Kind macht Ausbildung weiter weg. Liegen wir mit unserem Plan richtig?

Begonnen von lunabu85, 17. August 2021, 19:57:52

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Fettnäpfchen

lunabu85

Zitat von: lunabu85 am 02. September 2021, 19:59:26Ich werde dann ausziehen müssen und das schaffe ich auch irgendwie.
Erst mal kommt vom JC eine Kostensenkungsaufforderung und dann schauen wir mal weiter ob und was zu unternehmen ist.
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
Maßgeb (weiterlesen...)

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lunabu85

Oh man....jetzt ist schon wieder alles anders. Soeben haben wir den Ausbildungsvertrag erhalten.

In diesem steht:
"Auch die Anmeldung an der Berufsschule erfolgt durch mich (AG). Da sind wir Wohnort gebunden. Deshalb werden Sie in Leipzig beschult."

Wir wohnen im Leipziger Landkreis.

Das heißt jetzt für mich: Kind meldet sich doch nicht um. Praxis im Hotel weiter weg und das Schulische findet in unserer Nähe statt, im Grunde 50/50 das sie hier und dort drüben ist.

Also wird es doch so sein das sie aus der BG raus fällt und anteilig Miete zahlen muss.

Vielleicht kann mir ja doch noch wer eine andere Frage beantworten.

Urlaubsanspruch:
Sie beginnt am 01.09.2022 und wird im April 2022 16 Jahre alt.
2022= 9 Arbeitstage
2023= 23 Arbeitstage
2024= 20 Arbeitstage
2025= 20 Arbeitstage

Ist das so in Ordnung? Es handelt sich wie geschrieben um Arbeitstage, nicht Werktage.

Liebe Grüße

crazy

Wenn sie eine 5 Tage Woche hat passt das.
Der Mindesturlaubsanspruch sind 4 Wochen, bei 5 Tage Woche dann 20 Arbeitstage.
Da sie minderjährig ist bekommt sie anfangs etwas mehr Tage

Sheherazade

Zitat von: lunabu85 am 08. September 2021, 14:17:22
Urlaubsanspruch:
Sie beginnt am 01.09.2022 und wird im April 2022 16 Jahre alt.
2022= 9 Arbeitstage
2023= 23 Arbeitstage
2024= 20 Arbeitstage
2025= 20 Arbeitstage

Ist das so in Ordnung?

Ja, Minderjährige bekommen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz mehr Urlaubstage. Ab Volljährigkeit erhält sie nur noch den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen (= 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche) nach dem Bundesurlaubsgesetz.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"


Birgit63

Wobei ich das mit der Berufsschule komisch finde. Hier im Haus wohnt eine Azubine, die geht auf eine Berufsschule, die 25 km weg ist, weil diese in der Nähe des Ausbildungsortes ist. Die Berufsschule, die näher am Wohnort ist, befindet sich nur 2 km von hier weg.

Sheherazade

Der Ausbildungsbetrieb hat die Wahl der Berufschule. Wird eine andere als die wohnortnahe Berufschule festgelegt, muss der Ausbildungsbetrieb aber auch die Kosten tragen.

Für meinen Sohn bedeutet das z. B. das er zum Blockunterricht in eine 60 km entfernte Stadt mit Bus und Bahn (alternativ Unterkunft von Mo-Fr) muss anstatt in die nur 14 km entfernte Berufschule in unserer Kreisstadt. Der Ausbildungsbetrieb muss nun aber auch seine Fahrt- und ggf. Unterkunftskosten bezahlen, die Wochenkarten für den Besuch der nahegelegenen Berufschule müsste er nicht bezahlen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

lunabu85

Ihr Betrieb ist vom Wohnort rund 130km entfernt. Die Berufsschule nur 26km.

Birgit63
Vielleicht wird ja auch an der näher gelegenen Berufsschule nicht das unterrichtet was die Azubine für ihren Beruf benötigt.

Oder wie Sheherazade bereits geschrieben hat, möchte der AG die Kosten nicht tragen.

In unserem Fall, durch den Nicht Auszug, ist dies ein Nachteil. Da mein Kind nun weniger an € zur Verfügung hat.

