Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen

Begonnen von Dragon, 24. November 2020, 12:14:50

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Thinkcentre

nachweislich mitteilen, auch Briefe von Maßnahmeträger gehen verloren und mit der Beweispflicht über den Zugang verhält es sich nicht anders wie mit dem Jobcenter.

Dragon

#181
Guten Morgen @Thinkcentre

Zitatnachweislich mitteilen, auch Briefe von Maßnahmeträger gehen verloren und mit der Beweispflicht über den Zugang verhält es sich nicht anders wie mit dem Jobcenter.
Ich Habe alle nachweise für die 3x JC Widersprüche hier liegen" sind wie ich mal erwähnt per Fax gesendet(3xSendeberichte)werden hier gut aufbewahrt dazu sind sie eingescannt. Ich scanne immer alles ein wie Quittungen,belege,Briefe.

Das JC müsste die 3 Faxe haben laut dem Sendebericht (Übertragung) war erfolgreich.

der gestrige DAA Brief an mich war ein normaler Brief ohne einschreiben.

Dragon

Hallo Ottokar

Irgendwie gibt DAA keine ruhe !!
Schaue dir mal an was wieder von der DAA heute bekommen hatte.
Laut dem Brief:
Neuer Termin: am 14.Juni 09:00 Uhr da erscheinen.


Es sind 2 Punkte im Brief Falsch!
1.Angeblich wäre ich nicht 1.Juni um 09:00 Uhr zum Termin Erschienen was eine offensichtlich Lüge Seiten Maßnahmenträger ist!
Ich war an den Tag bei dem Termin habe mit der Dame aus dem Brief Persönlich gesprochen siehe Beitrag #157 wo ich an den Tag da war.
2 ist habe Aktuell keine EGV/Ein-VIA!

Falls ich teilnehmen muss?bleibe ich auf dem Kosten für das Maskentragen sitzen dazu werden sie Tagesaktuell einen Negativtest Verlangen.
Es gibt auch keine Information wie lange der Kurs an Tag geht"auch keine Info wegen der Tragedauer der Masken.

Was heißt das jetzt genau für mich? Meine das ich auf den Brief auch nicht antworte also nicht zum Termin am 14.Juni gehe???
die DAA versucht man mich jetzt wieder unter drucken zusetzten ,das ich unbedingt an dem Kurs teilnehme.

Warum das JC bis nicht auf unsere 3 Widersprüche antwortet keine Ahnung echt merkwürdig....

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Ottokar

Ich würde mich gegenüber dem Maßnahmeträger gar nicht äußern, nur gegenüber dem JC.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Dragon

#184
Hallo Ottokar

Zitat
Zitat von Ottokar
Ich würde mich gegenüber dem Maßnahmeträger gar nicht äußern, nur gegenüber dem JC.
Das Bedeutet also der Termin am (14.Juni) um 09:00 uhr brauche ich nicht hingehen???
auch wenn Maßnahmeträger weiter druck macht= also Richtig Verstanden????

sollte mein JC nicht längst auf unsere 3x Briefe anworten(Frist)?

Ottokar

Du hast hier zum wiederholten Mal widersprüchliche Informationen zur Maßnahme erhalten und da die Aussage, du wärst am 01. dort nicht erschienen, nachweislich falsch ist, kann es sich ja wohl nur einen Fehler handeln. Vielleicht sollte das Schreiben ja an jemand anderen gehen?
Außerdem: heute erhalten, Montag erscheinen? Ein bisschen kurz.
Wurde der Brief mit der Post versendet? Was wäre, wenn der Brief dann erst am Montag oder Dienstag zugestellt worden wäre?

Der Maßnahmeträger kann keine sanktionsbewehrte Einladung vornehmen.
Zu dem vom JC vorgeschriebenen Termin bis du nachweislich dort erschienen und hast deine diesbezügliche Pflicht erfüllt.
Der Maßnahmeträger hatte dir an diesem Tag mitgeteilt, dass weder Beginn noch Ablauf der Maßnahme bekannt sind.
Du hattest das dem JC ja mitgeteilt und dieses aufgefordert, klare Angaben zur Maßnahme und zum Maßnahmebeginn zu machen, denn das ist Aufgabe des JC und diese kann nicht auf den Maßnahmeträger deligiert werden.
Allerdings kann niemand vorhersagen, ob sich Maßnahmeträger und JC nicht hintenherum absprechen, um dich zu sanktionieren.
Letztlich musst du entscheiden, ob du sicher gehen willst, dann solltest du zumindest beim Maßnahmeträger anrufen und nachfragen, was dieses Chaos soll. Oder du gehst das Risiko einer möglichen Sanktion ein.
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Dragon

