Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen

Begonnen von Dragon, 24. November 2020, 12:14:50

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Kopfbahnhof

Zitat von: Dragon am 24. November 2020, 14:54:14muss alles selber zahlen.
Nein muss man nicht, dann handelt das JC falsch.

Dragon

@vanessa
ZitatNein muss man nicht, dann handelt das JC falsch.
Mein JC Kennt dann nur eins Sanktion+ Ich werde seit jahrne und jetzt wieder seit Juni 2020 vom JC gemobbt.
Gehst du zu Termine! schreien die einen sofort an +bedrohen dorhen das ganze gespräch mit sanktionen. war froh als ich anfang 2020 job hatte. leider ist wegen der coronakrise job weg.

Gehe immer mit Zeugen zum Termin.

Gast34764

Dann machst du folgendes: beim nächsten Vermittlungsvorschlag beantragst du die Fahrtkosten schriftlich (reicht ein Einzeiler). Gleichzeitig muss dir der Arbeitgeber schreiben, dass er die Kosten auch nicht übernimmt. Und dann schau mal, ob die ablehnen. Sowas nicht am Telefon klären, nur schriftlich.

Das JC darf dir auch nicht vorschreiben, dass du ein Sozialticket kaufen sollst. Was du vom Regelsatz wie ausgibst ist deine Sache.

Zitat von: Dragon am 24. November 2020, 14:59:20Ich werde seit jahrne und jetzt wieder seit Juni 2020 vom JC gemobbt.
Zitat von: Dragon am 24. November 2020, 14:59:20schreien die einen sofort an +bedrohen dorhen das ganze gespräch mit sanktionen.
Zitat von: Dragon am 24. November 2020, 14:59:20Gehe immer mit Zeugen zum Termin.
Dann kannst du ja zumindest dagegen schon mal vorgehen.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Dragon

#19
@Fylou
ZitatDas JC darf dir auch nicht vorschreiben, dass du ein Sozialticket kaufen sollst. Was du vom Regelsatz wie ausgibst ist deine Sache.
Genau das verlangen sie. sonst droht man mit sanktion (Mündlich)

@Nö
ZitatDann kannst du ja zumindest dagegen schon mal vorgehen.
Bringt nicht viel das ganze JC nimmt den Mitarbeiter im Schutz sogar der Chef.
das sozialgericht will mir dann nicht helfen! Schau dir den link an da siehst du was mein JC mit mir seit jahren abzieht.
https://hartz.info/index.php?topic=96510.960

es geht jetzt um die EGV -VA was man da gegen machen kann...

Gast34764

Zitat von: Dragon am 24. November 2020, 15:06:25
@Fylou
ZitatDas JC darf dir auch nicht vorschreiben, dass du ein Sozialticket kaufen sollst. Was du vom Regelsatz wie ausgibst ist deine Sache.
Genau das verlangen sie. sonst droht man mit sanktion (Mündlich)


Du redest zu viel mit dem Jc. Schriftlich würden sie dir sowas nämlich nicht bestätigen.

Dragon

@Fylou
Bis auf das Telefon Gespräch! ich war nicht ganz wach. rede ich sonst nie mit dem JC Mündlich" sonst mache ich halt schriftlich. Sogar bei Termine sage ich dem SA das ich nicht mit im/ihr Rede (nur schriftlich Antworte) bin wieder weg.
ich lasse es mir immer bestätigen das ich den JC Termin war genommen. man hat mich wohl auf dem kalten Fuß erwischt.

Ich hoffe das ich aus dem EGV-VA einigermaßen raus komme ohne eine Sanktion.
Bin jetzt essen wenn was sein sollte bin naher wieder online bis naher bye.

Dragon

#22
Hallo

Kann man jetzt beim JC gegen meine EGV-VA einen (Widerspruch schreiben) machen falls ja?
Dann brauche ich bitte einen der mir den Widerspruch hier erstellt" (mit den Richtigen §)das es nicht sofort abgelehnt wird.

Wäre Super und nett wenn das einer hier für mich erstellt.

Bin einkaufen wenn was sein sollte. Schaue öfters auf dem handy wenn was sein sollte.