Ich finde das schon sehr schade.
Es bleiben ihr nicht mal 270€ zur freien Verfügung.  :sad: Und sie wollte eigentlich noch gut Geld für den Führerschein beiseite legen.

crazy

Naja, 270 Euro statt paar Euro Taschengeld wie bisher ist doch schon ein ordentlicher Sprung.
Fa sie mit Dir zusammenhängt müssen ihr immer der komplette Regelsatz plus ihr Freibetrag auf ihr Azubi Gehalt bleiben. Was sie noch abgeben muss davon ist eure Sache(Kostgeld...?)

Ihr Regelsatz ist 371 Euro plus x plus Freibetrag auf ihr Einkommen! Das Kindergeld für sie ist auch noch da.
Wenn ihre Ausbildungsbedingten Kosten höher sind als ihr Freibetrag müsst ihr das angeben!

lunabu85

Da hast du schon Recht crazy.

Mir wurde folgendes vorgerechnet (ob das stimmt, weiß ich nicht):

373 Regelsatz
212 Miete
= 585 Bedarf

536 Euro Lohn
- 215 Euro Freibetrag (habe noch nicht erfahren wie sich dieser zusammen setzt)
+ 219 Euro Kindergeld

= 540 Euro Einkommen

Man teilte mir mit das sie dann noch einen Restanspruch ALG 2 von 45 Euro hätte.

Wenn ich jetzt weiter rechne:

585€
-212 Miete
- 60€ Fahrkosten
- 40€ Verpflegung
- 10€ Handyvertrag
(wären ihre Fixkosten)

bleiben 263€.

Das ist weniger als der Regelsatz in Höhe von 373€ und schon traurig irgendwie.

Nein, ich möchte nicht noch das sie sich an den anderen Kosten wie zb. Strom beteiligt. Dann wären das nochmal 40-50€ weniger. Aber auf die Miete von ihr bin ich angewiesen.

crazy

Du gehst von brutto.aus!!!
Wenn sie brutto 436 bekommt, hat sie Netto ca 400 /etwas drunter.
Jetzt ziehst Du die 215 Freibetrag  davon ab, macht nur noch ein anrechenbares Einkommen von ca 185 Euro!!!

lunabu85

Nein, das ist bereits der Nettobetrag. :)
Brutto hat sie im ersten Lehrjahr 675€.

crazy

OK  Denkfehler:
Deine Tochter hat ihr Einkommen komplett, also 536 plus Kindergeld 219 plus 45 Euro vom Jobcenter!

macht insgesamt 800
Davon zahlt Sie Dir
202 Miete
ihre Fixkosten
und hat dann noch ganz schön was über.


Gast50874

Richtig, der Fehler liegt hier:

Zitat von: lunabu85 am 09. September 2021, 19:10:09536 Euro Lohn
- 215 Euro Freibetrag (habe noch nicht erfahren wie sich dieser zusammen setzt)
+ 219 Euro Kindergeld

= 540 Euro Einkommen

Das bereinigteEinkommen ist 540€. Danach bemisst sich das aufstockende ALG2. Das reale Einkommen ist ja MIT Freibetrag, also wie crazy schrieb Lohn+ Kindergeld+ Aufstockung.

lunabu85

Nein. Laut Netzt rechnet wie oben bereits geschrieben, das JC folgendermaßen:

373 Regelsatz
212 Miete
= 585 Ihr monatlicher Bedarf

536 Euro Lohn
- 215 Euro Freibetrag (habe noch nicht erfahren wie sich dieser zusammen setzt)
+ 219 Euro Kindergeld
= 540 Ihr Einkommen

Da ihr Bedarf jedoch bei 585€ liegt, müsste sie noch 45€ ALG2 erhalten.

So wurde es mir mitgeteilt.

Von den gesamt 558€ zahlt sie dann 212€ Miete, 60€ Fahrtkosten, 40€ Selbstbeteiligung an Verpflegung, welche vom AG gestellt wird und ihren Handyvertrag von 10€.

Ob das alles so korrekt ist, weiß ich nicht aber ich muss erstmal davon aus gehen.