Sozialgericht bestätigt Maskenzuschuß von 129,- € monatlich während der Pandemie

Begonnen von tommy, 15. Februar 2021, 02:47:24

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tommy

Laut Medien hat ein Sozialgericht (12.2.21) einem Eilantrag für Maskenzuschuß stattgegeben. Das Urteil ist bereits rechtsfähig.
Wie kommt man an diesen Zuschuß?

Vielleicht weiß es jemand von Euch!!!

Grüße und Danke von tommy

Unwissender

Gar nicht! Soweit ich weiss ist das nur ein Sozialgericht und das gilt nur dort!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

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Zitat von: tommy am 15. Februar 2021, 02:47:24
Laut Medien hat ein Sozialgericht (12.2.21) einem Eilantrag für Maskenzuschuß stattgegeben. Das Urteil ist bereits rechtsfähig.
Wie kommt man an diesen Zuschuß?

Vielleicht weiß es jemand von Euch!!!

Grüße und Danke von tommy

Na ist ganz einfach: Das Sozialgericht Karlsruhe hat dem Antragsteller beschieden, das er die Notwendigkeit der Masken für den Antragsteller ausreichend begründet hat und diesem Antrag daraufhin stattgegeben. Du musst also nur einen entsprechenden Antrag stellen, diesen gut genug begründen und durchklagen.
Solange es keine erfolgreiche  Musterfestsstellungsklage gibt, ist das der einzige Weg.
Übrigends: es handelt sich um Sachleistung von 20 Masken wöchentlich oder ersatzweise 129€ Zuschuss
https://sozialgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Jobcenter+muss+nach+erfolgreichem+Eilantrag+zusaetzlich+zum+Regelsatz+entweder+als+Sachleistung+woechentlich+20+FFP2-Masken+verschicken+oder+als+Geldleistung+hierfuer+monatlich+weitere+129_-+_+zahlen_/?LISTPAGE=8971698