Anhörung wegen nicht Unterschreiben der EGV mit Maßnahme

Begonnen von Tomtom16, 02. August 2021, 09:43:16

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Fettnäpfchen

Tomtom16

Zitat von: Tomtom16 am 19. Dezember 2021, 10:20:25Kennt von euch vill. Einer einen Anwalt im Radius von 100 km von 79104 Freiburg der  Fit ist im Harz 4 ?
Immer schwierig und glaube nicht mal erlaubt, aber du kannst selber suchen schau mal in den Link
https://hartz.info/index.php?topic=62514.0

MfG FN
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Tomtom16

Hallo

Hab Anhörung bekommen , was Schreib ich jetzt ?
Oder soll ich nichts Schreiben weils eigentlich schon im Widerspruchschreiben steht ?

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Tomtom16


a_good_heart

Offenbar wurdest du per Verwaltungsakt zur Teilnahme an einer Maßnahme verpflichtet, bist beim Maßnahmeträger aber nicht erschienen!?  :scratch:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Ottokar

Was für ein Chaos, ich sortiere mal.

Fall 1
1. EGV vom 27.07.2021 bis zum 31.12.2021 nicht unterzeichnet.
2. Am 13.08.2021 Ersatz der EinV unter 1. durch VA.
3. Widerspruch gg den VA unter 2.
4. Sanktion wg Pflichtverletzung EinV
5. Widerspruch gg den VA unter 4.
6. Widerprüche unter 3. und 5. wurden zurückgewiesen
7. Klage gg Widerspruchsbescheide
Was wurde daraus?
(Das Schreiben des JC vom 09.12.2021 in Antwort #26 liest sich so, als hätte das JC die aufschiebende Wirkung der Widersprüche anerkannt. Wäre hier ev. hilfreich gg die Sanktion.)

Fall 2
1.  EGV vom 09.12.2021 bis zum 31.03.2022 nicht unterzeichnet.
2. Am 21.12.2021 Ersatz der EinV unter 1. durch VA.
3. Am 17.01.2022 Anhörung

Wurde hier gg die EinV-VA Widerspruch eingelegt?

Was mir bei Fall 2 gerade auffällt:
- das JC begrüdet den Erlass eines VA in Fall 2 damit, dass die Unterzeichnung der EinV aus Fall 1 abgelehnt wurde, was rechtlich unhaltbar ist,
- in der EinV zu 1. in Fall 2 wird zur Begründung der Inhalte Bezug genommen auf ein Gespräch am 09.12.2021 und das Ergebnis des dabei durchgeführten Profiling, obwohl dieses Gespräch und damit das angebliche Profiling gar nicht stattgefunden haben; diese Begründung fehlt im VA, was rechtswidrig ist, der VA muss hinsichtlich Regelungen und Begründung identisch mit der EinV sein, ansonsten fehlt es an der Voraussetzung für den Erlass eines VA.
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Meph1977

Ich stell mir noch ne andere Frage. Sind alle Blätter die hier Abfotografiert wurden mit dem selben Schreiben angekommen? Denn für mich sieht das nach 2 Schreiben aus
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Tomtom16

Moinsen

Fall 1 Hab mir Beratungsschein geholt und bin zum Anwalt .
Anwalt meint die Gründe im Fall 1 reichen nicht aus er vertritt mich nicht vor Gericht .
Ich kanns selber versuchen aber er sieht wenig aussicht auf Erfolg .
Fall 1 hab ich im Mülleimer entsorgt .

Jetzt Fall 2 Per Post EngV bekommen , hab ich nicht Unterschrieben dann kam EngV per Verwaltungsackt dagen hab ich Widerspruch eingelegt , jetzt kamm die Anhörung .
Jetzt weis ich nicht waa ich in die Anhörung Schreiben soll ?
Den Widerspruch lad ich nochmal hoch , hab nur 1 Satz geschrieben.

Sorry für das durcheinander Und Danke für euren Rat.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ottokar

Zu Fall 2 hast du den Anwalt nicht befragt?

Ich würde mich in der Anhörung auf folgende Punkte stützen:

1. Die EinV als Vertrag und die EinV als VA sind inhaltlich nicht identisch, womit der VA rechtswidrig ist.
Insbesondere fehlt im VA die Begründung, die der Vertrag enthält.
2. Der Inhalt der EinV basiert lt. Begründung im Vertrag auf den Ergebnissen eines Profiling vom 09.12.2021, das nachweislich gar nicht stattgefunden hat. Damit fehlt es sowohl sachlich als auch rechtlich an der Grundlage für eine EinV.
3. Es fehlt die gesetzlich erforderliche Begründung, warum (aus welchen individuellen die Vermittlung erschwerenden Gründen) die Maßnahme individuell erforderlich ist und was damit bezweckt wird (wie soll welcher Hinderungsgrund beseitigt werden).
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a_good_heart

Hab hier mal was mit dem Text von @Ottokar gebastelt.
Ist vielleicht besser, als nur einen Satz zu schreiben... :zwinker:

ZitatAnhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion
Ihr Schreiben vom 17. Januar 2022


Sehr geehrte SB,

Ihr Schreiben ist mir am 25. Januar 2022 zugegangen und ich nehme wie folgt dazu Stellung:

Der die EinV vom X.X.XY ersetzende EinV-VA vom X.X.XY ist inhaltlich nicht identisch mit der EinV, wodurch der EinV-VA rechtswidrig ist.

