Vorläufige Einstellung der Zahlung....

Begonnen von Michael1990, 05. August 2021, 15:13:54

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Michael1990

Danke Hexe für deine Bemühungen, jedoch liegt hier eindeutig der Fehler bzw das Versäumnis bei mir. Die Unterlagen habe ich mittlerweile abgegeben, sodass alles passen sollte.

Ich war lediglich verwundert das es möglich ist, jemandem das Geld komplett zu sperren und das auch noch ohne Bescheid d.h. ohne die Möglichkeit etwas dagegen zu unternehmen (ausser natürlich der Mitwirkungsplicht nachzugehen)


Damit ich trotzdem antworte hier die Infos.
Es handelt sich um ein Minijob bei dem ich 430-450€ im Monat verdiene.
Das hochgeladene Schreiben ist vom 03.08.2021 und die 4 wöchige Frist ist am 30.07.2021 abgelaufen...

Michael1990

Aus meiner Frage aus Interesse wurde jetzt scheinbar doch ein Problem, deswegen würde ich euch gerne um Rat fragen.

Letzte Woche habe ich die geforderten Unterlagen eingereicht. Neben der Nebenkostenabrechnung auch meine Kontoauszüge. Gestern habe ich dann einen nicht ganz erfreulichen Brief bekommen.

Im ersten Brief wurde mir anhand der Kontoauszüge (Lohnabrechnungen waren schon eingereicht) mein Anspruch nachgezahlt und ist somit erledigt.
Im zweiten Brief wurde die Nebenkostenabrechnung scheinbar nicht akzeptiert und ich soll noch einige Unterlagen nachreichen.


Die für mich essenziellste Frage ist, wieso meine Grundsicherung noch immer vorläufig eingestellt ist? Mit den Kontoauszügen und der Nachzahlung seitens des Jobcenters sollte mein Einkommen ausreichend geklärt sein und ich weiterhin Anspruch haben.
Die scheinbar nicht ausreichenden Unterlagen zur Nebenkostenabrechnung darf doch maximal zur Folge haben, dass lediglich die Nebenkosten nicht mehr gezahlt werden.

Zu den geforderten Unterlagen:
Ich habe den Brief gestern erhalten und soll sämtliche Unterlagen innerhalb 11 Tagen von meinen Vermietern anfordern und beim Jobcenter abgeben.
11 Tage finde ich sehr sportlich zumal die Angelegenheit nicht mal in meiner Macht steht. Kann ich hier eine Fristverlängerung beantragen?

Darf das Jobcenter überhaupt solche Unterlagen vom Vermieter fordern und was ist eine "schriftliche Erklärung" die meine Vermieter abgeben sollen?


Und zu letzt eine hoffentlich nicht eintretende Situation:
Wenn ich Aufgrund ausbleibenden Mietzahlungen eine fristlose Kündigung bekomme. Darf die Miete der neuen Wohnung nur die Kosten der jetzigen Wohnung betragen oder kann ich mir Wohnungen mit dem maximal zulässigen Mietsatz suchen?


Liebe Grüße
Michael

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

crazy

Du bist Mieter?
Da stehen Posten auf der Rechnung, die ein Mieter nicht zahlt bzw welche z.B.in deinem MV extra drinstehen müssten.
Wäschepflege
Einrichtung
Verwaltungskosten
z.B.
Logisch, wenn extern abgerechnet wird ist auch die Abrechnung Brunata etc vorzulegen. Zur Kontrolle ob es Abweichungen zur Gesamtabrechnung des Vermieters gibt. Da wird sich Heizkosten siehe Brunata Summe o.ä.stehen.

Du bist schon länger Hilfebedürftig? Dann sollten doch die Abrechnungen 19/18 schon vorliegen.
Ansonsten ist nur relevant was während Leistungsbezug anfällt

Michael1990

Ja ich bin Mieter und lebe in einem Mehrparteienhaus.
Wäschepflege und Einrichtung ist im Mietvertrag extra aufgeführt. Dieser Posten wurde vom Jobcenter jedoch nie übernommen und ist soweit auch in Ordnung. Andere müssen ja auch extra in ein Wäschesalon fahren. Da habe ich es bequemer.

