Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen

Begonnen von Dragon, 24. November 2020, 12:14:50

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Dragon

@Harry
Zitat1.600 € brutto haben sie geboten, die 900 € hängen davon ab ob du Geschäfte abschließt.
900 € blank sagen gar nichts aus. Der Prozentsatz pro vermittelten Auftrag aus dem Vertragsvolumen ist wichtig.
Was ich noch erwähnen sollte. das ab dem zweiten Monat man unbedingt was verkaufen muss! also 1x Vertrag/Tarif Täglich ist doch Kaltakquise wenn ich richtig sehe? Bestimmt wollen sie das man Neue Kunden ins Boot holt durch anrufen.

ZitatWenn das Volumen 1000 € ist und du 10 % bekommst hast du 100 € brutto mehr. Musst du aber für 900 € gleich 50 Verträge vermittels ist es Blödsinn
Keine Ahnung!Sie hat es nicht genauer erklärt wieviel Umsatz man von dem Mitarbeiter im Monat verlangt.
sie sagte noch das ab dem zweiten Monat ich sollte Min.1 xVertrag Täglich abschließen , sind es bei 5 Tage x 4=20 Veträge im Monat. Ob so was schaffbar ist weiß ich nicht. habe noch nie am Telefon Verträge oder sonstiges verkauft. im Laden kannst du wenigsten Kunden vor dir einschätzen was er braucht um in beraten wegen dem Verkauf.

Gast50147

Ich z.B. kaufe nie etwas am Telefon. Ob 20 Verträge im Monat
(= ja deren Minimum) zu machen sind weiß ich nicht.
Rein telefonisch glaube ich nicht, dass es machbar ist.
Dann schmeißen sie dich im 3. Monat höchstwahrscheinlich wieder raus.

Dragon

@Harry
ZitatIch z.B. kaufe nie etwas am Telefon.
Ich auch nicht! Bei uns auf der Straße versuchen es Vertreter an der Tür etwas zu verkaufen! ich öffne nie eine Tür schaue immer erst durch dem Türspion.
ZitatOb 20 Verträge im Monat
(= ja deren Minimum) zu machen sind weiß ich nicht.
Rein telefonisch glaube ich nicht, dass es machbar ist.
Dann schmeißen sie dich im 3. Monat höchstwahrscheinlich wieder raus.
Das hatte ich noch gar nicht überlegt gut das du es jetzt sagst.

Ottokar

Was Mobilfunkverträge betrifft, ist der Markt vollkommen überlaufen und größtenteils abgeschöpft.
Die 900€ Provision sind utopischer Unsinn, der Händler selbst erhält ja pro Vertrag je nach Vertragsvolumen nur zwischen 50 und 150 Euro (hier mal ein Beispiel).
Das würde bedeuten, dass du dauerhaft einen Vertrag pro Tag abschließen musst und der Händler dir 50% seiner Provision abgibt, das ist vollkommen unrealistisch, den von der Provision lebt er, bezahlt Ladenmiete, deinen Lohn etc.
Auf 900€ zusätzlich durch Provisionen kommst du vielleicht, wenn du 10 Verträge pro Tag abschließt, das ist aber reine Utopie.
Als alleiniger Verkäufer im Laden und in einer größeren Stadt schaffst du max. einen pro Tag und das ist schon viel.
Das mit den 6 Monaten Probezeit und der Befristung auf 6 Monate bedeutet: erfüllst du die Erwartungen an Vertragsprovisionen in den ersten Wochen nicht, brechen deine Vertragsabschlüsse innerhalb der ersten 6 Monate ein, oder in den folgenden 6 Monaten, fliegst du raus.
Das Problem bei solchen Jobs ist, dass die zu 100% auf Laufkundschaft angewiesen sind, das bedeutet äußerst aggressive Vertrags- und Verkaufsstrategien. Da geht es noch härter zu als in der Versicherungsbranche. Deshalb haben solche Läden meist eine hohe Mitarbeiterfluktuation und nehmen dabei auch oft Fördermittel wie die Lohnförderung bei Langzeitarbeitslosen mit, weil die sich sonst den Mitarbeiterlohn gar nicht leisten könnten. Ich kenne Läden, bei denen ist die staatliche Lohnförderung fester Bestandteil des Betriebskonzeptes, ohne könnten die nicht überleben.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Dragon

