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Erstattung Umgang (unabweisbarer Mehrdarf)

Begonnen von FriendsOfZelda, 29. August 2021, 15:06:00

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FriendsOfZelda

Für den Umgang mit den Kindern wird der Mehrbedarf teilweise erstattet.

Zb. 20ct pro Kilometer laut Reisekostengesetz. Das ist natürlich zu wenig, um die Kosten zu decken. Aus der Regelleistung kann ich es aber auch nicht decken, ohne auf Essen zu verzichten.

Es gibt am Ort des Umgangs am WE keinen ÖPNV. (kein Scherz).
Kann ich ein angemessenes Fahrzeug bei Sixt mieten und die Rechnung einreichen? Welchen Weg könnte ich hier gehen.
Nachweise: selbstverständlich kann ich dem JC alles nachweisen, die Fakten bestehen tatsächlich

Sheherazade

Wieviele Kilometer liegen denn zwischen Kind/Kindern und dem/der Umgangsberechtigten?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gast50147

Zitat von: FriendsOfZelda am 29. August 2021, 15:06:00Kann ich ein angemessenes Fahrzeug bei Sixt mieten und die Rechnung einreichen?
1. Muss das JC ein Mietfahrzeug erst genehmigen und
2. hast du eine Schadenminderungspflicht nach § 254 BGB, d.h. der preisgünstigste Weg ist zu wählen.

Das musst du explizit mit dem JC absprechen und dir das ganze schriftlich geben lassen, denn es ist ja nicht eine einzige Fahrt. Dürften in Zukunft ja mehrere anstehen.
Verlass dich nicht auf mündliche Zusagen!!

FriendsOfZelda

Zitat von: Sheherazade am 29. August 2021, 15:07:38
Wieviele Kilometer liegen denn zwischen Kind/Kindern und dem/der Umgangsberechtigten?

Die einfache Strecke beträgt 300 Kilometer. Der Ort erfordert zwingend individuelle Mobilität, plattes Land.

crazy

und wer von den Eltern hat diese Entfernung geschaffen?

Gast50147


Sheherazade

Zitat von: FriendsOfZelda am 29. August 2021, 16:18:46
Die einfache Strecke beträgt 300 Kilometer. Der Ort erfordert zwingend individuelle Mobilität, plattes Land.

Und noch eine weitere, wichtige Frage: Wie alt ist das Kind bzw. sind die Kinder?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

FriendsOfZelda

Zitat von: crazy am 29. August 2021, 16:24:49
und wer von den Eltern hat diese Entfernung geschaffen?

Eine Elternperson hat sich vor Gericht durchgesetzt und durfte die Entfernung schaffen. Nicht der Antragsteller.....

Kinder sind unter 14.

crazy

Dann zahlt dieser Elternteil.auch die Kosten oder bringt die Kinder und holt sie ab. Das ist eigentlich regelmäßig geltende Rechtsprechung

ella


FriendsOfZelda

Zitat von: crazy am 29. August 2021, 19:36:57
Dann zahlt dieser Elternteil.auch die Kosten oder bringt die Kinder und holt sie ab. Das ist eigentlich regelmäßig geltende Rechtsprechung

Leider nein.
https://www.scheidung-online.de/scheidungskinder/umgangsrecht/umgangskosten/

Hat jemand noch einen Tipp bezüglich meiner Ausgangsfrage?

Sheherazade

Du wirst die erhöhten Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts schriftlich beantragen müssen. In dem Antrag musst du darlegen, warum die Kinder nicht alleine reisen können, warum öffentliche Verkehrsmittel nicht in Frage kommen unter Beilegung von Fahrplänen und einen Kostenvoranschlag für einen Mietwagen beibringen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gast34764

Vielleicht hab ichs auch überlesen... gibt es eigentlich eine Umgangsregelung?

FriendsOfZelda

Zitat von: Gast34764 am 30. August 2021, 15:50:29
Vielleicht hab ichs auch überlesen... gibt es eigentlich eine Umgangsregelung?

Nicht auf Basis einer gerichtlichen Anordnung (mit Ordnungsmitteln etc.) und keine Elternvereinbarung.
Nur normale Planung.

FriendsOfZelda

Zitat von: Sheherazade am 30. August 2021, 15:48:22
Du wirst die erhöhten Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts schriftlich beantragen müssen. In dem Antrag musst du darlegen, warum die Kinder nicht alleine reisen können, warum öffentliche Verkehrsmittel nicht in Frage kommen unter Beilegung von Fahrplänen und einen Kostenvoranschlag für einen Mietwagen beibringen.

Danke allen Antwortern!