Tochter von Arbeitskollegin möchte sich trennen/Alleinerziehend dann

Begonnen von Hexe, 30. März 2021, 12:18:28

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Hexe

Die Tochter möchte sich trennen,hat den Antrag auf Elterngeld gestellt.
Verteilt auf 20 Monate ca 323€/sonst 647€.Bis Ende September 2022,im Oktober geht sie wieder arbeiten.
Der Freund verdient 2000€ Netto.

Wie wird das berechnet Unterhalt Kind und sie?
Was ist mit einem Antrag beim JC und z.B. Freibeträge Elterngeld ?

LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Sheherazade

Zitat von: Hexe am 30. März 2021, 12:18:28Wie wird das berechnet Unterhalt Kind und sie?

Die junge Frau ist bei einem Fachanwalt für Familienrecht bestimmt gut aufgehoben für die Wahrung ihrer Rechte und die des Kindes. Und auch für die Berechnung des zu erwartenden Unterhalts.

Zitat von: Hexe am 30. März 2021, 12:18:28Was ist mit einem Antrag beim JC und z.B. Freibeträge Elterngeld ?
Den ALGII-Antrag kann sie stellen sobald die beiden getrennt sind (steht schon fest, wer auszieht bzw. die Wohnung übernimmt?), dann ist sie mit dem Anwalt auch schon weiter. Freibetrag beim Elterngeld wie immer 150 bzw. 300€.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hexe

Zitat von: Sheherazade am 30. März 2021, 12:27:00(steht schon fest, wer auszieht bzw. die Wohnung übernimmt?),

Sie wird ausziehen..Sie sucht schon eine Wohnung.Er muss sich auch was neues suchen. Er weiß wohl noch nichts davon.

Da fällt mit gerade ein, wenn er auszieht, könnte sie einen Antrag beim JC stellen, oder ? Die Miete liegt bei 800€ und dann könnte sie eine Kleinere Wohnung suchen,oder ?
LG Hexe
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Sheherazade

Zitat von: Hexe am 30. März 2021, 12:47:58
Da fällt mit gerade ein, wenn er auszieht, könnte sie einen Antrag beim JC stellen, oder ? Die Miete liegt bei 800€ und dann könnte sie eine Kleinere Wohnung suchen,oder ?

Das dürfte in Anbetracht der wenigen Informationen womöglich der einfachere Weg sein. Er zieht aus, sie stellt einen Antrag auf ALGII (die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche ist dennoch vorrangig!) und sie bekommt dann vom Jobcenter eine Kostensenkungsaufforderung, womit ihr dann der Umzug auch bezahlt wird.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hexe

Ich habe noch mal nachgefragt, er will wohl nicht einfach ausziehen.
Vielleicht können die ja noch mal mit ihm reden.
Dankeschön erstmal.
LG Hexe
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crazy

Tipp:
Für Barunterhalt Kind das Jugendamt Abteilung Beistandschaft. Die rechnen und beurkunden, kostet nichts
Bei ca 2000 netto könnten 115 %nach DT fürs Kind rauskommen(weil 1 Stufe mehr wenn nur 1 Kind)
Für Frau wird es nicht virl geben können. Erst Abzug Arbeitskoste, dann Abzug Kindesunterhalt. Da bleibt nicht mehr viel Spielraum zum Abgeben

Hexe

@crazy, danke für den Tipp,werde ihn weiter geben.
So wie es aussieht will er nicht ausziehen.
Die Tochter hat noch mal versucht mit ihm zu reden.
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Hexe

So weiter geht es. Er ist jetzt ausgezogen(hoffe er macht keinen ärger mehr). Es stehen beide im Mietvertrag.
Beistandsschaft ist in arbeit.
Antrag auf ALGII ist gestellt.
Nun will das JC
-Kopie Perso
-Kopie KKarte Kind
-Mietvertrag
- Mietbescheinigung
-Geburtsurkunde Kind
-Nachweis Sozialversicherungsnummer und Identifikationsnummer
-Vaterschaftsanerkennung,Vater steht in Geburtsurkunde

Kann es sein ,dass einiges nicht Leistungsrelevant ist ?

Müsste der Mietvertrag nun nur auf sie laufen ?
LG Hexe

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crazy

Wenn der Vater in der Geburtsurkunde steht brauchts keine Anerkennung.
Wenn sie den Antrag schriftlich geschickt hat brauchts iwie Nachweise dass sie es ist. Vorlage würde aber auch reichen. Die SOZ Nr. ist für die Meldung zur Rentenversicherung, die Nr KV brauchts selbstverständlich, um sie und Kind  zu versichern, die Steuer ID für Abfragen ob da nicht noch Konten rumschwirren etc...
Ja, sie sollte dann alleinige Mieterin sein. Füllt der Vermieter die Bescheinigung aus dann eben nur die und die Kids rein.

Hexe

Ich danke dir.
Dem JC liegt Kinder und Elterngeldbescheid vor.
Beistandsschaft ist wie geschrieben in Arbeit.
LG Hexe
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Hexe

@ll, es stehen beide im  Mietvertrag, nun möchte der Vermieter nicht an die Tochter alleine vermieten, da sie das  geringere Einkommen hat.
JC möchte aber die Mietbescheinigung.
Wenn er noch im MV steht,würde das JC dennoch die Kosten übernehmen,er wohnt nicht mehr da. Wenn sich das jedoch weiter hinzieht, hat er schon gesagt wieder einzuziehen.
Und das wird nicht gut gehen.

Der MV läuft bis Februar 2022.

LG Hexe

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crazy

Dann bleibt sie eben bis 2022 , wenn das JC volle Miete für sie anerkennt ist doch erstmal gut. Zudem kann ein Zeitmietvertrag vom Mieter aus wichtigem Grund auch vorab gekündigt werden. Wenn sie also nicht bleiben will kann sie anfangen zu suchen

Hexe

Zitat von: Hexe am 31. Mai 2021, 18:59:56JC möchte aber die Mietbescheinigung.

Es würde ja noch beide drin stehen.
Ich steh echt auf nen Schlauch gerade.
LG Hexe
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crazy

Im Mietvertrag stehen beide.
Der Vermieter muss aber, da er Kenntnis darüber hat, dass Mann ausgezogen, die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen korrekt angeben!  Also 2 und nicht mehr drei.
Durch den Mann im Mietvertrag sichert sich der Vermieter lediglich ab. Er hat dann falls Miete nicht kommt noch diesen am Haken. Wohnen muss der Mann dafür nicht in der Wohnung und ob Miete vom Konto der Frau oder dem Mann kommt kann der Vermieter nicht bestimmen

Hexe

Das Problem ist, wenn der Mann nicht aus dem MV kommt, will er wieder einziehen.
LG Hexe
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