#289
Morgen Ottokar
ZitatWas Mobilfunkverträge betrifft, ist der Markt vollkommen überlaufen und größtenteils abgeschöpft.
Die 900€ Provision sind utopischer Unsinn, der Händler selbst erhält ja pro Vertrag je nach Vertragsvolumen nur zwischen 50 und 150 Euro (hier mal ein Beispiel).
Das würde bedeuten, dass du dauerhaft einen Vertrag pro Tag abschließen musst und der Händler dir 50% seiner Provision abgibt, das ist vollkommen unrealistisch, den von der Provision lebt er, bezahlt Ladenmiete, deinen Lohn etc.
Auf 900€ zusätzlich durch Provisionen kommst du vielleicht, wenn du 10 Verträge pro Tag abschließt, das ist aber reine Utopie.
Als alleiniger Verkäufer im Laden und in einer größeren Stadt schaffst du max. einen pro Tag und das ist schon viel.
Das mit den 6 Monaten Probezeit und der Befristung auf 6 Monate bedeutet: erfüllst du die Erwartungen an Vertragsprovisionen in den ersten Wochen nicht, brechen deine Vertragsabschlüsse innerhalb der ersten 6 Monate ein, oder in den folgenden 6 Monaten, fliegst du raus.
Da hast du Recht ist mir auch durch dem Kopf gegangen,wie du sagst macht man zu wenig Umsatz oder die Kunden bleiben am Tag aus,ist man Weg von Fenster.
1X Vertrag pro Tag ist schon schwer wenn die Kunden fehlen oder nicht wollen.

Kann mir gut vorstellen das sie später mehr pro Tag als den 1 Vertrag verlangen werden.
Nicht jeder ist auch bereit das man in ohne seine vorige Zustimmung in einfach Anruft , ihn Telefonisch einen Vertrag/sonstige Leistungen andreht das ist verboten.

Ich hatte leider schon zu oft (Sicherheitsbranche)das du nach 1-3 Monate ohne selbst verschulden! einfach dem Job verloren hast obwohl alle Verträge alle Unbefristet ohne eine Probezeit waren. die Arbeitgeber verloren die Objekte beim Kunden=Du wurdest sofort gekündigt.

die 1-2 Monate im Jobs helfen mir auch lange sicht wenig,wenn du danach wieder beim doofen Jobcenter landest.

ZitatDeshalb haben solche Läden meist eine hohe Mitarbeiterfluktuation und nehmen dabei auch oft Fördermittel wie die Lohnförderung bei Langzeitarbeitslosen mit, weil die sich sonst den Mitarbeiterlohn gar nicht leisten könnten. Ich kenne Läden, bei denen ist die staatliche Lohnförderung fester Bestandteil des Betriebskonzeptes, ohne könnten die nicht überleben.
Das stimmt leider gibt es hier auch so welche Läden!

Meine Frage:
Also was mache ich jetzt am besten kann ich den Job ablehnen? Falls später mein Jobcenter doch Argumentiert oder versucht eine Sanktion ausspricht. Wie stehen z.b meine Chancen mit dem Widerspruch gegen die Sanktion.

mousekiller

Zitat von: Dragon am 27. Oktober 2021, 12:57:04
Meine Frage:
Also was mache ich jetzt am besten kann ich den Job ablehnen? Falls später mein Jobcenter doch Argumentiert oder versucht eine Sanktion ausspricht. Wie stehen z.b meine Chancen mit dem Widerspruch gegen die Sanktion.

