EGV als Verwaltungsakt-weiß nicht weiter!!

Begonnen von Finn Derlohn, 27. März 2021, 10:51:39

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Finn Derlohn

Hallo.
Ich habe eine EGV als 'Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt' zugeschickt bekommen.

Ich möchte dagegen angehen.
Ich meine, dass mit mir über  den Inhalt gar nicht verhandelt wurde.
Dazu brauche ich Eure Hilfe, denn damit kenne ich mich nicht aus.

Kurz die Vorgeschichte:
EGV (eins) vom 27.06.2019 nach Erstgespräch per Post zugesandt bekommen.
Von meiner Seite wurde die EGV verhandelt (schriftlich), blieb aber ohne Antwort.
Siehe 'EGV-unterschreiben??, Antwort #78'.

EGV (zwei) vom 08.02.2021 wurde durch anderen Sachbearbeiter, wegen Abwesenheit, NUR ausgehändigt.
Von meiner Seite wurde die EGV verhandelt (schriftlich), blieb aber ohne Antwort.
Siehe 'Egv-unterschreiben??, Antwort #128'.
Dafür jetzt die EGV als Verwaltungsakt.
Die EGV als Verwaltungsakt stimmt in mehreren Punkten nicht mit der EGV (zwei) überein.

Ich werde Widerspruch einlegen und beim Sozialgericht werde ich aufschiebende Wirkung beantragen.

Ich stelle den Verwaltungsakt hier ein und freue mich auf viele gute Tipps und Ratschläge.
Sind in dem Verwaltungsakt Unregelmäßigkeiten vorhanden?

2 Fragen vorab:
1. Muß ich das Jobcenter informieren, dass ich mit dem Sozialgericht Kontakt aufnehme?
2.Wo finde ich eine Vorlage für den Widerspruch beim Jobcenter?


Danke.


Grund für Beitragsänderung durch Ottokar: Anhänge entfernt da nicht (ausreichend) anonymisiert.

Gast50147

Zitat von: Finn Derlohn am 27. März 2021, 10:51:392.Wo finde ich eine Vorlage für den Widerspruch beim Jobcenter?
https://hartz.info/index.php?board=11.0

Zitat von: Finn Derlohn am 27. März 2021, 10:51:391. Muß ich das Jobcenter informieren, dass ich mit dem Sozialgericht Kontakt aufnehme?
nein

Finn Derlohn

Hallo.
Vielen Dank 'harry'.
- Bei der Liste der Widersprüche habe ich schon geguckt.
   Ich finde da nix. Wurde der villeicht gelöscht?
   Ich suche Widerspruch gegen Verwaltungsakt.

- Danke für die 2. Antwort.

Gast50147

Zur fristgerechten Einlegung eines Widerspruches genügt erstmal
"Gegen den Bescheid vom..... erhebe ich hiermit Widerspruch"
"Begründung folgt"
Deine BG Nr. nicht vergessen.

Die Widerspruchsbegründung können wir Dir hier verfassen.
Dann brauchst Du sie nur noch kopieren und einfügen.

Für EGV gibt es hier sehr gute Spezialisten die alles wissen.

Sheherazade

Zitat von: Finn Derlohn am 27. März 2021, 10:51:39
Ich stelle den Verwaltungsakt hier ein und freue mich auf viele gute Tipps und Ratschläge.
Sind in dem Verwaltungsakt Unregelmäßigkeiten vorhanden?

Mal abgesehen von irgendwelchen Unregelmäßigkeiten: Was gefällt dir nicht an dieser EGV, was möchtest du geändert haben, bzw. in welchen Punkten wurde nicht auf deine Änderungswünsche eingegangen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Finn Derlohn

Hallo.
# harry.
Das würde mir sehr weiter helfen.
Ich tippe schon seit Stunden wie ein wilder auf meiner Tastatur rum, um Texte vorzubereiten.

#Sheherazade.
Die Punkte, die ich geändert haben möchte betreffen in erster Linie die Punkte, über die mit mir gar nicht verhandelt wurde.
Im Prinzip also alle.
Auf die Änderungswünsche, zum Beispiel Erstattung der Bewerbungskosten wurde nicht eingegangen.
Ich fragte nach Erstattung der Kosten von schriftlichen, elektronischen, telefonischen und persönlichen Bewerbungen.
Bei beiden EGV's wurde nur eingeräumt, dass schriftliche Bewerbungen erstattet werden.
Wenn ich mich also persönlich bewerbe zahle ich drauf.
Das geht doch nicht.
Es gibt keine Zugeständnisse in meine Richtung.
Eine Verhandlung fand nicht statt.
8 Monate liegen zwischen den EGV's.
Nach der 2. Verhandlung kommt alles als Verwaltungsakt.

Vielen Dank für die Antworten.


