Ärztliche Untersuchung bei der Deutschen Rentenversicherung - Fragen zum Ablauf

Begonnen von T89, 20. August 2021, 11:41:06

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T89

Hallo Leute,

in ca. 4 Wochen habe ich einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung (Ärztliche Untersuchungsstelle).

Auch wenn jeder Untersuchungsablauf sicherlich etwas anders abläuft, habe ich eine Frage.

Muss man sich komplett entkleiden oder darf man sein T-Shirt und die Unterhose anlassen? Der Gedanke, dass ich komplett nackt vor einer fremden Person stehe, ist - zumindest für mein persönliches Empfinden - nicht sehr angenehm.

Wer hat schon Erfahrungen gemacht mit solchen Untersuchungen?


Sheherazade

Das ist abhängig von den Einschränkungen, die geltend gemacht werden. Bei seelischen/geistigen Einschränkungen wird in der Regel auf das Entkleiden verzichtet, da nicht notwendig. Bei körperlichen Einschränkungen kommt es auch wieder auf Einzelheiten an. Und manchmal wird sogar dann auf eine körperliche Untersuchung verzichtet. Aber auch bei einer vollständigen körperlichen Untersuchung bleibt die Unterwäsche an.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

T89

Danke für deine Meinung dazu.

Kurz zur Vorgeschichte: war längere Zeit arbeitsunfähig geschrieben wegen seelischer Beschwerden. Körperlich bin ich gesund.

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gast50787

Solange nicht die Genitalien untersucht werden müssen bleibt immer die Unterhose an

jens123

Es kommt darauf an, welche deiner Beschwerden von der Rentenversicherung als vordergründig angesehen werden.

Wenn es eine allgemeine Untersuchung ist, wird es eher wie beim Hausarzt (Abhören, Blutdruck messen, wiegen...) sein. Natürlich kein komplettes Entkleiden! Es soll ja auch ausschließlich die Frage nach der Erwerbsfähigkeit geklärt werden. Wer natürlich Kniebeschwerden hat, muss damit rechnen, dass er das mal freilegen muss. In erster Linie ist es ein Gespräch.

Falls deine psychischen Beschwerden als maßgeblich angesehen werden, kann der Arzt ein Psychiater oder Neurologe sein. Hier erfolgt lediglich ein Gespräch, infolge dessen dieser seine Stellungnahme schreibt. Vielleicht werden hier auch Blutdruck gemessen und die Refexe kurz geprüft. In jedem Fall muss man bei solchen Begutachtungen auch nicht jedes Spielchen mitspielen; entscheidend ist, dass man zum Termin erscheint.

Du könntest auch versuchen von der Rentenversicherung noch die Information zu erhalten, welche Fachrichtung mit der Begutachtung beauftragt wurde. Diese Frage ist nachvollziehbar. Vielleicht steht es auch irgendwo in einem Schreiben.

blaumeise

Zitat von: T89 am 20. August 2021, 11:53:52Kurz zur Vorgeschichte: war längere Zeit arbeitsunfähig geschrieben wegen seelischer Beschwerden.

Zitat von: T89 am 20. August 2021, 11:41:06Muss man sich komplett entkleiden oder darf man sein T-Shirt und die Unterhose anlassen? Der Gedanke, dass ich komplett nackt vor einer fremden Person stehe, ist - zumindest für mein persönliches Empfinden - nicht sehr angenehm.

Falls der Arzt dann doch von dir verlangt, dich zu entkleiden, und du möchtest das nicht, dann kannst du nachfragen, wozu diese Untersuchung nötig ist, da es bei dir sich doch um seelische Beschwerden handelt. Du kannst auch sagen, dass dir das unangenehm ist. Das soll der Arzt ruhig wissen, dafür begutachtet er dich ja.

T89

Hallo,

danke für die zahlreichen Antworten.

In dem Schreiben steht in der Tat ein Name von der Ärztin. Da es ein eher außergewöhnlicher Name ist, habe ich mal Google gefragt und rausgefunden, dass es sich um eine Arbeitsmedizinerin handelt, welche vor einigen Jahren bei einer mir bekannten Universität gearbeitet hat mit den Schwerpunkten: Alternsgerechte Arbeit, Mitarbeiterfähigkeiten und Belastungsbewertung.

