EGV als Verwaltungsakt-weiß nicht weiter!!

Begonnen von Finn Derlohn, 27. März 2021, 10:51:39

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Finn Derlohn

Hallo.

Ich habe einen 'Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt' zugeschickt bekommen.
Ich stelle diesen hier mal ein.

Vielleicht könnt Ihr mal drüber lesen.
Und mir Bescheid geben, wenn Euch etwas 'komisches' auffällt.

Meine Frage:

'Mit dieser Eingliederungsvereinbarung wird die Eingliederungsvereinbarung vom 14.10.2021 fortgeschrieben' (steht im Text).

Am 14.10.2021 hatte ich bereits einen Verwaltungsakt, der eine EGV ersetzt.
Wieso steht hier jetzt 'Ersatz der Eingliederungsvereinbarung...' und im nächsten Abschnitt 'Mit dieser Eingliederungsvereinbarung wird die Eingliederungsvereinbarung [...] fortgeschrieben?

Wird denn nicht der Verwaltungsakt fortgeschrieben, anstelle der Eingliederungsvereinbarung?

Nächste Frage:
Müßte die EGV nicht noch einmal mit mir verhandelt werden, bevor der Verwaltungsakt fortgeschrieben wird?


Danke für Eure Zeit und damit schon mal Grüße.





[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

DerSofti

Hy Finn DerLohn,
also ich würde an deiner Stelle wieder wie zuvor verfahren mit dem Widerspruch von AGoodHeart in Antwort #47.
Aber ich habe da eine erfreuliche Neuigkeit für dich, welche dir einen ruhigeren Schlaf bescheren sollte.
Es gibt im Falle einer Sanktion Hilfe für dich, welche dir den vom Mobcenter verursachten Schaden ausgleicht bis zur Verhandlung vor dem Sozialgericht.
Wenn du sanktioniert wirst, 30% ist ja immer noch viel Geld, kannst du dich an Helena Steinhaus von Sanktionsfei wenden.
Mit etwas Glück lassen die dich dann auch endlich mal in Ruhe mit dem Stalking durch den Briefkasten.
Was arbeitet er denn? Hmm... irgendwas mit Computer.

Finn Derlohn

Hallo, DerSofti.

Hiermal Danke für Deinen Kommentar.

Auf den Verwaltungsakt vom 14.10.2021 hatte ich keinen Widerspruch eingelegt.
Dieser Bezog sich auf eine EGV vom 24.03.2021, damals hatte ich widersprochen, daraufhin kam der Verwaltungsakt.

Es gab da einige Anpassungen bezüglich meines Widerspruches, das dann aber insofern 'abgelehnt' wurde, indem dieser (Verwaltungsakt) angepaßt wurde.

Den Inhalten hatte ich also schon widersprochen, ob es eine Verbesserung gibt, bei einem erneuten Widerspruch, da bin ich mir eben nicht so sicher.


Der Hinweis auf 'Helene Steinhaus von Sanktionsfrei' habe ich aufmerksam gelesen und werde mich dahingehend mal informieren.
Da hatte ich noch gar nix von gewußt.

Grüße

Kopfbahnhof

Zitat von: Finn Derlohn am 02. April 2022, 10:23:40wenn Euch etwas 'komisches' auffällt.
Naja das JC hat ja schon dazu gelernt  :zwinker:

Anzahl der Bewerbungen auf 3 und alle Bewerbungen werden jetzt damit Erfasst. (ausser die Vorschläge vom JC laufen wohl extra)

Einziger Punkt ist immer noch die 5 mit der festen Abgabe der Nachweise.
Wenn der weg fallen würde finde ich die EGV dann soweit i.O.

Es ist nun mal nicht richtig, es dürfen keine festen Termine dafür Vorgeschrieben werden.
Dem sollte man mit einem Widerspruch Antworten.

Zitat von: Finn Derlohn am 02. April 2022, 10:23:40Müßte die EGV nicht noch einmal mit mir verhandelt werden
Bei einem VA nicht.

Finn Derlohn

Hallo, vanessa.

Danke, dass Du drüber geschaut hast.

Das mit dem 'dazu gelernt', kommt mir auch so vor.

Ich gebe 3 Bewerbungsnachweise im Monat ab, bis zum 15. des Manats sollen diese im Jobcenterbriefkasten sein.

Aber wer weiß, was denen noch an (Änderungen) einfällt, wenn wegen diesem einen Punkt widersprochen wird.

Anli

Hallo,
habe am 24.03.22 beigefügten Verwaltungsakt erhalten. Der VA kam mit normaler Post nicht! per EINSCHREIBEN.! Hat es dann überhaupt rechtliche eine Relevanz?

BITTE um Hilfe,
- ob ich einen Widerspruch einlegen sollte, wenn ja, wie argumentieren?
- ich habe mal im Forum gelesen, man sollte Widerspruch und Klage einreichen!?
- Pkt. 9 : sollte ich also kundtun, dass ich die letzte EGV doch unterschreibe und der Verwaltungsakt wird er dann zurückgenommen?
- PKT 8 : ist neu stand in der EGV nicht drin
die letzte Seite ist das sog. "Profiling" , welches ich in der Verhandlungsphase der EGV angefordert hatte. Allerdings ist es eine Seite aus dem Jahr 2019 von einer ehemaligen Sachbearbeiterin...mit seltsamen Angaben, unter Profiling stelle ich mir etwas anderes vor. Pädagog. Assistentin versus "Arte der Beschäftigung" Arbeit/Künstler?!


DANKE euch im Voraus. :smile: :smile:



[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Kopfbahnhof

Du solltest dafür einen eigenen Thread aufmachen.
Man hängt sich nicht in einen Thread ein, der von jemand anders Eröffnet wurde.

Anli

Hi Vanessa,

Danke für Deine Rückmeldung bzw. diesen Tip. das wusste ich nicht, dann werde werde ich das gleich machen.
Kann ich diese schon veröffentlichte Anfrage als neuen Thread aufmachen/einstellen, und falls ja wie funktioniert das bitte?
Oder muss ich alles neu eingeben?


Kopfbahnhof

Ja kannst du oben steht --Neues Thema-- das musst du Anklicken, danach kannst du loslegen :smile:

Anli

prima vielen Dank und einen schönen Sonntag wünsche ich Dir. :clever:

Kopfbahnhof

Gern  :zwinker:

auch zukünftig, man sollte sich nicht mit einem eigenen Thema in andere Threads rein hängen.

Sieht hier keiner gern, dann besser immer einen eigenen Thread aufmachen :empathy: