Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen

Begonnen von Dragon, 24. November 2020, 12:14:50

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Meph1977

Ich meinte mehr würde ich dem Maßnahmeträger nicht sagen zu dem Thema.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Thinkcentre

Kurze Zwischenfrage:

Eine EGV befindet sich in der Verhandlungsphase. Der Leistungsbezieher macht entsprechende Verbesserungsvorschläge welche vom SB abgelehnt werden mit der Folge eines Verwaltungsaktes.

Wird die EGV mit Datum der Erstellung gültig oder Wochen später mit Datum der EGV-VA?

Danke

Dragon

Meph1977
ZitatIch meinte mehr würde ich dem Maßnahmeträger nicht sagen zu dem Thema.
Dann Weiß ich Bescheid !werde Termin nicht äußern halt weiß ich nicht ob das jetzt ein Kursbeginn ist oder es sich um Aufnahmeveranstalltung handeln.

Ottokar

Zitat von: Dragon am 24. Mai 2021, 11:33:59Bedeutet das am Dienstag fängt der Kurs an oder nicht stehe auf dem Schlauch^^???
Das kann dir nur das JC oder der Maßnahmeträger beantworten.

Zitat von: Thinkcentre am 24. Mai 2021, 18:20:11Wird die EGV mit Datum der Erstellung gültig oder Wochen später mit Datum der EGV-VA?
Die Frage kannst du dir selbst beantworten: Wenn eine EinV als Vertrag nicht zustande kommt, kann sie niemals in Kraft treten, also nie "gültig" werden.
Wenn stattdessen ein VA erlassen wird, wird dieser mit seiner Bekanntgabe wirksam (gültig) (vgl. § 39 Abs. 1 i.V.m. § 37 SGB X).
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Dragon

Hallo Ottokar

Zitat
Zitat von Ottokar
Das kann dir nur das JC oder der Maßnahmeträger beantworten.
Werde ich bei dem Termin sehen um was genau es dich handel.
Zitat
Zitat von mir
Was war nochmal kurz wegen dem Briefdaum für das SG =25.05.2021 das ich eintrage?
Richtig?

(lasse mir den Tag z.b schriftlich bestätigen mit uhrzeit+das ich vor Ort war), damit nicht naher das JC +DAA beide behaupten ich wäre nicht zum Termin erschienen..

Schönen Pfingstmontag wünsche ich euch allen!was davon noch übrig ist^^

Thinkcentre

Ich würde garnicht hingehen weil das Erscheinen schon als Zustimmung gewertet werden kann, vielmehr wäre eine AU die bessere Wahl um den ganzen Prozedere fernzubleiben, zumindest bis zur gerichtlichen Entscheidung.

Dragon

@Thinkcentre
ZitatIch würde garnicht hingehen weil das Erscheinen schon als Zustimmung gewertet werden kann, vielmehr wäre eine AU die bessere Wahl um den ganzen Prozedere fernzubleiben, zumindest bis zur gerichtlichen Entscheidung.
Würde auch nicht am liebsten zum Termin hin oder den Kurs antreten"eine AU bekomme ich so schnell nicht von meinen bekloppten Artz der gibt keine AU.

aber wie @Ottokar schon sagte muss ich zum Kurs hin bis der Vollzug ausgesetzt endscheidung gibt!!!

Dragon

#142
Hallo

eine info für Ottokar

So habe den Brief für das SG mit alles was dazu gehörte um 12:10 Uhr  bei der Post =einschreinen einwurf versendet " ich bewahre die Quittung,Sendenummerbestätigung auf.

Thinkcentre

Zitat von: Dragon am 25. Mai 2021, 12:53:33
Hallo

eine info für Ottokar

So habe den Brief für das SG mit alles was dazu gehörte um 12:10 Uhr  bei der Post =einschreinen einwurf versendet " ich bewahre die Quittung,Sendenummerbestätigung auf.

Das Thermopapier würde ich einscannen und drucken, in der Regel sieht man nach 3 Wochen UV-Bestrahlung nichts mehr. Gehen Sie nun zur Maßnahme, zumindest die ersten 2 Tage?

