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Gutschrift des Stromanbieters

Begonnen von Juljul, 11. August 2021, 12:18:38

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Juljul

Hallo,

die Berechnungen sind nun da und wie ihr voraus gesagt habt, taucht die Strom Gutschrift nirgendwo auf.

Wir haben aber Anhörungen erhalten für die Überzahlungen aus Juli und August, welche durch Arbeitsaufnahme eines BG Mitglieds entstanden. Die Anrechnungen scheinen zu stimmen: Jeweils der Nettolohn minus 300 Euro Freibetrag.

Daher würden wir dazu gar keine Stellungnahme abgeben und nach Aktenlage entscheiden lassen. Da gibt es auch nicht viel zu entscheiden. Ich will einfach die Juli und August Bezüge so schnell wie möglich zurückzahlen.

Soll ich telefonisch Bescheid geben, dass wir uns nicht schriftlich äußern bzw. dass die Zufluss-Daten richtig sind?
Oder muss schriftlich erklärt werden, wie es zu den Überzahlungen gekommen ist? Denn eigentlich müsste das allen Beteiligten klar sein: Sie haben weitergezahlt, obwohl auf drei Wegen und nachweisbar die Arbeitsaufnahme mitgeteilt wurde.

Oh man, ich bin so unsicher  :help:

Sheherazade

Zitat von: Juljul am 08. September 2021, 11:45:57
Soll ich telefonisch Bescheid geben, dass wir uns nicht schriftlich äußern bzw. dass die Zufluss-Daten richtig sind?
Oder muss schriftlich erklärt werden, wie es zu den Überzahlungen gekommen ist?

Welche Optionen sind hier
ZitatWir haben aber Anhörungen erhalten für die Überzahlungen aus Juli und August, welche durch Arbeitsaufnahme eines BG Mitglieds entstanden.
genannt? Gibt es ein Ankreuzfeld "Trifft zu" oder so ähnlich? Dann nutze diesen Weg, auch das Jobcenter hat gerne schriftliche Nachweise. Dann nimmt die Bearbeitung seinen Lauf und ihr bekommt entsprechende Rückzahlungsbescheide.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Juljul

Ah genau, beide haben einen Vordruck dazu erhalten. Vielen Dank, dann machen wir das so.