Vorläufige Einstellung der Zahlung....

Begonnen von Michael1990, 05. August 2021, 15:13:54

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Michael1990

So kurzes Feedback meines Telefonat´s

Laut der Dame gibt es "Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistung" ausschließlich als Gesamtpaket d.h. unabhängig davon wieso man diese verhängt bekommt, wird immer die komplette Zahlung eingestellt. Somit auch der Regelbedarf und die Kaltmiete.

Meiner Mitwirklungspflicht bin ich laut Aussage nicht nachgekommen weil ich "alles behaupten d.h. meine Mitwirkung nicht beweisen kann" und solange sämtliche Unterlagen nicht eingegangen sind, wird auch nichts rückgängig gemacht.
Wenn mein Vermieter im Urlaub ist, gerade eine halbe Weltreise macht oder sich einfach Zeit lässt, ist es mein Problem...

Fettnäpfchen

Zitat von: Michael1990 am 31. August 2021, 13:12:26Meiner Mitwirklungspflicht bin ich laut Aussage nicht nachgekommen weil ich "alles behaupten d.h. meine Mitwirkung nicht beweisen kann" und solange sämtliche Unterlagen nicht eingegangen sind, wird auch nichts rückgängig gemacht.
Wenn mein Vermieter im Urlaub ist, gerade eine halbe Weltreise macht oder sich einfach Zeit lässt, ist es mein Problem...
Allerdings bist du deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen und kannst nichts dafür das Dritte nicht mitmachen.
Da kommt dann ins Spiel dass das JC leisten muss, entweder vorläufig oder auf Antrag als Darlehen. nachzulesen in der Leistungspflicht des Leistungsträgers aber das wurde eigentl. schon am 08. von Blaumeise verlinkt.

und für die Grenzen der Mitwirkung ist dieser § zuständig https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__65.html


MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Michael1990

Ich hoffe die ganzen unterschiedlichen Fragen gehen hier nicht unter.

Mittlerweile habe ich die Unterlagen von meinem Vermieter erhalten und letzte Woche Dienstag persönlich in den Briefkasten des Jobcenters geworfen.
Samstag habe ich ein Brief von der Krankenkasse erhalten, dass ab dem 31.08.2021 mein Versicherungsverhältnis nicht geklärt ist.

Heute habe ich beim Jobcenter angerufen und durfte wieder mit einer "sehr netten" Dame reden.


Meine Unterlagen sind noch nicht eingescannt und dementsprechend kann man nicht nachvollziehen ob ich die Unterlagen überhaupt eingeworfen habe.
Das ich so schnell ein Brief von der Krankenkasse erhalten habe glaubt mir die Dame nicht da es nicht üblich ist.

Langsam bin ich genervt....
Welche Schritte kann ich aktuell einleiten da mich die Situation sehr belastet und ich absolut keine Lust mehr habe mit den "netten" Damen zu telefonieren

Fettnäpfchen

Michael1990

Zitat von: Michael1990 am 14. September 2021, 09:30:32Welche Schritte kann ich aktuell einleiten da mich die Situation sehr belastet und ich absolut keine Lust mehr habe mit den "netten" Damen zu telefonieren
Telefonieren
oder den Vorgesetzten kontaktieren
oder schreiben
oder zum SG und einen EA stellen. Beim Gericht gibt es auch Rechtspfleger die da uU helfen
oder zum RA und evtl. über Beratungskostenhilfe, Prozesskostenhilfe (PKH)

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.