Tochter von Arbeitskollegin möchte sich trennen/Alleinerziehend dann

Begonnen von Hexe, 30. März 2021, 12:18:28

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Hexe

Hallo Ottokar, es ist ein Erstantrag den die junge Frau jetzt stellt.
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Ottokar

Wurde beim JC eine vorläufige Entscheidung beantragt? Kennt das JC die Notlage?
Wann wurde der ALG II Antrag gestellt?
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Hexe

Hallo Ottokar, der Antrag wurde im  Mai gestellt.


Zitat von: Ottokar am 01. Juli 2021, 12:06:20Ich fordere Sie auf, meinen Antrag umgehend stattzugeben, notfalls vorläufig, da ich nur mit Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss meine Existenz nicht sicherstellen kann.

Die junge Mutter hatte nochmal mit ihrer Bank telefoniert, so das die Miete abgehen konnte vom Konto. Ihr Spielraum ist jetzt erschöpft.
Mitte des Monats kommt KiGe und Elterngeld.  Wenn der KV  seinen Zahlungen nach kommt, kommt der Unterhalt auch erst zum 15.

In deinem Schreiiben wurde das erwähnt.Am 30.6. 21 bei JC abgegeben.
LG Hexe
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Ottokar

Die Antragsbegründung würde ich wie folgt formulieren:

ZitatAntragsbegründung:

ich befinde mich derzeit mit meinem Baby in Elternzeit.
Nach der Trennung vom Kindsvater beantragte ich am xx.05.2021 nachweislich ALG II für mich und mein Baby. Dieser Antrag wurde ohne sachlichen Grund seit zwei Monaten nicht bearbeitet.
Unser Einkommen aus Elterngeld (323€), Kindergeld (219€) und Unterhaltsvorschuss (283€) für das Baby deckt lediglich die Hälfte unseres Bedarfes lt. SGB II (446€ Regelleistung ich, 160€ Alleinerziehendenmehrbedarf, 283€ Regelleistung Kind, 826€ KdUH).
Ich kann entweder Essen und Trinken kaufen, oder die Miete bezahlen, nicht beides. Und das seit 2 Monaten. Bei weiteren Mietschulden droht der Verlust meiner Wohnung.
Dem Jobcenter ist meine Notlage bekannt, dieses reagiert jedoch trotz Mahnungen und Antrag auf eine vorläufige Entscheidung nicht. Stattdessen fordert das Jobcenter immer wieder Nachweise über Einkommen und Aufwendungen, welche längst vorliegen.
Das Jobcenter kommt trotz Wissen um meine Notlage seiner Pflicht nicht nach.
Ich beantrage deshalb, dieses nach Setzen einer Notfrist zur Stellungnahme antragsgemäß zu verurteilen.
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Hexe

Herzlichen Dank, Ottokar.
Gestern hat sie den vorläufige Bescheid erhalten.
LG Hexe
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Hexe

Und das JC fordert ihren Arbeitsvertrag .
Ich frage mich, wozu sie den brauchen.
LG Hexe
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Ottokar

Ich gehe mal davon aus, dass das JC diese Datenerhebung nicht begründet hat (so wie in 99,9% der Fälle).
Also:
ZitatIhrer Datenerhebung fehlt die erforderliche Begründung, diese ist damit unzulässig.
Sie haben nicht ausgeführt, für die Erfüllung welcher Aufgabe nach dem SGB II Sie Kenntnis über die Inhalte des Arbeitsvertrages benötigen, oder für welche anstehende Leistungsentscheidung diese Kenntnis erforderlich ist und warum ohne diese Kenntnis keine Entscheidung getroffen werden kann. Diese Begründung ist auch nicht entbehrlich, da kein solcher Grund erkennbar ist.
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Hexe

Dankeschön Ottokar. ich werde mir das morgen genau ansehen.Beim rüberschauen von dem Bescheid ist mir schon ein Fehler aufgefallen,allerdings zu gunsten der jungen Frau.
LG Hexe
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Hexe

Hier jetzt was das JC noch haben möchte.


LG Hexe


[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
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Ottokar

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Hexe

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Hexe

Weiter geht es mit dem JC.
Jetzt möchte das JC eine Kopie der Vaterschaftsanerkennung.
Dem JC liegt eine Kopie der Geburtsurkunde vor, woraus der Vater hervor geht.
Das Kind trägt zudem den Nachnamen des Vaters.

Dürfen /können die das nun noch zusätzlich fordern ?
LG Hexe

Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter


Hexe

Zitat von: crazy am 16. Juli 2021, 19:29:04Nö! Was wollen die auch damit?

Das frage ich mich auch.
Und die junge Frau hat vom Jugendamt kein Schreiben erhalten was der KV an Unterhalt zahlen muss.

Dadurch das sie ihm Unterlagen vom JA gegeben hat, hat sie die festgesetzten 283€ Unterhalt gesehen.

Mit dem KV wird sie wohl noch Spaß haben. Seit 3 Wochen hat er Kenntnis vom Unterhalt, und bisher ist nichts eingegangen.
Gehalt kommt wohl bei ihm am 15. aber ein Dauerauftrag besteht noch nicht. Hat die KM nach ihren Kontodaten erst jetzt gefragt.
LG Hexe
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crazy

Die KM müsste eine vollstreckbare Ausfertigung erhalten.
Unterhalt muss am Anfang des Monats da sein. Ansonsten kann dann sofort gepfändet werden.
Sie kann auch vereinbaren, dass der Unterhalt ans Jugendamt gezahlt wird und dann an sie weiter überwiesen. Dann würde bei Zahlungsverzug seitens des Beistandes sofort eine Lohnpfändung eingeleitet.
Hat Vor-und Nachteile. Nachteil, der Barunterhalt kommt immer erst etwas später und nicht am ersten des Monats.