Kind macht Ausbildung weiter weg. Liegen wir mit unserem Plan richtig?

Begonnen von lunabu85, 17. August 2021, 19:57:52

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

lunabu85

Hallo ihr Lieben

Lange ist's her und nun beginnt mein Töchterchen nächstes Jahr ihre Ausbildung. Sehr gutes Zeugnis, Top Bewerbung ausgearbeitet und sie hat an die 30 los gesendet. Prompt folgten Antworten und das erste Vorstellungsgespräch folgte gestern und was soll ich sagen..... gleich erfolgreich.

Leider zieht es sie weiter weg. Eine Fahrt dauert mit Zug ca. 4 Stunden, mit Pkw 2 Stunden, jedoch habe ich keines. Sie möchte Hotelfachfrau werden und dank ihres Freundes (fährt Auto) konnte sie sich auch "auswärts" bewerben.

Ich bin immer noch etwas "baff" wie schnell das jetzt alles ging.

Nun zum wesentlichen für Euch.
Ich bin Alleinerziehend, chronisch krank, darf nicht mehr Vollzeit arbeiten, gehe jedoch Stundenweise als Zuverdienst für 100-150€ monatl. arbeiten. Bekommen daher Hartz4.

Meine Tochter würde in dem Hotel die Unterkunft kostenfrei gestellt bekommen, sie hätte lediglich einen kleinen Betrag ca. 40€ für Essen monatlich zu bezahlen. Desweiteren pendelt sie zwischen 3 Städten, so daß sie ein Azubi Ticket für rund 60€ im Monat bräuchte. An Gehalt wären es Brutto ca. 500€.

Sie würde somit aus der Bedarfsgemeinschaft raus fallen.

Liege ich richtig mit meinen Vermutungen?

Sie wird dann zwar weiterhin im Bescheid angezeigt, jedoch mit 0€? So habe ich es im Netz gelesen. Da sie ihren Bedarf selbst decken kann, richtig? Sie wäre dann 16 Jahre alt. Sie würde im Grunde nicht umziehen, wäre weiterhin hier gemeldet.

Ich würde nur noch die Hälfte an den Mietkosten erhalten? Was natürlich OK ist, nicht falsch verstehen.

Meine Tochter ist über unsere finanzielle Situation sehr gut aufgeklärt, sie weiß außerdem was wir an Miete zahlen und auch die Posten aus denen unsere Miete besteht. Sie weiß über weitere Ausgaben wie Strom, Telefon, Internet usw. bescheid.

Ich möchte ihr keine Steine in den Weg legen und sie unterstützen. Daher haben wir überlegt, das ich nur die andere Hälfte der Mietkosten von ihr bräuchte und somit das Kindergeld behalten würde, damit diese gedeckt sind. Wäre das so in Ordnung?

Ich hoffe ihr versteht wie ich alles meine.
Möchte gegenüber dem Amt nichts falsch machen. Ich weiß das noch ein Jahr ins Land geht aber man macht sich schon jetzt so seine Gedanken.

Liebe Grüße Luna.










Fettnäpfchen

lunabu85

So gar nicht meins gerade mit Kind in Ausbildung und auswärts.
Scheint allen so zu gehen daher mal das gröbste.

Meiner Meinung nach wohnt die Tochter dann nicht mehr bei dir sondern hat Ihren Aufenthalt im Hotel. Der überwiegende Aufenthaltsort ist maßgebend, bei dr wäre sie nur noch zu Besuch. Daher dürfte das mit den KDU anders laufen:
Zitat von: lunabu85 am 17. August 2021, 19:57:52Da sie ihren Bedarf selbst decken kann, richtig? Sie wäre dann 16 Jahre alt. Sie würde im Grunde nicht umziehen, wäre weiterhin hier gemeldet.
Das erscheint mir nicht logisch aber Logik und SGB schließt sich gerne mal aus.
Zitat von: lunabu85 am 17. August 2021, 19:57:52Ich würde nur noch die Hälfte an den Mietkosten erhalten? Was natürlich OK ist, nicht falsch verstehen.
Hier "vermute" ich das du die angemessenen KdU bekommst und evtl. eine Kostensenkungsaufforderung wenn die Whg. über den Angemessenheitskriterien für eine Person steht.