Dragon

Hallo Thinkcentre
Zitat
Das Thermopapier würde ich einscannen und drucken, in der Regel sieht man nach 3 Wochen UV-Bestrahlung nichts mehr.
Gute Idee ! habe ich gemacht.
ZitatGehen Sie nun zur Maßnahme, zumindest die ersten 2 Tage?
Hm das ist eine gute frage :scratch:  :scratch: Aktuell weiß ich nicht ob der Kurs an den Tag beginnt oder nicht, aber würde am liebsten gar nicht hin gehen.

Hängt davon ab wie schnell das JC/SG  eine Antworten =den Vollzug stoppen.

Ottokar

Wenn das am 01.06. eine Info-Veranstaltung ist, kommt da auch immer die Frage, ob jemand Fragen hat. Und falls nicht, würde ich mich trotzdem zu Wort melden und - notfalls auch ungebeten - folgende zwei Fragen stellen:
- Wer bezahlt die Masken?
- Wie sind die Trage- und Pausenzeiten?
(Hinweis: max. Tragedauer lt. Arbeitsschutz 75 Minuten, danach mind. 30 Min. Tragepause)
Hoffentlich kommt es dann nicht zu einer Massenflucht der Teilnehmer  :lachen:
Außerdem würde ich gegenüber dem Maßnahmeträger darauf bestehen, dass die Maßnahme nur in Teilzeit zugewiesen wurde.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Dragon

#146
Hallo Ottokar

Zitat
Zitat von Ottokar
Wenn das am 01.06. eine Info-Veranstaltung ist, kommt da auch immer die Frage, ob jemand Fragen hat. Und falls nicht, würde ich mich trotzdem zu Wort melden und - notfalls auch ungebeten - folgende zwei Fragen stellen:
- Wer bezahlt die Masken?
- Wie sind die Trage- und Pausenzeiten?
(Hinweis: max. Tragedauer lt. Arbeitsschutz 75 Minuten, danach mind. 30 Min. Tragepause)
Hoffentlich kommt es dann nicht zu einer Massenflucht der Teilnehmer 
Ja ich werde an den Tag fragen stellen! Ich glaube kaum das der Maßnahmeträger sie bezahlt.

Müsste ich jetzt falls es sich um einen Kursbeginn handelt!an den Tag bis ich antworten seitens JC+SG bekomme solange am Kurs teilnehmen ???

Zitat
Zitat von Ottokar
Außerdem würde ich gegenüber dem Maßnahmeträger darauf bestehen, dass die Maßnahme nur in Teilzeit zugewiesen wurde.
Ja eine gute Idee!! mal sehen ob der Maßnahmeträger sich auf Teilzeit einlässt..... Halt die frage was sie unter Teilzeit verstehen 3-4 Stunden?

Ich habe noch Fragen.
Es geht darum das man gut vorbereitet ist + gute gegen Argumente hat damit man mich nicht auf dem Falschen Fuß erwischt, heißt das sie einen nicht unter drucken setzen können wegen der Teilnahme.

Was heißt das jetzt genau für mich?? z.b wenn ich an den Tag keinen Fragebogen ausfülle oder einen Maßnahmevertrag unterschreibe wie du und andere hier gesagt haben,ich bin dazu auch nicht verpflichtet sollte mich normal der Träger heim schicken ich nicht zum Kurs muss?

sollte ich auch erwähnen das  gegen die Zuweisung bei dem JC  mehre Widerspruch einlegte + ich bei dem SG einen Antrag gestellt (klage) hatte.??

PS: sollte ich noch etwas beachten =Weitere unangenehme fragen stellen ?sonst vergesse ich es an den Tag. :schaem:

Habe nochmal wegen dem Versandstatus wegen den Antrag an das SG geschaut! außer das 
Zitat
Zitat von mir
Die Sendung wurde am 26.05.2021 über das Postfach ausgeliefert.
Außerdem gibt es noch keine Antwort meinen beiden Widerspruch an die JC oder wegen dem gestellten Antrag für das SG.

Wie lange kann es ca. dauern bis SG was antwortet" meine ob es eine Art Frist gibt mit einer Antwort.

Werde mich am Dienstag zu Fuß auf dem weg zu der Daa machen ,dazu mit einer OP Maske rein gehen . Ich hoffe der Termin dauert nicht länger als 10min sonst wird es anstrengend.....

