Kind macht Ausbildung weiter weg. Liegen wir mit unserem Plan richtig?

Begonnen von lunabu85, 17. August 2021, 19:57:52

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Fettnäpfchen

lunabu85

Zitat von: lunabu85 am 20. August 2021, 10:23:56
Und wenn ich aus unserer Wohnung ausziehen müsste,
Das geht nicht ganz so einfach da sind auch gewisse Voraussetzungen daran geknüpft die durchaus auch gegen einen Auszug sprechen.
Aber das steht noch in den Sternen und da kann man immer noch helfen, sogar ich, wenn es soweit ist.
Hier kannst ja schon eine kleine Vorabinfo nachlesen:
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
Maßg (weiterlesen...und das Formblatt auch anklicken (und lesen/ausdrucken))

Ein schönes WE
FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Orakel

@lunabu85

Du machst dir Gedanken um ungelegte Eier. Deiner Tochter stärkst du den Rücken damit jedenfalls nicht.

lunabu85

"Du machst dir Gedanken um ungelegte Eier. Deiner Tochter stärkst du den Rücken damit jedenfalls nicht."

Wo sind denn die "Eier bitte noch nicht gelegt?" Das sind sie ganz sicher und lieber informiere ich mich vorher, als das wir dann da stehen und alles binnen weniger Tage oder Wochen erledigt werden soll!

Meine Tochter bekommt von meinen Gedankengängen gar nichts mit und sie weiß auch nicht das ich mich informiere. Sie ist die jenige die sich Null Gedanken macht und einfach drauf los tütelt. Ihr sei es gegönnt. Sie ist gesund, möchte unabhängig sein und ich werde mich ihr nicht in den Weg stellen.

Im Gegenteil, ich kümmer mich um das ganze drumherum, damit alles funktioniert.

Aber ich bin nicht gesund. Ich benötige Unterstützung und Hilfe wenn es soweit ist. Für mich ist das sehr viel Aufwand und kostet enorm Kraft. Ich möchte nur Vorbereitet sein und wissen was auf mich/uns zu kommt.

Anscheind stellst du dir das arg einfach vor Orakel. Aber sei erstmal in solch einer Situation! Und zwar in haargenau der gleichen, mit allem drum und dran.

Ich suche hier Rat und da ist dein letztes Kommentar einfach unangebracht.

@Fettnäpfchen
Danke, ich werde mich durch lesen und evtl. auf dein Hilfsangebot zurück kommen.

@Crazy
Der Weg deines Ex Tageskindes klingt sehr gut. Ich wünsche mir nichts mehr, als das meine Große auch Fuß fasst.



Gast34764

Selbst wenn das JC deine Tochter dann rausrechnet und deine Wohnung zu teuer wird, wird sie weitere 6 Monate bezahlt. Und danach kannst du einfach mit deiner Tochter reden, ob sie dir zu dem Differenzbetrag etwas abgibt. Ob sie jetzt ihren Mietanteil zahlt oder dir freiwillig etwas abgibt ist da gehüpft wie gesprungen, oder nicht? Klar will man sich nicht vom Kind aushalten lassen, aber wenn das KiGe sowieso für den Mietanteil draufgehen würde wäre es zumindest übergangsweise eine Lösung.

Also erst einmal klären ob der AG die Wohnung als solche deklariert und ihr eine Wohnungsgeberbestätigung gibt. Die braucht sie für die Anmeldung. Wo wohnt sie denn wenn sie Urlaub hat, auch im Betrieb?

Orakel

Zitat von: lunabu85 am 21. August 2021, 19:17:25
Anscheind stellst du dir das arg einfach vor Orakel. Aber sei erstmal in solch einer Situation! Und zwar in haargenau der gleichen, mit allem drum und dran.

Wie kommst du darauf? Meine Lebenserfahrung bringt mich zu keinem anderen Schluss.

Sheherazade

Noch mal ein wenig drüber nachgedacht. Meiner Meinung nach müsste die Tochter weiter in der BG bleiben, Einkommensanrechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Freibetrages sowie der ausbildungsbedingten Kosten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Auch wenn man während der Ausbildung nur an den Wochenenden zu Hause ist, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass sich der Hauptwohnsitz ändert, in dem Fall besteht weiterhin Anspruch auf ALG II am Hauptwohnsitz.
Im Übrigen besteht bei betrieblicher Ausbildung generell Anspruch auf ALG II solange der Auszubildende nicht mit voller Verpflegung in einem Wohnheim, einem Internat oder in einer anderen sozialpädagogisch begleiteten Wohnform untergebracht ist.
Zudem dürfte bei einer Ausbildungsvergütung von 500€ Brutto Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe bestehen, u.a. die Fahrtkosten zum Besuch der Schule werden dabei separat als Bedarf berücksichtigt.
=> https://www.babrechner.arbeitsagentur.de/index.php

Wenn die Tochter die Ausbildung an drei verschiedenen Orten macht, wo genau wohnt sie dann?
Generell in einer vom Ausbildungsbetrieb gestellten Unterkunft, oder während der Schulzeiten zu Hause?
Und was für eine Unterkunft stellt der Ausbildungsbetrieb, eine komplette Wohnung, ein Zimmer, oder was?
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lunabu85

Endlich hat sich jemand gemeldet. Meine Tochter muss sich nicht ummelden.