Hier hat es ja reichlich Mütter und auch einige die sich damit wie in deiner Situation auskennen. Andere User natürlich auch.
Ob es da so Sachen wie BAB o.ä. gibt das vorrangig ist, ebenso wie wer das Kindergeld bekommt und ob ich falsch vermute .......

Zumindest ist das Thema mal wieder oben angelangt vllt. meldet sich da jetzt dann jemand dazu  :weisnich:

Wenn überhaupt nichts kommt vllt. auch mal die Moderation über den Button "Beitrag melden" um Mithilfe beten oder einen Beratungstermin bei offizieller Stelle ausmachen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

lunabu85

Ja, irgendwie schade daß niemand berichten kann, welche Erfahrungen man selbst gemacht hat.

Hmm....aber sie unterschreibt ja keinen Mietvertrag dort. Dann wäre sie ja ohne Meldeadresse.

Und wenn ich aus unserer Wohnung ausziehen müsste, weil diese dann unangemessen wäre, gibt es keine Möglichkeit mehr das meine Tochter nach ihrer Ausbildung zurück kommen könnte, da ich sie dann nicht wieder "aufnehmen" kann. Dabei ist sie dann noch U25.
Es könnte ja auch passieren, aus welchen Gründen auch immer, das sie die Ausbildung abbrechen muss und dann?

An einen Termin kommen wir grad überhaupt nicht ran. Seit ihrem 15. Geburtstag müsste sie bereits einen Ansprechpartner haben aber es kam lediglich Anfang des Jahres ein Schreiben, indem wir einiges ausfüllen sollten und zurück gesendet haben. Seitdem keine Reaktion mehr, obwohl ich bereits per Mail und auch schriftlich darum bat.

Ich danke dir erstmal sehr. Ich versuche es Mal mit dem "Beitrag melden".

LG


Sheherazade

Zitat von: lunabu85 am 17. August 2021, 19:57:52
Ich möchte ihr keine Steine in den Weg legen und sie unterstützen. Daher haben wir überlegt, das ich nur die andere Hälfte der Mietkosten von ihr bräuchte und somit das Kindergeld behalten würde, damit diese gedeckt sind. Wäre das so in Ordnung?

Ich überlege die ganze Zeit, wie deine Tochter von 500€ Ausbildungsentgelt die halbe Miete zahlen soll.

Hast du dich jetzt mal erkundigt, ob und wie die Ausbildung förderungsfähig ist mit BAB oder Bafög?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

lunabu85

Da hast du was überlesen.
Sie hat ca. 500€ Ausbildungsvergütung zzgl. Kindergeld.
Das Kindergeld wäre fast die halbe Miete und wir dachten das ich das Kindergeld, als ihren Mietenteil, behalten könnte. Zumindest wäre meine Tochter damit einverstanden.
Sie müsste von ihrer Vergütung dann nur ihre Fahrkarte von ca. 60€ und die Kostpauschale von 40€ monatl. bezahlen.

Sie hätte daher 400€ für sich.

Das mit Bab oder Bafög lese ich jetzt zum ersten mal. Muss ich mich informieren.

onehitwonder

Zitat von: lunabu85 am 20. August 2021, 10:23:56Hmm....aber sie unterschreibt ja keinen Mietvertrag dort. Dann wäre sie ja ohne Meldeadresse.
Sie unterschreibt vielleicht keinen expliziten Mietvertrag, aber dieser ist wohl im Ausbildungsvertrag enthalten. Und natürlich muss sie sich gemäß Meldegesetz auch dort anmelden.

Zitat von: lunabu85 am 17. August 2021, 19:57:52Desweiteren pendelt sie zwischen 3 Städten
Wieso muss sie zwischen drei Städten pendeln? Berufsbedingt doch wohl nicht, oder?

Sheherazade

Zitat von: lunabu85 am 20. August 2021, 10:38:40
Das mit Bab oder Bafög lese ich jetzt zum ersten mal. Muss ich mich informieren.

Ja, den Hinweis hattest du schon bekommen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 19. August 2021, 15:25:03Ob es da so Sachen wie BAB o.ä. gibt das vorrangig ist

Zitat von: onehitwonder am 20. August 2021, 10:39:55Wieso muss sie zwischen drei Städten pendeln? Berufsbedingt doch wohl nicht, oder?
Möglich ist es, wenn das Hotel einer Kette angehört oder die Ausbildung in einem Ausbildungsverbund mehrerer Hotels erfolgt. Die Berufsfachschule darf man auch nicht vergessen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

lunabu85

Doch, sie würde im Hotel die Praxis erlernen und in den 3 Jahren Ausbildung an 2 unterschiedlichen Berufsschulen unterrichtet werden. Beispiel: 6 Wochen im Hotel, dann 2 Wochen Unterricht in Schule A und dies im Wechsel. Im dritten Lehrjahr bleibt dieser Wechsel erhalten, nur ist es dann Berufsschule B.