Bis jetzt heute den 29.05.21 14:12 Uhr hatte ich noch keine schreiben im Briefkasten. Ich schaue aber naher nochmal rein oder sonst am Montag.

muss mir DAA z.b einen Nachweis das ich den Termin war genommen hatte ausstellen, damit nicht naher mein JC/Daa behaupten ich wäre angeblich nicht zum Termin erschienen.

Ich hoffe habe mich einigermaßen richtig ausgedrückt^^

Ottokar

Zitat von: Dragon am 29. Mai 2021, 14:26:27Was heißt das jetzt genau für mich?? z.b wenn ich an den Tag keinen Fragebogen ausfülle oder einen Maßnahmevertrag unterschreibe wie du und andere hier gesagt haben,ich bin dazu auch nicht verpflichtet sollte mich normal der Träger heim schicken ich nicht zum Kurs muss?
Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Es kann passieren, dass der Träger dich wegschickt, muss aber nicht.

Zitat von: Dragon am 29. Mai 2021, 14:26:27sollte ich auch erwähnen das  gegen die Zuweisung bei dem JC  mehre Widerspruch einlegte + ich bei dem SG einen Antrag gestellt (klage) hatte.??
Da das für den Träger keinerlei Bedeutung hat, kannst du dir das sparen.
Außer du willst beim Träger den Eindruck erwecken, dass du ein "schwieriger Kunde" bist.

Zitat von: Dragon am 29. Mai 2021, 14:26:27Wie lange kann es ca. dauern bis SG was antwortet"
Eigentlich sollte das SG über so einen Antrag binnen 2 Wochen entscheiden.

Zitat von: Dragon am 29. Mai 2021, 14:26:27muss mir DAA z.b einen Nachweis das ich den Termin war genommen hatte ausstellen
Nein, muss es nicht.
Falls es keinen Nachweis gibt, würde ich mit dem Handy ein Foto von der Veranstaltung machen, zur eigenen Absicherung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Dragon

Hallo Ottokar

Zitat
Zitat von Ottokar
Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Es kann passieren, dass der Träger dich wegschickt, muss aber nicht.
z:b falls mich die DAA an den Tag nach hause schickt! Wäre ich doch erst mal fein raus,die Maßnahme nicht antreten richtig?die frage was dann mein JC macht.....

Zitat
Zitat von Ottokar
Da das für den Träger keinerlei Bedeutung hat, kannst du dir das sparen.
Außer du willst beim Träger den Eindruck erwecken, dass du ein "schwieriger Kunde" bist.
Schade! Wie du selber gesehen hast war die Zuweisung zum Kurs bestimmt eine Retourkutsche seiten meiner SA wegen dem gewonnen Widerspruch. finde die Maßnahme ist nutzlos (Kein bestimmtes Ziel)wie du es ja in beide Briefe an das JC + dem Antrag für das SG erklärt hast.

Zitat
Zitat von Ottokar
Eigentlich sollte das SG über so einen Antrag binnen 2 Wochen entscheiden.
Gut dann habe ich eine ungefähre Zeit/Datum bis etwas kommt. Leider hört man auch von meinen JC nichts mehr, bestimmt zögern sie es wie bei dem Widerspruch nov 2020 bis 07.Mai 2021 hinaus.

Zitat
Zitat von Ottokar
Nein, muss es nicht.
Falls es keinen Nachweis gibt, würde ich mit dem Handy ein Foto von der Veranstaltung machen, zur eigenen Absicherung.
Gut ich werde für alle fälle ein Foto machen falls ich nichts bekomme ,das ich an dem Tag vor Ort war als Beweis. Etwas doof das man keinen zeugen mitnehmen kann.

Etwas Sorgen macht mir das tragen Maske bei dem Termin am 1.Juni.

PS:Gibt es noch was man am 1.Juni beachten/fragen???

Wünsche euch allen einen Schönen Sonntag

Thinkcentre

Ich würde gerne Fragen:

Gab es im Vorfeld ein:

- Profiling
- Potentialanalyse
- individuelles Eingliederungskonzept

Wurde die Maßnahme in der Zuweisung:

- Konkretisiert
- Wie soll die Maßnahme vorhandene Vermittlungshemmnisse beseitigen
- Besitzt die Maßnahme ein eigenes Eingliederungskonzept