Besser nicht ablehnen. Erst einmal hingehen und kucken. Immerhin hast du ein halbes Jahr Probezeit. Und wenn du in der Zeit gekündigt bist, fällst du zwar ins ALG 2 zurück, hast aber keine Probleme.
2. Argument: die Weihnachtszeit naht. Und der ein oder andere Handyvertrag ist da mit Sicherheit drin.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Ottokar

Zitat von: mousekiller am 27. Oktober 2021, 15:05:34Besser nicht ablehnen. Erst einmal hingehen und kucken. Immerhin hast du ein halbes Jahr Probezeit. Und wenn du in der Zeit gekündigt bist, fällst du zwar ins ALG 2 zurück, hast aber keine Probleme.
So sehe ich das auch.
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Dragon

#292
Thx Mousekiller+Ottokar
Ok! Weiß Bescheid. wegen der Arbeit +JC

Ich Muss bis zum 5. nov warten! der Verkaufsleiter hat Urlaub, er hat das letzte Wort wegen der Einstellung.

sollte ich auf bestimmte Punkte im Vertrag vor der unterzeichnung genauer drauf achten? damit ich so ein paar Punkte notiere die drin sein müssen.
Sorry Ich bin leider zu oft Vergesslich, ich muss mir alles Notieren.  :schaem:
außer dem Fix Gehalt von 1600€+bis die 900€ Provision= wirklich auszahlt.

@Ottokar
Was war den jetzt nochmal wegen der nicht unterzeichneten EinV? Meine SA wird ja nicht ewig warten bis ich ihr eine Antwort gebe oder unterzeichne.

Dragon

#293
Hallo Leute

Heute ist die Fahrkostenerstattung vom JC gekommen, man verlangt folgende Belege.
A. Originalfahrkarten und -belege
B.Nachweis des Arbeitgebers über die Teilnahme am Vorstellungsgespräch und
C,.Bestätigung des Arbeitgebers, dass dieser die Kosten nicht erstattet.

Die Belege für Punkte A -B habe ich..
für Punkt. C
Leider wurde Bei dem (Termin) halt mündlich mitteilt das sie keine Fahrkosten übernehmen.

Was meint ihr reicht es jetzt wenn ich dem Job mit der Rücksendung der ausgefüllten Fahrkostenerstattung (Schreiben) beilege Z.b  ???

sehr geehrte Frau XXX,

Der Arbeitgeber hatte mir beim Vorstellungsgespräch 25.10.2021 mündlich mit geteilt das man keine Fahrtkosten übernimmt?

Freundlichen Grüßen

XXX

Ottokar

Zitat von: Dragon am 29. Oktober 2021, 16:44:37für Punkt. C
Leider wurde Bei dem (Termin) halt mündlich mitteilt das sie keine Fahrkosten übernehmen.
Teile dem JC mit, dass es keine gesetzliche Pflicht für AG gibt, etwas derartiges zu bescheinigen und das du deshalb solche Bescheinigungen auch nicht hast.

Zitat von: Dragon am 27. Oktober 2021, 16:10:56@Ottokar
Was war den jetzt nochmal wegen der nicht unterzeichneten EinV? Meine SA wird ja nicht ewig warten bis ich ihr eine Antwort gebe oder unterzeichne.
Ich hatte dir schon geschrieben, dass du das entscheiden musst.
Wenn du kein Probem mit den 5 Bewerbungen hast, können dir aus der EinV keine Nachteile erwachsen.
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BigMama

Zitat von: Ottokar am 29. Oktober 2021, 20:20:54Teile dem JC mit, dass es keine gesetzliche Pflicht für AG gibt, etwas derartiges zu bescheinigen und das du deshalb solche Bescheinigungen auch nicht hast.
Dann gibt es auch keine Fahrkosten. Grundsätzlich muss derjenige der einlädt auch die Kosten übernehmen. Tut derjenige das nicht, dann kann das JC diese Kosten übernehmen. Aber nur dann wenn der AG auch nachweislich die Kosten nicht übernimmt. Und wenn hierzu kein Nachweis vorgelegt werden kann, wird vermutlich auch keine Kostenerstattung erfolgen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Dragon

#296
Hallo @ Ottokar
Zitat
Zitat von ottokar
Teile dem JC mit, dass es keine gesetzliche Pflicht für AG gibt, etwas derartiges zu bescheinigen und das du deshalb solche Bescheinigungen auch nicht hast.
Gut Kann ich machen! Ob sie ohne die AG Bescheinigung meine(Fahrtkosten) zahlen keine ahnung.

