Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen

Begonnen von Dragon, 24. November 2020, 12:14:50

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Gast50147

Da steht doch das Entscheidende:

Zitat von: Dragon am 14. Juni 2021, 11:11:05
Er sagte deutlich ohne Unterschrift= keine Teilnahme an dem Kurs. Natürlich sagte ich ihm ich unterschreibe keinen Maßnahmevertrag + bin dazu nicht verpflichtet.
2.Seine Antwort:
Dann komme ich für den Kurs nicht in frage= wir brauchen dafür nicht weiter reden ,Ich sollte das mit dem JC regeln.

Dragon

Hallo Harry

ZitatDa steht doch das Entscheidende:
was meinst du genau?also das ich so aus der Maßnahme bin wegen nicht unterschreiben.

Gast50147

Zitat von: Dragon am 14. Juni 2021, 11:50:12was meinst du genau?also das ich so aus der Maßnahme bin wegen nicht unterschreiben.
Er sagte doch deutlich: Entweder du unterschreibst oder du kannst nicht am Kurs teilnehmen.
Das sollst dann eben mit dem JC abklären

Dragon

#198
ZitatEr sagte doch deutlich: Entweder du unterschreibst oder du kannst nicht am Kurs teilnehmen.
Wie hier mehre schon sagten das man keinen Maßnahmevertrag unterschreiben muss und auch es keinen Zwang ohne Sanktion..
ZitatDas sollst dann eben mit dem JC abklären
Falls ich es noch Richtig im Kopf habe "meinte er wohl wegen der Kostenübernahme für die Masken mit dem JC dafür anspreche.

Was jetzt weiter passiert keine Ahnung ! Ein guter rat wäre jetzt gut^^ob man aktuell abwarten sollte was von dem MT/JC kommt!
mal sehen was Ottokar sagt.

Gast50147

Zitat von: Dragon am 14. Juni 2021, 14:39:19Falls ich es noch Richtig im Kopf habe "meinte er wohl wegen der Kostenübernahme für die Masken mit dem JC dafür anspreche.

Dein Beitrag 194:
Er sagte deutlich ohne Unterschrift= keine Teilnahme an dem Kurs. Natürlich sagte ich ihm ich unterschreibe keinen Maßnahmevertrag + bin dazu nicht verpflichtet.
2.Seine Antwort:
Dann komme ich für den Kurs nicht in frage= wir brauchen dafür nicht weiter reden ,Ich sollte das mit dem JC regeln.
Es ging um die Unterschrift nicht um die Kosten für Masken!

Dragon

Guten Morgen

Zitat
Zitat von harry
sagte deutlich ohne Unterschrift= keine Teilnahme an dem Kurs. Natürlich sagte ich ihm ich unterschreibe keinen Maßnahmevertrag + bin dazu nicht verpflichtet.
2.Seine Antwort:
Dann komme ich für den Kurs nicht in frage= wir brauchen dafür nicht weiter reden ,Ich sollte das mit dem JC regeln
Es ging um die Unterschrift nicht um die Kosten für Masken!

Mein Problem bei dem gestrigen Telefonat die (Beweispflicht) gegenüber dem MT! der Ansprechpartner kann ja immer noch nachhinein etwas völlig behaupten! sich so herausreden das er es nicht so deutlich sagte.

Ich vermute stark der MT könnte später so z.b Argumentieren (nicht so schroff ) wie am Telefon! das man für den Kursbeginn immer als erstes vor ort bei dem MT den Vertrag unterschreibt, damit sie einen helfen können. Man sieht ja was für einen Chaos mit den 2 Briefen der MT macht!

Wie ich im verstanden habe siehe dazu 1.Antwort = ging es gestern hauptsächlich das ich einen Maßnahmevertrag unterschreiben sollte.

Man sieht an seine restlichen antworten zu meinen fragen! ob seine aussagen/ MT nicht naher um 180° drehen muss man schauen.
Also wie ich das Richtig verstehe! Löst das leider immer noch nicht mein Problem mit dem MT+dem Kurs,was jetzt noch kommt/passiert.

Ich hoffe @Ottokar weiß da mehr Rat??? eine kleine Info für im falls er die antworten zu dem gestrigen Telefonat mit dem MT vielleicht übersieht! man findet sie im #194..

