Einladung bekommen (Berufliche Situation) - Corona Test gefordert

Begonnen von dobi, 25. August 2021, 22:03:38

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dobi

Hallo zusammen,


Ich hab da mal wieder was nach längerer Zeit. Vor kurzem eine Einladung nach §59 SGBII in Verbindung mit §§309 Abs. 1 und 309 Abs. 3 S.3 SGBIII mit Rechtsfolgebelehrung bekommen.

Schön und gut, allerdings steht auf der Einladung, dass man örtliche Hygiene und Abstandsregelungen beachten soll.

Mit dabei dann ein Zusatzblatt siehe hier: https://files.fm/f/tddm88kfw

Man wird also gezwungen einen Test zu machen, um Zugang zum Jobcenter zu erhalten, sonst 10% Kürzung.

Ich fühle mich genötigt.

Wie sind eure Erfahrungen, Ratschläge natürlich gerne gesehn.


Danke und Grüße


Ratsuchend

ich muss ab Montag wieder arbeiten weil ich sonst kein Gehalt bekomme.
Ich fühle mich genötigt.

crazy

Na ganz einfach, Stäbchen rein und gut ist. Geht überall kostenlos. Tut auch nicht weh

dobi

@crazy Nein Danke.

Und im Moment ist es noch kostenlos.

Stellen wir uns mal vor man muss später an einer Maßnahme teilnehmen, ein nicht Geimpfter müßte dann täglich, oder alle zwei Tage einen Test aus eigener Tasche zahlen?

Wenn Tests nichtmehr kostenlos sind, müßte doch das Jobcenter zahlen, denn:

Entstehen dem Hilfsempfänger Kosten aufgrund seiner Pflichten gegenüber dem Leistungsträger und sind diese Ausgaben nicht durch das ALG II gedeckt, so hat der Leistungsträger kein Ermessen und dieser hat die Kosten in tatsächlicher Höhe zu erstatten. Ansonsten müsste der Leistungsempfänger diese Kosten aus seiner Regelleistung bestreiten, was diese unzulässig mindert.

Wird noch spannend werden...

crazy

Impfung ist kostenlos
oder
auf Covid Station gehen und anstecken, anschließend giltst Du als Genesen

Viel Glück

dobi

Hatte wohl das Dokument auf privat, denke jetzt sollte es jeder sehen können.

Es wird von Schnelltest oder PCR gesprochen, Selbstest zählt nicht.




götzb

Die Sache ist einfach.

Wird mit einer Rechtsfolgebelehrung zum Termin vorgeladen, darf das Jobcenter nicht verlangen, das man einen Test macht. Der Test ist ein Eingriff in körperliche Unversehrtheit; im Umkehrschluss wäre eine Sanktion unrechtmäßig, würde man nicht zum ins JC eingelassen, weil man kein Test vorweisen kann.
Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

Orakel

Zitat von: dobi am 25. August 2021, 22:03:38
... allerdings steht auf der Einladung, dass man örtliche Hygiene und Abstandsregelungen beachten soll.

Na und? Was ist daran "bedenklich"?

Zitat von: dobi am 25. August 2021, 22:03:38
Man wird also gezwungen einen Test zu machen, um Zugang zum Jobcenter zu erhalten, sonst 10% Kürzung.

Ich fühle mich genötigt.

Na und? Aus dem Zusatzblatt kann ich weder einen "Zwang", noch eine "Nötigung" herauslesen.


dobi

Zitat von: Orakel am 26. August 2021, 00:41:06
Na und? Was ist daran "bedenklich"?

Erst einmal nichts. Ich wollte nur den Sachverhalt klar darstellen, damit sich alle interessierten ein Bild von der Argumentationsweise des Jobcenters machen können.

Zitat von: Orakel am 26. August 2021, 00:41:06
Na und? Aus dem Zusatzblatt kann ich weder einen "Zwang", noch eine "Nötigung" herauslesen.

Ja, es wird gebeten. Ich weiß.

Allerdings steht in der aktuellen Corona Verordnung drinne, dass ab einen Inzidenzwert von XY (über welchen meine Region drüber liegt) folgendes gilt:

Alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche:

    Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
    Sport in Innenräumen
    Innengastronomie
    Körpernahe Dienstleistungen
    Beherbergung
    Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)


Und genau darauf wird sich berufen werden. Ergo zwang.

Orakel


dobi

Nicht jeder der kerngesund ist, möchte sich ewig testen lassen.

Ob es jemandem wert ist, dieses zu tun, um in ein Restaurant zu können, oder zum Friseur etc. ist seine freie Entscheidung.

Hier wird man allerdings unter androhung von Sanktion dazu gezwungen.

Dies stellt einen ALG2 Empfänger vor eine ganz andere Situation als otto normalo.


Birgit63

Ich muss mich auch  2 x die Woche testen, damit ich zur Arbeit darf. Ansonsten verliere ich meinen Job. Ich verstehe das Problem nicht. Es dient auch meiner eigenen Sicherheit. Wenn jeder so denkt, dann schließen bald die Lebensmittelgeschäfte, weil sich deren Mitarbeiter nicht testen oder testen lassen wollen.

dobi

Obdachlos werden, ist kostenlos.

Oder auf Covidstation gehen und anstecken, dann giltst du als genesen.


Gast34764

Zitat von: götzb am 26. August 2021, 00:04:57Der Test ist ein Eingriff in körperliche Unversehrtheit

Dann erklär mir mal bitte den Schaden den man durch einen Wattetupfer in der Nase hat.

Zitat von: dobi am 26. August 2021, 06:37:04Dies stellt einen ALG2 Empfänger vor eine ganz andere Situation als otto normalo.


Wenn du aus Prinzip und Protest keinen Test machen willst, dann bitte. Das entsprechende Echo musst du ganz alleine dann ausbaden.

Schüler und AN machen seit Monaten diese Tests und keiner ist tot davon umgefallen. Das Gericht wird ebenso eine Verhältnismäßigkeit prüfen und da wirst du mit großer Wahrscheinlichkeit kein Recht bekommen. Solange sitzt du dann mit weniger Geld da.

dobi

Zitat von: Gast34764 am 26. August 2021, 07:07:04

Schüler und AN machen seit Monaten diese Tests....

Schüler bekommen nicht den überlebens notwendigen Regelbedarf gekürzt.

Zu AN:

Corona Tests müssen lediglich angeboten werden, nicht in jedem Job besteht eine Testpflicht.

Dazu ggf. Homeoffice Möglichkeit etc.

Hat man als ALG2 Empfänger der eingeladen wird alles nicht.