Im Netz hatte ich dazu noch folgendes gefunden:
"§ 11 BGB legt für ein minderjähriges Kind den gesetzlichen Wohnsitz fest. Danach teilt das Kind grundsätzlich den Wohnsitz seiner Eltern ohne Rücksicht auf seinen tatsächlichen Aufenthalt und einen entsprechenden Wohnsitzwillen, sofern die Eltern personensorgeberechtigt sind.

Nach § 11 Satz 3 BGB behält ein Kind den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufgibt. Die Aufgabe des Wohnsitzes regelt § 7 Abs. 3 BGB. Danach wird der Wohnsitz aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben.

Der Besuch zb. eines Internates, führt nicht zur Aufhebung des Wohnsitzes, denn der Aufenthalt im Internat dient lediglich dem Zweck der Ausbildung und nicht dazu, einen neuen Wohnsitz zu begründen.

Ihre Tochter behält demnach ihren Wohnsitz bei Ihnen, eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist nicht erforderlich."

Wie bereits geschrieben bekommt sie ein Zimmer in dem Hotel wo sie ihre Ausbildung macht und das unentgeltlich.
Sie befindet sich auch dort, während den Berufsschulwochen.

Ich bin jetzt heilfroh das dass geklärt ist.

Ihr Einkommen und ihre Ausbildungsbedingten Ausgaben fließen dann in die Neuberechnung mit ein. Sie wird dann sicher aus der BG raus fallen, aber das bekommen wir dann schon irgendwie hin.

Ich danke euch erstmal sehr.

Grüße

Birgit63

Ist doch ganz einfach, deine Tochter muss dir ihren Mietanteil geben. Wie ihr das mit Kostgeld etc. macht ist eure Sache.

Ottokar

Zitat von: lunabu85 am 01. September 2021, 12:25:47Endlich hat sich jemand gemeldet.
???

Zitat von: lunabu85 am 01. September 2021, 12:25:47Meine Tochter muss sich nicht ummelden.
Hättest du die von mir bereits am 23.08.2021 gestellten Fragen beantwortet, hätte ich dir das auch so mitgeteilt.

Nach den hier genannten Fakten hat dein Kind Anspruch auf BAB und zudem Anspruch auf ALG II (unter Berücksichtigung von BAB, Kindergeld und Ausbildungsvergütung) am Heimatort.

Dein Kind muss seinen Anteil an euren Unterkunftskosten, Strom etc. aus seinem Einkommen zahlen, sofern der Anspruch auf ALG II wegen bedarfsdeckendem Einkommen entfällt, oder geringer ausfällt als der o.g. Kostenanteil.
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lunabu85

Habe soeben nochmal einen Rückruf erhalten. Das JC ist sich nun doch unsicher und ich sollte mich bei einem Einwohnermeldeamt schlau machen.

Gesagt, getan: meine Tochter, da sie fast durchgängig an ihrem Ausbildungsort sein wird, muss sich nun doch dort Anmelden und gibt den aktuellen Wohnsitz, also bei mir, als Nebenwohnsitz an. Entstehen dadurch keine Kosten?

Da ich ALG2 Leistung erhalte, erkennt das dass Amt dann an oder muss ich doch ausziehen, weil es für meine Tochter dann ja nur ein Nebenwohnsitz ist? Die Frau vom Einwohnermeldeamt meint, wenn ich dem JC mitteile, das sie jedes Wochenende her kommt, dürfte das keine Probleme bereiten. Hat sie Recht?

Ich blicke wirklich nicht mehr durch. 😞

Nächste Frage wäre: bis jetzt wurde das Kindergeld immer bei meiner Tochter im Bescheid aufgelistet. Wenn ihr Hauptwohnsitz dann woanders ist, müsste ich doch einen Abzweigungsantrag stellen, damit sie dann ihr Kindergeld selbst erhält, korrekt? Mir dürfte dann das KG nicht angerechnet werden.

Den Antrag auf BAB wird sie dann definitiv stellen, keine Frage.

Ich weiß ja das wirklich noch Zeit ist aber ich hätte gern schon jetzt eine Art Plan im Kopf.