Ottokar

Ein Bsp. für einen Widerspruch ist kein Problem, allerdings wird dein JC den vermutlich zurückweisen, wenn man dort tatsächlich so rechtsfern arbeitet wie du das hier schilderst. Und der Widerspruch ändert nichts an der Gültigkeit der EinV, die wird dadurch nicht außer Kraft gesetzt.
Allerdings bestehen gute Chancen, im Fall einer Sanktion gegen Pflichten aus dieser EinV, gegen diese vorzugehen, denn es gibt u.a. ein Urteil des BSG, wonach EinV sich nicht in der bloßen Regelung von Bewerbungspflichten erschöpfen dürfen. Solche EinV, wozu auch deine gehört, sind wegen Formenmissbrauch unzulässig.


Bsp. Widerspruch:
ZitatAbsender

Empfänger

Widerspruch gegen Ihre EinV vom ...

Anrede,

hiermit lege ich gegen Ihre EinV vom ... Widerspruch ein..

Gründe
Den Pflichten unter 5. stehen keine angemessenen Gegenleistungen unter 4. gegenüber.
Zielführende Eigenbemühungen erschöpfen sich nicht in der Bewerbung selbst, dazu zählen auch Vorstellungsgespräche, eine Kostenübernahme der Fahrkosten für solche wurde aber nicht geregelt, womit der Betroffene diese selbst zahlen muss, was eine unangemessene einseitige und damit sittenwidrige Benachteiligung darstellt.

Das die Gültigkeit betrifft, ist eine "bis auf Weiteres" Regelung immer dann zulässig, wenn vereinbart wurde, dass die EinV spätestens nach 6 Monaten fortgeschrieben wird. Dabei liegt es lt. § 15 Abs. 3 S. 1 SGB II nicht im Ermessen des JC, ob die EinV fortgeschrieben wird oder nicht, vielmehr fordert der Gesetzgeber, dass sie in jedem Fall fortzuschreiben ist.
Die Regelung unter 6. erfüllt diese Anforderungen nicht, da das JC sich mit "im gegebenen Falle" ausdrücklich offen lässt, ob es nach Ablauf von 6 Monaten die EinV fortschreibt oder nicht.

EinV dürfen sich nicht - wie hier - in der bloßen Regelung von Bewerbungspflichten erschöpfen. Solche EinV sind wegen Formenmissbrauch unzulässig.

MfG
...
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Dragon

#24
Danke Ottokar

Dann werde ich jetzt den Widerspruch erstellen" und ihm (per einschreiben) mit übergabe+ unterschritt abschicken. Damit ich so eine Bestätigung habe" traue meinen JC alles zu.

Bevor ich das jetzt abschicke frage ich lieber mehrmals nach!!
Sollte ich direkt bei der Unterschrift direkt an meine SA machen ? braucht der Widerspruch nicht eine Frist bis wann die EGV-VA zurück genommen werden sollte.


Update: 14.59

Ich sehe gerade wo EinV steht! soll das so bleiben oder sollte ich das ganz ausschreiben(Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt ) eintragen....



Ottokar

Zitat von: Dragon am 27. November 2020, 14:44:05Ich sehe gerade wo EinV steht! soll das so bleiben oder sollte ich das ganz ausschreiben(Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt ) eintragen....
Das kannst du halten wie du willst.
Schreibe es besser aus, sonst kommt vielleicht noch einer auf Idee, zu behaupten, man wüsste nicht, was die Abkürzung bedeutet.

Zitat von: Dragon am 27. November 2020, 14:44:05Sollte ich direkt bei der Unterschrift direkt an meine SA machen ?
Ich verstehe nicht, was du wissen möchtest.
Falls du den Empfänger des Widerspruches meinst, da reicht das JC als solches aus.

Zitat von: Dragon am 27. November 2020, 14:44:05braucht der Widerspruch nicht eine Frist bis wann die EGV-VA zurück genommen werden sollte.
Über einen Widerspruch muss das JC lt. SGG binnen 3 Monaten entscheiden.
Hier eine kürzere Frist zu setzen, bringt rechtlich nichts.
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Dragon

Hallo Ottokar!