#186
Zitat
Zitat von Ottokar
Du hast hier zum wiederholten Mal widersprüchliche Informationen zur Maßnahme erhalten und da die Aussage, du wärst am 01. dort nicht erschienen, nachweislich falsch ist, kann es sich ja wohl nur einen Fehler handeln.
Ich glaube kaum das es ein Fehler ist= eher Absicht!
Bei dem Termin (1. Juni) hatte ich persönlich mit der Kursleiterin gesprochen die mir beide Briefe jetzt schickte" sie hat die DAA Einladung an den Tag angeschaut. Das Stinkt danach das man so mich von den JC mit Hilfe DAA= Sanktonieren will.
Zitat
Zitat von Ottokar
Wurde der Brief mit der Post versendet?
Ja. Der Briefumschlag= Postdatum 10.06.2021!
Der Brief =10.06.2021.
Zitat
Zitat von Ottokar
Was wäre, wenn der Brief dann erst am Montag oder Dienstag zugestellt worden wäre?
DAA wird sich bestimmt herausreden ich wäre nicht zum Termin erschienen.
Zitat
Der Maßnahmeträger kann keine sanktionsbewehrte Einladung vornehmen.
Zu dem vom JC vorgeschriebenen Termin bis du nachweislich dort erschienen und hast deine diesbezügliche Pflicht erfüllt.
Der Maßnahmeträger hatte dir an diesem Tag mitgeteilt, dass weder Beginn noch Ablauf der Maßnahme bekannt sind.
Du hattest das dem JC ja mitgeteilt und dieses aufgefordert, klare Angaben zur Maßnahme und zum Maßnahmebeginn zu machen, denn das ist Aufgabe des JC und diese kann nicht auf den Maßnahmeträger deligiert werden.
Das ist das Komische daran....... sieht nach abgesprochen so eine Sanktion rechtswidrig aussprechen.
ZitatAllerdings kann niemand vorhersagen, ob sich Maßnahmeträger und JC nicht hintenherum absprechen, um dich zu sanktionieren.
Letztlich musst du entscheiden, ob du sicher gehen willst, dann solltest du zumindest beim Maßnahmeträger anrufen und nachfragen, was dieses Chaos soll.
also das Beste ist :  Ich rufe am Montag morgens vor 09:00 dort an wo frage was das Chaos soll???

Ich Tippe es hat was wegen dem gewonnen= Widerspruch was natürlich meiner SA/JC nicht passt.
Was sollte ich vielleicht bei dem Telefongespräch was beachten um nichts falsches sagen. = ich quatsche einfach zuviel ^^
Ich könnte mir bei dem Saftladen gut vorstellen mich unter druck setzen" entweder zu nimmst teil oder bekommst seiten JC eine Sanktion..


ZitatOder du gehst das Risiko einer möglichen Sanktion ein.
Hm Gute Frage keine ahnung was ich machen soll.....du siehst selber wie meine Behörde wie so oft abgeht.

Es wird einfach nur bekloppter was mein JC wieder abzieht, diesmal mit dem Maßnahmeträger.

Ich fasse jetzt alles kurz zusammen.
1. Ich rufe am Montag vor 09:00 bei dem Maßnahmeträger an wo ich frage was das chaos?
2. Falls man mich unter druck setzen will was sollte ich als Gegenargument sagen?
3. Daa sagen man kann keine Sanktion verhängen?
4. Warten bis seiten dem JC hierzu
Zitat(Du hattest das dem JC ja mitgeteilt und dieses aufgefordert, klare Angaben zur Maßnahme und zum Maßnahmebeginn zu machen, denn das ist Aufgabe des JC und diese kann nicht auf den Maßnahmeträger deligiert werden)
eine antwort kommt ?

PS:was sollte ich noch bei dem Telefongespräch fragen oder erwähnen.

Ich hoffe du hast alles wichtige erfahren ?

Dragon

Guten Morgen Ottokar

Ein Nachtrag von mir zum Beitrag #186 der mir heute noch einfiel !! falls ich mich gestern bei meinen antworten +zusammenfassung undeutlich ausdrückte.

Ich werde morgen direkt beim Telefonat mit der Kursleiterin( Brief) ,, sie direkt ansprechen wegen den falschen Behauptungen aus den aktuellen Brief  =Beitrag(#182).

Ich kann mir gut vorstellen sie wird bestimmt weiter darauf besteht(mit einer Sanktion drohen)das ich morgen unbedingt am Kurs Teilnehme egal was ich sage.