Falls mir noch was dazu einfällt sage ich hier bescheid.

Ottokar

Zitat von: Dragon am 14. Juni 2021, 11:11:05
5.Antwort
Die Pausenreglung: sind laut seiner aussage 15min.

6.Antwort
Meine frage wegen der max. Tragedauer der Masken 75min +30min Pause ( Arbeitschutzkonforn )!
seine Antwort das wäre so!
Da hat der sich selbst widersprochen und das nicht zum ersten Mal.

Zitat von: Dragon am 14. Juni 2021, 11:11:05Falls man doch unterzeichnet könnte man angeblich morgen anfangen.
Zitat von: Dragon am 14. Juni 2021, 11:11:05Ich habe dann trotzdem nochmal deswegen nach gebohrt( genauer Kursstart)!
Auf einmal sagte er was anderes --> der Kursbeginn angeblich nächste Woche das wäre Laut dem Kalender der 20.01.2021
20. Januar? Offenbar handelt es sich um eine Maßnahme mit laufendem Einstieg und individueller Dauer.

Zitat von: Dragon am 14. Juni 2021, 11:11:05Laut seiner aussage war die heutige Einladung auch kein Kursbeginn =heute ging es hauptsächlich um einen Maßnahmevertrag den ich (unterschreiben) sollte !danach startet erst der Kurs.
Das steht aber da nicht drin. Außerdem stellt sich dann die Frage, warum man dir nicht schon am 01.06. den Maßnahmevertrag vorgelegt hat.

Der Maßnahmeträger scheint ein ziemlicher Sauhaufen zu sein, dem seine eigenen Pflichten (sogar die arbeitsschutzrechtlichen) offenbar vollkommen egal sind.
Wichtig ist hier folgendes, was du dir in Form eines sog. Gedächtnisprotokolls aufschreiben solltest:
1. Telefoniert am ... mit ...
2. Die Frage, ob es sich denn bei dem Vorwurf, am 01.06. nicht anwesend gewesen zu sein, um einen Irrtum handelt, da du ja nachweislich anwesend warst, wurde nicht beantwortet.
3. Zum Maßnahmebeginn für dich wurde erneut keine konkrete Aussage gemacht.
4. Zur Teilnahme sei ein Vertrag mit dem Maßnahmeträger unverzichtbar, den du jedoch ablehnst. Ohne Vertrag keine Teilnahme.
5. Es besteht angeblich keine Maskenpflicht, aber der Maßnahmeträger möchte trotzdem, dass eine getragen wird. Die Kosten dafür trägt der Maßnahmeträger nicht.
6. Es gibt keine arbeitsschutzkonforme Regelung zu Tragezeiten und Nichttragezeiten. Beim wunschgemäßen Tragen von Maske sind die Pausenzeiten mit lediglich 15 Minuten viel zu kurz.
7. Es besteht keine Testpflicht, aber ein Testwunsch.

Merke:
Ein ALG II Empfänger muss mangels gesetzlicher Regelungen grundsätzlich keinen Vertrag mit dem Träger einer Maßnahme unterzeichnen.
Eine Sanktion kommt mangels gesetzlicher Regelungen grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Träger ohne Unterschrift unter einen Maßnahmevertrag oder andere Unterlagen die Maßnahme nicht durchführen will.

Der nächste Zug liegt nun beim JC. Ich gehe davon aus, dass man dir eine Anhörung zusenden wird mit dem Vorwurf, eine zumutbare Maßnahme ohne hinreichenden Grund nicht angetreten bzw. deren Beginn verhindert zu haben. Sollte das passieren, melde dich wieder hier, wenn du Hilfe beim Verfassen einer Stellungnahme benötigst.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


a_good_heart

Zitat von: Ottokar am 15. Juni 2021, 10:54:42Außerdem stellt sich dann die Frage, warum man dir nicht schon am 01.06. den Maßnahmevertrag vorgelegt hat.

