Corona-Test kosten für Hartz4 Empfänger?

Begonnen von wernerwerner667, 04. September 2021, 13:15:46

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wernerwerner667

Da wir nicht drumherum kommen, muss meine Partnerin und ich jeder 3 Corona-Test's die Woche haben. Jedoch werden die ab Oktober Geld kosten. Gibt es dazu irgendwelche Informartionen für Geringverdiener, MiniJober ,Renter, ALG2 oder sogar Obdachlose die diesen Betrag von 15-35€ nicht bezahlen können und nicht geimpft sind?

Danke euch, Werner.

crazy

Das Thema gabs schon õfter.
Wenn ihr nicht geimpft werden könnt, wäre da wohl z.B. die GKV Ansprechpartner mit entsprechender Bescheinigung vom Arzt.
Eben für medizinische Gründe die den Test verpflichtend vorsehen. Fürs Restaurant wäre dann wieder Abholung/Lieferung

Zumal 3 G nur zeitweilig gilt, dort wo die Voraussetzungen (Inzidenz plus KH etc.) entsprechend sind.

Fettnäpfchen

 :flag:

Wenn es wegen Arbeit ist würde ich das vom Chef verlangen.
und der Rest deiner Auflistung wird es nicht wirklich brauchen außer für privates Vergnügen und privat zahlt man selbst.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

wernerwerner667

Also wir wollen nicht geimpft werden, doch sind wir beide 5 tage die woche in einer jobcenter maßnahme und brauchen halt 3 Tests die Woche. Es reichen keine Selbsttest die man im Supermarkt oder Apotheke bekommt

Fettnäpfchen

Dann würde ich das vom Maßnahmeträger oder vom JC verlangen/beantragen je nach Maßnahmevertrag und zwar im VORAUS.
Was dürft Ihr denn schönes machen in der Maßnahme?

MfG FN
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wernerwerner667

Sortierarbeiten je 6 Std am Tag. Der Chef dieser Maßnahme sagt das die das nicht zahlen, im gegenteil er drängt darauf das wir uns impfen sollen.

Fettnäpfchen

wernerwerner667

Zitat von: wernerwerner667 am 04. September 2021, 13:53:36Der Chef dieser Maßnahme sagt das die das nicht zahlen, im gegenteil er drängt darauf das wir uns impfen sollen.
Was der sagt wäre mir egal, dass ist gefordert also hat er zu zahlen, ansonsten mal schauen was unter Maßnahme abbrechen im Vertrag steht. Oder SB dazu sagt!

Wie soll sortieren dich denn in einen Job bringen, hätte ich abgelehnt so ein Sch..ß, dürfte sogar eine Stelle auf dem freien Arbeitsmarkt wegnehmen und wäre wohl eher eine AGH als eine "Maßnahme"
Eine Maßnahme die für dich und deine Frau geeignet ist und das ist dann Sortieren? :weisnich:

Sodale ab ins WE
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blaumeise

Zitat von: wernerwerner667 am 04. September 2021, 13:46:03Also wir wollen nicht geimpft werden, doch sind wir beide 5 tage die woche in einer jobcenter maßnahme und brauchen halt 3 Tests die Woche. Es reichen keine Selbsttest die man im Supermarkt oder Apotheke bekommt
Wenn diese Tests verpflichtend sind, um an der Maßnahme teilzunehmen, müssen euch diese Kosten erstattet werden. Bekommt ihr eine Mehraufwandsentschädigung für Fahrtkosten u. Ä.?

crazy

...und nach der Maßnahme???
Es wird Arbeit geben, aber eben oft nur geimpft oder eben Test, um die Kollegen nicht zu gefährden, die sich durch Impfung nicht schützen können...