Ich hätte noch paar fragen für morgen. Um nicht Zuviel oder was Falsches zu sagen.
1.
Sie kommt bestimmt wieder mit der aussage =Ich wäre angeblich nicht  zum Termin am 1.Juni erschienen" was offensichtlich von ihre Seite eine Lüge ist... Obwohl ich persönlich ihr sprach.
2.
Habe keine aktuelle EGV/ Ein -VA  die noch gültig sind! Auch wenn sie es behaupten + Montag zum Kursstart mitbringen.
3.
Falls sie immer darauf besteht das ich morgen egal wie dort aufkreuze! Sollte ich das einfach ignorieren also nicht dort aufkreuzen??? nur das JC kann mich zuweisen!!
Wie du ja mehrmals geschrieben hast auch im #182 nochmal erwähnt =meine Pflicht ist mit dem Termin am 1.Juni wo ich vor Ort war somit von meiner Seite als erstes erfüllt.

Findest du nicht auch es wird merkwürdiger das meine Behörde bis jetzt nichtmal 1x zu den 3 Widersprüchen dazu geäußert??? Es sind schon paar Wochen Rum.
4.
Was mache ich wenn sie mir klipp und klar sagt =entweder ich bin morgen pünktlich um 09:00 Uhr dort wo ich dort auch teilnehme oder man meldet es sofort dem JC mein nicht erschienen, meine als Drohung Seiten dem Maßnahmeträger.

Meine z.b die DAA hat mir nichts zu sagen/anordnen! Halt nur mein JC! Verstehe ich es Richtig?
5.
Bei Teilnahme bliebe ich ja auf den Kosten für das Masken kaufen.
6.
bis jetzt sind sie mir/uns schuldig wie viele stunden am Tag der Kurs geht.
7.
gibt es immer noch keine Information wegen der Tragedauer+Maskenpausen (Länge).
7.2
Würde auch nicht mehr als paar min mit der Maske schafen.
8.
Dann gibt es noch die Tägliche Negativtestpflicht um das Gebäude betreten.

Falls dir noch was einfällt wegen dem Telefonat bitte bescheid sagen.

Schönen Sonntag euch allen.

Ottokar

Ich würde an das Telefonat so herangehen, dass ich der Meinung bin, dass man mich mit jemand anderem verwechselt hat, denn ich war ja am 01.06. da zum persönlichen Gespräch und da wurde gesagt, dass sowohl Maßnahmebeginn als auch - durchführung derzeit unklar sind. (Das ist ja der letzte bekannte Faktenstand.)
Außerdem würde ich mitteilen, dass ich sofort das JC von dem Ergebnis des Gespräches am 01.06. informiert hatte.
Sollte der Maßnahmeträger antworten, dass die Maßnahme nun stattfindet, würde ich die ungeklärten Punkte:
- Maskentragepflicht? Wenn ja: Kostenübernahme und welche Regelungen zu Trage- und Pausenzeiten gibt es?
ansprechen.
Sollte die Kostenübernahme ungeklärt sein, würde ich darauf hinweisen, dass ich kein Geld habe, um die für die Maßnahme zusätzlich benötigten Masken zu kaufen udn das JC sich trotz Anfrage bislang keine Kostenübernahmeerklärung abgegeben hat.
Sollte es keine Regelungen zu Trage- und Pausenzeiten geben, würde ich darauf hinweisen, dass dies gegen den Arbeitsschutz verstößt und (sofern du das willst) dass ich an der Maßnahme erst teilnehme, wenn diese Arbeitsschutzkonform abläuft.
Sollte es darüber hinaus auch noch die Pflicht zum täglichen Testen geben, würde ich darauf hinweisen, dass es keine gesetzliche Pflicht gibt, derartige medizinische Maßnahmen zu dulden und weder JC noch Maßnahmeträger dazu verpflichten dürfen.
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Dragon

#189
Hallo Ottokar

Ich fasse jetzt mal alles zusammen ob ich alles  deine heutige Antwort Richtig verstanden um nichts vergessn habe bin ja vergessglich :schaem:
Habe 4. Markiert ob man es doch nicht erwähnen sollte..
1.
Ich spreche morgen das Thema mit der Verwechslung direkt an, auch das sie mit mir schon Persönlich sprach, wo sie kein genaues Datum für den Kursstart sagte. Das JC ist auch sofort über dem Ergebnis des Gespräches am 01.06. informiert.
2.
spreche auch das mit den Maskentragen! wer die kosten übernimmt ,dazu wie Tragedauer + ob es Pausezeiten gibt wo man die Maske abnehmen kann.
3.
Das weiß die Dame zwar: aber ich kann das Thema nochmal ansprechen" laut deren OT muss man kosten alleine tragen wie z.b durch den Covid19 Zuschuss.
Erwähne auch das mein JC hat sich trotz Anfrage bislang keine Masken -Kostenübernahmeerklärung abgegeben hat.
4.
Sollte ich das erst mal lieber weglassen ?weil damit könnten sie mir doch irgendwie Probleme machen ,also versuchen durch drängeln ich den kurs mache. meine das sie sagen man hält sich daran aber wenn du erst im Kurs bist ist das egal ob es dann Arbeitsschutzkornform ist.
5.
Sollte es darüber hinaus auch noch die Pflicht zum täglichen Testen geben, würde ich darauf hinweisen, dass es keine gesetzliche Pflicht gibt, derartige medizinische Maßnahmen zu dulden und weder JC noch Maßnahmeträger dazu verpflichten dürfen.