Doch, hatte man ihm wohl vorgelegt. Er hat ihn bloß nicht eingesteckt und mitgenommen ... :scratch:

Zitat von: Dragon am 01. Juni 2021, 10:32:13Guten Morgen Ottokar

Der Heutige Stand beim DAA Termin.
1. Angeblich musste man heute nicht zum Termin (vor Ort) sondern halt Telefonisch,in der Zuweisung stand aber nichts das der Heutige Termin rein Telefonisch wäre bin extra zu fuss ca.45-50min dahin.
2. Die Masken soll man aus eigener Tasche bezahlen z.b aus dem Coronazuschuss,der Maßnahmeträger bezahlt keine Masken.
3. Laut der Aussage Angeblich Kursbeginn nächste Woche wann genau keine Ahnung.
4. Die Ansprechpartnerin hatte versucht das ich vor ort etwas ausfülle+meine Daten aufnehme dazu Unterschreibe sah nach einen Maßnahmevertrag aus ,habe gesagt nein ich werde nichts unterschreiben oder mitnehmen. ich hatte wohl vergessen die Formualre doch mit zunehmen damit wir es überprüfen können.

....................

Update: 10:58 Uhr
Ich könnte mir die Dokumente z.b von der DAA mir per Email als PDF schicken lassen also den Maßnahmevertrag"  damit wir was als beweis haben oder es lassen????
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Dragon

#203
Halllo Ottokar

Zitat
Zitat von Ottokar
Der Maßnahmeträger scheint ein ziemlicher Sauhaufen zu sein, dem seine eigenen Pflichten offenbar vollkommen egal sind.
Ja das stimmt ! man versucht eben um die Kosten herum kommen,Wie ich schon sagte geht es den die Bude voll kriegen. 

Ich fülle mich langsam wie einen schlechten B- Movie oder gleich einen C- Movie. :grins: Leider  vergeht da einen das lachen.
Zitat
Zitat von Ottokar
Merke:

Ein ALG II Empfänger muss mangels gesetzlicher Regelungen grundsätzlich keinen Vertrag mit dem Träger einer Maßnahme unterzeichnen.
Eine Sanktion kommt mangels gesetzlicher Regelungen grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Träger ohne Unterschrift unter einen Maßnahmevertrag oder andere Unterlagen die Maßnahme nicht durchführen will.

Der nächste Zug liegt nun beim JC. Ich gehe davon aus, dass man dir eine Anhörung zusenden wird mit dem Vorwurf, eine zumutbare Maßnahme ohne hinreichenden Grund nicht angetreten bzw. deren Beginn verhindert zu haben.

Damit wir uns jetzt Richtig verstanden haben:
1.
ZitatWichtig ist hier folgendes, was du dir in Form eines sog. Gedächtnisprotokolls aufschreiben solltest
Ich notiere mir immer alles! wie du siehst insbesonders MT,Behörden +manche Firmen lügen was das Zeug hält.

Bestimmt behauptet der MT das weiter ich war am 1.Juni zum Termin nicht da. werden sehen ob da noch etwas Briefmässig kommt.....
2.
Zitatwenn der Träger ohne Unterschrift unter einen Maßnahmevertrag oder andere Unterlagen die Maßnahme nicht durchführen will.
Das ist es ja nicht mein Problem Richtig?

3.
ZitatIch werde jetzt Erstmal abwarten wie du gerade gesagt hast,ob von meinen JC eine Anhörung ins Haus flattert.
Ja halte dich auf dem laufenden.

4.
Zitatmelde dich wieder hier, wenn du Hilfe beim Verfassen einer Stellungnahme benötigst.
Ja das mache ich auch so wenn der MT was schickt.

Danke nochal für deine hilfe.

Hallo a_good_heart

Zitat
Zitat von a_good_heart
Doch, hatte man ihm wohl vorgelegt. Er hat ihn bloß nicht eingesteckt und mitgenommen ...
Sorry falls das mein Fehler war hatte es einfach vergessen war keine Absicht!!!

mir geht leider soviel durch den Kopf dazu um meine Mutter kümmern. werde immer mehr vergesslicher, wenn ich es mir oft nicht nicht sofort notiere weiß ich es dann meisten nach kurzer nicht mehr auch das erinnern fällt schwer oder es fällt mir viel später wieder ein.

Es fiel mir erst zu hause wieder ein das ich den Vertrag doch besser mit nehmen sollte. Deswegen ich hier am 1.Juni  hier dafür nach gefragt ob ich den Vertrag doch holen soll!

Vielleicht hat Ottokar meine Frage( Update :#155) übersehen ob ich den Vertrag noch per Email oder Post von dem MT  anfordern  sollte.