Also wohl leider nur eine Arbeitsmedizinerin. Selbstverständlich würde ich das dann auch mitteilen, dass es mir unangenehm wäre mich zu entkleiden.

Gast50147

Zitat von: T89 am 28. August 2021, 18:11:35dass es mir unangenehm wäre mich zu entkleiden.
Nein du kannst deine wohl größte Sorge abhaken.
Du wirst mit absoluter Sicherheit nicht splitternackt vor der Ärztin stehen.
Ob du dich ausziehen musst und was, weiß ich nicht. Das kommt auf die Untersuchung an.
ABER DIE UNTERHOSE BLEIBT IMMER AN!

T89

Hi, danke für deine Meinung dazu, @harry


Anderes ''Problem'':

wie allen sicherlich schon bekannt ist, betrifft der Bahnstreik nun auch ab dem 1.9 bis zum 7.9 den Personenverkehr der Bahn. Den Termin beim Ärztlichen Dienst habe ich am nächsten Dienstag den 7.9. Ich frage mich jetzt, wie ich dort hinkommen soll. Ich besitze kein Auto, kein Fahrrad und zu Fuß wären das mindestens 3 Stunden (habe ich um ehrlich zu sein keine Lust drauf, hoffentlich verständlich).

Ich habe aber auch ein Glück. Wie würdet ihr nun vorgehen? Dort anrufen und um Verschiebung bitten? Ich meine, es ist ja bekannt, dass es nun zu Totalausfällen kommt. Im ''besten'' Fall nur mit einigen Stunden Verspätung. Im Bekanntenkreis hat keiner Zeit am Dienstag.

Busse fahren hier so gut wie keine in die Richtung der Untersuchungsstelle

kämpfer

Ich würde dort anrufen, steht glaube auch in der Einlandung zur Untersuchung, wenn etwas dazwischen kommen sollte.
Mit folgender Fragestellung:
Ob du ggf. mit dem Taxi kommen kannst und die Kosten dann auch übernommen werden, oder den Termin auf Grund des Streiks zu verschieben. Sollte ja mittlerweile bekannt sein das gestreikt wird.
Die Kostenübernahme fürs Taxi kannst du auch bei DRV erfragen bezüglich diesen speziellen Ereignisses.
Hatte auch eine solche Untersuchung damals, Unterhose durfte ich anbehalten. :zwinker:

T89

Hi,

danke für deine Meinung dazu.
Ich werde morgen mal bei der DRV anrufen und fragen, ob eine Verschiebung möglich ist. Natürlich würde es auch mit dem Taxi gehen, kostet aber mindestens 100 Euro. Auf dem Formular der DRV kann in der Tat auch angekreuzt werden, dass ein Taxi nötig war. Die Erstattungskosten müssten aber dann beim JC beantragt werden. Wobei es ich doch sehr bezweifle, dass das JC mindestens 100 Euro (sind bestimmt noch mehr, habe das nur bei diesen Online-Rechnern angeguckt) für zwei Taxifahrten bezahlt.

Eine Verschiebung wäre mir in der Tat lieber, da das nun wirklich rausgeworfenes Geld für - ohnehin schon - überteurte Taxifahrten wäre.

kämpfer

Nachfragen kostet nichts :zwinker:
Bei mir hat die Kosten die DRV getragen, dort hatte ich auch nachgefragt.

T89

Hi,

das stimmt natürlich.
Haben eben angerufen bei der DRV und es wird nun abgeklärt, ob eine Verschiebung möglich ist, da die behandelnde Ärztin erst gefragt werden muss. Man meldet sich dann bei mir.

Gast50147

Bei Auswärtsfahrten kann man den Preis für das Taxi im Vorfeld mit dem Fahrer vereinbaren - einschl. der Wartezeit für die Untersuchung.
Es wird dann ein Pauschalpreis festgelegt und die Taxiuhr läuft nicht.