Das sollte sie zwar schon wissen" aber ich spreche es auch direkt an. Falls sie aber trotzdem auf den Test bestehen mit einer Sanktion seitem meiner Behörde.

Ich hoffe das ich in der zusammenfassung nichts vergaß..

Danke Ottokar nochmal für deine hilfe. :sehrgut:

Update 13:42 uhr
Gibt es keine, Frist bis wann mein JC auf die Widersprüche antworten muss? ??
Die beiden Widersprüche sind laut dem Fax -Sendebericht vom 19.05.21!Entspricht fast 1Monat.
Der Letzte widerspruch stammt vom 1.Juni an mein JC.






a_good_heart

Zitat von: Dragon am 13. Juni 2021, 13:18:24Gibt es keine, Frist bis wann mein JC auf die Widersprüche antworten muss? ??

Das JC muss einen Widerspruch innerhalb von 3 Monaten bescheiden. Macht es das nicht, kannst du nach Ablauf der 3 Monate beim SG eine Untätigkeitsklage erheben. :smile:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Dragon

Hallo a_good_heart
ZitatDas JC muss einen Widerspruch innerhalb von 3 Monaten bescheiden. Macht es das nicht, kannst du nach Ablauf der 3 Monate beim SG eine Untätigkeitsklage erheben.
Natoll also kann man praktisch sagen nach dem Kurs ! er läuft z.b 1.Juni bis zum 27.Juli ( 41 Tage)! dann bringt es mir leider nicht viel^^
Das wäre bei meinen 2/3 Widersprüchen also die 3 Monatsfrist "genau der 19.08.21! bei dem Letztens am 19.09.21.
Trotzdem danke für die Info

Ottokar

Zitat von: Dragon am 13. Juni 2021, 13:18:24Das weiß die Dame zwar: aber ich kann das Thema nochmal ansprechen" laut deren OT muss man kosten alleine tragen wie z.b durch den Covid19 Zuschuss.
Das ist Blödsinn. Der Zuschuss ist für Mehraufwendungen infolge der Preissteigerungen, nicht für Masken.
Außerdem gilt hierbei das Verursacherprizip: will das JC, dass du an der Maßnahme teilnimmst und geht das nur mit Maske, muss es die Kosten für die Masken tragen.

Zitat von: Dragon am 13. Juni 2021, 13:18:24Sollte ich das erst mal lieber weglassen ?
Dass das Fehlen von festgelegten Trage- und Nichttragezeiten ein Verstoß gegen den Datenschutz ist? Das ist imho eines der stärksten Argumente. Ich würde sogar im Anschluss die zuständige BG anrufen und denen mitteilen, dass der Maßnahmeanbieter gegen den Arbeitsschutz verstößt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Dragon

#193
Zitat
Zitat von Ottokar
Das ist Blödsinn. Der Zuschuss ist für Mehraufwendungen infolge der Preissteigerungen, nicht für Masken.
.
Das stimmt! Habe ihr auch gesagt das ich kein Geld dafür übrig hätte! Sie versuchte eben die Kosten auf mich alleine umwälzen.

Zitat
Zitat von Ottokar
Außerdem gilt hierbei das Verursacherprizip: will das JC, dass du an der Maßnahme teilnimmst und geht das nur mit Maske, muss es die Kosten für die Masken tragen
Wie du selber siehst kommt seit ca.1 Monat immer noch keine JC Antwort das wegen der Kostenübernahme..Mein JC macht es sich eben leicht.
Zitat
Zitat von Ottokar
Dass das Fehlen von festgelegten Trage- und Nichttragezeiten ein Verstoß gegen den Datenschutz ist? Das ist imho eines der stärksten Argumente.
Mir hat man keine Datenschutzbestimmung an den Tag gesehen oder das sie mir es gaben.Ich Vermute dem Maßnahmeträger scheint es egal sein Hauptsache die Kurse (Bude)voll. Aber ich frage Morgen auf jeden Fall nach um auf Nummer sich gehen..
Zitat
Zitat von Ottokar
Ich würde sogar im Anschluss die zuständige BG anrufen und denen mitteilen, dass der Maßnahmeanbieter gegen den Arbeitsschutz verstößt.
Gute idee mit der Berufsgenossenschaft!Halt etwas schwer es läuft morgen alles Telefon ab.