Bin jetzt Frühstücken bis naher :bye:


Gast50147

Zitat von: Dragon am 15. Juni 2021, 11:36:30
ob ich den Vertrag noch per Email oder Post von dem MT  anfordern  sollte.
Den Vertrag würde ich immer anfordern. Geht per Mail ratzfatz.

Dragon

Hallo  harry

ZitatDen Vertrag würde ich immer anfordern. Geht per Mail ratzfatz.
Gut kann ich machen!
was sage ich am besten warum ich den Vertag haben will. Die werden doch bestimmt versuchen das  sie mir ein datum vorschlagen wegen Kursbeginn?

Reicht es wenn ich sage will den Vertrag zuhause erst in Ruhe Durchlesen?

Gast50147

Zitat von: Dragon am 15. Juni 2021, 12:11:32Ok.was sage ich am besten warum ich den Vertag haben will.
Dazu brauchst du keine Begründung. Maximal argumentiere zur inhaltlichen Kenntnisnahme / Prüfung

Dragon

Ok  kann ich heute machen!  Ich melde mich dann hier gleich zurück

Dragon

#208
Hallo Leute

so es gibt Neuigkeiten den 15.06.2021 von 12:29 Uhr von dem MT:
Ich sprach gerade Telefonisch mit der Dame um 12:29 Uhr aus dem ersten Termin. Von 1.Juni

Ich fragte sie sofort ob sie mir den Maßnahmevertrag zuschicken können also E – Mail/Post.
Die Antwort
Nein machen wir nicht mehr!!! weil so die Leute nicht Teilnehmen wollen. Da scheint was gewaltig faul zu sein oder nicht was meint ihr ????
weitere Antworten :[/b]
Es handelt sich jetzt nicht um einen Maßnahmevertrag! Sondern jetzt angeblich um eine DSGVO
für den MT.

Ich sagte ihr aber laut der gestrigen aussage ihres Kollegen= sagt er mir gestern deutlich es sei ein Maßnahmevertrag! und keine DSGVO die man unterzeichnet.
ich hatte ihr 2x noch eben gesagt, laut der aussage von ihren Kollegen. Es hört sich so an als passte es ihr nicht.

Was den nun häää???.. ein Saftladen

Desweiteren soll man auch eine andere DSGVO für potenzielle Arbeitgeber unterschreiben falls das stimmt! Alles wie immer vor ort bei dem MT.

Zitat
Zitat von Harry
Dazu brauchst du keine Begründung. Maximal argumentiere zur inhaltlichen Kenntnisnahme / Prüfung

Ich frage zum dritten mal ^^ zur Bestätigung! hatte ihr jetztige aussage (Zitiert) sie schicken keinen Vertrag per E – Mail oder Post nach hause! ich sagte habe ich sie richtig verstanden das sie es nicht machen? 
Antwort
Sie Ja! alles muss bei dem MT dort vor Ort sofort unterschrieben werden.

Dazu hatte ich sie nochmal auf beide Briefe angesprochen ,wo drin stand ich wäre ja angeblich nicht am 1. Juni vor Ort gewesen. ich teilte ihr mit das war falsch das hat sie auch mit ein sehr kurzes ja zugeben.

Angeblich sind das Serienbriefe !Aber es ist doch Nachweislich Falsch.

Sie sagte Deutlich gesagt: sie meldet das jetzt dem JC weil ich nicht am Kurs teilnahm+gestern zum Termin erschienen bin.

Ich hoffe das hilft euch Weiter! wie ihr seht ich kann echt nervig sein wenn ich will. der Dame muss jetzt der Kopf vor wut bestimmt rauchen :grins:

Falls mir noch was  aus dem Heutigen Telefonat einfällt melde ich mich hier.

Zum Schluß es wird immer merkwürdiger mit dem saftladen das er nicht zuschickt will oder was mein ihr??? Bestimmt bekommt man auch vor Ort nichtmal eine Kopie bei unterschriebene Dokumente aus für nach Hause.

Gast50147

Nochmal, du hast das Recht einen Vertrag vor Unterschrift zu prüfen.
Wer unterschreibt schon einen Blanco-Vertrag ohne den Inhalt zu kennen.
Du solltest dich nach dem richten was der @ Ottokar sagt.