Nehmen wir an dem ist so (Anmelden), was ist wenn sie zurück kommen muss, während oder nach der Ausbildung, ich bereits in einer kleineren Wohnung lebe, sie jedoch U25 ist?

Sheherazade

Zitat von: lunabu85 am 20. August 2021, 11:05:45
Nehmen wir an dem ist so (Anmelden), was ist wenn sie zurück kommen muss, während oder nach der Ausbildung, ich bereits in einer kleineren Wohnung lebe, sie jedoch U25 ist?

Klär doch erstmal, was aktuell möglich ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

lunabu85

"Klär doch erstmal, was aktuell möglich ist."

Ja, wir haben jetzt mal die Person, welche auf dem Schreiben von Anfang des Jahres drauf steht, angeschrieben und um einen Beratungstermin gebeten. Vielleicht klappt es ja jetzt.

Soweit ich heraus gefunden habe, kann meine Tochter ihren Grundbedarf (Lohn+Kindergeld) selbst decken und hätte somit keinen Anspruch auf BAB oder Bafög da ihr keinerlei Mietkosten entstehen. Natürlich kann sie dennoch, wenn sie die Lehre angetreten hat, versuchen BAB/Bafög zu beantragen. Dies alles aber nur, wenn sie sich wirklich dort wohnhaft meldet und ob das sein MUSS, werde ich noch heraus finden. Ich weiß nicht ob es funktioniert, ein Hotel als Meldeadresse anzuzeigen. 

Sollte dem so sein und es keine andere Möglichkeit geben, muss ich wohl Abschied nehmen und einsehen das ich nichts mehr beeinflussen kann und sie dann komplett selbst für ihr Leben verantwortlich ist.

Das ist verdammt schwer und hart. Das dies irgendwann kommt war mir bewusst aber mit 16?!? Wir waren die ganzen Jahre nur zu zweit und da fällt los lassen schwer.

Desweiteren müsste ich dann auch in den sauren Apfel beißen und umziehen, was nochmals schwierig werden wird. Ist halt nicht einfach wenn man krank ist.

Nun denn, mal sehen wann sich das Amt meldet.

Grüße und habt Dank 

onehitwonder

Zitat von: lunabu85 am 20. August 2021, 14:50:04Ich weiß nicht ob es funktioniert, ein Hotel als Meldeadresse anzuzeigen. 
1. Das ist kein Selbstläufer, geht aber. Siehe Udo Lindenberg, der jahrelang im Hotel Atlantic in Hamburg gemeldet war.
2. Deine Tochter meldet sich aber nicht mit "im Hotel wohnend" an. Der Arbeitgeber stellt ihr eine Unterkunft, die nur zufällig (falls überhaupt) im Hotel liegt.

Sheherazade

Zitat von: lunabu85 am 20. August 2021, 14:50:04
Dies alles aber nur, wenn sie sich wirklich dort wohnhaft meldet und ob das sein MUSS, werde ich noch heraus finden. Ich weiß nicht ob es funktioniert, ein Hotel als Meldeadresse anzuzeigen. 

Man kann auch einen Zweitwohnsitz wo anmelden.
ZitatBerufsausbildungsbeihilfe wird dir unter anderem dann gewährt, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnen kannst, weil die Ausbildungsstätte zu weit weg ist (mehr als 2 Stunden Hin- und Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln). Ob das dann dein Erst oder Zweitwohnsitz ist, ist nebensächlich.
Quelle

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gast34764

Ganz so einfach sehe ich das mit der Meldeadresse nicht. Laut Meldegesetz ist der Hauptwohnsitz da, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat. Dazu zählen soziale Beziehungen wie Familie und Co, sonst müsste sich jeder Montagearbeiter der 5 Tage die Woche von zuhause weg ist ummelden. Fraglich auch, ob der Ag eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen kann wenn es sich um ein Hotel handelt. Das sollte man einfach vorher abklären, wo genau sie da wohnen soll.

