Tagessatz als Aufstocker 30 Euro viel zu hoch?

Begonnen von jordan2sheepy, 08. Juli 2021, 20:32:22

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onehitwonder

Der TE kann jetzt nur das Glück haben, das nur er Berufung einlegt und nicht die STA. Dann gilt ja, dass sich das Urteil nicht verschlechtern darf. Bei der STA wie vom TE beschrieben kann es natürlich sein, dass diese nach Eingang der Berufung des TE ebenfalls Berufung einlegt. Und dann ist die Verhandlung vor dem LSG ja wie eine vollkommen neue Verhandlung zu sehen ... bei der das Urteil dann auch schlechter ausfallen kann. 

Gast50147

Zitat von: onehitwonder am 13. Juli 2021, 14:15:45das nur er Berufung einlegt und nicht die STA. Dann gilt ja, dass sich das Urteil nicht verschlechtern darf.
ja nach § 331 StPO

Zitat von: onehitwonder am 13. Juli 2021, 14:15:45LSG ja wie eine vollkommen neue Verhandlung zu sehen ... bei der das Urteil dann auch schlechter ausfallen kann.
mach ihm halt nicht auch noch Angst.  :heul:
Habe ihm doch bereits 2 mal geraten nicht in Berufung zu gehen.
Schöffen wie er überschätzen sich manchmal

jordan2sheepy

Zitat von: Gast50147 am 13. Juli 2021, 11:41:07
Lade doch bitte mal die Rechtsbehelfsbelehrung hoch
hier die rechtsbehelfsbelehrung, die ich direkt nach der urteilsverkuendung ausgehaendigt bekommen habe:
https://ibb.co/0cMxqcr
https://ibb.co/vcSCCd1
https://ibb.co/56LbjBs

ich habe darauf hin an das gericht geschrieben:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
das Urteil vom 02.07.21 fechte ich hiermit an.
Das Urteil liegt mir noch nicht in schriftlicher Form vor. Eine Anfechtungsbegründung wird daher nachgereicht.
Mit freundlichen Grüßen"

also meine erfahrungen als jugendschoeffe haben mir nur insoweit geholfen, dass ich wusste wo ich mich als angeklagter vor gericht hinzusetzen habe und wie so ein verfahren an sich ablaeuft :D

ich war auf so situationen nicht vorbereitet, dass ich dann auch direkt die schweigepflichtsentbindung gegenueber meinem arzt aussprechen kann. ich konnte nicht abschaetzen welche folgen es hat wenn ich da JA oder NEIN sage und habe eben NEIN gesagt. leider hat die richterin da auch nicht mir "WENN DANN"-saetze hingeworfen, also ich war da ziemlich auf mich gestellt. wegen der unvorhersehbarkeit in solchen prozessen ist es wohl besser als juristischer laie einen anwalt zu haben.

ich hab mich entgegen des rats von harry und auch anderen ja schon entschieden vor das landgericht zu ziehen. hier suche ich jetzt nach einem anwalt, der sich fuer mich ins zeug legt. (faengt ja bei der berufungsbegruendung an). dass ich den arzt anzeige weil er mich ja betrogen haette mit dem attest (das er laut des gerichts nicht ausstellen darf nach nur telefonischer untersuchung) ziehe ich aus loyalitaetsgruenden nicht in betracht.

dass ich vor das landgericht will heisst nicht dass ich hier saemtlichen rat in den wind schlage, es ist jedoch auch mein seelenfrieden damit verbunden. wenn ich dann auch noch vor dem landgericht eins auf die muetze bekomme denke ich kann ich damit besser leben als wenn ich schon vorher aufgegeben haette und nicht wuesste was passiert waere wenn ich es versucht haette. in die zukunft schauen koennen wir aber alle nicht, daher bin ich auch fuer diese einschaetzungen dankbar.

Gast50147

Zitat von: jordan2sheepy am 13. Juli 2021, 17:05:21und wie so ein verfahren an sich ablaeuft
Das wusstest du leider nicht sonst hättest du umsichtiger gehandelt.
Zitat von: jordan2sheepy am 13. Juli 2021, 17:05:21ich hab mich entgegen des rats von harry und auch anderen ja schon entschieden vor das landgericht zu ziehen.
Viel Spaß dabei  :wand:
Zitat von: jordan2sheepy am 13. Juli 2021, 17:05:21hier suche ich jetzt nach einem anwalt, der sich fuer mich ins zeug legt.
Ich könnte dir zwar die Berufungsbegründung schreiben, aber davon lass ich lieber die Finger.
Ich würde auch nur einen einzigen möglichen Berufungsgrund sehen der aber auf  sehr dünnem Eis gebaut ist.

