nichts mit stellen. muss alles selber zahlen. aber ich komme kaum mit dem regelsatz über die runden muss meine Mutter finz unterstützen.