Zitat
Zitat von BigMama
Dann gibt es auch keine Fahrkosten. Grundsätzlich muss derjenige der einlädt auch die Kosten übernehmen. Tut derjenige das nicht, dann kann das JC diese Kosten übernehmen. Aber nur dann wenn der AG auch nachweislich die Kosten nicht übernimmt. Und wenn hierzu kein Nachweis vorgelegt werden kann, wird vermutlich auch keine Kostenerstattung erfolgen.
wie @BigMama sagte.
Die Kosten betrugen(ca .18€ =2x Preisstufe A +2x B)! ich wollte nicht darauf sitzen bleiben,nicht wenig Geld warum nicht zurück bekommen.
Meine Behörde ist nicht gerade dafür bekannt das sie Kostenerstattung einfach erstatten.

Wie sollte mein Beispiel schreiben Für das JC aussehen, wo der AG keine Fahrtkosten zahlt ?siehe #293

Zitat
Zitat von Ottokar
Wenn du kein Probem mit den 5 Bewerbungen hast, können dir aus der EinV keine Nachteile erwachsen.
5 Bewerbungen schaffe ich easy! meisten 10 -12 Monatlich!Die frage ob mich so mein JC damit nicht am Wickel hätten wenn ich die EinV einfach unterzeichne?
Mir geht es auch das ich eine Kostenerstattung für alle Bewerbung absagen zurück bekomme.

Habe hier jetzt ca.69x  ausgedruckte Bewerbungsabsagen liegen, hätte gerne dafür 5€ pro Bewerbung zurück.

Ottokar

Zitat von: BigMama am 29. Oktober 2021, 20:26:09
Zitat von: Ottokar am 29. Oktober 2021, 20:20:54Teile dem JC mit, dass es keine gesetzliche Pflicht für AG gibt, etwas derartiges zu bescheinigen und das du deshalb solche Bescheinigungen auch nicht hast.
Dann gibt es auch keine Fahrkosten. Grundsätzlich muss derjenige der einlädt auch die Kosten übernehmen. Tut derjenige das nicht, dann kann das JC diese Kosten übernehmen. Aber nur dann wenn der AG auch nachweislich die Kosten nicht übernimmt. Und wenn hierzu kein Nachweis vorgelegt werden kann, wird vermutlich auch keine Kostenerstattung erfolgen.
Du hast zwar damit recht, dass ein AG zur Fahrtkostenerstattung verpflichtet ist, sofern er diese nicht vor dem Vorstellungsgespräch ablehnt, aber da das SGB II/III keinen solchen Vorbehalt regelt, kann das JC diesen auch nicht geltend machen.
Im SGB II ist allein relevant, dass dem Leistungsbezieher diese Kosten entstanden sind, mehr nicht. D.h. der Leistungsbezieher muss lediglich nachweisen, dass ihm diese Kosten entstanden sind, mehr nicht. Einen Nachweis, dass er keine Dritten für diese Kosten in Anspruch nehmen kann, muss er indes nicht führen. Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich nicht gedeckte und damit überzogene Beweisanforderung.

Zitat von: Dragon am 29. Oktober 2021, 21:15:135 Bewerbungen schaffe ich easy! meisten 10 -12 Monatlich!
In dem Fall würde ich an deiner Stelle die EinV unterschreiben.

