Anhörung wegen nicht Unterschreiben der EGV mit Maßnahme

Begonnen von Tomtom16, 02. August 2021, 09:43:16

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Tomtom16

Hallo

Ich dachte immer Masnahmen sind Freiwillig und dürfen nicht in die EGV geschrieben werden ?
Zu der EGV habe ich nur einen Flyer der Masnahme bekommen , die Potentialanalyse habe ich nicht Schriftlich bekommen.Hab auch nicht danach gefragt.
Ind der EGV steht der Satz drin   -  Dementsprechend wird diese EGV für den Zeitraum vom 27.07.2021 bis 27.07.2021 abgeschlossen
Was Schreib ich jezt am Besten in die Anhörung ?

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Meph1977

wenn du die EGV nicht unterschrieben hast und auch nicht als verwaltungsakt bekommen hast schreibst rein das keine EGV besteht und du nicht verpflichtet bist eine zu unterschreiben und das du dich gerne Bereiterklärst über den den Inhalt einer EGV zu verhandeln.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Penny

Zitat von: Meph1977 am 02. August 2021, 10:11:12
wenn du die EGV nicht unterschrieben hast und auch nicht als verwaltungsakt bekommen hast schreibst rein das keine EGV besteht und du nicht verpflichtet bist eine zu unterschreiben und das du dich gerne Bereiterklärst über den den Inhalt einer EGV zu verhandeln.

Blatt 4 steht aber...

ZitatDementsprechend wird die EGV für den Zeitraum vom 27.07.2021 bis zum 27,072021 abgeschlossen
... Es begann 1902... Spielverein aus Meiderich

mousekiller

Der TE hat die EGV zu Recht nicht unterschrieben.
Auf dem ersten Blatt steht eine Dauer der EGV vom 27.07.2021 bis zum 31.12.2021.

Auf Blatt 4 steht dann ein Zeitraum vom 27.07.2021 bis zum 27.07.2021.

Hier wird mit zwei unterschiedlichen Zeitangaben gearbeitet. Dem LE ist es nicht zuzumunten, nun hineinzuinterpretieren, welche Dauer nun konkret gültig sein soll.
Außerdem wird weder - hier hat der TE Recht - begründet, warum diese Maßnahme notwendig sein soll und welche konkreten Fähig- und Fertigkeiten des TE damit gefördert werden sollen.

Das heißt, diese EGV ist per se nichtig, da wesentliche Inhalte nicht hinreichend bestimmt sind.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Ottokar

Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, was und warum das JC hier sanktionieren will.
Das Nichtunterzeichnen der EinV kann mangels rechtlicher Grundlage nicht sanktioniert werden und Pflichtverstöße, die sanktioniert werden könnten, wurden in der Anhörung nicht genannt. Genau das würde ich dem JC antworten.
Was die Maßnahme betrifft, wurde imho nicht begründet, warum die Maßnahme individuell erforderlich ist. Es werden nur allgemeine Angaben zum Maßnahmeziel und Inhalt gemacht.
Da die Maßnahme offenbar als reines Bewerbungstraining konzipiert ist, müsste das JC zumindest begründen, dass bislang Bewerbungen inhaltliche Mängel aufwiesen und welche das sind, oder das infolge Fehlverhaltens bei Vorstellungsgesprächen kein Arbeitsverhältnis zustande kam.
Bei jemandem, der bislang inhaltlich einwandfreie Bewerbungen erstellt hat, besteht kein Bedarf für eine solche Maßnahme.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


a_good_heart

 :smile: Auf die Anhörung würde ich kurz und knapp antworten:

ZitatAnhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion
Ihr Schreiben vom x. Juli 2021


Sehr geehrte SB,

Ihr Schreiben ist mir am x. Juli 2021 zugegangen und ich nehme wie folgt dazu Stellung:

Entgegen Ihrer Auffassung habe ich dem Jobcenter gegenüber keine Pflichtverletzung begangen. Derzeit besteht auch gar keine gültige EinV, aus der heraus ich zu irgendetwas verpflichtet wäre.  Zudem gibt es keine Rechtsgrundlage zum Zwang einer Unterschrift auf einer EinV und eine eigenständige Zuweisung (VA) in die Maßnahme liegt nicht vor.

Sollten Sie trotzdem versuchen eine Sanktion zu verhängen, werde ich unverzüglich mit Widerspruch und ggf. Klage darauf antworten. Ferner weise ich vorsorglich darauf hin, dass ich finanzielle Schäden, die mir durch eine ungerechtfertigte Minderung entstehen, mit anwaltlicher Unterstützung auf Kosten des Jobcenters einfordern werde.

Mit freundlichen Grüßen
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Kopfbahnhof

Die Maßnahme ist hier Inhalt einer EGV, diese wurde nicht unterschrieben.
Somit besteht auch keine Pflicht hier irgendetwas zu tun.

Weiterhin hat das JC aber die Möglichkeit einer separaten Zuweisung zu dieser Maßnahme, auch ohne EGV.