Du hattest dich bereits vor Eröffnung des Threads für den Gang zum LG entschieden. Damit war der Thread für dich eigentlich nutzlos.
Einen zugelassenen RA wirst du in einem Laienforum wohl kaum finden.

Nimm die Anfechtung zurück und vergiss Berufung und Revision.
Das ist in der Situation der beste Rat den man geben kann.

jordan2sheepy

also so ganz eindeutig ist der fall ja nun auch wieder nicht, schliesslich ist der arzt ja nach wie vor auch zugelassen und seine ausgestellten atteste sind nicht fuer unwirksam erklaert worden. nicht mal mein attest, es wurde wie gesagt nicht darueber entschieden. es wird mir nur als "tatwerkzeug" eingezogen. waere dir sehr dankbar harry wenn du mir die berufungsbegruendung die dir in den kopf gekommen ist schreibst.
waeren 30 euro obolus im erfolgsfall in ordnung? :)

edit: der einzige anwalt in stuttgart der bei den anwaelten fuer aufklaerung gelistet ist ist eben ein anwalt aus der rubrik "Fachkanzlei für Arbeitsrecht". kannst du mir einen rat geben, bei welchem anwalt ich richtig waere? strafrecht wahrscheinlich oder? ich kann es nicht einschaetzen...

onehitwonder

Zitat von: jordan2sheepy am 13. Juli 2021, 17:05:21
ich hab mich entgegen des rats von harry und auch anderen ja schon entschieden vor das landgericht zu ziehen. hier suche ich jetzt nach einem anwalt, der sich fuer mich ins zeug legt.
Deine Entscheidung!

Aber was soll das bringen?
- Du lässt Dir von einem Arzt in Hamburg ein Attest nach rein telefonischer Beratung ausstellen. Als ob Du keinen Hausarzt hättest oder es in Stuttgart nicht ausreichend Ärzte geben würde.
- Du gibst selber zu, dass Du die Maske doch tragen kannst, nur mit mehr Pausen als andere.
- Du gibst zu, dass Du selbst im Kontakt mit Schülern die Maske nicht richtig trägst.
- Und in der Verhandlung vor dem Amtsgericht hattest Du auch eine Maske auf.


Du wolltest zu einem "Anwalt für Aufklärung" in Stuttgart gehen. Mach das. Ein "normaler" Anwalt wird das Mandat m.E. nicht übernehmen.

Gast50147

Zitat von: onehitwonder am 13. Juli 2021, 17:34:11Ein "normaler" Anwalt wird das Mandat m.E. nicht übernehmen.
Doch, doch bringt doch Geld und davon lebt ein RA. der wird die Erfolgsaussichten auf 50:50 prognostizieren.
Zitat von: jordan2sheepy am 13. Juli 2021, 17:25:51waere dir sehr dankbar harry wenn du mir die berufungsbegruendung die dir in den kopf gekommen ist schreibst.
waeren 30 euro obolus im erfolgsfall in ordnung?
1. Ich bin hobbymäßig hier und helfe dort wo ich kann wie alle anderen auch.
2. Niemals würde ich Geld für etwas verlangen.

Richtig bist du bei einem Strafverteidiger - siehe Links
https://www.str-strafrecht.de/
http://www.strafverteidiger-stuttgart.de/
https://www.juraforum.de/rechtsanwalt/michael-erath-stuttgart

Ich gebe noch einen letzten Kommentar ohne Anspruch auf Erfolg.
Der für mich einzig sichtbare Berufungsgrund wäre das Attest selber.
Dass gegen diesen Dr. Weber Ermittlungsverfahren laufen spielt keine Rolle.
Er ist Beschuldigter und nicht Angeklagter. Es wurde soweit ich weiß bisher keine Anklage erhoben, womit das Attest eine andere Substanz erhält.
Insofern gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung auch für Dr. Weber.
Dieser Berufungsgrund ist aber hauchdünnes Eis das jederzeit durchbrechen kann - Balance auf dem Drahtseil