Wünscht mir glück für Morgen :grins:

Dragon

#194
Guten Morgen Ottokar

Es gibt erste Infos zu dem Heutigen Telefonat
Ich habe jetzt nicht direkt mit der Dame sprechen können !sie war irgendwo im Haus.
ich sprach mit dem Kollegen von ihr (gleiches Büro)der wusste wegen der Einladung+Kurs bescheid. Es wohl gibt 2x Kursleiter stand auch im DAAflyer.

Ich hatte ihn darauf hingewiesen das ich am 1.Juni vor Ort mit der Dame Persönlich geredet hatte.
Ich hatte auf die Einladung von Samstag hingewiesen=das wohl eine Verwechslung wäre.
Seine Antwort:
er hat dazu nichts gesagt obwohl ich es mehrmals erwähnte.

den Punkt hatte ich auch erwähnt:
das JC wurde von mir über dem Ergebnis des Gespräches am 01.06. informiert.
Auch wegen der Kostenübernahme für die Masken (siehe Antwort.3)

Habe auch hingewiesen das ich keine aktuelle EGV habe es sich um einen Fehler handelt siehe Anhang im #182 .
mein Ergebnis vom Telefonat (fragen) um 08:30 Uhr.

1.Antwort
Laut seiner aussage war die heutige Einladung auch kein Kursbeginn =heute ging es hauptsächlich um einen Maßnahmevertrag den ich (unterschreiben) sollte !danach startet erst der Kurs.
Antwort 1v.2
Falls man doch unterzeichnet könnte man angeblich morgen anfangen. ( Siehe 2.Antwort)

Er sagte deutlich ohne Unterschrift= keine Teilnahme an dem Kurs. Natürlich sagte ich ihm ich unterschreibe keinen Maßnahmevertrag + bin dazu nicht verpflichtet.
2.Seine Antwort:
Dann komme ich für den Kurs nicht in frage= wir brauchen dafür nicht weiter reden ,Ich sollte das mit dem JC regeln.

Ich habe dann trotzdem nochmal deswegen nach gebohrt( genauer Kursstart)!
Auf einmal sagte er was anderes --> der Kursbeginn angeblich nächste Woche das wäre Laut dem Kalender der 20.01.2021 was den nun häää???? finde das keine klare Aussage oder....
3.Antwort
Also er sagte mir Deutlich: der Maßnahmeträger übernimmt keine Kosten für die Masken.
Meine Antwort :ich sagte ihm kann die kosten nicht bezahlen! Das muss mein JC machen es gibt aber noch keine antwort dazu.

3v.2.Antwort
Er sagte auch es gäbe angeblich keine Pflicht mehr zum Tragen der Masken während des Kurs! Aber man sollte die Masken zum(Eigenschutz) in den Räumen tragen ,was den nun Tragepflicht oder nicht ????? keine klar aussage??

4.Antwort
Als ich genau wissen wollte wie lange die tägliche Kursdauer wäre?
Seine Antwort.Täglich von  09:00 – 13:00 Uhr

5.Antwort
Die Pausenreglung: sind laut seiner aussage 15min.

6.Antwort
Meine frage wegen der max. Tragedauer der Masken 75min +30min Pause ( Arbeitschutzkonforn )!
seine Antwort das wäre so! Mehr konnte ich darüber nicht in Erfahrung bringen. Ob man sich dort vor ort hält keine Ahnung?

7.Antwort
Er sagte zwar man braucht (jetzt ) keinen Täglichen Negativtest!!! aber jetzt kommt es:
Es wäre besser wenn man sich Testet um selber sicher sein das man Negativ ist. Was den nun Testpflicht oder doch nicht???

Soweit wie ich in Erfahrung bringen konnte falls alle seine aussagen stimmen! muss ich nicht am Kurs teilnehmen. ob  weitere Einladungen durch die Dame= Maßnahmeträger kommt oder das JC sofort die Sanktion ausspricht keine Ahnung.

Was hälst du davon= Jetzt abwarten ob noch was kommt ????

Ich hoffe du konntest jetzt alles verstehen?falls du noch rückfragen hast/sind bitte nachfragen

Halte dich auf dem Laufenden.