Zitat von: Dragon am 29. Oktober 2021, 21:15:13Die frage ob mich so mein JC damit nicht am Wickel hätten wenn ich die EinV einfach unterzeichne?
Wie schon geschrieben hat eine EinV mit einer Eingliederungsmaßnahme nichts zu tun, eine EinV ist keine Voraussetzung für eine solche Maßnahme, eine Maßnahme wird vielmehr unabhängig von einer EinV mittels VA zugewiesen.
Es gibt zwar auch die Möglichkeit, die Teilnahme an einer Maßnahme in einer EinV zu vereinbaren, aber dazu muss das explizit drin stehen, was hier nicht der Fall ist.
Das JC kann eine EinV als Vertrag auch nicht so ohne Weiteres von sich aus ändern - anders bei einem Verwaltungakt, den das JC jederzeit ändern kann.
Eine EinV als Vertrag müsste, wenn du einer Änderung nicht zustimmst, einseitig vom JC gekündigt werden, und das ist nur unter ganz engen Voraussetzungen zulässig (vgl. § 59 SGB X). Die Zuweisung einer Eingliederungsmaßnahme gehört z.B. nicht dazu.
D.h. eine EinV als Vertrag ist aus rechtlicher Sicht immer zu bevorzugen, sofern diese nicht inhaltlich mit schwerwiegenden Nachteilen verbunden ist.
Im umgekehrten Fall, d.h. wenn eine EinV inhaltlich mit schwerwiegenden Nachteilen verbunden ist, ist hingegen eine EinV als Verwaltungsakt zu bevorzugen, da man diesen direkt anfechten kann.
Das muss man immer anhand des Inhaltes einer EinV abwägen.
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Dragon

Guten Morgen Ottokar
ZitatWie schon geschrieben hat eine EinV mit einer Eingliederungsmaßnahme nichts zu tun, eine EinV ist keine Voraussetzung für eine solche Maßnahme, eine Maßnahme wird vielmehr unabhängig von einer EinV mittels VA zugewiesen.
Es gibt zwar auch die Möglichkeit, die Teilnahme an einer Maßnahme in einer EinV zu vereinbaren, aber dazu muss das explizit drin stehen, was hier nicht der Fall ist.
Das JC kann eine EinV als Vertrag auch nicht so ohne Weiteres von sich aus ändern - anders bei einem Verwaltungakt, den das JC jederzeit ändern kann.
Eine EinV als Vertrag müsste, wenn du einer Änderung nicht zustimmst, einseitig vom JC gekündigt werden, und das ist nur unter ganz engen Voraussetzungen zulässig (vgl. § 59 SGB X). Die Zuweisung einer Eingliederungsmaßnahme gehört z.B. nicht dazu.
Hm dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig als die einV zu unterzeichnen! sonst kommt der EinV-Va wie du beschrieben hast die meine Behörde
Zitatanders bei einem Verwaltungakt, den das JC jederzeit ändern kann.
Traue meinen JC zu.
Zitat

ist hingegen eine EinV als Verwaltungsakt zu bevorzugen, da man diesen direkt anfechten kann.
Hoffen wir meine Behörde macht am ende es nicht so mit der EinV wie du beschrieben hast. Du solltest ja längst mit bekommen haben das man sich an keine Gesetze seitn der Behörde hält.

Mache mich auf dem weg zur Post damit ich die EinV heute noch an JC zurück sende! die Post hat hier bis 13:00 Uhr offen.

Ich versuche die kostenerstattung beantragen"falls mein JC doch eine AG bestättinug braucht muss ich das dem JC schriftlich die ablehnung mitteilen.




Dragon

ZitatEs gibt zwar auch die Möglichkeit, die Teilnahme an einer Maßnahme in einer EinV zu vereinbaren, aber dazu muss das explizit drin stehen, was hier nicht der Fall ist.
@Ottokar
Das steht in der EinV unter Punkt.10 mit dem Kurs
Mist ich habe es  leider jetzt (zu spät)gesehen dort stand es mit der Pflicht zur Maßnahme! die EinV ist gerade eben bei der Post abgeben! ich hoffe das war kein Fehler?

Bin ca.1stunde off . Bis naher