jordan2sheepy

gut ich bin hier schon einen schritt weiter gekommen nun. es ist ziemlich komplex wie es vor gericht ablief, ich hab bisher hier nicht alles schildern koennen und es ist schwer auch ganz objektiv zu beschreiben, wie es genau vor gericht lief. ich habe immer wieder die maske unter der nase gehabt vor gericht. ich denke wenn ich direkt die maske komplett verweigert haette, dann waere die verhandlung ohne mich gelaufen. es ist klar, dass 99% der menschen die ein attest haben, nicht direkt umkippen wenn sie die maske 2 minuten tragen. aber es geht auch eben darum mit dem attest die maske absetzen zu duerfen, wo es andere vielleicht nicht duerfen. aber das ist jetzt eher ein medizinisches thema, weniger ein juristisches. ich will ja auch niemanden angst machen wenn ich ohne maske unterwegs bin. an der schule muessen wir nun auch keine maske mehr tragen.
vor gericht war das auch kein thema, wie ich es mit der maske oder dem attest handhabe im beruf. ich denke es macht hier auch sein einfach nichts zu sagen. es ist schoen zu sehen wie zutraulich die kinder sind wenn man sie nicht wie die meisten anderen erzieher noetigt die maske doch wirklich 100% dicht an der nase zu tragen. aber klar wer weiss wie viele omas der kleinen schon gestorben sind, weil die kids so schwierigkeiten haben die 1,5 meter einzuhalten :D entschuldigt den zynismus, ich kann aber nicht mehr anders.

edit: danke harry! genau, dadurch dass das attest nicht als ungueltig erklaert worden ist, muss es doch demnach gueltigkeit besitzen. da es nicht als ungueltiges gesundheitszeugnis deklariert worden ist, kann ich demnach nicht wegen verwendung eines ungueltigen gesundheitszeugnisses belangt werden! sehr gutes argument!

ich bin froh dass du mir das sagst, auch wenn wir unterschiedliche einstellungen zu corona(maßnahmen)  etc haben.

Gast50147

#98
Zitat von: jordan2sheepy am 13. Juli 2021, 17:44:51edit: danke harry! genau, dadurch dass das attest nicht als ungueltig erklaert worden ist, muss es doch demnach gueltigkeit besitzen. da es nicht als ungueltiges gesundheitszeugnis deklariert worden ist, kann ich demnach nicht wegen verwendung eines ungueltigen gesundheitszeugnisses belangt werden! sehr gutes argument!
DEIN Argument! Das Attest war nicht Gegenstand der Verhandlung sondern deine Straftat. Habe ich schon mal erklärt.
Die jetzt mögliche erscheinende Substanz des Attestes ist mir Erhebung der Anklage gegen Dr. Weber hinfällig. Es ist und bleibt ein Gefälligkeitsattest

Wir kommen jetzt langsam in den Bereich juristischer Spitzfindigkeiten um eine korrekte Substanz herbei zu zaubern. Natürlich gäbe es auch noch andere Rechtsmöglichkeiten. Aber die stehen in keinem Verhältnis mehr zur Sache.
Darum benenne ich sie auch nicht, sonst kriegt dieser Thread noch 50 Seiten.
Bei juristischen Tricksereien mache ich nicht mit!
Zum letzten Mal. Du bewegst dich auf hauchdünnem Eis das dein Geld kostet aber zu 99 % keinen Erfolg bringt.

Und ich gehe jetzt essen. 98 Antworten für diese Bagatelle weil ein Schöffe stur schaltet.



onehitwonder

Genau. Es ist ein Gefälligkeitsattest, bei dem Dich der Arzt weder körperlich untersucht hat noch irgendwelche Kenntnisse über Deinen Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen durch vorherige Besuche hatte. Der Richter wird genau diese Frage stellen: Warum hast Du kein Attest von Deinem Hausarzt austellen lassen? Sondern stattdessen bei den Ärzten für Aufklärung angerufen, die schon seit Monaten mit diversen Aussagen in der Kritik stehen. Und dann noch ein Arzt aus Hamburg ... 700 km entfernt.

Jetzt bin ich hier auch raus.

Deadpool

... noch dazu ein Arzt, der auch schon Allergien gegen Menschen mit schwarzer Hautfarbe ausgestellt hat...

Wie tief kann man in seiner Abwehr, sich und andere zu schützen, eigentlich noch sinken?

Gast50147

Wenn er die Strafe auch nicht in Raten zahlen kann (nachweisbar)!
bleibt ihm die Möglichkeit einen Antrag auf Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit zu stellen.
Aber auch für Ratenzahlungsanträge gibt es Vorschriften.
oder alternativ
50 Tage abzusitzen. :flag:

bebe82

Zitat von: Deadpool am 13. Juli 2021, 18:26:12
... noch dazu ein Arzt, der auch schon Allergien gegen Menschen mit schwarzer Hautfarbe ausgestellt hat...

Nicht dein Ernst :schock:


blaumeise

Ist schon der Hammer. Ich konnte allerdings nichts dazu finden, wie das weitergegangen ist vonseiten der Ärztekammer.