Momentan jedenfalls, kann das JC hier eher keine Sanktion durchsetzen. (möglich die versuchen es trotzdem)

Das Muster von @a_good_heart finde ich gut, aber den letzten Satz würde ich hier weg lassen.

Telefonieren mit dem JC sollte man hier, wohl in Zukunft auch besser lassen.

Tomtom16

Hallo Zusammen

Danke für die schnellen Antworten.
Was meint ihr Passt das so ?

Name , Anschrift , Datum

Betr. Anhörung auf ihr Schreiben vom 28.07.2021

Sehr geehrte Frau ...

Das Nichtunterzeichnen der Eingliederungsvereinbarung kann mangels rechtlicher Grundlage nicht sanktioniert werden und Pflichtverstöße, die sanktioniert werden könnten, wurden in der Anhörung nicht genannt.
Zudem hat die Eingliederungsvereinbarung  zwei Laufzeiten , eine davon ist vom 27.07.2021 - 27.07.2021.

MfG
...

mousekiller

Zitat von: Tomtom16 am 04. August 2021, 08:18:11
Hallo Zusammen

Danke für die schnellen Antworten.
Was meint ihr Passt das so ?

Name , Anschrift , Datum

Betr. Anhörung auf ihr Schreiben vom 28.07.2021

Sehr geehrte Frau ...

Das Nichtunterzeichnen der Eingliederungsvereinbarung kann mangels rechtlicher Grundlage nicht sanktioniert werden und Pflichtverstöße, die sanktioniert werden könnten, wurden in der Anhörung nicht genannt.
Zudem hat die Eingliederungsvereinbarung  zwei Laufzeiten , eine davon ist vom 27.07.2021 - 27.07.2021.

MfG
...

Den Satz mit den Laufzeiten würde ich weglassen. Sollte die EGV als Verwaltungsakt erlassen werden, kannst du dagegen Widerspruch erheben.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Tomtom16

Hallo

Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt bekommen am 13.08.2021
Was Schreibe ich jetzt am besten ?
Im ersten Satz steht  --- Ersatz der Eingliiederungsvereinbarung ----
Gilt  jetzt die erste Eingliederungsvereinbarung nicht mehr ?
Weil sonst könnte ich Schreiben , die 2 Laufzeiten ( 27.07.2021- 27.07.2021 )

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Meph1977

Also soviel kann ich schonmal sagen. Lebenslauf und Abschlusszeugniss musst du nicht mitbringen vielmehr wäre es ein Grund für eine Fachaufsichtbeschwerde wenn der SB meint er hätte das recht sowas in einer EGV-VA festzulegen.

Ich halte den verwaltungsakt allgemein für rechtswidrig. Du hast schriftlich vom SB das du gesagt hast das du die Maßnahme nicht für zielführend hällst. Es mit keinem Wort begründet warum sie entgegen deiner Meinung trotzdem zielführend ist. Dazu ist der SB aber verpflichtet. Ich würde mir an deiner Stelle einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen und damit zu nem Anwalt für Sozialrecht gehen.

Was du sonst noch tun kannst. Maßnahme antreten aber nichts dort unterschreiben.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Tomtom16

Name Anschrift

Betr . Widerspruch auf ihre Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt vom 28.07.2021 eingegangen am 13.08.2021

Auf Seite 2 der Einglierungsvereinbaung Steht ,, Dementsprechend wird diese Eingliederungsvereinbarung für den Zeitraum vom 27.07.2021 bis 27.07.2021 abgeschlossen "
Hätte ich die Eingliederungsvereinbarung Unterschrieben , hätte sie nur die Gültigkeit von 1 Tag , und der wäre noch vor Maßnahme beginn am 03.08.2021 gewesen.
Auf Seite 2 der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt steht unter Punkt IV Rechtliche Begründung ,, Sie sind seit 19.10.2009 im Leistungbezug des SGB II " Das ist nicht Richtig.
Ich war vom 06.2017 - 07.2019 über das Projekt ELA in einem Sozialversicherungsplichtigen Arbeitsverhältnis ,danach war ich bis18.11.2020 Arbeitslosengeld 1 SBG III Bezieher .

Passt das so ?

mousekiller

viel zu viel.

Begründung:
- Die Laufzeit liegt in der Vergangenheit.
- Es fehlt die Begründung, warum die Maßnahme zielführend ist.
- Es ist offenbar nicht bekannt dass du bis zum 18.11.2020 ALG I bezogen hast.
- Dem SB wird Aktenstudium anempfohlen.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Tomtom16

Danke @ mousekiller

Name Anschrift

Betr . Widerspruch auf ihre Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt vom 28.07.2021 eingegangen am 13.08.2021

- Die Eingliederungsvereinbarung wurde
  begrenzt vom 27.07.2021 - 27.07.2021
- Ich war bis zum 18.11.2020
  Arbeitslosengeld 1 SGB III Bezieher
- In der Eingliederungsvereinbarung fehlt die Begründung , warum diese Maßnahme Zielführend für mich ist

Tomtom16

Hallo

30% Sanktion bekommen ,was Schreib ich jetzt ?

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]