Gast50147

Zitat von: Finn Derlohn am 27. März 2021, 13:22:44Im Prinzip also alle.
Auf die Änderungswünsche, zum Beispiel Erstattung der Bewerbungskosten wurde nicht eingegangen.
Ich fragte nach Erstattung der Kosten von schriftlichen, elektronischen, telefonischen und persönlichen Bewerbungen.
Bei beiden EGV's wurde nur eingeräumt, dass schriftliche Bewerbungen erstattet werden.
Wenn ich mich also persönlich bewerbe zahle ich drauf.

Das ist alles was Du bemängelst? Na dann hör mal auf zu schreiben. Das knallt Dir hier jeder aufs Papier.

In dieser Corona-Zeit wird leider alles telefonisch oder schriftlich gemacht.
Keine Bange. Die Begründung kannst am WE ans JC faxen.

Finn Derlohn

Hallo.
#harry.
...plumps...da is' mir ein Stein runtergefallen. Daumen hoch.
Ich hätte gerne eine Textvorlage, dass mit mir gar nicht verhandelt wurde.
Den Text für das Sozialgericht für die aufschiebende Wirkung habe ich soweit fertig.

Soll ich mich an jemand bestimmtes wenden?

Danke.

Gast50147

Das schreibe ich Dir heute Abend weil ich jetzt einkaufen gehe.
Du wirst auch sicher gleich noch mehr Antworten von anderen bekommen.
Aber beachte: Fahrtkosten z.B. sollten vorher beantragt werden.

Finn Derlohn

Hallo.
#harry.
Ich sage nochmal Danke.
Etwas kann ich schon mal vor tippen.


Gast50147

Wann läuft denn die Widerspruchsfrist aus?

Sheherazade

Zitat von: Finn Derlohn am 27. März 2021, 13:22:44
Auf die Änderungswünsche, zum Beispiel Erstattung der Bewerbungskosten wurde nicht eingegangen.
Ich fragte nach Erstattung der Kosten von schriftlichen, elektronischen, telefonischen und persönlichen Bewerbungen.
Bei beiden EGV's wurde nur eingeräumt, dass schriftliche Bewerbungen erstattet werden.
Wenn ich mich also persönlich bewerbe zahle ich drauf.
Das geht doch nicht.

Es steht alles unter Punkt 4 in der EGV. Schriftliche Bewerbungen werden mit 5€ erstattet, für Online-Bewerbungen gibt es nichts und Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen müssen vorher beantragt werden. So ist es eigentlich Standard in den Eingliederungsvereinbarungen.

Was meinst du denn mit "persönlicher Bewerbung"?

@ Harry: Es wäre gut, wenn du nicht auf andere User verweist mit deinen Versprechungen, dass geholfen wird. Es sind gerade am Wochenende nicht alle User im Forum und es bleibt immer noch jedem selbst überlassen, zu welchem Thema er sich wann und wie äußert.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gast50147

Zitat von: Sheherazade am 27. März 2021, 14:54:10es bleibt immer noch jedem selbst überlassen, zu welchem Thema er sich wann und wie äußert.

Ja klar - aber wir opfern doch alle unsere Freizeit um jeden TE zu helfen soweit wir es können. Im Prinzip sind seine Mängel bereits geklärt.

Zitat von: Finn Derlohn am 27. März 2021, 13:22:44Ich fragte nach Erstattung der Kosten von schriftlichen, elektronischen, telefonischen und persönlichen Bewerbungen.

Schriftliche Bewerbungen mit 5,- € - Fahrtkoten schrieb ich vorher beantragen.
Ob es für Telefonate/ Mails/ Faxe eine Erstattung gibt glaube ich nicht.

Sheherazade

Zitat von: Gast50147 am 27. März 2021, 15:07:24
Schriftliche Bewerbungen mit 5,- € - Fahrtkoten schrieb ich vorher beantragen.
Ob es für Telefonate/ Mails/ Faxe eine Erstattung gibt glaube ich nicht.

Du hast die EGV gar nicht gelesen, stimmt`s?

Zitat von: Sheherazade am 27. März 2021, 14:54:10Es steht alles unter Punkt 4 in der EGV.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gast50147

Zitat von: Sheherazade am 27. März 2021, 15:08:45Du hast die EGV gar nicht gelesen, stimmt`s?

Zitat von: Sheherazade am 27. März 2021, 14:54:10
Es steht alles unter Punkt 4 in der EGV.

Unter Punkt 4 steht auch der Hinweis auf § 44 SGB III
Unter anderem können auch Leistungen zur Anbahnung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus dem Vermittlungsbudget übernommen werden.

Wenn er sich nun digital oder per Fax bewirbt ist das eine Anbahnung.
Darauf kann er sich in jedem Fall in seinem Widerspruch erstmal beziehen.
Viele Firmen verweisen auf ihren SB per Telefon. Und wenn TE keine Flatrate hat wird es teuer - vor allem in einer Warteschleife.
Wohl hiergegen will der TE Widerspruch einlegen.

Bei den schriftlichen BEW ist auf den Nachweis zu achten und auf eine korrekte Bewerbung. 1 Blatt Papier mit ... hiermit bewerbe ich mich... genügt nicht.

Bevor ich eine Antwort gebe lese ich alle Angaben, das zur Kenntnis.