Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Was sind normale Bearbeitungszeiten, ab wann sollte man nachhacken?

Begonnen von besserwessi, 29. August 2021, 14:54:16

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

besserwessi

Hallo Leute,

ich habe vor drei Wochen einen Antrag auf Kostenübernahme von der Heizkostenabrechnung eingereicht, rund 100 Euro. Ich musste in Vorleistung treten weil der Versorger das Geld automatisch vom Konto abbucht. Das Jobcenter hat es in 3 Wochen nicht hingekriegt meinen Antrag zu bearbeiten und ich habe entsprechend kein Geld erhalten.

Das große Problem, was bei meinem JC vor Ort hinzukommt ist, dass oft die Anträge überhaupt nicht bearbeitet werden. Kein Witz. Man wirft entsprechende Unterlagen in den Hausbriefkasten ein und es passiert einfach nichts. Letztes Jahr musste ich meine Nebenkostenabrechnung 4 Mal einreichen bis etwas unternommen wurde, das Ganze hat sich über Monate hingezogen. Es ist eine Frechheit und ich weiß nicht, wie man sich dagegen wehren könnte.

Nun meine Frage: wie lange würdet ihr warten, bis ihr die Unterlagen erneut einreichen würdet?

Sheherazade

Ich würde nicht die Unterlagen erneut einreichen, sondern mal an den bereits gestellten Antrag erinnern, nachdrücklich.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

blaumeise

Zitat von: besserwessi am 29. August 2021, 14:54:16Man wirft entsprechende Unterlagen in den Hausbriefkasten ein und es passiert einfach nichts. Letztes Jahr musste ich meine Nebenkostenabrechnung 4 Mal einreichen bis etwas unternommen wurde, das Ganze hat sich über Monate hingezogen.

Bevor das JC es nicht verlangt, würde ich gar nichts ein zweites Mal einreichen.

Gast50147

Du kannst doch mal freundlich anrufen und nach dem Sachstand fragen.

justine1992

Zitat von: blaumeise am 29. August 2021, 15:39:39
Zitat von: besserwessi am 29. August 2021, 14:54:16Man wirft entsprechende Unterlagen in den Hausbriefkasten ein und es passiert einfach nichts. Letztes Jahr musste ich meine Nebenkostenabrechnung 4 Mal einreichen bis etwas unternommen wurde, das Ganze hat sich über Monate hingezogen.

Bevor das JC es nicht verlangt, würde ich gar nichts ein zweites Mal einreichen.
TE braucht(e) doch das Geld.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

FriendsOfZelda

Schriftlicher Antrag Anfang Juni.
Kein Bescheid bis heute.
Welche Frist gilt hier zur Beantwortung?

Yavanna

Zitat von: FriendsOfZelda am 29. August 2021, 16:20:07
Schriftlicher Antrag Anfang Juni.
Kein Bescheid bis heute.
Welche Frist gilt hier zur Beantwortung?
Bezieht sich das irgendwie auf das Problem des TE? Oder stellst du eine eigene Frage?
Was für ein Antrag?
Grundsätzlich kann man Untätigkeitsklage nach 6 Monaten bei Anträgen erheben und nach 3 bei Widersprüchen, ist in dem Thema aber nicht hilfreich.

Gast50147

Ich verstehe nicht warum man nicht einfach im JC - möglichst den SB - anruft und nach dem Stand fragt. Das ist doch echt am einfachsten und schnellsten.
Ggf. ein Fax senden (kein Mail)

krefelder

Zitat von: Gast50147 am 29. August 2021, 16:39:35
Ich verstehe nicht warum man nicht einfach im JC - möglichst den SB - anruft und nach dem Stand fragt.

Das könnte daran liegen, dass je nach JC gar keine direkte Durchwahl des SB bekannt gegeben wird, sondern nur ein Callcenter, die nur die Anfragen aufnehmen und weitergeben und nur bedingt Informationen zu Bearbeitungsständen geben können. Teilweise haben sie keinen Einblick in die Unterlagen. So ist zumindest meine Erfahrung.

besserwessi

Zitat von: krefelder am 29. August 2021, 19:44:11
Das könnte daran liegen, dass je nach JC gar keine direkte Durchwahl des SB bekannt gegeben wird, sondern nur ein Callcenter, die nur die Anfragen aufnehmen und weitergeben und nur bedingt Informationen zu Bearbeitungsständen geben können. Teilweise haben sie keinen Einblick in die Unterlagen. So ist zumindest meine Erfahrung.