Die Ansage war doch klar und deutlich. Jeder trägt die Verantwortung für sein Handeln. Er bezahlt also seinen Test selber ab Oktober,wenn er die Impfung ablehnt. Da gibbet auch keine Ausnahme für Alg2 Empfänger etc und auch kein Mitleid, das ist alle...

blaumeise

Zitat von: crazy am 04. September 2021, 15:42:54...und nach der Maßnahme???
Ich dachte, es geht hier um eine Maßnahme, und da müssen m. E. die Kosten erstattet werden bzw. aus der Mehraufwandsentschädigung bezahlt werden. Falls diese nicht reicht, ist das JC in der Pflicht.

a_good_heart

Zitat von: crazy am 04. September 2021, 15:42:54...und nach der Maßnahme???
Es wird Arbeit geben ...

Ich kenne niemanden, der durch diese sinnlosen Maßnahmen in Arbeit gekommen wäre ... :scratch:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Deadpool

Zitat von: wernerwerner667 am 04. September 2021, 13:46:03sind wir beide 5 tage die woche in einer jobcenter maßnahme und brauchen halt 3 Tests die Woche.

Wieso ist deine Freundin in einer Maßnahme, wenn sie erwerbsunfähig ist:

https://hartz.info/index.php?topic=126514.0

????

jens123

Wenn ihr in einer Maßnahme des JC seit, muss der Träger der Maßnahme (analog zum Arbeitgeber) die Kosten für Tests übernehmen, alternativ das Jobcenter. Lasst euch nichts vom Pferd erzählen! Müssen die unter sich ausmachen, ist ihr Problem.

Den Maßnahmeträger gehen eure Gesundheitsdaten desweiteren einen Kehrricht an. Derzeit macht offenbar jeder Kleinbetrieb seine eigenen Gesetze. Standhaft bleiben. Wer bestellt, bezahlt: hier der Maßnahmeträger bzw. das JC. Wende dich an deinen Sachbearbeiter. Ansonsten gehe hin, biete deine Arbeitskraft an und dann wieder nach Hause.

Desweiteren wären drei dieser Sinnlostests pro Woche deutlich überproportioniert, selbst in Pflegeinrichtungen usw. sind es nur zwei.

Ob du dich impfen lässt oder nicht bleibt eine persönliche Entscheidung. Weder JC noch Träger haben irgendein Recht hier mitzureden.

Wenn alle Stränge reißen, dann krankschreiben lassen...

dobi

Zitat von: crazy am 04. September 2021, 15:42:54
.....Er bezahlt also seinen Test selber ab Oktober,wenn er die Impfung ablehnt. Da gibbet auch keine Ausnahme für Alg2 Empfänger....


Der Threadersteller befindet sich in einer vom Jobcenter zugewiesenen Maßnahme und noch lange nicht in arbeit. Ergo muss entweder der Maßnahmeträger oder das Jobcenter (eigentlicher Vertragspartner) für die Kosten aufkommen.

B 14/7b AS 50/06 R vom 06.12.2007 und ergänzend dazu LSG Bayern L 11 AS 774/10 vom 27.03.2012 - Das BSG hat grundsätzlich klargestellt: Entstehen dem Hilfsempfänger Kosten aufgrund seiner Pflichten gegenüber dem Leistungsträger und sind diese Ausgaben nicht durch das ALG II gedeckt, so hat der Leistungsträger kein Ermessen und dieser hat die Kosten in tatsächlicher Höhe zu erstatten. Ansonsten müsste der Leistungsempfänger diese Kosten aus seiner Regelleistung bestreiten, was diese unzulässig mindert.

Für in Zukunft, ich würde sobald Kosten für Tests anfallen (da noch kostenlos), diese vor Maßnahme beginn beim Jobcenter, dem eigentlichen Vertragspartner, beantragen.

Penny

Zitat von: crazy am 04. September 2021, 15:42:54
...und nach der Maßnahme???
Es wird Arbeit geben, aber eben oft nur geimpft oder eben Test, um die Kollegen nicht zu gefährden, die sich durch Impfung nicht schützen können...

Da würde ich die nicht zahlen, und für nen Job auch nicht Impfen lassen
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