ZitatDas kannst du halten wie du willst.
Schreibe es besser aus, sonst kommt vielleicht noch einer auf Idee, zu behaupten, man wüsste nicht, was die Abkürzung bedeutet.
Mist ich Glaube habe wohl ein Bock geschossen" ich war wohl zu schnell +ich habe es wie du im Beitrag #23 geschrieben hast den Widerspruch mit EinV per Post abgeschickt. Ich hoffe das war jetzt nicht mein Fehler. :sad: :sad:

Man das Ärgert mich jetzt aber sehr! Sorry war mein Fehler ! Aber keine Absicht .... Manchmal bin ich zu schnell !  Meine Augen sind auch nicht die besten+bin auch seit längere auch Zeit Vergesslich.

Zu deiner zweiten Antwort.
Ich habe für alle es direkt an meine SA Adressiert (Einschreiben mit Übergabe).
ZitatÜber einen Widerspruch muss das JC lt. SGG binnen 3 Monaten entscheiden.
Hier eine kürzere Frist zu setzen, bringt rechtlich nichts.
Gut dann weiß ich bis wann sie mir Antworten sollten.

Ich hoffe du bist mir jetzt nicht Böse oder Sauer das ich zu schnell mit dem Abschicken war. Das War nicht gut+ein Großer fehler.... :wand:

Ottokar

Zitat von: Dragon am 28. November 2020, 14:00:41ch hoffe du bist mir jetzt nicht Böse oder Sauer das ich zu schnell mit dem Abschicken war.
Dafür sehe ich keinen Grund.
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Dragon

Hallo Ottokar

ZitatDafür sehe ich keinen Grund.
:ok:

ZitatDas kannst du halten wie du willst.
Schreibe es besser aus, sonst kommt vielleicht noch einer auf Idee, zu behaupten, man wüsste nicht, was die Abkürzung bedeutet.
Hoffen wir jetzt mein JB stellt sich nicht dumm als ob sie nicht wissen was die EinV im Widerspruch bedeutet...

Bitte nächstes mal mir immer bescheid sagen! wenn ich ein Schreiben Fertig machen+ abschicken kann. damit du nicht umsonst mir ein Schreiben erstellt hast.Ich vergesse es sonst  :scratch:

Danke Ottokar für deine Hilfe und mühe die du dir machst. :sehrgut:

Wünsche euch allen einen Schönen 1 Advent einen tollen Sonntag^^

PS: wie sieht z.b der nächste plan aus! außer warten ob mein JC meinen Widerspruch anerkennen/ablehnen.

Dragon

#29
Hallo Leute

Es gibt was neues seitem meinen JC!!!

ich bekomme seit mehren Tagen von meiner SA auch von einer anderen SA ,,mehre Stellenangebote .z.b Arbeitsorte für Städte  die mehr als 20-30km weg sind . Die Zweite SA hat mit mir nichts am Hut.

dazu Bereiche Wo man keine Berufserfahrung +Chance hätte rein zu bekommen.

Laut meiner EinV soll ich 5 Bewerbungen max im Monat schreiben"aber bin bis jetzt mit den 3 Heutigen schon bei 4 + meine 2x die ich selber suchte sind das 6 Bewerbungen bis jetzt.

die Arbeitsorte  z.b der 1 X Arbeitsort 32,2 km weg der zweite 26,4km weg!

Wie ihr wisst habe ich kein Fahrkarte +denke (Finz. auch nicht stemmbar)ein Sozialticket+ Zusatzkarten zu kaufen wie den auch .

mein JC+SA ignorieren wohl meinen Widerspruch?

Was ich auch in der RFB lese sind die 30% Sanktion stapelbar bis hinzu das ich kein Regelsatz mehr bekomme. Also Überschneiden!

Sollte nicht nach dem Bundesverfassungsgericht die Sanktion auf 30% beschränkt werden mehr nicht?  Meine Stadt ist keine Optionskomune.

Sollte ich jetzt einen Widerspruch  da gegen einlegen??? Sonst schickt mir meine bekloppte SA den ganzen Monat Bewerbungen wird so locker 30-50 angebote sein" obwohl es doch laut der EinV max 5 im Monat sein dürfen!

PS:
Muss ich mich jetzt an diese 3x stellen bewerben?


Bin Essen bis naher