Widerspruch wurde abgeholfen durch neuen Bescheid. Wieder Fehler. Was nun?

Begonnen von ErnestoDisput, 26. Januar 2021, 18:20:43

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Fettnäpfchen

Deadpool

Zitat von: Deadpool am 10. Oktober 2021, 12:31:44Wieso? Bisher ist ja wohl noch strittig, ob diese 2 Fehler wirklich Fehler sind.
So wie ich den Beitrag lese gab es die Fehler sonst würde ja nicht drinstehen und das in fett
Zitat von: ErnestoDisput am 09. Oktober 2021, 17:16:58nunmehr in obiger Sache am 09.09.2021 endlich den vollständig bearbeiteten Widerspruchsbescheid bekommen habe mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Was anderes als JC Mitarbeiter müsstest du ja wissen was ich damit
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Oktober 2021, 11:47:04Wenn du in Klage gehen musst dann solltest du diesen Umstand erwähnen denn dann kann das Gericht dementsprechend reagieren. Gibt sogar einen Fachbegriff dafür leider weiß ich den nicht aber evtl schiebt das noch jemand nach.
meine und wie das heisst bzw. genannt wird.
Sinngemäß was ich meine
Ich habe das bei EinV Fällen gelesen und wenn das JC das immer wieder falsch macht obwohl sogar gerichtlich entschieden wurde das die EinV deswegen nichtig ist kann man die Klage ... K.A. "Feststellungs   irgendwas"


MfG FN
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Deadpool

Der Widerspruchsbescheid wurde erlassen, weil das Jobcenter nach der Teilabhilfe keine weiteren Fehler sieht. Ansonsten hätte es einen Änderungsbescheid und einen weiteren Abhilfebescheid gegeben.

Ein Widerspruchsbescheid wird erlassen, wenn nicht abgeholfen wird!

Du meinst eine Fortsetzungsfeststellungsklage. Ob diese Klageart hier überhaupt möglich ist, kann man mangels Ausführungen, was die 2 Fehler tatsächlich sein sollen, schlecht beurteilen. Das JC scheint ja nur zur Vorläufigkeit abgeholfen zu haben, so dass jetzt 12 Monate ALG2 bewilligt wurden

Das Jobcenter muss im WSB was zu Heizkosten und Warmwasserabzug (?! Tatsächlich Abzug oder Mehrbedarf?) geschrieben haben. Was geschrieben wurde, wäre interessant.

Fettnäpfchen

Deadpool

Zitat von: Deadpool am 10. Oktober 2021, 14:30:49
Du meinst eine Fortsetzungsfeststellungsklage.
Ja genau war mir nicht sicher daher halte ich mich dann gern zurück.  :danke: Dir!

Zum Rest kommt ja vllt. noch was vom TE...

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