Es fehlt dem EinV-VA auch die Begründung, die in der EinV enthalten ist. Deren Inhalt basiert laut Begründung auf den Ergebnissen eines angeblichen Profiling vom 9. Dezember 2021, welches nachweislich gar nicht stattgefunden hat. Dadurch fehlt es sowohl sachlich als auch rechtlich an der Grundlage für eine EinV.

Zudem fehlt auch die gesetzlich erforderliche Begründung, aus welchen individuellen die Vermittlung erschwerenden Gründen die Maßnahme individuell erforderlich ist und was damit bezweckt wird, nämlich wie welcher Hinderungsgrund beseitigt werden soll.

Sollten Sie trotzdem versuchen eine Sanktion zu verhängen, werde ich unverzüglich mit Widerspruch und ggf. Klage darauf antworten. Ferner weise ich vorsorglich darauf hin, dass ich finanzielle Schäden, die mir durch eine ungerechtfertigte Minderung entstehen, mit anwaltlicher Unterstützung auf Kosten des Jobcenters einfordern werde.

Mit freundlichen Grüßen
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Tomtom16

#39
Zitat von: Ottokar am 26. Januar 2022, 12:56:42
Zu Fall 2 hast du den Anwalt nicht befragt?

Fall 2 hatte ich auch dabei , ich hab ihm nur den einen Satz gezeigt ( Angeblicher Beratungstermin...)
Er würde mich im Fall 2 Vertreten .
Deshalb hab ich im Widerspruch nur den einen Satz geschrieben .
Die suchen Gründe warum sie den Widerspruch ablehnen können , wenn ich zu viel Schreib Basteln die sich wider was zu Recht.
Wen ich nur den einen Satz Schreib was wollen die dann Ablehnen oder zurück weisen .
Es gab kein Persönliches Beratungsgespräch
Hm also so mein Denken , (kann auch falsch sein ?) 

Ottokar

Zitat von: Tomtom16 am 27. Januar 2022, 06:58:06Wen ich nur den einen Satz Schreib was wollen die dann Ablehnen oder zurück weisen .
Ganz einfach, der Widerspruch wird dann als unbegründet zurückgewiesen.
Du solltest schon so wie a_good_heart das herausgearbeitet hat reagieren.
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Tomtom16

Ok Danke a_good_heart und Ottokar ich werde das nach eurer Vorlage so Schreiben.

Jan Mustermann

Mal zu den EGV an sich.
Ich hatte diese immer unter "Vorbehalt der rechtlichen Prüfung" unterschrieben. Dann ab zum SG, das hat sich das dann immer angesehen kurz gelacht und ausgeführt das keine Eingliederungsvereinbarung , kein Vertrag zustande gekommen sei.

ich habe seit Jahren (7?) schon keine EGV oder ähnliches. Vorher wie gesagt immer nicht wirksam.
Das JC musste sogar bei Gericht anerkennen das sie das eigene ärztliche Gutachten nicht erklären können.

Kopfbahnhof

Zitat von: Jan Mustermann am 01. Februar 2022, 19:01:17Ich hatte diese immer unter "Vorbehalt der rechtlichen Prüfung" unterschrieben.
Was allerdings völlig egal ist, Unterschrift unter EGV ist Unterschrift.
Unter Vorbehalt gab es da noch nie.

BigMama

Zitat von: vanessa am 01. Februar 2022, 19:15:44Was allerdings völlig egal ist, Unterschrift unter EGV ist Unterschrift.
Genau.
Zitat von: vanessa am 01. Februar 2022, 19:15:44Unter Vorbehalt gab es da noch nie.
Auch das ist korrekt. Der Vorbehalt muss schon ganz konkret benannt werden. Sonst ist das ein Schuss in den Ofen und das Ding hat Gültigkeit.

Zitat von: Jan Mustermann am 01. Februar 2022, 19:01:17Dann ab zum SG, das hat sich das dann immer angesehen kurz gelacht und ausgeführt das keine Eingliederungsvereinbarung , kein Vertrag zustande gekommen sei.
Das ist schwer nachvollziehbar. Aber auch dort sitzen nur Menschen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)