Kind beginnt ihre Ausbildung, meldet sich dort an, erhält ihr Einkommen, ich sorge dafür das sie ihr Kindergeld selbst erhält, anschließend beantragt sie Bab. Wäre das ein guter Weg?
Und sie müsste natürlich für hier die Hälfte Miete zahlen, auf den Rest verzichte ich. Sie verursacht ja keine Kosten, wenn sie nicht hier ist.
Da sie dort keine Mietkosten hat, denke ich das dass so OK wäre.

Nach ihrer Ausbildung wird sie evtl übernommen, kann sich dann dort eine Wohnung nehmen und wir lösen den Nebenwohnsitz auf. Ich zieh dann ebenfalls in eine passende Wohnung. Bis dahin kann es jedoch auch schon sein, das ich kein ALG2 mehr erhalte, sondern Eu-Rente.

Ich möchte nur ein kleines Türchen offen halten, im Falle das sie doch das Heimweh erwischt oder sie aus anderen Gründen die Ausbildung abbrechen muss.

Grüße

Sheherazade

Zitat von: lunabu85 am 02. September 2021, 11:27:02
Nächste Frage wäre: bis jetzt wurde das Kindergeld immer bei meiner Tochter im Bescheid aufgelistet. Wenn ihr Hauptwohnsitz dann woanders ist, müsste ich doch einen Abzweigungsantrag stellen, damit sie dann ihr Kindergeld selbst erhält, korrekt? Mir dürfte dann das KG nicht angerechnet werden.

Es reicht, wenn du deiner Tochter nachweislich das Kindergeld überweist, z. B. als Dauerauftrag.

Zitat von: lunabu85 am 02. September 2021, 11:27:02Kind beginnt ihre Ausbildung, meldet sich dort an, erhält ihr Einkommen, ich sorge dafür das sie ihr Kindergeld selbst erhält, anschließend beantragt sie Bab.
BAB unbedingt vor Ausildungsbeginn beantragen (mit Erhalt des Ausbildungsvertrages), sonst dauert die Bearbeitung Ewigkeiten.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

lunabu85

Danke 😊

Ich fände es besser wenn es die Familienkasse direkt an sie überweist.
Es ist merkwürdig wenn ich ihr die 219€ erst überweise und sie mir dann 212€ (Mietanteil) zurück überweist.

Naja, den Vertrag haben wir bereits in den nächsten Tagen. Aber die Kosten für Verpflegung und ihre Fahrkarte beginnen ja erst Aug/Sep nächsten Jahres. Das wird ja bestimmt in dem Antrag mit berücksichtigt. Desweiteren weiß ich ja noch nicht wie sich das Jobcenter hier verhält, in Bezug Berechnung.
Und, wo muss der Antrag gestellt werden? Es änderst sich der Ort aber das Bundesland bleibt gleich. Dann wird sie den Antrag sicherlich bei dem Amt stellen müssen, welches in der Nähe ihres Ausbildungsortes ist.

Ich gehe nicht davon aus, das wir vor Ausbildungsbeginn nochmal da rüber fahren. Es wird frühestens wenige Tage vor Start der Ausbildung der Fall sein.

Sheherazade

Zitat von: lunabu85 am 02. September 2021, 12:00:05
Naja, den Vertrag haben wir bereits in den nächsten Tagen. Aber die Kosten für Verpflegung und ihre Fahrkarte beginnen ja erst Aug/Sep nächsten Jahres.

Ich habe nicht geschrieben sofort, sondern vor Beginn der Ausbildung. Bei Ausbildungsbeginn im nächsten Jahr reicht durchaus nächstes Frühjahr.

ZitatUnd, wo muss der Antrag gestellt werden?

Für BAB? Alles wissenswerte findest du hier
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

lunabu85

Ich hab mir jetzt nochmal Gedanken gemacht und mich auch nochmals mit Töchterchen unterhalten, mit Gesetzen und Paragraphen auseinander gesetzt usw.

Eigentlich ist mein Plan nicht fair von mir.

Da sie sich nun doch dort anmelden muss, wäre es Unrecht wenn sie für die bisherige Wohnung noch Anteilig Miete zahlen müsste. Desweiteren ist wohl auch eine Steuer notwendig, wenn die aktuelle Wohnung als Zweitwohnsitz gemeldet wird.

Von dem Mietanteil von 212€ könnte sie doch lieber weiter für den Führerschein sparen oder das spätere Auto. Es steht mir nicht zu, sie zu versuchen zu halten.

Sie möchte weg, will Selbstständig sein und einen Neustart wagen.

Ich denke es ist besser wenn ich los lasse.

Sie ist dann dort gemeldet, hat ihr Einkommen und bekommt das Kindergeld und kann noch versuchen anderes zu beantragen. Das ist dann ihre Entscheidung ob ihr 600€ zur freien Verfügung ausreichen.  :smile:

Ich werde dann ausziehen müssen und das schaffe ich auch irgendwie.

Sollte sie doch zurück kommen, während der Ausbildung, findet sich dann ein neuer Weg.