Ich habe um ehrlich zu sein noch nie eine Wasser- und Heizungsabrechnung bzw Nachweise über Gebäudeversicherungen erhalten. Egal wo ich zur Miete war (war immer privat) Und bin auch nie auf die Idee gekommen das zu kontrollieren (auch als ich noch selbst verdient und gezahlt habe)


Dann werde ich das beim Vermieter beantragen.

Michael1990

Ich würde gerne nochmal in die Runde fragen ob jemand irgendeine Hilfestellung hat.

Wenn ich mir so manchen Widerspruch bzw manches Schreiben hier im Forum anschaue wird dort immer sehr viel mit Paragraphen und Gesetzen argumentiert.
Ich bin Laie und werde das sehr wahrscheinlich nicht hinbekommen.... Reicht es auch ganz normal zu schreiben oder werden es die Sachbearbeiter eh nicht ernst nehmen ?


Ich würde in etwa so schreiben:


Die benötigten Unterlagen habe ich bei meinem Vermieter erbeten und werde diese nach Erhalt schnellstmöglich an Sie weiterleiten. Ich bitte um einen Fristaufschub, da die von Ihnen angesetzte Frist von 12 Tagen sehr kurz ist.

Durch die eingereichten Lohnabrechnungen und Kontoauszüge als Nachweis für den Lohnzufluß auf mein Konto und ihrerseits nachgezahlten Beträge ist ausreichend geklärt, dass ich Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts habe. Deswegen bitte ich Sie die vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen rückgängig zu machen.

das noch als Ergänzung schreiben?
Fehlende Nachweise zur Nebenkostenabrechnung dürfen höchstens zur Folge haben, dass die Zahlung der Nebenkosten eingestellt wird

blaumeise

Zitat von: Michael1990 am 18. August 2021, 08:52:57Die benötigten Unterlagen habe ich bei meinem Vermieter erbeten und werde diese nach Erhalt schnellstmöglich an Sie weiterleiten. Ich bitte um einen Fristaufschub, da die von Ihnen angesetzte Frist von 12 Tagen sehr kurz ist.
"... und ich keinen Einfluss darauf habe, wann mein Vermieter mir die benötigten Unterlagen zukommen lässt."

Das würde ich noch ergänzen. Denn du kannst nicht einreichen, was du nicht hast. Es steht nicht in deiner Macht, dem Vermieter Dampf zu machen. Du hast zwar das Ganze verbummelt, aber momentan sind die Grenzen deiner Mitwirkung erreicht.

Zitat von: Michael1990 am 18. August 2021, 08:52:57das noch als Ergänzung schreiben?
Fehlende Nachweise zur Nebenkostenabrechnung dürfen höchstens zur Folge haben, dass die Zahlung der Nebenkosten eingestellt wird
Bist du denn sicher, dass das überhaupt stimmt? Ich würde es weglassen, denn bis jetzt hast doch du das Zusenden der benötigten Unterlagen hinausgezögert. Daher würde ich mir so was erst mal verkneifen.

Allenfalls kannst du beantragen, dass die Leistungen vorläufig wieder bewilligt werden, bis das mit den Vermieter-Unterlagen geklärt ist. Den Lohnzufluss hast du ja inzwischen nachgewiesen.

Michael1990

Danke Blaumeise,

an irgendeiner Stelle hier im Forum habe ich gelesen, dass in solchen Fällen maximal die volle NK ausbleiben darf und die Kaltmiete bzw der Regelsatz weiterhin gezahlt werden muss.

Vielleicht kann sich noch jemand dazu melden. Ansonsten schreibe und verschicke ich mein Schreiben so wie ich geschrieben habe mit dem von Blaumeise vorgeschlagenen Zusatz

crazy

Schick erstmal.ab.
Eigentlich dürften nicht mal NK/HK gekürzt werden. Du bist ja zur Zahlung verpflichtet. Lediglich muss geklärt werden ob die letzte Abrechnung zu Nachzahlung.oder Guthaben führt.
Oder haben sich die Vorauszahlungen geändert auf Grund der letzten Abrechnung?