Ganz genau so sieht es auch hier bei mir aus, einen Anruf, falls man überhaupt durchkommt, kann man sich eigentlich sparen.

Es bleibt mir nichts anderes üblich, als immer wieder den gleichen Antrag einzureichen mit der Hoffnung, dass er diesmal bearbeitet wird.


Was ist eurer Meinung nach die übliche Bearbeitungszeit für einen Antrag auf Kostenübernahme, wie lange dauert es im Schnitt bei euch?

blaumeise

Zitat von: justine1992 am 29. August 2021, 15:47:35
Zitat von: blaumeise am 29. August 2021, 15:39:39
Zitat von: besserwessi am 29. August 2021, 14:54:16Man wirft entsprechende Unterlagen in den Hausbriefkasten ein und es passiert einfach nichts. Letztes Jahr musste ich meine Nebenkostenabrechnung 4 Mal einreichen bis etwas unternommen wurde, das Ganze hat sich über Monate hingezogen.

Bevor das JC es nicht verlangt, würde ich gar nichts ein zweites Mal einreichen.
TE braucht(e) doch das Geld.

Deshalb muss man noch lange nicht alles nochmal hinschicken. Es ist doch gar nicht klar, woran es liegt, dass die Bearbeitung sich hinauszögert. Erst mal dies hier tun:
Zitat von: Sheherazade am 29. August 2021, 15:06:13
Ich würde nicht die Unterlagen erneut einreichen, sondern mal an den bereits gestellten Antrag erinnern, nachdrücklich.

Fettnäpfchen

besserwessi

Zitat von: besserwessi am 29. August 2021, 14:54:16Nun meine Frage: wie lange würdet ihr warten, bis ihr die Unterlagen erneut einreichen würdet?
Bis die Zahlung für den September auf dem Konto ist!
Wenn nicht eine Erinnerung an die Leistungsabteilung und eine Aufforderung das ausstehende Geld unverzüglich anzuweisen mit einer Fristsetzung von max 14 Tagen auf deinem Konto ansonsten wird beim SG ein EA gestellt. Fertig!

Zitat von: FriendsOfZelda am 29. August 2021, 16:20:07Schriftlicher Antrag Anfang Juni.
Kein Bescheid bis heute.
Welche Frist gilt hier zur Beantwortung?
Hier ist die Frist seit Anfang Juli abgelaufen, also wie oben verfahren da vor Klage eine Erinnerung gemacht werden soll.

FriendsOfZelda
Normal sollte für eigene Fragen ein eigener Thread eröffnet werden nur für das nächste Mal. > Nutzungsbedingungen

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

crazy

Lange Rede kurzer Sinn:

Auszug: ,,(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; .....
Das Selbe gilt natürlich auch für eine Nachzahlung die erforderlich wird

besserwessi

Hallo Leute,

ein kleines Update:

nachdem ich die Unterlagen Ende des Monats zum zweiten Mal eingereicht habe, ist immer noch nichts passiert, also habe ich heute doch noch mal angerufen, obwohl ich von telefonischer Beratung wenig halte. Der freundliche Mitarbeiter teilte mir mir mit, dass die Unterlagen beide Male eingegangen sind, aber noch nicht bearbeitet worden sind, das konnte er im System einsehen. Mehr kann er nicht machen. Das ist doch echt der Hammer, eingegangen aber nicht bearbeitet.

Was soll ich jetzt machen, das JC ist offensichtlich untätig, die machen einfach nichts, wie kann so etwas sein?

1-2-3-4

Wie du ja in Antwort # 12 nachlesen kannst, sollte die Abrechnung im Folgemonat erfolgen. Heute ist erst der 15.09, also noch Zeit, das es bearbeitet wird. Ein bisschen Geduld bitte!