Vorläufige Einstellung der Zahlung....

Begonnen von Michael1990, 05. August 2021, 15:13:54

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Michael1990

Hallo,

Ich beziehe ALG 2 und gehe zudem einem Minijob nach und muss dadurch monatlich meine Lohnabrechnungen beim Jobcenter einreichen. Desweiteren soll ich den Verdienst per Kontoauszüge nachweisen.
Um meine Erkrankung nicht als Vorwand zu nehmen, nenne ich es mal, dass ich immerwieder das Einreichen "verschlafe" und die Unterlagen 2-3 Wochen zu spät einreiche. (eingereicht habe ich bis jetzt immer alles)

Heute habe ich ein Brief bekommen: "Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen"
Da ich für meine Handlungen gerade stehen muss, will ich mich hier auch nicht beschweren.


Interessieren würde mich wieso ich kein Bescheid bekommen habe gegen den ich theoretisch ein Widerspruch einlegen kann bzw ob es überhaupt eine Grundlage für vorläufige Einstellung von Zahlung gibt ?
Theoretisch kann das Jobcenter damit jemanden "ausbluten" lassen...

BigMama

Lad doch mal das Schreiben hierzu hoch.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Yavanna

Vorläufige Einstellung der Leistung ist ein Realakt, kein Verwaltungsakt.

Fettnäpfchen

Michael1990

Zitat von: Michael1990 am 05. August 2021, 15:13:54Interessieren würde mich wieso ich kein Bescheid bekommen habe gegen den ich theoretisch ein Widerspruch einlegen kann bzw ob es überhaupt eine Grundlage für vorläufige Einstellung von Zahlung gibt ?
Hast du doch:
Zitat von: Michael1990 am 05. August 2021, 15:13:54Heute habe ich ein Brief bekommen: "Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen"

Bin neugierig ob du überhaupt noch antwortest, anwesend warst du jeden Tag ohne auf etwas einzugehen. So etwas wundert mich immer wieder bei Hilfesuchenden; seltsame Zeiten.

Ein schönes WE
FN
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Michael1990

Ich wollte das Schreiben nicht reinstellen da es mancheinen eventuell dazu verleiten könnte auf dieses Schreiben einzugehen.
Mir ist mein selbstverschuldetes Versäumnis sehr wohl bewusst, deswegen war es auch nicht mein Ziel zu jammern oder etwas "zudrehen". Zumal nichts verloren ist, sobald ich die Unterlagen einreiche. (habe ich ja bis jetzt auch immer)

Meine Frage war interessehalber und allgemein gestellt, da eine "Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen" eben kein Bescheid ist und man somit auch nicht dagegen vorgehen kann.
Und um es nochmal deutlich zu machen - Mein Ziel ist es nicht irgendeine Lösung zu finden wie ich dem entgehen kann -

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Yavanna

Jupp, kein VA, kein Rechtsbehelf, kein Widerspruch.

Was möchtest du denn dazu wissen?

Michael1990

Auf welchen Grundlagen "Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen" erlaubt sind und ob diese überhaupt erlaubt sind.

Gast34764

Auf Grund der mangelnden Mitwirkungspflicht ( § 40 SGB II i.V.m. § 331 SGB III) darf vorläufig eingestellt werden. Hier: man weiß nicht ob du überhaupt Anspruch auf ALG2 hast, hast den Anspruch nicht nachgewiesen -> Einstellung bis zur Nachholung der Mitwirkungspflicht/Klärung. Übrigens zeitlich befristet, wie du im § 331 SGB III nachlesen kannst.

blaumeise

Ja, die vorläufige Einstellung ist in deinem Fall erlaubt, da du die nötigen Unterlagen nicht beigebracht hast, die zur Feststellung deiner Leistungen notwendig sind. Im Brief wurde dir die Rechtsgrundlage genannt.

Bin überholt worden

Michael1990

Vielen Dank Euch.
D.h. immer dann wenn es um ein Verdienst bzw Vermögen geht durch das man eventuell aus dem Bedarf fällt wird die Zahlung vorläufig ausgesetzt.Aansonsten bekommt man ein Bescheid...?

Bei mir hat es nach Ablauf der Frist übrigens 2 Werktage gedauert bis die Zahlung vorläufig ausgesetzt wurde

blaumeise

Hier gibt's genauere Infos: Leistungspflicht des Leistungsträgers  ==>  https://hartz.info/index.php?topic=10.0

Hexe

Es stellt sich die Frage  .wie viel verdienst du im Durchschnitt und wie hoch ist dein Bedarf ?
Mit dem hochladen des Schreibens könnte wir hier besser Antworten. Nicht jede Leistungseinstellung ist rechtens.
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Sheherazade

Zitat von: Hexe am 08. August 2021, 10:55:21
Mit dem hochladen des Schreibens könnte wir hier besser Antworten. Nicht jede Leistungseinstellung ist rechtens.

Diese offensichtlich schon, vielleicht guckst du mal in Beitrag 4.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hexe

#13
@Michael 1990,  leider hast du das Datum unkenntlich gemacht.

Zu wann sollten die Unterlagen eingereicht werden.
Hast du die HK und BK Abrechnung vom Vermieter.

Wie hoch ist dein Bedarf und dein verdienst ?
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Sheherazade

Die Fragen desTE wurden beantwortet, mehr wollte er nicht wissen.
Zitat von: Michael1990 am 08. August 2021, 08:28:26Meine Frage war interessehalber und allgemein gestellt, da eine "Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen" eben kein Bescheid ist und man somit auch nicht dagegen vorgehen kann.
Und um es nochmal deutlich zu machen - Mein Ziel ist es nicht irgendeine Lösung zu finden wie ich dem entgehen kann -
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"