Für das SGB II ist allerdings eh der gewöhnliche Aufenthalt und nicht die Meldeadresse ausschlaggebend. Wenn sie lediglich alle paar Wochen mal zu Besuch kommt ist der nicht gegeben; folglich müssten die KdU zwischen den restlichen Mitgliedern aufgeteilt werden. Es kann aber sein, dass das JC das wieder anders sieht und nach der Meldeadresse geht... daher wäre es wirklich am Besten, das direkt mit dem JC zu klären.

lunabu85

Die Beraterin kommt erst am 24.08. aus dem Urlaub zurück. Ich denke im September wissen wir dann mehr. Ich werde dann hier posten.

Noch zum Wohnen:
Sie bekommt in dem Hotel ein Zimmer. Kein Hotelzimmer wie die Gäste, aber so ähnlich. Sie haben den Dachbereich für einige Arbeitnehmer ausgebaut, welche Tageweise/Wochenweise aus dem angrenzenden Tschechien  zum Arbeiten ins Hotel kommen zb. Reinigungspersonal.

Da in der Hotelbranche der Nachwuchs an jungen Leuten fehlt, ist der Betreiber wirklich sehr sehr kulant. Wie geschrieben zahlt sie rein gar nichts für das Zimmer oder ihren Verbrauch. Sie zahlt nur die Pauschale für Essen und die Fahrkarte welche sie benötigt um in die Schulen zu kommen.

Ich bin soweit mit den Voraussetzung für Bab und Bafög vertraut aber wie bereits geschrieben, dürfte ihre Vergütung + Kindergeld den Bedarf decken, so daß ihr nichts mehr zustehen wird aber sie wird es beantragen, sollte sie sich wirklich ummelden müssen. Die Entfernung beträgt pro Fahrt rund 125km = 1h und 40min Fahrt mit PKW. Mit Zug wäre sie 4h für eine Fahrt unterwegs.

Ich habe im Bekanntenkreis von einem Beispiel erfahren, wo sich die Tochter nicht ummelden musste und das Mädchen hat ihre Ausbildung in Österreich absolviert.

Vielleicht ist es für das Amt auch zu riskant, hier zu sagen daß sie das unbedingt muss weil das Risiko ja bestehen bleibt, das sie doch zurück möchte. Was wäre wenn sie nach einem halben Jahr sagt "Mutti ich schaff das doch nicht so allein." Da ist sie immer noch U18 und ich bin in dieser Zeit schon in eine kleine Wohnung gezogen und soll dann erneut wieder in eine größere ziehen?!? Da in der kleinen kein Kinderzimmer mehr zur Verfügung steht, geht das komplette Inventar aus diesem bei meinem Umzug flöten. Zahlt dann das Amt alles wieder neu? Und die Kautionen?

Ich kann mir das garnicht wirklich vorstellen. Desweiteren spielen meine Erkrankungen ja auch eine Rolle. Es ist für mich unzumutbar dauernd umzuziehen.

"folglich müssten die KdU zwischen den restlichen Mitgliedern aufgeteilt werden"
Genau so dachte ich mir das auch. Sie fällt aus der BG raus, bleibt jedoch hier gemeldet. Ich erhalte die Hälfte KdU von ihr und ich muss nicht ausziehen. Sie hat dann immer noch 400€ für sich.
So entstehen keine Mehrkosten für das Amt, falls sie abbrechen muss und zurück kommt und wenn sie ihre Ausbildung doch meistert, wird sie wohl eh drüben bleiben und entweder übernommen werden oder sich dort einen Job suchen und ihren Weg weiter gehen. Ich muss mir dann natürlich was kleineres suchen, ist klar.

Na ich bin gespannt wie das alles aus geht. :)

crazy

Ja, warte mal ab. Ist noch hin.
Und verabschiede Dich mal von U 25, das ist vollkommen irrelevant.
Wenn es ihr mit der Ausbildung gut geht und sie im Anschluss Anstellung hat wird sie nie wieder zu Dir ziehen.
Mein Ex Tageskind hat dann erstmal 5 Jahre auf Schiffen die Welt gesehen und ist mittlerweile Managerin eines 5 Sterne Hotels. Mit 27 hatte sie es geschafft. Klappt sogar mit mittlerweile 11 monatigem Sohn super, Vater und sie können sich gut aufteilen