Michael1990

Nee, es hat sich nichts geändert und bis jetzt wurden die NK Abrechnungen immer akzeptiert.
Ich gebe das Schreiben morgen auf dem Weg zur Arbeit ab und melde mich sobald ich Neuigkeiten habe

Michael1990

Guten Morgen,

da der Schriftverkehr seitens des Sachbearbeiters immer sehr zügig war und ich auf mein letztes Schreiben mit der Bitte die vorläufig eingestellte Zahlungen wieder rückgängig zu machen keine Antwort bekommen habe habe ich schon geahnt was mich heute erwartet.

Es wird weiterhin das komplette Geld d.h. Regelsatz + Kaltmiete und Nebenkostet einbehalten.

Aktuell ist von meiner Seite folgendes passiert:
geforderte Lohnabrechnungen, Kontoauszüge und Nebenkostenabrechnung des Vermieters habe ich eingereicht.
detallierte bzw sämtliche zur NK Erstellung benötigten Unterlagen habe ich soweit bei meinem Vermieter angefordert, jedoch noch nicht erhalten und dementsprechend nicht eingereicht.


Auch wenn ich irgendwo selbst Schuld bin da ich alles auf den letzten Drücker und auch gerne mal zwei, drei Tage später abgebe, hoffe ich dass ihr vielleicht doch ein Tipp habt wie ich am Besten bzw eher am Schnellsten aus der blöden Situation komme?

BigMama

Zitat von: Michael1990 am 31. August 2021, 07:09:30Es wird weiterhin das komplette Geld d.h. Regelsatz + Kaltmiete und Nebenkostet einbehalten.
Woher hast du diese Information? Kam etwas Schriftliches vom JC?

Zitat von: Michael1990 am 31. August 2021, 07:09:30geforderte Lohnabrechnungen, Kontoauszüge und Nebenkostenabrechnung des Vermieters habe ich eingereicht.
Wann?

Zitat von: Michael1990 am 31. August 2021, 07:09:30detallierte bzw sämtliche zur NK Erstellung benötigten Unterlagen habe ich soweit bei meinem Vermieter angefordert, jedoch noch nicht erhalten und dementsprechend nicht eingereicht.
Wann? Und hast du das JC hierüber informiert?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Michael1990

Hallo BigMama,

zu 1.
Ein Schreiben oder sonstiges habe ich nicht erhalten. Somit gehe ich davon aus, dass das Schreiben mit der vorläufig eingestellten Zahlung weiterhin aktuell ist. Desweiteren war das Jobcenter bis jetzt immer ein sehr pünktlicher Zahler und heute ist nichts auf dem Konto (Der Lohn vom Minijob ist drauf)

zu 2.
Am 07. August habe ich sämtliche geforderten Unterlagen eingereicht.

zu3.
Das Jobcenter habe ich am 20 August schriftlich informiert (meinen Vermieter etwa 2 Tage davor), dass ich beim Vermieter die detallierten Unterlagen angefragt habe und nun drauf warte

DadDelve

Hey Michael,

ich weiss nicht ob das weiterhilft, aber ich hatte heute auch noch nichts "drauf". Hast du Infos erhalten oder etwas schriftliches vom Jobcenter das die Zahlung eingestellt/nicht weitergeführt wurde ? Wenn nicht kann es auch sein das sich wie alle Jahre mal die Auszahlung einfach verschiebt.
Möchte dir keine Hoffnung machen, aber es kann sein das es sich einfach um eine generelle Verzögerung handelt. Solltest du nicht schon eine Bestätigung seitens der Hotline/Sachbearbeiterin haben das es ein andersweitiges Problem ist.

Ansichtskarte

Zitat von: DadDelve am 31. August 2021, 07:49:46
... aber ich hatte heute auch noch nichts "drauf".

Der 31. August endet um 23:59 Uhr; das Geld muss am 01. September um 00:00 Uhr zur Verfügung stehen. Zur Panik besteht also kein Grund.

BigMama

Zitat von: Michael1990 am 31. August 2021, 07:41:01Am 07. August habe ich sämtliche geforderten Unterlagen eingereicht.
Dann empfehle ich dir beim JC anzurufen um die Angelegenheit zu klären. Insbesondere sollte dir jemand erläutern, wieso du keine Regelbedarf bekommst, wenn die Höhe nun mit Hilfe der Lohnabrechnung genau berechnet werden kann.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)